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Vergütungssysteme und Interessenkonflikte in der Anlageberatung

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Schelling, H. (2013). Vergütungssysteme und Interessenkonflikte in der Anlageberatung. Eine Studie zum europäischen, deutschen und englischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54067-9
Schelling, Holger. Vergütungssysteme und Interessenkonflikte in der Anlageberatung: Eine Studie zum europäischen, deutschen und englischen Recht. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54067-9
Schelling, H (2013): Vergütungssysteme und Interessenkonflikte in der Anlageberatung: Eine Studie zum europäischen, deutschen und englischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54067-9

Format

Vergütungssysteme und Interessenkonflikte in der Anlageberatung

Eine Studie zum europäischen, deutschen und englischen Recht

Schelling, Holger

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 73

(2013)

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About The Author

Holger Schelling schloss sein Studium der Rechtswissenschaft (erstes juristisches Staatsexamen) sowie der Politikwissenschaft und Geschichte (magister artium) an der Universität Mannheim ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim absolvierte er das LL.M. Studium an der Harvard Law School (2000–2001) und erwarb die Zulassung als attorney-at-law in New York. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Bank- und Wertpapieraufsichtsrecht sowie Derivate. Seine 2012 abgeschlossene Promotion wurde von Frau Professorin Dr. Petra Buck-Heeb betreut.

Abstract

Holger Schelling zeigt zunächst die Anforderungen auf, die das Geschäftsbesorgungsrecht an die Vermeidung von Interessenkonflikten in der Anlageberatung stellt. Er interpretiert die Kick-Back-Rechtsprechung als den fehlgeschlagenen Versuch, die Anforderungen des Geschäftsbesorgungsrechts ohne Rücksicht auf die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren. Diese Defizite dienen als Ausgangspunkt einer grundlegenden Untersuchung der Bedeutung des Aufsichtsrechts für die zivilrechtlichen Pflichten des Anlageberaters. In Deutschland ist bisher die Auffassung vorherrschend, dass die zivilrechtlichen Pflichten durch das Aufsichtsrecht allenfalls erweitert, nicht aber begrenzt werden können. Der Autor entwickelt eine Gegenposition zu dieser Auffassung. Unter Bezugnahme auf die Empfehlungen, die von der Law Commission für das englische Recht entwickelt wurden, argumentiert er, dass eine aufsichtsrechtlich tolerierte Marktpraxis geeignet ist, als »Verkehrssitte« geschäftsbesorgungsrechtliche Pflichten zu begrenzen. Rechtspolitisch ergibt sich daraus die Forderung, den bestehenden Dualismus zwischen dem zivilrechtlichen - auf die Dogmatik des Anlageberatungsvertrags gestützten - und dem aufsichtsrechtlichen Anlegerschutz aufzugeben und Anlegerschutz primär durch das Aufsichtsrecht sicherzustellen.