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Berichte über die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in Preußen

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(1890). Berichte über die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in Preußen. (Schriften des Vereins für Socialpolitik XLIV). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-57291-5
. Berichte über die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in Preußen: (Schriften des Vereins für Socialpolitik XLIV). Duncker & Humblot, 1890. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-57291-5
(1890): Berichte über die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in Preußen: (Schriften des Vereins für Socialpolitik XLIV), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-57291-5

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Berichte über die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in Preußen

(Schriften des Vereins für Socialpolitik XLIV)

Duncker & Humblot reprints

(1890)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort. V
Inhaltsverzeichnis. XV
I. Rede des Ministers des Innern Herrfurth in der 16. Sitzung des Preußischen Abgeordnetenhauses am 25. Februar 189Ü 1
II. Die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in der Provinz Posen. Von Kandrat v. Nathnsius-Obornik, Mitglied des Hauses der Abgeordneten. 7
III. Zur Landgemeindeordnungsfrage in der Provinz Posen. Von Hugo Freiherr von Wilamowitz Möllendorff in Markowitz. 25
I. 25
II. 27
III. 29
IV. Ländliche Gemeindeverhältnisse in Pommern, Rgb. Röslin. 33
I. 33
II. 36
III. 41
V. Ländliche Gemeindeverhältnisse in Pommern, Regbez. Stettin. 51
VI. Zur Reform der Landgemeindeordnung der östlichen Provinzen. Von Geh. Oberregierungsrat von Zedlitz in Berlin. 57
VII. Die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in der Provinz Schlesien. Von Dr. Schmölders, Regierungsassessor in Breslau. 63
1. Grundlagen des Gemeindewesens. 63
2. Verfassung der Gemeinden und Gutsbezirke. 78
3. Würdigung der bestehenden Gemeindeeinrichtungen. 93
VIII. Das ländliche Gemeindewesen des Kreises Breslau. Von Dr. H. Rimpler. 107
I. Grundlagen des Gemeindewesens, soweit durch dieselben die Gestaltung und Wirksamkeit der Gemeindeverbände bedingt wird. 107
II. Verfassung der Gemeinden und Gutsbezirke. 112
III. Würdigung der bestehenden Gemeindeeinrichtungen. 116
IXa. Die Landgemeindeordnung. Aus „Der Landwirt", Nr. 74 vom 13. September 1889. 125
IXb. Zum Erlaß einer Landgemeindeordnung. Aus „Der Landwirt", Nr. 95 vom 26. November 1889. 129
X. Zur Reform der Landgemeindeverfassung in den östlichen Provinzen Preußens. Von Graf v. Wintzingerode, Landesdirektor der Provinz Sachsen. 133
XI. Zustände des ländlichen Gemeindewesens in Mitteldeutschland. Von Landesökonomierat Nobbe in Berlin. 159
XII. Statut-Entwurf für die Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke der Provinz Sachsen. Vom Königl. Landrat von Rauchhaupt in Delitzsch. 175
Motive. 176
XIII. Über das Gemeindewesen in den ländlichen Distrikten der Provinz Schleswig-Holstein (mit Ausnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg). Vom Königl. Landrat Kier in Altona. 179
I. Grundlagen des Gemeindewesens, soweit durch dieselben die Gestaltung und Wirksamkeit der Gemeindeverbände bedingt wird. 179
II. Verfassung der Gemeinden und Gutsbezirke. 189
III. Würdigung der bestehenden Gemeindeeinrichtungen. 198
XIV. Provinz Hannover. Von Regierungsrat Just in Hildesheim. 207
XV. Das Gemeindewesen in der Provinz Westfalen. Von Ökonomierat Winkelmann-Köbbing. 243
XVI. Die Zustände und die Reform des ländlichen Gemeindewesens in der Rheinprovinz. Von Bürgermeister G. Thiel in Merzig. 265
Einleitung. 265
Abteilung I. Grundlagen des Gemeindewesens, soweit durch dieselben die Gestaltung und Wirksamkeit der Gemeindeverbände bedingt wird 266
1. Verteilung des Grundeigentums unter Hervorhebung der Ritter- und Bauerngüter verschiedener Größe. Maximal-, Minimal- und Durchschnittsumfang derselben. 266
2. Siedelungsverhältnisse; Einzelhöfe, Weiler, Dörfer, Anlage und Form der letzteren. Größere Güter. Neuere Ansiedelungen, Ausbauten u. s. w. 268
3. Einteilung der Ackerflur, Gemengelage. 269
4. Grundlasten- und Servituten-Ablösung. Gemeinheitsteilung, Arrondierung. (Separation und Markungsbereinigung.) 270
5. Vorhandensein von Wiesen, Weiden, Wäldern im Gesamteigentum größerer und kleinerer Verbände. 270
6/7. Rechtliche Gebundenheit, faktische Geschlossenheit und freie Teilbarkeit der Güter. Erbrecht und Erbfolgesitte. Gutsübergabeverträge. 270
8. Klassen der ländlichen Bewohner: a. Rittergutsbesitzer und Verwalter, sonstige Beamte, Gesinde, Instleute, Tagelöhner, d. Voll-, Halb- und Viertelbauern, Kleingütler und Taglöhner. 271
9. Verbreitung und Art der Pachtverhältnisse. 271
10. Nebenbeschäftigung der ländlichen Bevölkerung. 271
11. Verbreitung des Bergbaues und der Industrie als Fabrik oder Hausindustrie oder Handwerk. 272
12. Entwickelung und Formen des Kreditverkehrs und der Sachenversicherung. 272
13. Verbreitung der ländlichen Genossenschaften, namentlich der Be- und Entwässerungsgenossenschaften. 272
Abteilung II. Verfassung der Gemeinden und Gutsbezirke. 273
1. Rechtsquellen der Gemeindeverfassung (Staatsverfassung, Gesetz, Gemeindeordnung, Verordnung, Observanz u. s. w.). 273
2. Politische Gemeinden (Orts-, Teil- und Samtgemeinden), Specialgemeinden und größere Specialkommunalverbände für einzelne Zwecke (Zweckverbände) als besondere Kirchen-, Schul-, Armen-, Wege-, Deichverbände u. s. w. 273
3. Gemeindebezirke, Bildung derselben, Umfang und Bevölkerungszahl. 274
4. Gemeindeangehörigkeit und Gemeindebürgerrecht, Erwerb und Verlust, Unterschiede in der rechtlichen Stellung der Gemeindeglieder oder einzelner Klassen derselben, Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten. Nutzbare Rechte und Lasten, welche mit der Gemeindemitgliedschaft oder der Zugehörigkeit zu einer Klasse von Gemeindegliedern verknüpft sind. 275
5. Gemeindeorgane. Bildung und Zuständigkeit derselben. 277
6. Gemeindeaufgaben und Art ihrer Durchführung, Kirchen- Schul-, Wege-, Armenwesen. Sonstige Aufgaben zur Förderung der wirtschaftlichen und moralischen Wohlfahrt der Gemeindeangehörigen. 281
7. Gemeindevermögen, Anstalten und Unternehmungen der Gemeinden. 286
8. Gemeindehaushalt. Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Verhältnis derselben zu einander. Art der Aufbringung der erforderlichen Geldmittel und Leistungen aus eigenem Vermögen oder erwerbender Thätigkeit der Gemeinde, aus Staatszuschüssen (Dotationen und Subventionen), aus Steuern und Gebühren, aus Naturalleistungen (Hand- und Spanndienste für Gemeindezwecke). 288
9. Aussicht über die Gemeinden, Aufsichtsorgane und Zuständigkeit derselben. 289
10. Bestehen selbständige Gutsbezirke (Gutsgemeinden) oder nicht? 289
Abteilung III. Würdigung der bestehenden Gemeindeeinrichtungen. 289
1. Wie gestaltet sich das Gemeindeleben in den bestehenden Gemeinden? Inwieweit hat sich das geltende Gemeinderecht bewährt? Genügt die Gemeinde ihrer Verfassung und Ausdehnung nach für die Erfüllung der wachsenden kommunalen Aufgaben oder müßten hier größere kommunale Verbände (Samtgemeinden für alle oder doch eine größere Anzahl von Kommunalangelegenheiten) oder einzelne Zweckverbände eintreten und wie wären solche zu konstruieren? 289
2. Welchen Einfluß hat insbesondere die neuere Freizügigkeits-, Niederlassungs-, Verehelichungs- und Armengesetzgebung aus das Gemeindeleben ausgeübt? 290
3. Welchen Einfluß wird voraussichtlich die neue Socialgesetzgebung auf das Gemeindeleben ausübend 295
4. Wie verhalten sich in den von 1—3 bezeichneten Punkten die selbständigen Gutsbezirke, wo sie bestehen, zu den Gemeinden u. ? 295
5. Welche Mängel der bestehenden Einrichtungen des Gemeindewesens sind sonst noch vorhanden und durch welche Mittel lassen sie sich beseitigen? 296
XVII. Die Verhältnisse der Gemeinde- bezw. Gutsbezirke im Regierungsbezirk Cassel (ehemaliges Kurfürstentum Hessen). 301
I. Grundlagen des Gemeindewesens. 301
II. Verfassung der Gemeinden und Gutsbezirke. 303
III. Würdigung der bestehenden Gemeindeeinrichtungen. 305
XVIII. Die im Regierungsbezirk Wiesbaden bestehenden Landgemeindeverhältnisse. Von Dr. Bertram, Appellationsgerichts-Vicepräsident a. D. in Wiesbaden. 309
I. Grundlagen des Gemeindewesens, soweit durch dieselben die Gestaltung und Wirksamkeit der Gemeindeverbände bedingt wird. 310
II. Verfassung der Gemeinden und Gutsbezirke. 315
III. Würdigung der bestehenden Gemeindeeinrichtungen. 325