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Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen

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Adrian, A. (2014). Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen. Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner/zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54430-1
Adrian, Axel. Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen: Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner/zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54430-1
Adrian, A (2014): Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen: Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner/zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54430-1

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Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen

Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner/zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre

Adrian, Axel

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 274

(2014)

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About The Author

Axel Adrian ist 1969 in Fürth/Bayern geboren, studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg und arbeitete während Studium und Referendariat in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien sowie an Lehrstühlen der Universität. 1996 war er als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1997 als Notarassessor in den bayerischen Notardienst eintrat. 2000 wurde Axel Adrian zum Notar in Naila/Oberfranken bestellt, 2006 hat er eine Notarstelle in Nürnberg übernommen, an der er bis heute tätig ist. Zudem war er als Dozent am OLG Nürnberg für internationales Prozess- und Vollstreckungsrecht und bei einem privaten Institut für Erbrecht im Rahmen der Fachanwaltsausbildung tätig. 2008 wurde er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg promoviert. Seine Dissertation wurde mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät 2008 ausgezeichnet. Axel Adrian arbeitet zudem als Lehrbeauftragter und ist als Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen tätig.

Abstract

Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abbildungsverzeichnis 13
I. Einleitung 15
1. Was ist Wissenschaftstheorie? 15
2. Überblick über einige philosophische Positionen zur Wissenschaftstheorie 17
3. Die vergebliche Suche nach dem letzten Metakriterium 26
4. Die Selbstanwendbarkeit der Wissenschaftstheorie 29
II. Rechtswissenschaft 31
1. Provokative These hinsichtlich der wissenschaftstheoretischen Analyse von Gerichtsurteilen 31
2. Untersuchungsgegenstand: Sein und Sollen 32
3. Methodik und Dogmatik 35
III. Postmoderne und zeitgenössische Philosophie 36
IV. Wissenschaftliche Erkenntnisse 38
1. Naturwissenschaft/Empirie 38
a) Mesokosmos und Makrokosmos – Relativitätstheorie 38
b) Mikrokosmos – Quantentheorie 41
c) Ergebnis: Prinzipieller Zweifel an objektiver Wirklichkeit 45
2. Strukturwissenschaft/Kohärenz 49
a) Logik 49
b) Mathematik 58
c) Ergebnis: Prinzipieller Zweifel an objektiver Struktur 64
3. Sprache 65
a) Die Beziehungen zwischen Sprache, Logik und Welt 65
b) Holismus 68
c) Inferentialismus 73
d) Exkurs: Diskurstheorie bzw. juristische Argumentationstheorie 80
e) Spracherwerb 84
4. Exkurs: Neurowissenschaft und Informatik 86
a) Determinismus und Neurowissenschaften 86
b) Informatik (Fuzzy-Systeme), Regelexplosion und neuronale Netze 88
5. Komplexität und der erforderliche Ausstieg aus dem Mesokosmos 90
V. Ergebnisse und Konsequenzen 92
1. Konsequenzen für die juristische Methodenlehre 98
a) Erforderliche Auswahl des Methodenmodells 98
b) Beispiel: Modelle von Subsumtion im Unterschied zur Auslegung 103
c) Beispiel: Modelle der Rechtsfortbildung 106
d) Allgemein zum „Halteproblem“ bei Modellen der historischen Auslegung, der Subsumtion oder der Rechtsfortbildung 108
2. Rechtswissenschaft im Wettbewerb mit den Natur- und Strukturwissenschaften 111
3. Bestätigung der provokativen These 114
4. Konsequenzen für die juristische Ausbildung und Wissenschaft 115
5. Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen 121
VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 125
VII. Summary of the Important Results 128
Literaturverzeichnis 130
Personenverzeichnis 139
Sachverzeichnis 141