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Oberfeuchtner, R. (2010). Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz. Fragen der Reichweite und Beschränkbarkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53327-5
Oberfeuchtner, Ralph. Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz: Fragen der Reichweite und Beschränkbarkeit. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53327-5
Oberfeuchtner, R (2010): Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz: Fragen der Reichweite und Beschränkbarkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53327-5

Format

Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz

Fragen der Reichweite und Beschränkbarkeit

Oberfeuchtner, Ralph

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 36

(2010)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Leasing ist als Finanzierungsalternative aus der heutigen Geschäftspraxis nicht mehr wegzudenken und seine gesamtwirtschaftliche Bedeutung nimmt weiter zu. Ralph Oberfeuchtner untersucht die Auswirkungen einer Verbraucherbeteiligung bei Finanzierungsleasinggeschäften.

Nach einer knappen Einführung in das Finanzierungsleasing wird der sachliche wie der persönliche Anwendungsbereich von Verbraucherschutzrechten behandelt. Im eigentlichen Hauptteil der Arbeit thematisiert der Autor besondere Einzelfragen, vor allem hinsichtlich der Geltung von Verbrauchsgüterkaufrecht, handelsrechtlicher Rügepflichten und verbraucherkreditrechtlicher Normen. Ebenso erfolgt ein Blick auf ausgewählte andere europäische Rechtsordnungen. Die Neuregelungen des Verbraucherkreditrechts, welche ab Mitte 2010 in Geltung sind, werden ebenfalls in die Darstellung mit einbezogen.

Das Finanzierungsleasing bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen fehlender gesetzlicher Ausgestaltung dieses Vertragstyps - eine Situation, die sich mit den kommenden Neuregelungen Mitte 2010 noch verstärkt - und den umfassenden Regelungen des Verbraucherschutzes. Demzufolge darf sich der Leasinggeber nicht völlig den Anforderungen des Verbraucherschutzes entziehen. Um einen Ausgleich der beim Leasing relevanten Interessen zu schaffen, sollten die Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht überzogen sein. Zugleich darf der Leasinggeber nicht der durch den Verbraucherschutz Begünstigte sein, wodurch dieser Schutz einseitig zu Lasten des Lieferanten gehen würde.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 28
1. Abschnitt: Einführung 31
I. Bedeutung des Finanzierungsleasings 31
II. Konzept der Arbeit 33
2. Abschnitt: Grundgedanken des Finanzierungsleasings 35
I.Wesen und Funktion 35
II. Rechtliche Einordnung 36
III. Die Abtretungskonstruktion 37
1. Grundlegendes 37
2. Vereinbarkeit der Abtretungskonstruktion mit dem reformierten Schuldrecht 39
IV. Übertragung der Sachgefahr und der Instandhaltungspflichten 40
V. Die Rückabwicklung des Leasingvertrages bei Leistungsstörungen 41
1. Die Geschäftsgrundlagenlösung 41
2. Fortgeltung der Geschäftsgrundlagenlösung im reformierten Schuldrecht 41
a) Mögliche Konflikte mit der Rechtslage nach der Schuldrechtsreform 41
b) Zulässigkeit eines Rücktritts vom Leasingvertrag nach § 313 III BGB 42
3. Ablehnung der Kündigungslösung 44
a) Konzept der Kündigungslösung 44
b) Kritik 45
VI. Abgrenzung des Finanzierungsleasings zu anderen Vertragstypen 47
1. Reiner Mietvertrag 47
2. Finanzierter Kauf 47
3. Mietkauf 48
4. Herstellerleasing 48
5. Operatingleasing 48
IX. Rechtliche Einordnung des Finanzierungsleasings in anderen europäischen Staaten 50
1. Österreich 50
2. Schweiz 51
3. Frankreich 52
4. Vereinigtes Königreich 53
VII. Steuerrechtlicher Aspekt 49
VIII.Wirtschaftliche Risiken des Verbraucherfinanzierungsleasings 50
3. Abschnitt: Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich von Verbraucherschutzrecht im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen 55
A. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherschutzrechtes 55
I. Juristische Personen und Personengesellschaften als Verbraucherleasingnehmer 55
1.Wortlaut des § 13 BGB 55
2. Der Idealverein als Verbraucherleasingnehmer 56
3. Die als rechtsfähig anerkannten Personengesellschaften als Verbraucherleasingnehmer 58
a) Rechtsprechung des BGH: Die GbR als möglicher Verbraucher 58
b) Dogmatische Bedenken 59
c) Ablehnung einer Verbrauchereigenschaft der GbR in der Literatur 60
d) Stellungnahme 61
aa) Die Furcht vor einem „Verbraucherkaufmann“ als Argument gegen die Verbraucherstellung einer GbR 62
(1) Ein Kaufmann als Verbraucher? Untersuchung der gesetzlichen Systematik 62
(a) Zwingender Ausschluss der Verbraucherstellung aufgrund Kaufmannseigenschaft? 62
(b) Fehlender Gleichlauf der Begriffe „Kaufmann“ und „Unternehmer“ 64
(2) Ergebnis 64
bb) Das dualistische System der §§ 13, 14 BGB 65
(1) Fehlende Existenz der Figur des „Nichtunternehmers“ 66
(2) Verbraucherstellung aufgrund einer fehlenden Qualifizierung als Unternehmer 68
II. Der Arbeitnehmer als Verbraucherleasingnehmer 70
III. GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer als Verbraucherleasingnehmer 72
1. Rechtsprechung des BGH: Gesellschafter und Geschäftsführer immer Verbraucher 73
2. Kritik in der Literatur 74
3. Stellungnahme: Maßgeblichkeit der Leitungsmacht 75
a) Der Alleingesellschafter- und der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer als Verbraucher 76
b) Der bloße Gesellschafter als Verbraucher 77
c) Die übrigen Fälle 77
4. Der GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer bei Leasingverträgen mit seiner eigenen Gesellschaft 79
IV. Der Personengesellschafter als Verbraucherleasingnehmer 80
V. Der Existenzgründer als Verbraucherleasingnehmer 82
1. Rechtsprechung des BGH: Der Existenzgründer als Unternehmer 83
2. Kritik 84
a) Fehlende Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit 84
b) Unzulässigkeit eines Umkehrschlusses aus § 507 BGB 84
c) Fehlende Berücksichtigung von Schutzzweckerwägungen 85
d) Widersprüchlichkeit eines Schutzes nur bei Geschäften, die der Entscheidungsfindung dienen 86
e) Fehlender Gewinn an Geschäftserfahrung im Transformationsstadium kein Argument gegen eine Verbrauchereigenschaft 87
3. Der Existenzgründer als Verbraucher 87
a) Kollision mit einer eventuell bestehenden Kaufmannseigenschaft 88
b) Erfordernis einer situativen Schutzbedürftigkeit 89
aa) Zweitexistenzgründungen 89
bb) Neugründungen 91
c) Berechnung der Wertgrenze bei § 507 BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings 93
aa) Maßgeblichkeit des hypothetischen Barzahlungspreises 93
bb) Abschluss mehrerer Finanzierungsleasingverträge 94
VI. Möglichkeit einer Klausel, die ein Handeln als Unternehmer bestätigt 96
VII. Zusammenfassung 98
B. Sachlicher Anwendungsbereichvon Verbraucherschutzrechten 99
I. Schutz des Verbrauchers als Sicherungsgeber für einen Finanzierungsleasingvertrag 99
1. Verbraucherschutz für den Schuldbeitretenden 99
a) Anwendung der Verbraucherkreditvorschriften auf den Schuldbeitritt 99
b) Stellungnahme 100
2. Verbraucherschutz für den Bürgen 100
a) Verbraucherkreditvorschriften und Bürgschaft 100
aa) Rechtsprechung des BGH: Keine Anwendung des Verbraucherkreditrechts 100
bb) Kritik in der Literatur: Entsprechendes Schutzbedürfnis des Bürgen 101
cc) Stellungnahme 102
(1) Die Bürgschaft als gesetzlicher Regelfall des Einstehens für fremde Schuld 103
(2) Analyse des durch das Bürgschaftsrecht gebotenen Schutzniveaus für den Verbraucherbürgen 104
(a) Bestehen eines Formerfordernisses 104
(b) Problem der Blankobürgschaft 105
(c) Fehlen eines Widerrufsrechts 107
(d) Ergebnis 109
b) Anwendung des § 312 BGB auf die Bürgschaft 110
aa) Vorlage und Entscheidung des EuGH: Mindesterfordernis einer doppelten Verbrauchersituation 110
bb) Die Rechtsprechung des IX. Senats des BGH: Erfordernis einer doppelten Haustürsituation 111
cc) Die Rechtsprechung des XI. Senats des BGH: Allein die Position des Bürgen entscheidend 111
dd) Stellungnahme 113
3. Verbraucherkreditrecht und Sicherungsverträge für Realsicherheiten 114
II. Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrages oder einer Schuld aus einem solchen als Verbraucherkreditgeschäft 115
1. Gläubigervertragliche Übernahme 115
2. Schuldnervertragliche Übernahme 116
a) Korrektiv des § 506 S. 2 BGB 116
b) Vorzug einer Analogie 117
3. Rechtliche Konsequenzen einer Schuld- oder Vertragsübernahme 118
a) Schuldübernahme 118
aa) Schuld stammt aus einem Verbraucherleasingvertrag 118
bb) Schuld stammt aus einem Unternehmerleasingvertrag 119
b) Vertragsübernahme 119
aa) Übernehmender ist Verbraucher 119
bb) Übernehmender ist Unternehmer 121
III. Verbraucherkreditrecht und Verträge über die Vermittlung von Finanzierungsleasingverträgen 122
1. Situation nach der Schuldrechtsreform 122
2. Widersprüche in den Gesetzesmaterialien 122
3. Analyse der Gesetzessystematik 123
a) Das Fehlen einer Verweisungsnorm 123
b) Ein altes Problem in neuer Gestalt? 123
c) Der neue Begriff des Darlehens 124
4. Ergebnis 125
IV. Zusammenfassung 125
4. Abschnitt: Besondere rechtliche Konsequenzen einer Verbraucherbeteiligung im Finanzierungsleasing 127
A. Gefahrtragung beim Finanzierungsleasing 127
I. Allgemeines 127
II. Zeitpunkt des Gefahrübergangs 128
1. Unanwendbarkeit von § 447 BGB auf das Finanzierungsleasing 128
2. Verwendung einer § 447 BGB entsprechenden Regelung in AGB 129
a) Uneinheitliche Stellungnahme in der Literatur 129
b) Rechtsprechung des BGH: Störung der Äquivalenz im Leasingvertrag 130
c) Bestehen einer Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers 131
aa) Gebrauchsüberlassung als Hauptpflicht des Leasinggebers 131
bb) Kritik in der Literatur: Leistungsfähigkeit des Lieferanten als typisches Risiko des Leasingnehmers 132
cc) Stellungnahme 132
d) Konsequenzen dieser Risikoverteilung 134
e) Zulässigkeit abweichender klauselmäßiger Vereinbarungen 136
aa) Ausschluss der Gebrauchsüberlassungspflicht gegen Abtretung des kaufrechtlichen Erfüllungsanspruchs 136
bb) Ablehnende Ansicht 137
cc) Befürwortende Ansicht 138
dd) Stellungnahme 139
(1) Abtretung des kaufrechtlichen Anspruchs auf Besitzüberlassung 140
(2) Erfordernis einer Klausel, die den Leasingnehmer vor dem Zahlungsverlangen seitens des Leasinggebers vor Erhalt der Leasingsache schützt 140
(3) Geltendmachung eines Eigenschadens 141
III. Zusammenfassung 142
B. Die Geltung von Verbrauchsgüterkaufvorschriften im Finanzierungsleasingrecht 143
I. Die §§ 474 ff BGB und ihre Auswirkung auf das Finanzierungsleasing 143
1. Skizzierung des Problems 143
2. Praktische Bedeutung 143
II. Unmittelbare Anwendung der §§ 474 ff BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings 144
1. Der Fall des Eintrittsmodells 144
a) Schutz des Verbraucherleasingnehmers aus §§ 474 ff BGB direkt 144
b) Fortbestehen des Schutzes bei Eintritt des Leasinggebers in den Kaufvertrag 145
2. Entstehung eines Kaufvertrages durch Ausübung einer im Leasingvertrag enthaltenen Kaufoption oder eines Andienungsrechts 146
a) Mängelgewährleistungspflicht des vormaligen Leasinggebers als Verbrauchsgüterverkäufer 146
b) Ansätze zur Vermeidung der Haftung des Leasinggebers 147
aa) Annahme eines antizipierten Gefahrübergangs 147
bb) Annahme einer ergänzenden Amortisationspflicht des (vormaligen) Leasingnehmers 148
c) Haftung des (vormaligen) Leasinggebers als Verbrauchsgüterverkäufer als zutreffende rechtliche Konsequenz 148
d) Unzulässigkeit einer anderweitigen Vereinbarung 149
3. Verbraucherfinanzierungsleasing als Umgehungsversuch im Sinne des § 475 I 2 BGB 150
a) Das Urteil des BGH vom 21.12.2005 150
aa) Zum Sachverhalt 150
bb) Entscheidungsinhalt 151
b) Analyse der Entscheidung 152
aa) Die Abtretungskonstruktion als Umgehung im Sinne des § 475 I 2 BGB 152
bb) Ausschluss der Mängelgewährleistung im Verhältnis Lieferant und Leasinggeber: Kritik an der Argumentation des Gerichts 152
cc) Qualifizierung des Finanzierungsleasings als Umgehungsversuch im Einzelfall 153
(1) Denkbare Fälle eines Umgehungsversuchs 153
(2) Gewährleistungsausschluss zwischen Lieferant und Leasinggeber als kollusives Zusammenwirken 155
(3) Abschluss eines Verbrauchsgüterkaufvertrages keine Voraussetzung für die Annahme eines Umgehungsversuchs nach § 475 I 2 BGB 155
c) Finanzierungsleasing immer ein Fall eines Umgehungsversuchs bei Mängelgewährleistungsausschluss seitens des Lieferanten 156
aa) Stimmen in der Literatur 156
bb) Stellungnahme 157
d) Verneinung eines Umgehungsversuchs aufgrund der Haftung des Leasinggebers als Vermieter 159
e) Konsequenzen eines tatsächlich bestehenden Umgehungsversuches für die Haftung des Leasinggebers bzw. Lieferanten 160
4. Sale-and-lease-back-Verfahren 161
5. Der Leasingvertrag als Verbrauchsgüterkauf aufgrund europarechtlicher Vorgaben 161
6. Keine unmittelbare Anwendung der §§ 474 ff BGB aufgrund der Abtretung von Kaufgewährleistungsansprüchen an einen Verbraucher 163
7. Der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferant als Vertrag zugunsten Dritter 163
a) Eigene vertragliche Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Lieferanten als Ausnahme 163
b) Die Begründung eigener kaufvertraglicher Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Lieferanten aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter 164
c) Stellungnahme: Interessen der Parteien maßgeblich 165
8. Zwischenergebnis 166
III. Analoge Anwendung der §§ 474 ff BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings 167
1. Wirksamkeit des Mängelgewährleistungsausschlusses gegenüber dem Leasinggeber, nicht aber gegenüber dem Leasingnehmer 167
a) Stimmen in der Literatur 167
b) Stellungnahme: Dem Leasingnehmer können nur die abgetretenen Rechte zustehen 168
2. Unwirksamkeit des Mängelgewährleistungsausschlusses zwischen Lieferant und Leasinggeber 170
a) Stimmen in der Literatur 170
b) Stellungnahme: Kein Verbrauchsgüterkaufrecht im Rahmen des Liefervertrages anwendbar 170
3. Selbstständigkeit der Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers 171
a) Konzept 171
b) Stellungnahme: Unvereinbarkeit mit der rechtlichen Situation beim Leasing 172
4. Zwischenergebnis 174
IV. Argumente gegen einen an den §§ 474 ff BGB ausgerichteten Verbraucherschutz im Finanzierungsleasing 174
1. Das Aufleben der Mietmängelhaftung des Leasinggebers 174
a) Kritik an der Haftung des Leasinggebers als Vermieter 175
aa) Mietmängelhaftung als Vorteil für den Leasingnehmer 175
bb) Keine mietrechtliche Haftung seitens des Leasinggebers bei Unzumutbarkeit einer Inanspruchnahme des Lieferanten 176
b) Haftung des Leasinggebers als Vermieter kein zulässiges Argument gegen Verbraucherschutz im Finanzierungsleasing 177
2. Fehlender Verbraucherschutz im Mietrecht 178
3. Das Erfordernis einer Beschränkung des Nacherfüllungsanspruchs im Leasingrecht 178
a) Gefährdung der Amortisation des Leasinggebers 178
b) Kein zwingendes Erfordernis einer Versagung von Verbraucherschutz 179
4. Zwischenergebnis 180
V. Beachtlichkeit der Wertungen der §§ 474 ff BGB im Rahmen des Verbraucherfinanzierungsleasings 180
1. Vorliegen eines Verbrauchergeschäfts 180
a) Keine abstrakte Beurteilung der Bedeutung der §§ 474 ff BGB im Finanzierungsleasing möglich 180
b) Die Anwendung der §§ 474 ff BGB darf nicht den Leasinggeber schützen 181
c) Gemeinsamkeiten des Verbraucherleasings und des Verbraucherkaufs als Verbrauchergeschäft 181
2. Der Leasinggeber als Träger des Risikos einer Verbraucherbeteiligung 182
3. Argumente gegen eine Haftung des Leasinggebers 184
a) Unzulässige Verlagerung des Insolvenzrisikos 184
b) Fehlende Entsprechung zur Lage beim Eintrittsmodell 184
4. Bloße Verkürzung der Mängelrechte im Liefervertrag 185
a) §§ 474 ff BGB als Maßstab für die durch den Leasinggeber zu verschaffenden Rechte 185
b) Fehlender Verbraucherschutz im Mietrecht kein entgegenstehendes Argument 186
c) § 309 Nr. 8 b) BGB kein ausreichender Schutz für den Leasingnehmer 187
5. Möglichkeit anderweitiger Vereinbarungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer 188
6. Vereinbarkeit dieses Lösungsansatzes mit der Rechtsprechung des BGH 189
VI. Anforderungen an die von dem Leasinggeber zu verschaffende Rechtsposition im Einzelnen 190
1. Der Nacherfüllungsanspruch 191
a) Verpflichtung des Leasinggebers zur Leistung von Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung 191
aa) Leasinggeber weiterhin Käufer der Leasingsache 191
bb) Unzulässigkeit einer Abwälzung der Nutzungsersatzpflicht auf den Leasingnehmer 191
cc) Teleologische Reduktion des § 439 IV BGB 192
(1) Vorlage an den EuGH 193
(2) Richtlinienwidrigkeit des § 439 IV BGB 194
(3) § 474 II BGB n. F.: Keine Nutzungsersatzpflicht bei Nachlieferung im Verbrauchsgüterkauf 194
(4) Fortbestehen einer Verpflichtung des Leasinggebers zur Leistung von Nutzungsersatz 195
5) Zulässigkeit eines Ausschlusses des Anspruchs des Lieferanten auf Nutzungsersatz 196
b) Ergebnis 197
aa) Erfordernis der Verschaffung eines Anspruchs auf Nachlieferung 197
bb) Rechtliche Konsequenzen einer durchzuführenden Nachlieferung (Ersatzlieferung) 197
2. Rücktrittsrecht 198
3. Minderung 199
a) Entbehrlickeit der Verschaffung eines Minderungsrechts 199
b) Stellungnahme 200
4. Schadensersatzansprüche 201
a) Anforderungen aus dem AGB-Recht 201
b) Erfordernis der Abtretung aller Schadensersatzansprüche wegen Mängeln 202
5. Gewährleistungsfrist 204
6. Gefahrtragung 206
a) Zufälliger Untergang des Leasingobjekts bei Transport 206
aa) Gewöhnliche Abtretungskonstruktion 206
bb) Zusätzliche Abtretung des Erfüllungsanspruchs aus dem Kaufvertrag 207
b) Zufällige Beschädigung des Leasingobjekts bei Transport 208
aa) Auswirkungen des § 447 BGB auf die Rechtsstellung des Leasingnehmers 208
bb) Erfordernis § 447 BGB im Liefervertrag abzubedingen 208
7. Beweislastumkehr nach § 476 BGB 209
a) Interesse des Verbraucherleasingnehmers: Entsprechendes Bedürfnis einer Beweislastumkehr 209
b) Fehlende Möglichkeit des Leasinggebers eine § 476 BGB entsprechende Klausel gegenüber dem Lieferanten durchzusetzen 210
c) Einräumung einer § 476 BGB entsprechenden Beweislastverteilung nicht erforderlich 212
VII. Möglichkeit der Einwirkung auf die Mängelgewährleistungsrechte nach Mitteilung des Mangels 213
1. Fortbestehen der Position des Leasinggebers als Käufer 213
2. Nachträgliche Einwirkungen auf die Rechte des Leasingnehmers als Verfügung eines Nichtberechtigten 214
a) Vereinbarkeit mit der bisherigen Rechtsprechung 215
b) Schuldnerschutzerwägungen 215
c) Ergebnis 216
3. Keine Zulässigkeit nachträglicher Beschaffenheitsvereinbarungen 216
VIII. Möglichkeit einer Haftung des Leasinggebers wie ein Verkäufer? 218
1. Haftung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Finanzierungsleasingvertrag, dem Leasingnehmer eine hinreichend starke Rechtsposition zu verschaffen 218
2. Anforderungen an die zu verschaffende Rechtsposition 219
3. Erfordernis eines Vertretenmüssens seitens des Leasinggebers 219
IX. Der Liefervertrag als Werkvertrag 220
X. Zusammenfassung 221
XI. Das Problem der Geltung von Verbrauchsgüterkaufrecht im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen in anderen europäischen Rechtsordnungen 222
1. Österreich 222
a) Grundlegendes 222
b) § 9 KSchG als Grenze des rechtlich Zulässigen 223
aa) Grundsätzliche Zulässigkeit einer Haftungsfreizeichnung des Leasinggebers: Maßgeblichkeit der Leistungsbeschreibung 223
bb) Ein „echter“ Gewährleistungsausschluss unter Abtretung der Rechte aus dem Kaufvertrag als für den Verbraucher neutrale Regelung nach § 2 II KSchG 225
(1) Abgetretene Rechte müssen den bei einem hypothetischen Erwerb vom Lieferanten bestehenden entsprechen 226
(2) Unterschiede zur Lage nach deutschem Recht 226
2. Schweiz 228
a) Grundlegendes 228
b) Die Abtretung von Gestaltungsrechten als Problem 229
c) Generelle Dispositivität des Mängelgewährleistungsrechts und fehlender Verbraucherschutz 230
3. Frankreich 232
a) Probleme bei der Begrifflichkeit 232
b) Mängelgewährleistung und Verbraucherschutz in Leasingverträgen nach französischem Recht 233
aa) Grundlegendes 233
bb) Zwei Kaufgewährleistungssysteme 234
cc) Zulässigkeit der Abtretungskonstruktion aus Verbraucherschutzgründen fraglich 235
dd) Strenge Grenzen für einen Gewährleistungsausschluss zwischen Leasinggeber und Lieferant 235
ee) Unklarheiten bei der Rechtsstellung des Verbraucherleasingnehmers 236
4. Vereinigtes Königreich 238
a) Grundlegendes 238
b) Eindeutige Regelungen durch den Unfair Contract Terms Act 238
c) Weitgehender Verbraucherschutz 239
C. Das Problem des „Streckengeschäfts“ 240
I. Der Begriff und die Problematik des Streckengeschäfts 240
II. Parallele Problematik beim Finanzierungsleasing 242
1. Rechtsprechung des BGH: § 377 HGB bleibt anwendbar 243
2. Kritik in der Literatur: Unanwendbarkeit des § 377 HGB 243
3. Stellungnahme 245
a) Vorliegen eines Handelskaufs zwischen Leasinggeber und Lieferant 246
b) Kein Erfordernis von Sachkenntnis 246
c) Entsprechende Lage beim Streckengeschäft 247
III. Möglichkeit einer vertraglichen Lösung 248
1. Überwälzung der vollständigen Rügeobliegenheit auf einen Verbraucher 248
2. Abbedingung der Rügeobliegenheit im Verhältnis des Leasinggebers zum Lieferanten 249
a) Lieferant mit Kenntnis von der Verbraucherstellung des Leasingnehmers 250
b) Lieferant ohne Kenntnis von der Verbraucherstellung des Leasingnehmers 250
c) Wertung 250
aa) Fehlende Abbedingung von § 377 HGB als Risiko der Unwirksamkeit des Mängelhaftungsausschlusses im Leasingvertrag 251
bb) Alternative: Fehlende Abbedingung von § 377 HGB als Risiko einer verkäuferähnlichen Haftung 251
3. Begründung einer teilweisen Rügeobliegenheit für den Leasingnehmer 252
a) Erforderlichkeit einer solchen Obliegenheit 252
b) Rechtliche Zulässigkeit 253
c) Wertung 255
d) Ergebnis 256
IV. Ausschluss der Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber bei Kenntnis von dessen Kaufmannseigenschaft 257
1. Faktische Begründung einer Kaufmannseigenschaft 257
2. Unvereinbarkeit mit dem Verbraucherschutz 258
V. Zusammenfassung 259
VI. Das Problem des „Streckengeschäfts“ in anderen europäischen Rechtsordnungen 259
1. Österreich 259
a) Umwandlung des HGB zum Unternehmensgesetzbuch (UGB) 259
b) Leasinggeber als mit der Rügeobliegenheit Belasteter 261
c) Abwälzung der Rügeobliegenheit auf einen Verbraucherleasingnehmer 261
aa) Rechtsprechung des OGH 261
bb) Stimmen in der Literatur 262
d) Vollständige Abbedingung der Rügeobliegenheit durch den Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten 262
2. Schweiz 263
3. Frankreich 264
4. Vereinigtes Königreich 265
D. Die Bedeutung von § 500 BGB: Finanzierungsleasing als Verbraucherkreditgeschäft 265
I. Der Begriff des Finanzierungsleasings in § 500 BGB 266
1. Grundsätzliches 266
2. Verträge ohne Amortisationspflicht 267
a) Rechtsprechung des BGH: Auch Verträge ohne Amortisationspflicht erfasst 267
b) Kritik in der Literatur 268
c) Analyse 268
d) Ergebnis 270
3. Operatingleasingverträge 271
4. Hersteller- bzw. Händlerleasing 272
5. Hersteller- bzw. händlerabhängiges Leasing 272
6. Null-Leasing 273
a) Der Begriff des „Null-Leasings“ 274
b) Bewertung des Null-Leasings als Finanzierungsleasing als eine Frage des Einzelfalls 274
c) Rechtsnatur des Null-Leasings 275
7. Das sale-and-lease-back-Verfahren 277
a) Begriff und Funktion 277
b) Das sale-and-lease-back-Verfahren als Finanzierungsleasing 277
II. Problem der Richtlinienkonformität von § 500 BGB 278
1. Richtlinienverstoß durch § 500 BGB im Falle von Verträgen, die eine Übertragung von Eigentum vorsehen 278
2. Konsequenzen der Richtlinienwidrigkeit 279
a) Probleme einer teleologischen Reduktion 279
b) Möglichkeit einer analogen Anwendung der nicht genannten Vorschriften 279
c) Über den Wortlaut von § 500 BGB hinaus anzuwendende Vorschriften 280
d) Anwendung von Vorschriften des Verbraucherkreditrechts auf Verträge mit Erwerbsaussicht über die richtlinienkonforme Auslegung hinaus 281
aa) § 502 III 1 BGB 281
bb) § 503 I BGB 282
cc) §§ 503 II 1– 3 BGB 282
III. Geltung des Fernabsatzprivilegs (§ 502 II BGB) für Finanzierungsleasingverträge 283
IV. Die Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Verbraucherbeteiligung 284
V. Die Anwendung der §§ 358, 359 BGB: Das Finanzierungsleasing als „verbundenes Geschäft“ 285
1. Der Widerrufsdurchgriff nach § 358 BGB 286
a) Untersuchung der rechtlichen Konsequenzen einer Anwendung auf das Finanzierungsleasing 286
aa) Regelmäßiges Fehlen eines zweiten Vertragsabschlusses seitens des Leasingnehmers 286
bb) Relevanz in Fällen der Finanzierung der Leasingraten durch ein eigenes Darlehen 287
cc) Relevanz in Fällen des Eintrittsmodells 287
b) Geringe praktische Relevanz als Argument gegen eine Anwendung der §§ 358, 359 BGB auf Finanzierungsleasingverträge 288
aa) Möglicher Konflikt mit der gesetzgeberischen Intention 288
bb) Kein Erfordernis zweier Verbraucherverträge 288
cc) Möglichkeit eines Widerrufs des Leasingvertrages gegenüber dem Lieferanten 289
(1) Lieferant als empfangsverpflichteter Adressat der Widerrufserklärung 289
(2) Stellungnahme: Keine parallele Empfangszuständigkeit des Lieferanten 290
dd) Anwendung von § 358 BGB trotz geringer praktischer Konsequenzen 292
c) Auswirkung auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch den Leasinggeber 292
aa) Erweiterung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 358 V BGB 292
bb) Anforderungen an die Widerrufsbelehrung als allgemeines Problem 293
(1) Unzureichende Musterbelehrung in der BGB-InfoV 293
(2) Fehlende normenhierarchische Gleichheit mit dem BGB 294
(3) Lage nach dem Inkrafttreten der 3. Änderung der BGB-InfoV 295
2. Der Einwendungsdurchgriff nach § 359 BGB 296
a) Kritik an einer Anwendung des § 359 BGB auf das Finanzierungsleasing 296
aa) Aufgabe der Geschäftsgrundlagenlösung bei Anwendung von § 359 BGB 296
bb) § 359 BGB als unzumutbare Privilegierung des Verbraucherleasingnehmers 297
cc) Stellungnahme 298
(1) Kein Konflikt zwischen Geschäftsgrundlagenlösung und der Anwendung von §§ 358, 359 BGB 298
(2) Die Privilegierung des Verbrauchers als eine von dem Gesetzgeber getroffene und vom Rechtsanwender so zu akzeptierende Entscheidung 299
(3) Der Abschluss zweier Verbraucherverträge kein Erfordernis 300
dd) Ergebnis 301
b) Tatbestandliche Voraussetzungen für die Anwendung von § 359 BGB 301
aa) Finanzierung des einen Vertrages durch den anderen 302
bb) Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit zwischen beiden Verträgen 303
(1) Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit 303
(2) Wirtschaftliche Einheit beim Finanzierungsleasinggeschäft 304
(a) Grundsätzliches 304
(b) Fälle der wirtschaftlichen Einheit 305
(aa) Hersteller- bzw. händlerabhängiges Leasing 305
(bb) Null-Leasing 307
(cc) Sale-and-lease-back-Verfahren 307
c) Konsequenzen aus der Geltung des § 359 BGB für besondere Fälle des Finanzierungsleasings 309
aa) Verweigerung der Ratenzahlung durch den Leasingnehmer mit Entdeckung des Mangels 309
bb) Voraussetzung: Mangelhaftigkeit der Leasingsache 310
(1) Keine eigene Einrede aus dem Leasingvertrag wegen Mangelhaftigkeit der Leasingsache bei Geltung der Abtretungskonstruktion 311
(2) Problem der Abgrenzung zwischen Nicht- und Schlechtleistung im Rahmen des Leasingvertrages 311
(a) Der Leasinggeber erwirbt das falsche Leasingobjekt 312
(b) Der Leasinggeber erwirbt die richtige Sache, der Lieferant liefert die falsche 312
(c) Der Leasinggeber hat seine Pflicht zur Gebrauchsüberlassung wirksam ausgeschlossen 314
(3) Weitere Fälle einer Verweigerung der Ratenzahlung nach § 320 BGB wegen Mangelhaftigkeit des Leasingobjekts abseits der Anwendung von § 359 BGB 314
cc) Weitere Voraussetzung: Kein Vorrang der Nacherfüllung 315
(1) Das Erfordernis des Fehlschlagens 315
(a) Fälle des Fehlschlagens der Nacherfüllung 315
(b) Fehlschlagen bei Bestehen einer Ausnahme des Rechts zur zweiten Andienung 316
(2) Situation bei unbehebbaren Mängeln 317
(a) Verweigerungsmöglichkeit grundsätzlich erst ab Gestaltung des Kaufvertrages 317
(b) Verweigerung der Ratenzahlung wegen Gestaltbarkeit des Kaufvertrages 318
(aa) Grundgedanke 318
(bb) Kein Bedürfnis einer solchen Verweigerungsmöglichkeit bei Anwendung der Geschäftsgrundlagenlösung 318
(cc) Bedürfnis einer solchen Verweigerungsmöglichkeit bei Anwendung der Kündigungslösung 319
dd) Zusammenfassung und Ergebnis 319
(1) Erstmöglicher Zeitpunkt für die Verweigerung der Ratenzahlung 319
(2) Keine Normierung eines Rückforderungsdurchgriffs 320
d) Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen 321
aa) Erfordernis eines „Rücktrittsprozesses“ kraft Vereinbarung 321
(1) Keine Fortgeltung des Erfordernisses einer Klageerhebung im reformierten Schuldrecht 321
(a) Stimmen in der Literatur 321
(b) Stellungnahme 322
(2) Keine Bedenken gegen eine solche Vereinbarung im unternehmerischen Verkehr 323
(3) Grenzen einer solchen Vereinbarung gegenüber Verbrauchern 324
(a) §§ 500, 359 BGB als zwingende Vorschriften 324
(b) Zulässigkeit nur in den Fällen des reinen Finanzierungsleasings 325
(aa) Vereinbarkeit mit § 309 Nr. 2 a) BGB 325
(α) Kein Bestehen einer Einrede aus § 320 BGB 325
(β) Die Wiederbegründung eines Ratenzahlungsanspruchs des Leasinggebers als Gegenstand der Vereinbarung 326
(bb) Vereinbarkeit mit übrigen AGB-Vorschriften 327
(α) Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung der §§ 474 ff BGB 327
(β) Anknüpfung an die Rücktrittserklärung des Leasingnehmers 328
bb) Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers bei Nichtgeltendmachung seiner Mängelrechte 330
(1) Schaden des Leasinggebers 331
(2) Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers als möglicher Verstoß gegen §§ 500, 359 BGB 331
(a) Berücksichtigung der Vorgaben des zwingenden Rechts 331
(b) Unzureichender Schutz des Leasinggebers über § 359 S. 3 BGB 332
(c) Möglichkeit einer wertungsmäßigen Korrektur 332
e) Konsequenzen beim unternehmerischen Leasing 333
VI. Zusammenfassung 334
VII. Das Problem des Finanzierungsleasings als verbundene Verträge in anderen europäischen Rechtsordnungen 335
1. Österreich 335
a) Ablehnung einer Anwendung des § 18 KSchG auf Finanzierungsleasingverträge 335
b) Wertung 337
2. Schweiz 337
a) Anwendung des KKG 337
b) Der Einwendungsdurchgriff aus Art. 21 KKG 338
aa) Subsumtion unter den Wortlaut 339
bb) Subjektswechsel 339
3. Frankreich 340
a) Anwendung des Verbraucherkreditrechts 340
b) Annahme einer Verbundenheit zwischen Kauf- und Leasingvertrag im Rahmen des Verbraucherleasings 341
4. Vereinigtes Königreich 342
a) Anwendung des Verbraucherkreditrechts 342
b) Strenge Trennung zwischen Kauf- und Leasingvertrag 342
E. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht – Das Ende eines effektiven Verbraucherschutzes im Finanzierungsleasing? 343
I. Die Richtlinie 2008/48/EG vom 23.8.2008 343
1. Zur Entstehung 343
2. Inhalt 343
a) Gedanke der Vollharmonisierung 343
b) Bedeutung für Verbraucherfinanzierungsleasingverträge 344
II. Die Umsetzung in deutsches Recht 345
1. Gesetzgebungsverfahren 345
2. Inhalt 345
a) Keine Veränderung des Verbraucherbegriffs 345
b) Schaffung eines § 359a BGB 345
c) Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs des Verbraucherkreditrechts bei Finanzierungsleasingverträgen? 347
aa) Die Neuregelung des § 506 BGB 347
bb) Kritik 348
cc) Lösungsansatz 350
d) Anwendung der §§ 491a ff BGB 351
e) Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers 352
f) Fazit 352
5. Abschnitt: Schlussbetrachtungen 354
Literaturverzeichnis 357
Sachverzeichnis 372