Menu Expand

Cite BOOK

Style

(1874). Ueber Bestrafung des Arbeitsvertragsbruches. Gutachten auf Veranlassung des Vereins für Socialpolitik. (Schriften des Vereins für Socialpolitik VII). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-57254-0
. Ueber Bestrafung des Arbeitsvertragsbruches: Gutachten auf Veranlassung des Vereins für Socialpolitik. (Schriften des Vereins für Socialpolitik VII). Duncker & Humblot, 1874. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-57254-0
(1874): Ueber Bestrafung des Arbeitsvertragsbruches: Gutachten auf Veranlassung des Vereins für Socialpolitik. (Schriften des Vereins für Socialpolitik VII), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-57254-0

Format

Ueber Bestrafung des Arbeitsvertragsbruches

Gutachten auf Veranlassung des Vereins für Socialpolitik. (Schriften des Vereins für Socialpolitik VII)

Duncker & Humblot reprints

(1874)

Additional Information

Book Details

Abstract

Im Rahmen des Projekts Duncker & Humblot reprints heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht - und zwar sowohl gedruckt als auch in elektronischer Form.

Einige Titel sind bereits erschienen. Täglich kommen weitere hinzu. Bis Ende des Jahres wird das »Duncker & Humblot reprints«-Programm auf ca. 1.500 Bände anwachsen. Möchten Sie regelmäßig über Neuerscheinungen aus dem reprints-Programm informiert werden? Dann abonnieren Sie unseren E-Mail-Benachrichtigungsdienst.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt. V
Ueber contractliche Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem platten Lande, event. über den Bruch dieser Verträge (Contractbruch). Gutachten erstattet von Ferd. Knauer, Gutsbesitzer zu Gröbers. 1
Der Bruch des Arbeitsvertrages. Gutachten von Dr. jur. Carl Roscher, Secretär der Handels- und Gewerbe-Kammer in Zittau. 19
I. 20
II. 25
III. 28
IV. 31
V. 35
VI. 36
VII. 38
VIII. 42
IX. 42
Die Natur des Arbeitsvertrags und der Contractbruch. Gutachten Von Prof. Dr. G. Schmöller in Straßburg i/E. 71
I. Welcher Unterschied besteht zwischen dem Arbeitsvertrag, welchen der Arbeiter der Großindustrie (in geschlossenen Etablissements), und welchen der der Hausindustrie in ihren verschiedenen Untertheilungen abschließt, ferner dem, welchen der ländliche Tagelöhner, — weiter dem, welchen der Geselle und Lehrling, — endlich dem, welchen das Gesinde eingeht? 71
a. mit dem Lehrlingsvertrag. 77
b. Zum Gesellenvertrag. 82
c. des Fabrikarbeiters 84
d. Der Arbeitsvertrag in der Hausindustrie. 86
e. Der Arbeitsvertrag des Gesindes 88
f. Der Arbeitsvertrag des ländlichen Tagelöhners. 90
II. Wie ist der thatsächliche Zustand in Bezug auf die Dauer des Arbeitsvertrages in den speziellen Verhältnissen, von denen der Berichterstatter genaue Kunde hat? Auf welche Zeitdauer und mit welcher Kündigungsfrist werden die Arbeitsverträge abgeschlossen? Kommen Verträge vor, die ein einseitiges Abhängigkeitsverhältniß durch verschiedene Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch andere Mittel zu begründen bestrebt sind? 92
III. Sind Verträge, welche Arbeiter und Arbeitgeber auf längere Zeit verpflichten, im Allgemeinen wünschenswerth? 100
IV. Hat der Bruch des Arbeitsvertrags resp. die Nichteinhaltung der Kündigungsfristen von der einen oder der andern Seite in den letzten Jahren erheblich zugenommen und welches sind die Ursachen dieser Erscheinung? 101
V. Welche Stellung haben Gewerkvereine und andere Arbeiterassociationen zu solchen Vertragsbrüchen eingenommen? 105
VI. Welche Folgen hat der Contractbruch für das wirthschaftliche und sittliche Leben der Gegenwart, insbesondere die sittlichen Zustände der Arbeiter? 105
VII. In welchen Fällen war der Contractbruch bisher bei uns strafbar, und welche Gesetzgebung haben andere Länder in dieser Beziehung? 111
VIII. Empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag durch neue gesetzliche Bestimmungen entweder polizeilich oder kriminalrechtlich zu schützen? Wie ist im letztern Falle das strafbare Vergehen des Vertragsbruches von Seiten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers genauer zu qualificiren, und welches Strafmaß ist festzusetzen? Es wird gewünscht, daß wo möglich eine Beantwortung der Frage versucht werde 117
IX. Wie stellt sich hiernach das allgemeine Urtheil über die im Reichstage eingebrachten Gesetzentwürfe? 123
Ueber den Contractbruch des Arbeiters. Gutachten erstattet von F. W. Brandes in Berlin. 125
Die Sicherung des Arbeitsvertrags. Gutachten von Dr. Lujo Brentano, Professor in Breslau. 133
I. 133
II. 141
Ueber den Bruch des Arbeitsvertrags. Gutachten, erstattet auf Grund von Fragebeantwortungen der Ortsverbände und Ortsvereine der deutschen Gewerkvereine von Dr. Max Hirsch in Berlin. 153
I. Erwachsene gewerbliche Arbeiter. 159
1. Großindustrie. 159
a. Vierzehntägige Kündigung. 159
b. 8 bis 14 tägige Kündigungsfrist. 160
c. Keine Kündigungsfrist. 160
d. Verschiedene Kündigungsfristen für Arbeitgeber und -Nehmer. 161
2. Klein-(Haus-) Industrie und Handwerk. 162
a. Vierzehntägige Kündigungsfrist. 162
b. 8 — 14 tägige Kündigungsfrist. 162
c. Keine Kündigungsfrist. 163
d. Verschiedene Kündigungsfristen für den Arbeitgeber und -Nehmer. 163
II. Lehrlinge. 163
1. Großindustrie. 163
a. 3 — 4jährige Coutracte. 163
b. Verschieden lange Contracte ohne nähere Angabe der Dauer. 164
2. Klein- resp. Hausindustrie. 164
a. 2, 3 — 4 jährige Contracte und mehr. 164
b. Verschiedene lange Contracte, ohne nähere Angabe der Dauer. 165
III. Ländliche Tagelöhner. 165
a. Kein Arbeitsvertrag resp. Kündigungsfrist. 165
b. Vierteljährige Kündigungsfrist. 165
IV. Gesinde 166
a. Vierteljähriger Contract resp. 6wöchentliche Kündigung. 166
b. Längere Contracte mit verschiedenen Kündigungen. 166
c. Kürzere Kündigungsfristen. 166
Anhang zu dem Gutachten von Dr. M. Hirsch über Contractbruch. 200
Ortsverein der Maschinenbau- und Metallarbeiter zu Königsberg. 200
Ortsverein der Maurer und Steinhauer zu Thorn. 201
Ortsverein der Maschinenbau- und Metallarbeiter zu Bromberg. 208
Verband der Stettin-Bredower Ortsvereine. 209
Ortsverein der Suchbinder, Portefenille- und Etuiarbeiter zu Berlin. 213
Der Ortsverein der Stuhlarbeiter zu Berlin. 215
Ortsverein der Maschinenbau- und Metallarbeite 221
Verband der Ortsvereine zu Breslau. 223
Anhang. 225
Ortsverein der Fabrik- und Handarbeiter zu Görlitz. 226
Verband der Ortsvereine zu Burg bei Magdeburg. 227
Ortsverein der Tischler zu Zeiß 229
Verband der Ortsvereine zn Zittau. 230
Ortsverein der Bauhandwerker zu Siebrich a. Rhein. 233
Verband der Ortsvereine zu Fürth. 234