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Verhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874

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(1875). Verhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874. Auf Grund der stenographischen Niederschrift hrsg. vom Ständigen Ausschuß. (Schriften des Vereins für Socialpolitik IX). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-57256-4
. Verhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874: Auf Grund der stenographischen Niederschrift hrsg. vom Ständigen Ausschuß. (Schriften des Vereins für Socialpolitik IX). Duncker & Humblot, 1875. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-57256-4
(1875): Verhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874: Auf Grund der stenographischen Niederschrift hrsg. vom Ständigen Ausschuß. (Schriften des Vereins für Socialpolitik IX), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-57256-4

Format

Verhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874

Auf Grund der stenographischen Niederschrift hrsg. vom Ständigen Ausschuß. (Schriften des Vereins für Socialpolitik IX)

Duncker & Humblot reprints

(1875)

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Book Details

Abstract

Im Rahmen des Projekts Duncker & Humblot reprints heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht - und zwar sowohl gedruckt als auch in elektronischer Form.

Einige Titel sind bereits erschienen. Täglich kommen weitere hinzu. Bis Ende des Jahres wird das »Duncker & Humblot reprints«-Programm auf ca. 1.500 Bände anwachsen. Möchten Sie regelmäßig über Neuerscheinungen aus dem reprints-Programm informiert werden? Dann abonnieren Sie unseren E-Mail-Benachrichtigungsdienst.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkung. V
Erste Sitzung. Sonntag, den 11. October. 1
Referat des Prof. Dr. A. Held (Bonn) über die Bestrafung des Arbeitscontractbruchs. 5
I. Der Bruch des Arbeitsvertrags so wie die directe oder indirecte Verleitung zu demselben erscheint nicht nur als ein namentlich die Landwirthschaft und das Kleingewerbe schwer schädigendes wirtschaftliches Uebel, sondern vor Allem als ein schweres Unrecht, das vom moralischen Standpunkt durchaus verdammt werden muß und dessen Bestrafung juristisch durchaus zulässig ist. 12
II. Das häufige Vorkommen des Contractbruchs erzeugt und befördert sittliche Verwilderung des Arbeiterstandes. Indessen ist dasselbe doch vor Allem als Folge tiefer liegender Verwirrung in den gewerblichen Verhältnissen zu betrachten. Daher erscheinen die practischen Folgen einer Contractbruchsstrafe als sehr zweifelhaft, was um so mehr zu beachten ist, als eine solche juristisch zulässig, aber nicht geboten ist. 13
III. Ein gesetzliches Einschreiten zur Sicherung des Arbeitsvertrags als der Anfang positiver socialer Gesetzgebung kann nicht empfohlen werden, ehe durch gründliche und unparteiische Untersuchung der Umfang und die gewöhnlichen Ursachen des Contractbruchs und durch Befragung von Sachverständigen aller Parteien die wahrscheinlichen Vorzüge und Nachtheile der Bestrafung gegenüber anderen sehr zu erwägenden Mitteln zur Bekämpfung des Uebels festgestellt sind. 17
IV. Ein solches gesetzliches Einschreiten in Form eines isolirten Contractbruchsgesetzes ist auch als inopportun zu bezeichnen, solange die Gesetzgebung nicht entschlossen ist, andere wichtigere sociale Fragen gleichzeitig zu regeln, und solange dieselbe sich über die dabei zu befolgenden Principien nicht völlig klar ist. Denn der unverkennbare Zusammenhang der Contractbruchsfrage mit anderen socialen Fragen bewirkt, daß ein isolirtes Contractbruchsgesetz nothwendig ein sehr lückenhaftes Gesetz bleiben muß. Ein lückenhaftes Gesetz aber kann seine beabsichtigten Wirkungen nicht erreichen und wird leicht geradezu falsch wirken. 23
Correferat des Redacteurs I. F. H. Dannenberg (Hamburg) über die Bestrafung des Arbeitscontractbruchs. 26
Debatte. 39
Zweite Sitzung. Montag, den 12. October früh 9 1/2 Uh 64
Referat des Herrn Fabrikbesitzers Kalle (Biebrich) über die Invaliden- und Alterscassen. 64
Correferat des Verlagsbuchhändlers Franz Duncker (Berlin) über Invaliden- und Alterscaffen. 77
Dritte Sitzung. Montag, den 12. October, Nachmittags 6 1/4 Uhr. 130
Alphabetisches Verzeichniß der Redner. 157
Die Theilnehmer an den Sitzungen des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874. 158