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Schmollinger, C. (2013). Der Konzern in der Insolvenz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54004-4
Schmollinger, Christian. Der Konzern in der Insolvenz. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54004-4
Schmollinger, C (2013): Der Konzern in der Insolvenz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54004-4

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Der Konzern in der Insolvenz

Schmollinger, Christian

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 65

(2013)

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About The Author

Christian Schmollinger studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Von 2010 bis 2011 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Günter Hager am dortigen Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht Abt. I tätig. Unter Betreuung von Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of. Chicago) promovierte er von 2010 bis 2012 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über das Thema »Der Konzern in der Insolvenz«. Seit 2011 ist er Mitarbeiter einer mittelständischen Kanzlei in Freiburg und seit 2012 Referendar am Landgericht Freiburg.

Abstract

Obwohl der Konzern oftmals aus wirtschaftlicher Sicht ein einheitliches Unternehmen darstellt, wird nach geltendem Recht für jede Konzerngesellschaft ein selbständiges Insolvenzverfahren durchgeführt. Insbesondere bei einer angestrebten Sanierung erscheint aber eine an der wirtschaftlichen Einheit eines Konzerns orientierte Behandlung der Konzerngesellschaften für die Gläubiger vorteilhaft. Untersucht wird, wie die Einzelverfahren nach geltendem deutschen und europäischen Insolvenzrecht koordiniert werden können, beispielsweise durch die Annahme einer konzernweiten Zuständigkeit desselben Insolvenzgerichts, die Bestellung desselben Insolvenzverwalters für alle Konzerngesellschaften, den Abschluss von Insolvenzverwaltungsverträgen, das Fortbestehen der Konzernleitungsmacht oder mittels des Insolvenzplanverfahrens. Im Anschluss werden auf Basis bisher geäußerter Reformvorschläge Regelungsentwürfe für ein künftiges Konzerninsolvenzrecht auf deutscher und europäischer Ebene entwickelt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 15
B. Die Abwicklung von Konzerninsolvenzen auf Grundlage des geltenden Rechts 20
I. Einheitlicher Gerichtsstand für alle konzernangehörigen Gesellschaften 20
1. Einheitliche örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 InsO 21
a) Kriterien für die Bestimmung des Mittelpunktes der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit 21
aa) Auffassungen im rechtswissenschaftlichen Schrifttum 22
bb) Die Ansicht der Rechtsprechung 25
cc) Bewertung 30
b) Praktische Gestaltungsmöglichkeiten zur Herbeiführung einer konzernweit einheitlichen örtlichen Zuständigkeit 34
2. Einheitliche internationale Zuständigkeit nach Art. 3 EuInsVO 37
a) Anwendungsbereich der EuInsVO 38
b) Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (centre of main interest – COMI) 41
aa) Die Bestimmung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen in den ersten Geltungsjahren der EuInsVO 41
bb) Die Eurofood-Entscheidung des EuGH 43
cc) Die Auslegung des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO auf Grundlage der Eurofood-Entscheidung 45
(1) Die Interpretation der Eurofood-Entscheidung in Deutschland 45
(2) Die auf die Eurofood-Entscheidung Bezug nehmende Rechtsprechung der Gerichte anderer Mitgliedsstaaten 49
dd) Die Interedil-Entscheidung des EuGH 52
ee) Folgen der Interedil-Entscheidung für die auf Grundlage der Eurofood-Entscheidung entwickelte Auslegung des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 54
ff) Bewertung 55
gg) Möglichkeit der Annahme eines einheitlichen Interessenmittelpunktes verschiedener Gesellschaften eines in mehreren Mitgliedsstaaten tätigen Konzerns 57
hh) Verlagerung des Interessenmittelpunktes vor Stellung des Insolvenzantrags 58
c) Sekundärinsolvenzverfahren 60
aa) Voraussetzungen für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens 61
bb) Verhältnis zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren 66
(1) Kooperations- und Unterrichtungspflicht der beteiligten Verwalter gem. Art. 31 EuInsVO 66
(2) Wechselseitige Forderungsanmeldung und Beteiligungsmöglichkeit der Insolvenzverwalter 70
(3) Aussetzung der Verwertung im Sekundärinsolvenzverfahren 74
(4) Verfahrensübergreifende Sanierungsmaßnahmen gem. Art. 34 EuInsVO 79
cc) Folgen für die Verfahrenskoordination 86
(1) Ausrichtung des Sekundärinsolvenzverfahrens an den Erfordernissen des Hauptinsolvenzverfahrens 86
(2) Koordination durch Informationsaustausch und Zusammenarbeit der beteiligten Verwalter 88
dd) Zwischenergebnis 93
3. Ergebnis 94
II. Bestellung desselben Insolvenzverwalters für alle konzernangehörigen Gesellschaften 95
1. Die Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters nach deutschem Insolvenzrecht 96
a) Rechtliche Grundlagen 97
aa) Die Unabhängigkeit von Gläubigern und Schuldner gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO 97
(1) Schutzzweck des Unabhängigkeitserfordernisses 97
(2) Konkretisierung des Unabhängigkeitsbegriffes in der InsO 99
(3) Ergänzende Heranziehung von Normen außerhalb der InsO 102
bb) Das Verbot des Insichgeschäfts gem. § 181 BGB und der Ausschluss als Käufer gem. § 450 Abs. 2 BGB 107
cc) Das Gebot der höchstpersönlichen Amtsführung 109
b) Zulässigkeit der Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters 112
c) Instrumente zur Vermeidung von einer Bestellung in mehreren Verfahren entgegenstehenden Interessenkonflikten in der Person des Konzerninsolvenzverwalters 116
aa) Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters 116
(1) Voraussetzung für die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters 117
(2) Einsatz von Sonderinsolvenzverwaltern im Rahmen einer Konzerninsolvenz 119
bb) Befreiung des Konzerninsolvenzverwalters vom Verbot der §§ 181, 450 Abs. 2 BGB 123
(1) Grundsätzliche Möglichkeit einer Befreiung des Insolvenzverwalters vom Verbot der §§ 181, 450 Abs. 2 BGB und diesbezügliche Zuständigkeit 124
(2) Verhältnis dieser Befreiungsmöglichkeit zum Rechtsinstitut des Sonderinsolvenzverwalters 127
(3) Anwendungsbereich für eine Befreiung vom Verbot der §§ 181, 450 Abs. 2 BGB 131
d) Zwischenergebnis 135
2. Verwalteridentität bei parallelen Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften im Geltungsbereich der ­EuInsVO 135
a) Rechtlicher Rahmen der EuInsVO und tatsächliche Hindernisse 135
aa) Parallelbestellung in mehreren Hauptinsolvenzverfahren 136
bb) Parallelbestellung in Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren 138
b) Verwalteridentität durch Anordnung der Eigenverwaltung im deutschen Sekundärinsolvenzverfahren 140
3. Konzernweite Zuständigkeit eines Insolvenzgerichts bzw. Absprachen zwischen verschiedenen Insolvenzgerichten als Voraussetzung für eine Bestellung desselben Insolvenzverwalters 143
4. Ergebnis 147
III. Absprachen zwischen den an parallelen Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften beteiligten Verwaltern und Gerichten 148
1. Insolvenzverwaltungsverträge 148
a) Insolvenzverwaltungsverträge bei mehreren in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren 151
aa) Verträge zwischen mehreren Insolvenzverwaltern 152
(1) Vertragsparteien eines zwischen Insolvenzverwaltern abgeschlossenen Vertrages 152
(2) Zulässigkeit des Abschlusses eines Insolvenzverwaltungsvertrages 158
(a) Der Insolvenzschuldner als Partei des Insolvenzverwaltungsvertrages 159
(aa) Befugnis des Insolvenzverwalters zur Begründung von Informationspflichten und Zustimmungsrechten zu Lasten der Insolvenzmasse 159
(bb) Zweck des Insolvenzverfahrens als Grenze der Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis 161
(b) Der Insolvenzverwalter persönlich als Partei des Insolvenzverwaltungsvertrages 166
(3) Rechtsfolgen eines Insolvenzverwaltungsvertrages 170
bb) Verträge zwischen Insolvenzgerichten 174
b) Insolvenzverwaltungsverträge zwischen den Beteiligten an in verschiedenen Mitgliedsstaaten eröffneten Insolvenzverfahren 176
aa) Das für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Insolvenzverwaltungsverträgen maßgebliche Recht 176
bb) Die für Streitigkeiten aus dem Insolvenzverwaltungsvertrag international zuständigen Gerichte 180
c) Eignung von Insolvenzverwaltungsverträgen zur Koordination paralleler Insolvenzverfahren 181
2. Rechtlich unverbindliche Absprachen 187
3. Verpflichtung zur Verfahrenskoordination durch Absprachen 189
4. Ergebnis 191
IV. Weitere Koordinationsmechanismen nach deutschem Gesellschafts- und Insolvenzrecht 193
1. Verfahrenskoordination durch Konzernleitungsmacht 193
a) Die auf einem Beherrschungsvertrag beruhende Leitungsmacht 194
aa) Der Beherrschungsvertrag im Regelinsolvenzverfahren der Vertragsparteien 196
(1) Automatische Beendigung des Beherrschungsvertrages mit Verfahrenseröffnung 196
(2) Fortbestand des Beherrschungsvertrages und Überlagerung durch das Insolvenzrecht 198
(a) Vollständige Suspendierung der Vertragswirkungen bei Insolvenz einer Vertragspartei 200
(b) Suspendierung der Vertragswirkungen nur bei gleichzeitiger Insolvenz der Untergesellschaft 201
(c) Fortbestand der Vertragswirkungen in der Doppelinsolvenz 202
bb) Besonderheiten bei Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren einer bzw. beider Vertragsparteien 205
cc) Stellungnahme 207
(1) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Obergesellschaft 207
(a) Erforderlichkeit einer automatischen Beendigung des Beherrschungsvertrages bzw. einer Suspendierung der aus diesem Vertrag folgenden Pflichten 207
(b) Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 211
(2) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Untergesellschaft 216
dd) Zwischenergebnis 220
b) Die auf einer Beteiligung an der Untergesellschaft beruhende Konzernleitungsmacht 221
aa) Die faktische Konzernleitungsmacht im Regelinsolvenzverfahren von Ober- und Untergesellschaft 226
bb) Die Anordnung der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren der Untergesellschaft 231
c) Ergebnis 234
2. Verfahrenskoordination mittels des Insolvenzplanverfahrens 235
a) Einheitlicher Insolvenzplan für den gesamten Konzern 237
b) Vorlage aufeinander abgestimmter Insolvenzpläne in den Verfahren der einzelnen Konzerngesellschaften 240
aa) Ausarbeitung eines konzernweiten Sanierungs- bzw. Verwertungskonzeptes und Veranlassung der Vorlage entsprechender Insolvenzpläne in den Einzelverfahren 241
bb) Koordination der Insolvenzverfahren bis zur Abstimmung über die Insolvenzpläne 242
cc) Einheitliches Inkrafttreten aller Insolvenzpläne 243
(1) Sicherstellung eines einheitlichen Inkrafttretens aller Insolvenzpläne mittels der in § 249 InsO vorgesehenen Möglichkeit eines „bedingten Plans“ 243
(2) Sicherstellung eines einheitlichen Inkrafttretens aller Insolvenzpläne durch Aufnahme einer Bedingung gem. § 158 BGB 245
c) Eignung des Insolvenzplanverfahrens als Mittel zur Koordination paralleler Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften 250
V. Ergebnis zur Verfahrenskoordination auf Grundlage des geltenden Rechts 251
C. Ausgestaltung eines künftigen Konzerninsolvenzrechts 253
I. Regelungen für eine Konzerninsolvenz im deutschen Insolvenzrecht 253
1. Die von den Regelungen für eine Konzerninsolvenz betroffenen Rechtssubjekte 254
2. Schaffung eines konzernweit einheitlichen Gerichtsstandes 258
a) Vorgeschlagene Regelungsmodelle 259
b) Nachteile dieser Regelungsmodelle 262
c) Regelungsvorschlag 267
3. Regelung der Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters 273
a) Obligatorische Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters sowie Erleichterungen bei der Anmeldung, Prüfung und Feststellung konzerninterner Forderungen 274
b) Optionale Bestellung eines Konzerninsolvenzverwalters und Möglichkeit bzw. Verpflichtung zur Beiordnung eines Sonderinsolvenzverwalters 279
c) Statuierung von Kooperationspflichten und Schaffung eines eigenständigen „Koordinierungsverfahrens“ 281
d) Regelungsvorschlag 282
4. Fortbestand der gesellschaftsrechtlichen Bindungen des Leitungsorgans bei Anordnung der Eigenverwaltung 288
5. Einheitliches Insolvenzverfahren über das Vermögen aller konzernangehörigen Gesellschaften 292
a) Die entsprechende Anwendung der §§ 166 ff. ­InsO auf die Insolvenz mehrerer konzernangehöriger Gesellschaften 292
b) Vergleichbarkeit einer insolventen Konzerntochter mit den von § 166 Abs. 1 InsO erfassten Fällen 294
aa) Zweck und Voraussetzungen des Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 1 InsO 294
bb) Übertragbarkeit der dem § 166 Abs. 1 InsO zugrunde liegenden Wertung auf eine insolvente Konzerntochter 295
cc) Einbezug des Vermögens der Tochtergesellschaften in das Insolvenzverfahren der Konzernmutter lediglich im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens 297
c) Ausgestaltung eines Konzerninsolvenzplanverfahrens 299
aa) Berechtigung zur Vorlage eines Konzerninsolvenzplans 299
bb) Verhältnis des Konzerninsolvenzplans zu weiteren auf das Vermögen einer einzelnen Konzerngesellschaft beschränkten Insolvenzplänen 302
cc) Örtliche Zuständigkeit desselben Insolvenzgerichts als Voraussetzung für die Vorlage eines Konzerninsolvenzplans 304
dd) Die Gruppenbildung im Konzerninsolvenzplan 305
ee) Einbezug solventer Konzerngesellschaften in das Konzerninsolvenzplanverfahren 308
(1) Insolvenz der Konzernmutter als zwingender Grund für die Eröffnung von Insolvenzverfahren über das Vermögen solventer Tochtergesellschaften 309
(2) Erstreckung der Wirkungen des Insolvenzplans einer insolventen Konzerngesellschaft auf andere solvente Konzerngesellschaften 311
d) Regelungsvorschlag 313
6. Zusammenlegung der Insolvenzmassen mehrerer insolventer Konzerngesellschaften 314
II. Regelungen für eine Konzerninsolvenz auf europäischer Ebene 317
1. Geltung von etwaigem nationalem Konzerninsolvenzrecht mangels diesbezüglicher Regelungen in der EuInsVO 317
2. Regelungen für parallele Insolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften in der EuInsVO 318
a) Definition des Konzerns 319
b) Einheitliche internationale Zuständigkeit für alle Konzerngesellschaften 320
aa) Vorgeschlagene Regelungsmodelle 321
bb) Nachteile dieser Regelungsmodelle 324
cc) Keine Übertragbarkeit der für das nationale deutsche Insolvenzrecht befürworteten Regelung 328
dd) Erforderlichkeit einer Modifikation der Regelungen über das Sekundärinsolvenzverfahren bei Normierung einer konzernweit einheitlichen internationalen Zuständigkeit 329
(1) Ausschluss der Möglichkeit zur Eröffnung von Sekundärinsolvenzverfahren 330
(2) Erweiterung der Einflussmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverwalters auf den Ablauf des Sekundärinsolvenzverfahrens 332
ee) Ergebnis 335
c) Bestellung desselben Insolvenzverwalters für alle Konzerngesellschaften 336
d) Koordination der in verschiedenen Mitgliedsstaaten eröffneten Insolvenzverfahren der einzelnen Konzerngesellschaften 340
aa) Übertragung der Art. 29 ff. EuInsVO auf parallele Hauptinsolvenzverfahren verschiedener Konzerngesellschaften 340
bb) Regelung eines mehrere Konzerngesellschaften umfassenden Planverfahrens 343
3. Zusammenlegung der Insolvenzmassen mehrerer insolventer Konzerngesellschaften 347
4. Regelungsvorschlag 349
D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 351
Literaturverzeichnis 356
Sachwortverzeichnis 381