Der Konzern in der Insolvenz
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Der Konzern in der Insolvenz
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 65
(2013)
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Christian Schmollinger studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Von 2010 bis 2011 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Günter Hager am dortigen Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht Abt. I tätig. Unter Betreuung von Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of. Chicago) promovierte er von 2010 bis 2012 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über das Thema »Der Konzern in der Insolvenz«. Seit 2011 ist er Mitarbeiter einer mittelständischen Kanzlei in Freiburg und seit 2012 Referendar am Landgericht Freiburg.Abstract
Obwohl der Konzern oftmals aus wirtschaftlicher Sicht ein einheitliches Unternehmen darstellt, wird nach geltendem Recht für jede Konzerngesellschaft ein selbständiges Insolvenzverfahren durchgeführt. Insbesondere bei einer angestrebten Sanierung erscheint aber eine an der wirtschaftlichen Einheit eines Konzerns orientierte Behandlung der Konzerngesellschaften für die Gläubiger vorteilhaft. Untersucht wird, wie die Einzelverfahren nach geltendem deutschen und europäischen Insolvenzrecht koordiniert werden können, beispielsweise durch die Annahme einer konzernweiten Zuständigkeit desselben Insolvenzgerichts, die Bestellung desselben Insolvenzverwalters für alle Konzerngesellschaften, den Abschluss von Insolvenzverwaltungsverträgen, das Fortbestehen der Konzernleitungsmacht oder mittels des Insolvenzplanverfahrens. Im Anschluss werden auf Basis bisher geäußerter Reformvorschläge Regelungsentwürfe für ein künftiges Konzerninsolvenzrecht auf deutscher und europäischer Ebene entwickelt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung | 15 | ||
B. Die Abwicklung von Konzerninsolvenzen auf Grundlage des geltenden Rechts | 20 | ||
I. Einheitlicher Gerichtsstand für alle konzernangehörigen Gesellschaften | 20 | ||
1. Einheitliche örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 InsO | 21 | ||
a) Kriterien für die Bestimmung des Mittelpunktes der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit | 21 | ||
aa) Auffassungen im rechtswissenschaftlichen Schrifttum | 22 | ||
bb) Die Ansicht der Rechtsprechung | 25 | ||
cc) Bewertung | 30 | ||
b) Praktische Gestaltungsmöglichkeiten zur Herbeiführung einer konzernweit einheitlichen örtlichen Zuständigkeit | 34 | ||
2. Einheitliche internationale Zuständigkeit nach Art. 3 EuInsVO | 37 | ||
a) Anwendungsbereich der EuInsVO | 38 | ||
b) Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (centre of main interest – COMI) | 41 | ||
aa) Die Bestimmung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen in den ersten Geltungsjahren der EuInsVO | 41 | ||
bb) Die Eurofood-Entscheidung des EuGH | 43 | ||
cc) Die Auslegung des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO auf Grundlage der Eurofood-Entscheidung | 45 | ||
(1) Die Interpretation der Eurofood-Entscheidung in Deutschland | 45 | ||
(2) Die auf die Eurofood-Entscheidung Bezug nehmende Rechtsprechung der Gerichte anderer Mitgliedsstaaten | 49 | ||
dd) Die Interedil-Entscheidung des EuGH | 52 | ||
ee) Folgen der Interedil-Entscheidung für die auf Grundlage der Eurofood-Entscheidung entwickelte Auslegung des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO | 54 | ||
ff) Bewertung | 55 | ||
gg) Möglichkeit der Annahme eines einheitlichen Interessenmittelpunktes verschiedener Gesellschaften eines in mehreren Mitgliedsstaaten tätigen Konzerns | 57 | ||
hh) Verlagerung des Interessenmittelpunktes vor Stellung des Insolvenzantrags | 58 | ||
c) Sekundärinsolvenzverfahren | 60 | ||
aa) Voraussetzungen für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens | 61 | ||
bb) Verhältnis zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren | 66 | ||
(1) Kooperations- und Unterrichtungspflicht der beteiligten Verwalter gem. Art. 31 EuInsVO | 66 | ||
(2) Wechselseitige Forderungsanmeldung und Beteiligungsmöglichkeit der Insolvenzverwalter | 70 | ||
(3) Aussetzung der Verwertung im Sekundärinsolvenzverfahren | 74 | ||
(4) Verfahrensübergreifende Sanierungsmaßnahmen gem. Art. 34 EuInsVO | 79 | ||
cc) Folgen für die Verfahrenskoordination | 86 | ||
(1) Ausrichtung des Sekundärinsolvenzverfahrens an den Erfordernissen des Hauptinsolvenzverfahrens | 86 | ||
(2) Koordination durch Informationsaustausch und Zusammenarbeit der beteiligten Verwalter | 88 | ||
dd) Zwischenergebnis | 93 | ||
3. Ergebnis | 94 | ||
II. Bestellung desselben Insolvenzverwalters für alle konzernangehörigen Gesellschaften | 95 | ||
1. Die Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters nach deutschem Insolvenzrecht | 96 | ||
a) Rechtliche Grundlagen | 97 | ||
aa) Die Unabhängigkeit von Gläubigern und Schuldner gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO | 97 | ||
(1) Schutzzweck des Unabhängigkeitserfordernisses | 97 | ||
(2) Konkretisierung des Unabhängigkeitsbegriffes in der InsO | 99 | ||
(3) Ergänzende Heranziehung von Normen außerhalb der InsO | 102 | ||
bb) Das Verbot des Insichgeschäfts gem. § 181 BGB und der Ausschluss als Käufer gem. § 450 Abs. 2 BGB | 107 | ||
cc) Das Gebot der höchstpersönlichen Amtsführung | 109 | ||
b) Zulässigkeit der Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters | 112 | ||
c) Instrumente zur Vermeidung von einer Bestellung in mehreren Verfahren entgegenstehenden Interessenkonflikten in der Person des Konzerninsolvenzverwalters | 116 | ||
aa) Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters | 116 | ||
(1) Voraussetzung für die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters | 117 | ||
(2) Einsatz von Sonderinsolvenzverwaltern im Rahmen einer Konzerninsolvenz | 119 | ||
bb) Befreiung des Konzerninsolvenzverwalters vom Verbot der §§ 181, 450 Abs. 2 BGB | 123 | ||
(1) Grundsätzliche Möglichkeit einer Befreiung des Insolvenzverwalters vom Verbot der §§ 181, 450 Abs. 2 BGB und diesbezügliche Zuständigkeit | 124 | ||
(2) Verhältnis dieser Befreiungsmöglichkeit zum Rechtsinstitut des Sonderinsolvenzverwalters | 127 | ||
(3) Anwendungsbereich für eine Befreiung vom Verbot der §§ 181, 450 Abs. 2 BGB | 131 | ||
d) Zwischenergebnis | 135 | ||
2. Verwalteridentität bei parallelen Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften im Geltungsbereich der EuInsVO | 135 | ||
a) Rechtlicher Rahmen der EuInsVO und tatsächliche Hindernisse | 135 | ||
aa) Parallelbestellung in mehreren Hauptinsolvenzverfahren | 136 | ||
bb) Parallelbestellung in Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren | 138 | ||
b) Verwalteridentität durch Anordnung der Eigenverwaltung im deutschen Sekundärinsolvenzverfahren | 140 | ||
3. Konzernweite Zuständigkeit eines Insolvenzgerichts bzw. Absprachen zwischen verschiedenen Insolvenzgerichten als Voraussetzung für eine Bestellung desselben Insolvenzverwalters | 143 | ||
4. Ergebnis | 147 | ||
III. Absprachen zwischen den an parallelen Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften beteiligten Verwaltern und Gerichten | 148 | ||
1. Insolvenzverwaltungsverträge | 148 | ||
a) Insolvenzverwaltungsverträge bei mehreren in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren | 151 | ||
aa) Verträge zwischen mehreren Insolvenzverwaltern | 152 | ||
(1) Vertragsparteien eines zwischen Insolvenzverwaltern abgeschlossenen Vertrages | 152 | ||
(2) Zulässigkeit des Abschlusses eines Insolvenzverwaltungsvertrages | 158 | ||
(a) Der Insolvenzschuldner als Partei des Insolvenzverwaltungsvertrages | 159 | ||
(aa) Befugnis des Insolvenzverwalters zur Begründung von Informationspflichten und Zustimmungsrechten zu Lasten der Insolvenzmasse | 159 | ||
(bb) Zweck des Insolvenzverfahrens als Grenze der Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis | 161 | ||
(b) Der Insolvenzverwalter persönlich als Partei des Insolvenzverwaltungsvertrages | 166 | ||
(3) Rechtsfolgen eines Insolvenzverwaltungsvertrages | 170 | ||
bb) Verträge zwischen Insolvenzgerichten | 174 | ||
b) Insolvenzverwaltungsverträge zwischen den Beteiligten an in verschiedenen Mitgliedsstaaten eröffneten Insolvenzverfahren | 176 | ||
aa) Das für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Insolvenzverwaltungsverträgen maßgebliche Recht | 176 | ||
bb) Die für Streitigkeiten aus dem Insolvenzverwaltungsvertrag international zuständigen Gerichte | 180 | ||
c) Eignung von Insolvenzverwaltungsverträgen zur Koordination paralleler Insolvenzverfahren | 181 | ||
2. Rechtlich unverbindliche Absprachen | 187 | ||
3. Verpflichtung zur Verfahrenskoordination durch Absprachen | 189 | ||
4. Ergebnis | 191 | ||
IV. Weitere Koordinationsmechanismen nach deutschem Gesellschafts- und Insolvenzrecht | 193 | ||
1. Verfahrenskoordination durch Konzernleitungsmacht | 193 | ||
a) Die auf einem Beherrschungsvertrag beruhende Leitungsmacht | 194 | ||
aa) Der Beherrschungsvertrag im Regelinsolvenzverfahren der Vertragsparteien | 196 | ||
(1) Automatische Beendigung des Beherrschungsvertrages mit Verfahrenseröffnung | 196 | ||
(2) Fortbestand des Beherrschungsvertrages und Überlagerung durch das Insolvenzrecht | 198 | ||
(a) Vollständige Suspendierung der Vertragswirkungen bei Insolvenz einer Vertragspartei | 200 | ||
(b) Suspendierung der Vertragswirkungen nur bei gleichzeitiger Insolvenz der Untergesellschaft | 201 | ||
(c) Fortbestand der Vertragswirkungen in der Doppelinsolvenz | 202 | ||
bb) Besonderheiten bei Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren einer bzw. beider Vertragsparteien | 205 | ||
cc) Stellungnahme | 207 | ||
(1) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Obergesellschaft | 207 | ||
(a) Erforderlichkeit einer automatischen Beendigung des Beherrschungsvertrages bzw. einer Suspendierung der aus diesem Vertrag folgenden Pflichten | 207 | ||
(b) Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien | 211 | ||
(2) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Untergesellschaft | 216 | ||
dd) Zwischenergebnis | 220 | ||
b) Die auf einer Beteiligung an der Untergesellschaft beruhende Konzernleitungsmacht | 221 | ||
aa) Die faktische Konzernleitungsmacht im Regelinsolvenzverfahren von Ober- und Untergesellschaft | 226 | ||
bb) Die Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren der Untergesellschaft | 231 | ||
c) Ergebnis | 234 | ||
2. Verfahrenskoordination mittels des Insolvenzplanverfahrens | 235 | ||
a) Einheitlicher Insolvenzplan für den gesamten Konzern | 237 | ||
b) Vorlage aufeinander abgestimmter Insolvenzpläne in den Verfahren der einzelnen Konzerngesellschaften | 240 | ||
aa) Ausarbeitung eines konzernweiten Sanierungs- bzw. Verwertungskonzeptes und Veranlassung der Vorlage entsprechender Insolvenzpläne in den Einzelverfahren | 241 | ||
bb) Koordination der Insolvenzverfahren bis zur Abstimmung über die Insolvenzpläne | 242 | ||
cc) Einheitliches Inkrafttreten aller Insolvenzpläne | 243 | ||
(1) Sicherstellung eines einheitlichen Inkrafttretens aller Insolvenzpläne mittels der in § 249 InsO vorgesehenen Möglichkeit eines „bedingten Plans“ | 243 | ||
(2) Sicherstellung eines einheitlichen Inkrafttretens aller Insolvenzpläne durch Aufnahme einer Bedingung gem. § 158 BGB | 245 | ||
c) Eignung des Insolvenzplanverfahrens als Mittel zur Koordination paralleler Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften | 250 | ||
V. Ergebnis zur Verfahrenskoordination auf Grundlage des geltenden Rechts | 251 | ||
C. Ausgestaltung eines künftigen Konzerninsolvenzrechts | 253 | ||
I. Regelungen für eine Konzerninsolvenz im deutschen Insolvenzrecht | 253 | ||
1. Die von den Regelungen für eine Konzerninsolvenz betroffenen Rechtssubjekte | 254 | ||
2. Schaffung eines konzernweit einheitlichen Gerichtsstandes | 258 | ||
a) Vorgeschlagene Regelungsmodelle | 259 | ||
b) Nachteile dieser Regelungsmodelle | 262 | ||
c) Regelungsvorschlag | 267 | ||
3. Regelung der Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters | 273 | ||
a) Obligatorische Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters sowie Erleichterungen bei der Anmeldung, Prüfung und Feststellung konzerninterner Forderungen | 274 | ||
b) Optionale Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters und Möglichkeit bzw. Verpflichtung zur Beiordnung eines Sonderinsolvenzverwalters | 279 | ||
c) Statuierung von Kooperationspflichten und Schaffung eines eigenständigen „Koordinierungsverfahrens“ | 281 | ||
d) Regelungsvorschlag | 282 | ||
4. Fortbestand der gesellschaftsrechtlichen Bindungen des Leitungsorgans bei Anordnung der Eigenverwaltung | 288 | ||
5. Einheitliches Insolvenzverfahren über das Vermögen aller konzernangehörigen Gesellschaften | 292 | ||
a) Die entsprechende Anwendung der §§ 166 ff. InsO auf die Insolvenz mehrerer konzernangehöriger Gesellschaften | 292 | ||
b) Vergleichbarkeit einer insolventen Konzerntochter mit den von § 166 Abs. 1 InsO erfassten Fällen | 294 | ||
aa) Zweck und Voraussetzungen des Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 1 InsO | 294 | ||
bb) Übertragbarkeit der dem § 166 Abs. 1 InsO zugrunde liegenden Wertung auf eine insolvente Konzerntochter | 295 | ||
cc) Einbezug des Vermögens der Tochtergesellschaften in das Insolvenzverfahren der Konzernmutter lediglich im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens | 297 | ||
c) Ausgestaltung eines Konzerninsolvenzplanverfahrens | 299 | ||
aa) Berechtigung zur Vorlage eines Konzerninsolvenzplans | 299 | ||
bb) Verhältnis des Konzerninsolvenzplans zu weiteren auf das Vermögen einer einzelnen Konzerngesellschaft beschränkten Insolvenzplänen | 302 | ||
cc) Örtliche Zuständigkeit desselben Insolvenzgerichts als Voraussetzung für die Vorlage eines Konzerninsolvenzplans | 304 | ||
dd) Die Gruppenbildung im Konzerninsolvenzplan | 305 | ||
ee) Einbezug solventer Konzerngesellschaften in das Konzerninsolvenzplanverfahren | 308 | ||
(1) Insolvenz der Konzernmutter als zwingender Grund für die Eröffnung von Insolvenzverfahren über das Vermögen solventer Tochtergesellschaften | 309 | ||
(2) Erstreckung der Wirkungen des Insolvenzplans einer insolventen Konzerngesellschaft auf andere solvente Konzerngesellschaften | 311 | ||
d) Regelungsvorschlag | 313 | ||
6. Zusammenlegung der Insolvenzmassen mehrerer insolventer Konzerngesellschaften | 314 | ||
II. Regelungen für eine Konzerninsolvenz auf europäischer Ebene | 317 | ||
1. Geltung von etwaigem nationalem Konzerninsolvenzrecht mangels diesbezüglicher Regelungen in der EuInsVO | 317 | ||
2. Regelungen für parallele Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften in der EuInsVO | 318 | ||
a) Definition des Konzerns | 319 | ||
b) Einheitliche internationale Zuständigkeit für alle Konzerngesellschaften | 320 | ||
aa) Vorgeschlagene Regelungsmodelle | 321 | ||
bb) Nachteile dieser Regelungsmodelle | 324 | ||
cc) Keine Übertragbarkeit der für das nationale deutsche Insolvenzrecht befürworteten Regelung | 328 | ||
dd) Erforderlichkeit einer Modifikation der Regelungen über das Sekundärinsolvenzverfahren bei Normierung einer konzernweit einheitlichen internationalen Zuständigkeit | 329 | ||
(1) Ausschluss der Möglichkeit zur Eröffnung von Sekundärinsolvenzverfahren | 330 | ||
(2) Erweiterung der Einflussmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverwalters auf den Ablauf des Sekundärinsolvenzverfahrens | 332 | ||
ee) Ergebnis | 335 | ||
c) Bestellung desselben Insolvenzverwalters für alle Konzerngesellschaften | 336 | ||
d) Koordination der in verschiedenen Mitgliedsstaaten eröffneten Insolvenzverfahren der einzelnen Konzerngesellschaften | 340 | ||
aa) Übertragung der Art. 29 ff. EuInsVO auf parallele Hauptinsolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften | 340 | ||
bb) Regelung eines mehrere Konzerngesellschaften umfassenden Planverfahrens | 343 | ||
3. Zusammenlegung der Insolvenzmassen mehrerer insolventer Konzerngesellschaften | 347 | ||
4. Regelungsvorschlag | 349 | ||
D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 351 | ||
Literaturverzeichnis | 356 | ||
Sachwortverzeichnis | 381 |