Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen
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Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen
Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner/zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 274
(2014)
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About The Author
Axel Adrian ist 1969 in Fürth/Bayern geboren, studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg und arbeitete während Studium und Referendariat in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien sowie an Lehrstühlen der Universität. 1996 war er als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1997 als Notarassessor in den bayerischen Notardienst eintrat. 2000 wurde Axel Adrian zum Notar in Naila/Oberfranken bestellt, 2006 hat er eine Notarstelle in Nürnberg übernommen, an der er bis heute tätig ist. Zudem war er als Dozent am OLG Nürnberg für internationales Prozess- und Vollstreckungsrecht und bei einem privaten Institut für Erbrecht im Rahmen der Fachanwaltsausbildung tätig. 2008 wurde er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg promoviert. Seine Dissertation wurde mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät 2008 ausgezeichnet. Axel Adrian arbeitet zudem als Lehrbeauftragter und ist als Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen tätig.Abstract
Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abbildungsverzeichnis | 13 | ||
I. Einleitung | 15 | ||
1. Was ist Wissenschaftstheorie? | 15 | ||
2. Überblick über einige philosophische Positionen zur Wissenschaftstheorie | 17 | ||
3. Die vergebliche Suche nach dem letzten Metakriterium | 26 | ||
4. Die Selbstanwendbarkeit der Wissenschaftstheorie | 29 | ||
II. Rechtswissenschaft | 31 | ||
1. Provokative These hinsichtlich der wissenschaftstheoretischen Analyse von Gerichtsurteilen | 31 | ||
2. Untersuchungsgegenstand: Sein und Sollen | 32 | ||
3. Methodik und Dogmatik | 35 | ||
III. Postmoderne und zeitgenössische Philosophie | 36 | ||
IV. Wissenschaftliche Erkenntnisse | 38 | ||
1. Naturwissenschaft/Empirie | 38 | ||
a) Mesokosmos und Makrokosmos – Relativitätstheorie | 38 | ||
b) Mikrokosmos – Quantentheorie | 41 | ||
c) Ergebnis: Prinzipieller Zweifel an objektiver Wirklichkeit | 45 | ||
2. Strukturwissenschaft/Kohärenz | 49 | ||
a) Logik | 49 | ||
b) Mathematik | 58 | ||
c) Ergebnis: Prinzipieller Zweifel an objektiver Struktur | 64 | ||
3. Sprache | 65 | ||
a) Die Beziehungen zwischen Sprache, Logik und Welt | 65 | ||
b) Holismus | 68 | ||
c) Inferentialismus | 73 | ||
d) Exkurs: Diskurstheorie bzw. juristische Argumentationstheorie | 80 | ||
e) Spracherwerb | 84 | ||
4. Exkurs: Neurowissenschaft und Informatik | 86 | ||
a) Determinismus und Neurowissenschaften | 86 | ||
b) Informatik (Fuzzy-Systeme), Regelexplosion und neuronale Netze | 88 | ||
5. Komplexität und der erforderliche Ausstieg aus dem Mesokosmos | 90 | ||
V. Ergebnisse und Konsequenzen | 92 | ||
1. Konsequenzen für die juristische Methodenlehre | 98 | ||
a) Erforderliche Auswahl des Methodenmodells | 98 | ||
b) Beispiel: Modelle von Subsumtion im Unterschied zur Auslegung | 103 | ||
c) Beispiel: Modelle der Rechtsfortbildung | 106 | ||
d) Allgemein zum „Halteproblem“ bei Modellen der historischen Auslegung, der Subsumtion oder der Rechtsfortbildung | 108 | ||
2. Rechtswissenschaft im Wettbewerb mit den Natur- und Strukturwissenschaften | 111 | ||
3. Bestätigung der provokativen These | 114 | ||
4. Konsequenzen für die juristische Ausbildung und Wissenschaft | 115 | ||
5. Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen | 121 | ||
VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 125 | ||
VII. Summary of the Important Results | 128 | ||
Literaturverzeichnis | 130 | ||
Personenverzeichnis | 139 | ||
Sachverzeichnis | 141 |