Ein neuer Rechtsrahmen für die Europäische Bürgerinitiative
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Ein neuer Rechtsrahmen für die Europäische Bürgerinitiative
Recht und Politik, Vol. 54 (2018), Iss. 2 : pp. 172–187
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Eckart, Sabine, Regierungsdirektorin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Tätig im BMI seit 2006 in verschiedenen Verwendungen, bis Oktober 2017 im Bereich Europarecht, Völkerrecht, Verfassungsrecht mit europa- und völkerrechtlichem Bezug,
Abstract
Seit ihrer Einführung mit dem Vertrag von Lissabon können eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger mithilfe der Europäischen Bürgerinitiative die Europäische Kommission auffordern, Vorschläge für Rechtsänderungen innerhalb des europäischen Kompetenzrahmens vorzulegen. Die Europäische Bürgerinitiative ist als Instrument partizipativer Demokratie auf europäischer Ebene als Reaktion auf das “Demokratieproblem“ der Europäischen Union zu verstehen, ihr Stellenwert spiegelt sich in ihrer primärrechtlichen Verankerung, Artikel 11 Absatz 4 EUV. Eine über lange Zeit hohe Ablehnungsquote an Registrierungen für Bürgerinitiativen, komplexe Zertifizierungsverfahren und unterschiedliche Bedingungen in den Mitgliedstaaten haben im Rahmen einer längeren Evaluierung, an der eine Vielzahl an Akteuren beteiligt waren, Verbesserungsbedarf erkennen lassen. Als Ergebnis hat die Europäische Kommission im September 2017 einen Vorschlag für eine Revision des Sekundärrechtsrahmens vorgelegt, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (EBI-VO). Der Beitrag stellt den teils dringend erwarteten Kommissionsvorschlag vor, untersucht und bewertet ihn im Lichte der bisherigen Entwicklung, erkannter Defizite und Potentiale.