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Kramski, E. (2012). Haftung finanzierender Kreditinstitute für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen (Erwerber- und Fondsmodelle). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53879-9
Kramski, Endrik. Haftung finanzierender Kreditinstitute für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen (Erwerber- und Fondsmodelle). Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53879-9
Kramski, E (2012): Haftung finanzierender Kreditinstitute für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen (Erwerber- und Fondsmodelle), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53879-9

Format

Haftung finanzierender Kreditinstitute für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen (Erwerber- und Fondsmodelle)

Kramski, Endrik

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 60

(2012)

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About The Author

Endrik Kramski, geboren 1975 in Hannover, studierte Rechtswissenschaften in Passau und Göttingen. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und berät Banken, Finanzdienstleister und Unternehmen zu bank- und finanzrechtlichen Fragen. Spezialisiert ist er auf grenzüberschreitende Kreditfinanzierungen (v.a. Unternehmens-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen). 2011 promovierte Endrik Kramski bei Prof. Dr. Gerald Spindler (Georg-August-Universität Göttingen) zum Dr. iur.

Abstract

Die Haftung finanzierender Banken für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen - besser bekannt unter dem Stichwort »Schrottimmobilien« - hat seit Beginn der 2000er-Jahre eine beispiellose Klagewelle von Anlegern ausgelöst. Häufig scheitern die Modelle an Vermietungsproblemen oder mangelnder Bonität der Anleger, welche dann versuchen, die finanzierende Bank bei der Rückabwicklung in Anspruch zu nehmen. Dabei kommt es vor allem darauf an, inwieweit der Bank das Verhalten anderer Beteiligter (z.B. Vermittler) zuzurechnen ist. Die Vorgaben des Verbraucherschutzes sind zu beachten, ohne das Anlagerisiko vorschnell auf die Bank zu verlagern. In der vorliegenden Publikation ordnet und bewertet Endrik Kramski die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die Untersuchung dient gleichermaßen als Nachschlagewerk und Anstoßgeber für neue Lösungsansätze.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 23
1. Teil: Einleitung 29
A. Begriff der Immobilienkapitalanlage 29
B. Grauer Kapitalmarkt in Abgrenzung zum regulierten Kapitalmarkt 30
C. Vertriebspraktiken 32
D. Anlagemodelle 36
I. Erwerbermodelle 36
II. Fondsmodelle 39
1. Eingeschränkte Fungibilität von Fondsanteilen 41
2. Eigen- und Fremdkapitalfonds 42
3. Direkte und indirekte Beteiligungsmodelle 43
4. Haftung des Anlegers für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft 47
a) Fonds-GbR 47
(1) Allgemeine Prinzipien 47
(2) Haftungsbeschränkungen 48
(3) Haftung des Treugebers bei einer mittelbaren Beteiligung 49
(4) Keine Haftung rein "kapitalistisch" beteiligter Anleger 51
b) Fonds-KG 53
5. Rückabwicklung im Sinne der Lehre der fehlerhaften Gesellschaft 55
E. Grundsatz der Rollenverantwortlichkeit 58
F. Darlehensarten 62
G. Steuerliche Aspekte 63
I. Überschusserzielungsabsicht 64
II. Absetzung für Abnutzung (AfA), Sonderabschreibung 65
III. Anschaffungs- und Werbungskosten 67
IV. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen 68
V. Besonderheiten bei Fondsbeteiligungen 68
VI. Das Ende steuerorientierter Immobilienkapitalanlagen 72
H. Risiken einer Immobilienkapitalanlage 74
I. Ziel des Anlegers: Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Immobilienkapitalanlage 76
J. Ziel der Arbeit und Überblick 77
2. Teil: Rechte des Anlegers nach dem Verbraucherkreditrecht 80
A. Anwendbarkeit des Verbraucherkreditrechts 84
I. Anwendungsbereiche der VerbrKr-RL und des nationalen Verbraucherkreditwiderrufsrechts 84
II. Verbraucherdarlehensvertrag 86
III. Einschaltung eines Stellvertreters 89
IV. Bereichsausnahme für notariell beurkundete Verträge (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 VerbrKrG bzw. § 491 Abs. 3 Nr. 1 BGB) 90
V. Bereichsnahme für Realkredit- bzw. Immobilienkreditverträge (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG bzw. § 358 Abs. 3 S. 3 BGB) 92
1. Frühere Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungskauf 93
2. Bereichsausnahme für Realkredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG) 95
a) Richtlinienkonformität der Bereichsausnahme 97
b) "Übliche Bedingungen" im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG 97
(1) Zinssatz 98
(2) Einhaltung einer Beleihungsgrenze 101
c) Divergenz in der Rechtsprechung des II. und XI. BGH-Zivilsenats zur Reichweite der Bereichsausnahme 102
(1) Auffassung des II. BGH-Zivilsenats 103
(2) Auffassung des XI. BGH-Zivilsenats 104
(3) Stellungnahme 106
(a) Keine einschränkende richtlinienkonforme Auslegung im Sinne des Art. 2 Abs. 1a VerbrKr-RL 106
(b) Kein genereller Ausschluss des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG bei Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds 107
(c) Kein Ausschluss des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG wegen fehlender Warnfunktion bei vorhergehender Bestellung durch Dritte 108
d) Ergebnis 110
3. Bereichsausnahme für Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung (Neuregelung des § 358 Abs. 3 S. 3 BGB) 111
a) Europarechtskonformität 115
b) Objektive Auslegung von § 358 Abs. 3 S. 3 BGB 115
c) Tatbestandsalternativen 118
(1) Verschaffen des Grundstücks durch den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BGB) 119
(2) Förderung des Grundstückserwerbs über die Zurverfügungstellungrvon Darlehen hinaus durch Zusammenwirken mit dem Unternehmerr(§ 358 Abs. 3 S. 3 Alt. 2 BGB) 119
(3) Zu-Eigen-Machen von Veräußerungsinteressen (§ 358 Abs. 3 S. 3 Alt. 2 Unteralt. 1 BGB) 120
(4) Übernahme von Funktionen des Veräußerers (§ 358 Abs. 3 S. 3 Alt. 2 Unteralt. 2 BGB) 121
(5) Einseitige Begünstigung des Veräußerers (§ 358 Abs. 3 S. 3 Alt. 2 Unteralt. 3 BGB) 123
d) Ergebnis 123
B. Schriftform und Pflichtangaben (§ 4 VerbrKrG bzw. § 492 BGB) 123
I. Fehlende Schriftform 124
II. Fehlende Pflichtangaben 125
III. Sonderfall: Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 VerbrKrG bzw. § 492 Abs. 1 BGB 129
IV. Rechtsfolgen 134
1. Nichtigkeit des Darlehensvertrags und Heilung (§ 6 Abs. 2 VerbrKrG bzw. § 494 Abs. 2 BGB) 134
2. Ermäßigung des Zinssatzes und nicht geschuldete Kosten (§ 6 Abs. 2 S. 2 und 3 VerbrKrG bzw. § 494 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB) 139
V. Neuregelung der Pflichtangaben für ab dem 11. Juni 2010 geschlossene Verträge 140
VI. Zusammenfassung 142
C. Widerrufsrecht (§ 7 Abs. 1 VerbrKrG bzw. § 495 Abs. 1 BGB) 143
I. Widerrufsbelehrung 145
II. Widerrufsfrist 148
III. Rechtsfolgen 149
IV. Zusammenfassung 150
D. Verbundenes Geschäft 151
I. Tatbestandsvoraussetzungen 154
1. Vertrag über eine entgeltliche Leistung 154
2. Darlehen zur Finanzierung des anderen Vertrags (Zweckbindung) 155
3. Wirtschaftliche Einheit 156
a) Unwiderlegliche Vermutung bei Mitwirkung des Unternehmersrbei Anbahnung oder Abschluss des Kreditvertragsr(§ 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG bzw. § 358 Abs. 3 S. 2 BGB) 156
(1) Einvernehmen zwischen Unternehmer und finanzierender Bank 157
(2) Einzelfälle 160
b) Wirtschaftliche Einheit außerhalb der unwiderleglichen Vermutung des § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG bzw. § 358 Abs. 3 S. 2 BGB 162
(1) Indizien für die Verbindung der Geschäfte 163
(2) Kein Sonderrecht für Immobilienfinanzierungen 165
4. Entsprechende Anwendung der Grundsätze des verbundenen Geschäfts gemäß § 359a BGB für seit dem 11. Juni 2010 geschlossene Verträge 170
5. Zusammenfassung 171
II. Rechtsfolgen des verbundenen Geschäfts 172
1. Widerrufsdurchgriff (§ 9 Abs. 2 VerbrKrG bzw. § 358 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB) 173
a) Widerrufsdurchgriff vom finanzierten Geschäft auf den Darlehensvertrag: Haustürwiderruf des Fondsbeitritts 174
b) Einbeziehung des verbundenen Geschäfts in die Rückabwicklung des widerrufenen Vertrags 180
2. Einwendungsdurchgriff (§ 9 Abs. 3 VerbrKrG bzw. § 359 BGB) 182
a) Mögliche Einwendungen aus dem finanzierten Geschäft 183
(1) Verstoß gegen Formvorschriften 183
(2) Sittenwidrigkeit des finanzierten Geschäfts (§ 138 BGB) 184
(3) Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz 185
(4) Sachmängelgewährleistungsansprüche 186
(5) Anfechtung oder Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung durch Gründungsgesellschafter oder Initiatoren 186
(6) Kündigung des Gesellschaftsanteils 188
b) Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Fondsbeitritt unter Anwendung der Lehre der fehlerhaften Gesellschaft 190
(1) Höchstrichterliche Rechtsprechung: Beschränkung des Einwendungsdurchgriffs auf die Höhe des gesellschaftsrechtlichen Abfindungsanspruchs 190
(2) Zwischenzeitliche Lösung des II. BGH-Zivilsenats: Einbeziehung von Ansprüchen gegen Gründungsgesellschafter, Initiatoren und Prospektverantwortliche 192
(3) Stellungnahme 193
3. Rückforderungsdurchgriff 199
a) Rückforderungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG bzw. § 358 Abs. 4 S. 3 BGB analog 200
(1) Zwischenzeitliche Lösung des II. BGH-Zivilsenats 200
(2) Rechtsprechung des XI. BGH-Zivilsenats 202
(3) Stellungnahme 203
b) Rückforderungsdurchgriff gemäß § 813 Abs. 1 BGB 206
4. Zusammenfassung 209
a) Widerrufsdurchgriff 209
b) Einwendungsdurchgriff 210
c) Rückforderungsdurchgriff 211
3. Teil: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung 213
A. Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB 213
B. Nichtigkeit nach wirksamer Anfechtung (§§ 142 Abs. 1, 123 BGB) 214
I. Täuschung über Tatsachen 216
II. Arglist 217
III. Kausalität 218
IV. Einzelfälle 219
1. Vertriebsprovisionen 219
2. Erzielbare Mieteinnahmen und Mietpoolausschüttungen 221
C. Nichtigkeit wegen fehlender Schriftform des Darlehensvertrags oder fehlender Pflichtangaben 222
D. Nichtigkeit wegen Verstoßes von Geschäftsbesorgungsvertrag und Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz 222
I. Einleitung 222
II. Nichtigkeit des Darlehensvertrags wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG iVm. § 134 BGB 225
III. Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags wegen Verstoßes gegen das RBerG 227
1. Rechtsprechung des BGH 227
2. Stellungnahme 231
3. Sonderfall: Darlehensvertrag der Fonds-GbR (Objektfinanzierung) 236
a) Höchstrichterliche Rechtsprechung 236
b) Stellungnahme 237
4. Kein Verstoß der BGH-Rechtsprechung gegen das Rückwirkungsverbot 238
5. Neuregelung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) 239
6. Nebenzweckprivileg (Art. 1 § 5 RBerG) bzw. Nebenleistung (§ 5 RDG) 241
IV. Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG 243
1. Rechtsprechung des BGH 244
2. Abweichende Ansicht 245
3. Stellungnahme 246
4. Sonderfall: Einzelvollmacht im Zeichnungsschein 246
a) Rechtsprechung des BGH 246
b) Abweichende Ansicht 247
c) Stellungnahme 248
5. Rechtsscheinsvollmacht 249
a) Anwendbarkeit von Rechtsscheinsgrundsätzen bei Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz 249
(1) Rechtsprechung des BGH 249
(2) Abweichende Ansicht 250
(3) Stellungnahme 251
b) Keine Einschränkung der Rechtsscheinsgrundsätze bei verbundenem Geschäft 251
(1) Ansicht der Rechtsprechung 251
(2) Stellungnahme 253
c) Vorlage einer Vollmachtsurkunde (§ 172 BGB) 254
d) Duldungsvollmacht 257
(1) Voraussetzungen der Duldungsvollmacht 258
(2) Eingeschränkte Anwendbarkeit der Duldungsvollmacht 259
(a) Ansicht des BGH 259
(b) Stellungnahme 260
e) Anscheinsvollmacht 261
f) Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von der fehlenden Vertretungsmacht (§ 173 BGB) 261
V. Genehmigung eines vollmachtlos abgeschlossenen Darlehensvertrags 263
VI. Zusammenfassung 266
E. Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrags 268
I. Nichtigkeit nur des Darlehensvertrags 268
1. Ansprüche des Darlehensgebers 268
2. Ansprüche des Darlehensnehmers 271
3. Auszahlungsanweisung durch den Treuhänder und Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz 272
a) Nichtleistungskondiktion der Bank gegen den Partner des finanzierten Geschäfts 273
b) Keine persönliche Haftung des Anlegers für Rückzahlungsanspruch gegen die Fondsgesellschaft 278
II. Gleichzeitige Nichtigkeit von Darlehensvertrag und finanziertem Geschäft 279
III. Keine Modifizierung der Rückabwicklung bei verbundenem Geschäft 282
IV. Zusammenfassung 286
1. Nichtigkeit nur des Darlehensvertrags 286
a) Ansprüche des Darlehensgebers 286
b) Ansprüche des Darlehensnehmers 287
c) Nichtige Zahlungsanweisung 287
2. Nichtigkeit des Darlehensvertrags und des finanzierten Geschäfts 287
3. Keine Modifizierung der Rückabwicklung bei verbundenem Geschäft 288
4. Teil: Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten 289
A. Beratungs- oder Auskunftsvertrag 291
B. Darlehensbezogene Aufklärungspflichten 298
I. Zweckmäßigkeit der Kreditaufnahme 299
II. Aufspaltungsrisiko 302
III. Provisionszahlung an Vermittler ("Packing") 302
IV. Besondere Finanzierungsarten (Darlehen mit Tilgungsaussetzung) 303
V. Vorvertragliche Informationspflichten nach Umsetzung der neuen VerbrKr-RL 307
C. Verwendungsbezogene Aufklärungspflichten 311
I. Überschreiten der Kreditgeberrolle 316
II. Schaffung oder Begünstigung eines besonderen Gefährdungstatbestandes 319
1. Grundsätze 319
2. Sonderfall: Beitritt des Anlegers zu einem Mietpool 320
III. Schwerwiegender Interessenkonflikt 322
IV. Konkreter Wissensvorsprung 325
1. Spezielle Risiken des finanzierten Vorhabens 325
2. Prüfungsobliegenheit des Darlehensnehmers 326
3. Kenntnis der Bank vom Wissensvorsprung 327
a) Grundsätze der Wissenszurechnung 328
b) Beleihungswertermittlung 330
4. Wissen des Verbrauchers 331
a) Anwendung von § 166 Abs. 2 BGB zu Gunsten des Anlegers 332
b) Teleologische Reduktion von § 166 Abs. 1 BGB 333
c) Ergebnis 333
5. Einzelfälle 333
a) Mangelnde Bonität des Darlehensnehmers 334
b) Drohendes Scheitern des Projekts 334
c) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Partners des finanzierten Geschäfts 335
d) Sittenwidrigkeit des Kaufpreises für die Immobilie 336
e) Arglistige Täuschung des Anlegers durch Projektbeteiligterund Beweiserleichterung bei institutionalisiertem Zusammenwirkenrund evidenter Unrichtigkeit der Angaben 341
(1) Institutionalisiertes Zusammenwirken 345
(2) Arglistige Täuschung durch andere Projektbeteiligte 347
(3) Evidente Unrichtigkeit der Angaben 347
(4) Stellungnahme 350
f) Fehlerhafte Prospektangaben 352
D. Vertretenmüssen 353
E. Schaden und haftungsausfüllende Kausalität 353
F. Vorteilsausgleichung (insbesondere Anrechnung von Steuervorteilen) 356
G. Mitverschulden 360
H. Zusammenfassung 361
5. Teil: Zurechnung von Vermittlerangaben 365
A. Unterscheidung zwischen unterlassenen Angaben und positiven Falschangaben 366
B. Zurechnung von Falschangaben eines Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) 367
I. Erfüllungsgehilfeneigenschaft 367
II. Darlehensbezogene Falschangaben 370
III. Verwendungsbezogene Falschangaben 374
1. Grundsätze der "Pflichtenkreis-Rechtsprechung" des BGH 374
2. Lockerung der "Pflichtenkreis-Rechtsprechung" 376
3. Stellungnahme 377
a) Erleichterte Zurechnung bei arglistiger Täuschung und verbundenem Geschäft 377
b) Grundsätzliche Kritik an der "Pflichtenkreis-Rechtsprechung" 380
C. Zurechnung einer arglistigen Täuschung 384
I. Zurechnung gemäß § 123 Abs. 1 BGB 384
1. Grundsätze 384
2. Erleichterte Zurechnung bei verbundenem Geschäft 387
II. Zurechnung gemäß § 123 Abs. 2 BGB 388
D. Zusammenfassung 388
6. Teil: Haustürwiderruf des Darlehensvertrags 391
A. Widerruflichkeit eines in einer Haustürsituation geschlossenen Darlehensvertrags 393
I. Rechtsprechung und Literatur vor der "Heininger-Rechtsprechung" 394
1. Vor Inkrafttreten des VerbrKrG geschlossene Realkreditverträge 394
2. Nach Inkrafttreten des VerbrKrG geschlossene Realkreditverträge 395
a) H.M.: Keine Widerruflichkeit von Realkreditverträgen gemäß § 1 Abs. 1 HWiG 395
b) Abweichende Ansicht: Widerruflichkeit von Realkreditverträgen gemäß § 1 Abs. 1 HWiG 399
II. Die "Heininger-Rechtsprechung" des EuGH und des BGH 400
1. Vorlagebeschluss des BGH 400
2. Vorabentscheidung des EuGH 402
a) Erste Vorlagefrage: Widerrufsrecht für Realkreditverträge nach der HT-RL 402
b) Zweite Vorlagefrage: Unbefristetes Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung 403
3. Umsetzung der "Heininger-Rechtsprechung" des EuGH durch den BGH für Realkreditverträge 404
a) Haustürwiderrufsrecht bei Realkreditverträgen 404
b) Kritik der Literatur an der "Heininger-Rechtsprechung" des BGH 407
4. Reaktion des Gesetzgebers 409
a) Widerruflichkeit von Realkreditverträgen durch Abschaffung der Bereichsausnahme 410
b) Neufassung der Subsidiaritätsklausel des § 312a BGB (vormals § 5 Abs. 2 HWiG) 411
5. Stellungnahme zur "Heininger-Rechtsprechung" des BGH für Realkredite 411
a) Richtlinienüberschießende Umsetzung der HT-RL durch den deutschen Gesetzgeber 412
(1) Gespaltene Auslegung 413
(2) BGH: Einheitliche Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG 413
(3) Ergebnis 414
b) Vorschneller Rückgriff des BGH auf die Grundsätze richtlinienkonformer Auslegung 415
(1) Autonome Auslegung von § 5 Abs. 2 HWiG 416
(2) Ergebnis 420
6. Erstreckung der "Heininger-Rechtsprechung" auf Personalkreditverträge 421
a) Rechtsprechung des BGH 421
b) Stellungnahme 422
7. Zusammenfassung 422
B. Haustürsituation und Zurechnung 424
I. Haustürsituation 424
1. Geschäftlicher Kontakt in einer Haustürsituation 426
2. Kausalität der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss 428
a) Grundsätze 428
(1) Beweis des ersten Anscheins 429
(2) Nachweis der Kausalität im Einzelfall 431
b) Kausalität der Haustürsituation bei Einschaltung eines Vermittlers 433
c) Kausalität der Haustürsituation bei bereits wirksam geschlossenem Erwerbsgeschäft 434
(1) Zustandekommen des Darlehensvertrags in einer neuen Haustürsituation nach Abschluss des Erwerbsgeschäfts 435
(2) Zustandekommen des Darlehensvertrags nach Abschluss des Erwerbsgeschäfts ohne weitere Verhandlungen 437
d) Kausalität der Haustürsituation bei notarieller Beurkundung des Erwerbsgeschäfts 438
3. Bereichsausnahmen 441
a) Vorhergehende Bestellung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG bzw. § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB) 441
b) Notarielle Beurkundung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG bzw. § 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB) 443
(1) Europarechtliche Vereinbarkeit 444
(2) Keine Einschränkung des § 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB nach nationalem Recht 445
(a) Keine unzulässige Umgehung des Haustürwiderrufs durch Vereinbarung einer notariellen Beurkundung 445
(b) Keine teleologische Reduktion des § 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB wegen Beurkundung als "bloßer Formalie" 446
(c) Keine teleologische Reduktion wegen fortwirkender Überrumpelung 447
(d) Keine teleologische Reduktion des § 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei Nichtbeachtung von § 17 BeurkG 448
4. Zusammenfassung 449
II. Zurechnung einer Haustürsituation 451
1. Frühere Ansicht der Rechtsprechung: Zurechnung nach den Grundsätzen des § 123 BGB 451
a) Zurechnung gemäß § 123 Abs. 1 BGB 453
b) Zurechnung gemäß § 123 Abs. 2 S. 1 BGB 454
c) Zurechnung der Haustürsituation bei finanzierten Immobilienkapitalanlagen 455
(1) Restriktive Ansicht des XI. BGH-Zivilsenats 455
(2) Erleichterte Zurechnung durch den II. BGH-Zivilsenat 456
2. Neue Ansicht der Rechtsprechung: Objektives Vorliegen einer Haustürsituation ausreichend 457
a) EuGH-Urteil in der Sache "Crailsheimer Volksbank" 457
b) Umsetzung durch den BGH 458
3. Stellungnahme 462
a) Europarechtliche Vereinbarkeit subjektiver Zurechnungskriterien 462
b) Nationales Gebot subjektiver Zurechnungskriterien 463
c) Vermeidung einer gespaltenen Auslegung 464
d) Anwendungsbereich der Zurechnung gemäß § 123 Abs. 1 BGB 466
4. Vertreter in einer Haustürsituation 469
a) Meinungsstand 469
b) Stellungnahme 472
5. Zusammenfassung 476
C. Widerrufsbelehrung 478
I. Zusätzliche Erklärungen 480
II. Belehrung nach dem VerbrKrG unter Hinweis auf die Rechtsfolge des § 7 Abs. 3 VerbrKrG 483
1. BGH: Belehrung nach VerbrKrG nicht ausreichend 484
2. Abweichende Ansicht: Belehrung nach VerbrKrG ausreichend 485
3. Aufhebung des § 7 Abs. 3 VerbrKrG bzw. § 495 Abs. 2 BGB in der Fassung vom 1. Januar 2002 durch das OLG-VertrÄndG 486
4. Stellungnahme 487
a) Europarechtliche Anforderungen 487
b) Anforderungen nach nationalem Recht 489
c) Auszahlung des Darlehens nach Ablauf der Widerrufsfrist 491
III. Zusammenfassung 492
D. Widerrufsfrist 493
I. Vor dem 1. Januar 2002 abgegebene Willenserklärungen 493
II. Seit dem 1. Januar 2002 abgegebene Willenserklärungen 496
1. Beginn der Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung (§ 355 Abs. 3 S. 3 BGB) 497
2. Nachbelehrung 498
III. Zusammenfassung 500
E. Verwirkung 501
F. Rechtsfolgen des Haustürwiderrufs 503
I. Grundsätze der Rückabwicklung 504
1. Ansprüche des Darlehensgebers 505
2. Ansprüche des Darlehensnehmers 506
II. Modifizierte Rückabwicklung bei verbundenem Geschäft 509
1. "Securenta-Rechtsprechung" des XI. BGH-Zivilsenats 509
2. Verbraucherfreundliche Rechtsprechung bei verbundenem Geschäft in den sog. "Altfällen" 511
a) Rechtsprechung des II. und XI. BGH-Zivilsenats 512
b) Kein Ausschluss der Widerrufserstreckung bei Unwiderruflichkeit des finanzierten Geschäfts 515
c) Keine Anwendung der Lehre der fehlerhaften Gesellschaft im Verhältnis zur kreditgebenden Bank 516
3. Keine verbraucherfreundliche Modifizierung der Rückabwicklung bei Widerruf eines Realkreditvertrags in den sog. "Altfällen" 519
a) Höchstrichterliche Rechtsprechung 519
b) Kritik: "Ruinöser Widerruf" 522
4. Stellungnahme zu den sog. "Altfällen" 523
a) Begründung der Wirkungserstreckung mit dem Schutzzweck des HWiG ("Ob" des Widerrufsdurchgriffs) 524
b) Anzuwendende Rechtsvorschriften ("Wie" des Widerrufsdurchgriffs) 528
(1) Analogie zu § 9 VerbrKrG 528
(2) Nichtanwendung der Bereichsausnahme für Realkredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG) bei einem Haustürwiderruf 531
(a) 1. Vorschlag: Teleologische Reduktion 532
(b) 2. Vorschlag: Generelle Unbeachtlichkeit der Bereichsausnahme im Fall des Haustürwiderrufs 534
5. Anwendbarkeit der Grundsätze des verbundenen Geschäfts auf den Haustürwiderruf in den sog. "Neufällen" (§ 358 Abs. 2 BGB) 536
6. Zusammenfassung 538
III. EuGH-Urteile in den Rechtssachen "Schulte/Badenia" und "Crailsheimer Volksbank" zur Europarechtskonformität der restriktiven BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung von Realkreditverträgen 541
1. Keine Anwendbarkeit der europäischen HT-RL auf Verträge über Immobilien 543
2. Verbundenes Geschäft nicht Regelungsgegenstand der HT-RL 544
3. Unmittelbare Auszahlung der Darlehensvaluta an den Partner des finanzierten Geschäfts steht Rückzahlungspflicht nicht entgeg 547
4. Pflicht des Darlehensnehmers zur sofortigen Rückzahlung der Valuta 549
a) Problemdarstellung 549
b) Stellungnahme 552
5. Anspruch des Darlehensgebers auf marktübliche Verzinsung 554
a) Problemdarstellung 554
b) Stellungnahme 556
6. Risikofreistellung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung 558
7. Zusammenfassung 561
IV. Richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts 562
1. Voraussetzungen einer richtlinienkonformen Auslegung 562
2. Bindungswirkung der EuGH-Entscheidungen 563
a) Kein europarechtliches Gebot der einheitlichen Auslegung "hybrider" Rechtsnormen 564
b) Nationales Gebot einer einheitlichen Auslegung "hybrider" Rechtsnormen 567
3. Zusammenfassung 568
V. Umsetzungsmöglichkeiten 568
1. Beweiserleichterung für das Vorliegen einer Aufklärungspflichtverletzung bei institutionalisiertem Zusammenwirken 569
2. Kein Empfang des Darlehens nach § 3 Abs. 1 HWiG 570
a) Freie Verfügung über die Darlehensvaluta 570
b) Unwirksame Anweisung 574
c) Ergebnis 576
3. Wegfall der Bereicherung 577
a) Analoge Anwendung von § 818 Abs. 3 BGB 578
(1) Wirksamkeit des finanzierten Geschäfts 580
(2) Unwirksamkeit des finanzierten Geschäfts 581
(a) Durchsetzbarkeit der Forderung 582
(b) Fehlende Durchsetzbarkeit der Forderung 583
b) Verschärfte Haftung des Darlehensnehmers (§ 819 Abs. 1 iVm. § 818 Abs. 4 BGB analog) 583
c) Ergebnis 586
4. Unmöglichkeit der Rückzahlungspflicht 587
5. Lösung über die Grundsätze des verbundenen Geschäfts 590
a) Europarechtliche Vorgaben 591
b) Lösung nach nationalem Recht: Nichtanwendung von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG 593
6. Schadensersatzanspruch wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung 594
a) Widerruf als Anspruchsvoraussetzung 596
b) Belehrungspflichtverletzung 598
(1) Meinungsstand 598
(2) Stellungnahme 601
(a) Abgrenzung von Pflicht- und Obliegenheitsverletzung 601
(b) Anforderungen an den Belehrungsinhalt 604
(c) Zeitpunkt der Belehrung 605
c) Vertretenmüssen 606
(1) Bestehen eines Verschuldenserfordernisses 607
(a) Meinungsstand 607
(b) Stellungnahme 609
(2) Verschuldensvoraussetzungen 614
(a) Meinungsstand 614
(b) Stellungnahme 616
d) Bestehen eines Kausalitätserfordernisses und Grundsätze 623
(1) BGH: Kausalitätserfordernis 623
(2) Andere Ansicht: Kein Kausalitätserfordernis 624
(3) Stellungnahme 625
(4) Grundsätze der Kausalitätsprüfung 626
e) Kausalität zwischen der nicht ordnungsgemäßen Belehrung und der Nichtausübung des Widerrufs 627
(1) BGH: Gegen eine Kausalitätsvermutung 627
(2) Andere Ansicht: Für eine widerlegliche Kausalitätsvermutung 629
(3) Stellungnahme 630
f) Kausalität zwischen dem aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung unterlassenen Widerruf und der Verwirklichung der Anlagerisiken 636
(1) Schutzzweck der Pflicht zur Widerrufsbelehrung 636
(a) Meinungsstand 636
(b) Stellungnahme 637
(2) Zeitliche Abfolge der Vertragsschlüsse 638
(a) H.M.: Kausalität nur bei fehlender Bindung an das finanzierte Geschäft 638
(b) Andere Ansicht: Zeitliche Abfolge ohne Relevanz 642
(c) Stellungnahme 643
g) Schaden 647
(1) Ersatz des positiven Interesses 648
(2) Ersatz des negativen Interesses 650
h) Mitverschulden 656
i) Prozessuales 656
j) Zusammenfassung 658
(1) Widerruf als Anspruchsvoraussetzung 658
(2) Belehrungspflichtverletzung 658
(3) Vertretenmüssen 659
(4) Kausalität 660
(5) Schaden 661
7. Zusammenfassung 661
G. Staatshaftung 662
H. Widerruf der Sicherungsabrede 665
7. Teil: Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde 668
A. Grundsätze 668
B. Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG iVm. § 134 BGB 670
I. Grundsätze 670
II. Objektfinanzierung durch die Fondsgesellschaft 672
8. Teil: Verjährung und Verwirkung 676
A. Grundsätze der Verjährung und Reform des Verjährungsrechts 676
B. Verjährung von Schadensersatzansprüchen 679
I. Verletzung von Aufklärungspflichten 680
II. Verletzung der Belehrungspflicht zum Haustürwiderruf 684
C. Verjährung von Rückgewähr- und Bereicherungsansprüchen 685
I. Regelmäßig wiederkehrende Leistungen 686
II. Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnisrder anspruchsbegründenden Tatsachen:rUnwirksamkeit des Darlehensvertrags wegen Nichtigkeitrder zugrundeliegenden Treuhändervollmachtrgemäß Art. 1 § 1 RBerG iVm. § 134 BGB 688
1. Höchstrichterliche Rechtsprechung 689
2. Stellungnahme 690
D. Verwirkung 692
Literaturverzeichnis 694
Stichwortverzeichnis 716