Menu Expand

Die Zulässigkeit von Leistungen Dritter an Mitglieder des Vorstands der unabhängigen Aktiengesellschaft

Cite BOOK

Style

Boeckmann, J. (2018). Die Zulässigkeit von Leistungen Dritter an Mitglieder des Vorstands der unabhängigen Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55151-4
Boeckmann, Jonathan. Die Zulässigkeit von Leistungen Dritter an Mitglieder des Vorstands der unabhängigen Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55151-4
Boeckmann, J (2018): Die Zulässigkeit von Leistungen Dritter an Mitglieder des Vorstands der unabhängigen Aktiengesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55151-4

Format

Die Zulässigkeit von Leistungen Dritter an Mitglieder des Vorstands der unabhängigen Aktiengesellschaft

Boeckmann, Jonathan

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 112

(2018)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Jonathan Boeckmann studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Valencia. Nach dem 1. Staatsexamen in 2012 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Spindler und begann dort seine Dissertation. Im Anschluss wechselte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, bei der er seine Dissertation abschloss. Nach seinem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, welches er zeitweise in den USA absolvierte und mit dem 2. Staatsexamen 2016 beendete, begann er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, in der Praxisgruppe »Globale Transaktionen«.

Abstract

Leistungen Dritter an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft stehen im Spannungsverhältnis zwischen zulässiger Incentivierung des Vorstands auf die Interessen der Gesellschaft und unzulässiger Beeinflussung des Vorstands von gesellschaftsfremden Sonderinteressen. Im Jahr 2002 wurde mit § 33d WpÜG eine Norm geschaffen, welche implizit die Zulässigkeit von Leistungen des Bieters voraussetzt. Allerdings gibt die Norm kaum hilfreiche Kriterien vor, unter welchen Voraussetzungen eine Leistung als zulässig bzw. unzulässig anzusehen ist. Die Zulässigkeit aktionärsseitiger Leistungen ist erst gar nicht im Gesetz verankert, sodass hier von vornherein Anhaltspunkte fehlen.

Ziel der Arbeit ist es, diese Leistungen in Konflikt mit gesellschafts-, kapitalmarkt- und ordnungsrechtlichen Wertungen zu setzen. Dabei werden Leistungsursprung und -situation berücksichtigt und somit Gleich- oder Ungleichbehandlungen verschiedener Leistungen begründet. Zudem werden die Rechtsfolgen unzulässiger Drittleistungen beleuchtet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
1. Teil: Einleitung 27
2. Teil: Begriff der Drittleistung und Kategorisierung anhand des ausgelösten Interessenkonflikts 29
A. Ausgangspunkt: Drittleistungen und die organschaftliche Treuepflicht des Vorstands 29
I. Dogmatische Grundlage und inhaltliche Konkretisierung der organschaftlichen Treuepflicht 30
II. Drittleistungen in der Rechtsprechung 33
1. Rspr. zur Unzulässigkeit von Provisionen und Schmiergeldern Dritter bei Abschluss eines konkreten Geschäfts 33
2. BGH aus dem Jahr 2001: Kein Verstoß gegen § 88 AktG bei Vorteil für die Gesellschaft 34
3. OLG München: Drittbezogene Vergütung im faktischen Konzern 35
4. Bewertung dieser Rechtsprechung 36
III. Fallgruppe der organschaftlichen Treuepflicht: Verbot der Annahme von Zuwendungen Dritter 37
IV. Maßstab zur (Neu?)‌Bewertung unter der organschaftlichen Treuepflicht: Zuwendungen Dritter unter Berücksichtigung potentieller Interessenkonflikte des Vorstands 40
V. Zwischenfazit: Weitere Vorgehensweise zur Konkretisierung des durch Drittleistung hervorgerufenen Interessenkonflikts 43
B. Abstrakte Definition der Drittleistung 43
I. Maßgebliche Leistungsbeziehung 44
II. Konkretisierung des Leistungsbegriffs 50
C. Rechtliche Stellung des Vorstands in der Aktiengesellschaft 52
I. Leitungsautonomie des Vorstands 52
II. Handlungsspielraum und Leitungsermessen 54
III. Grenzen des Leitungsermessens – maßgebliche Interessenlage im Unternehmen 57
1. Konkretisierung der maßgeblichen Interessenlage 58
2. Interessenpluralistischer Ansatz – Unternehmensinteresse 59
a) Bestand und dauerhafte Rentabilität als legitime Handlungsvorgabe? 62
b) Verständnis der Interessenpluralität 64
3. Interessenmonistische Ansätze 64
a) „Reiner“ shareholder-value-Ansatz – Marktwertmaximierung als verbindliche Vorgabe? 65
b) „Moderater“ shareholder-value-Ansatz 68
c) Langfristige Gewinnmaximierung als Verbands- bzw. Gesellschaftsinteresse 71
4. Tendenzen in Gesetz und Rechtsprechung 71
5. Abschließende Bewertung 74
IV. Abweichende Beurteilung der Interessenlage in der Übernahmesituation? 76
D. Bewertung der Drittleistungen unter Berücksichtigung potentieller Interessenkonflikte des Vorstands 79
I. Aktionärsseitige Leistung 80
1. Exkurs: Der Principal-Agent-Konflikt 80
a) Allgemeine Grundlagen 81
b) Konsistenz von Principal-Agent-Konflikt und Struktur der Aktiengesellschaft 84
c) Möglichkeiten zur Begrenzung des Principal-Agent-Problems in der Aktiengesellschaft? 86
2. Nutzen aktionärsseitiger Incentivierung 87
a) Nutzen aktionärsseitiger Incentivierung unter Ausblendung der Übernahmesituation 88
aa) Interessenkonflikt zwischen Anteilseignern und Managern 88
bb) Nutzen aktionärsseitiger Incentivierung 89
b) Nutzen aktionärsseitiger Incentivierung mit Transaktionsbezug 91
aa) Interessenkonflikt zwischen Anteilseignern und Managern in Übernahmesituationen 91
bb) Exkurs: Überblick über den Einfluss des Managements in der Übernahmesituation 94
cc) Nutzen aktionärsseitiger transaktionsbezogener Incentivierung 96
c) Sonderfall: Nutzen der monetären Anbindung an den Finanzinvestor 97
aa) Grundlage: Exit-Orientierung von Private-Equity-Investoren 98
bb) Konkreter Nutzen monetärer Anbindung an den Finanzinvestor aus Sicht der Stellung als Anteilseigner 99
3. Gefahren aktionärsseitiger Incentivierung 101
4. Fazit: Vorläufige Bewertung aktionärsseitiger Leistung unter der organschaftlichen Treuepflicht – Drittvergütung 104
II. Leistungen des Bieters 107
1. Nutzen bieterseitiger Incentivierung 107
2. Gefahren bieterseitiger Incentivierung 110
3. Fazit: Vorläufige Bewertung bieterseitiger Leistungen unter der organschaftlichen Treuepflicht des Vorstands 112
III. Leistungen von sonstigen Dritten (insbesondere Gläubiger und Geschäftspartner) 113
3. Teil: Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Bewertung zugelassener Drittleistungen 117
A. Zulässigkeit von aktionärsseitigen Leistungen – Drittvergütung 117
I. Beispiele aus der Praxis 117
1. Transaktionsprämie durch Hutchinson Whampoa im Zuge der Mannesmann-Übernahme 118
2. Schenkung von Friede Springer an Mathias Döpfner 120
3. Abfindungsleistung der Aktionäre von/an den Vorstandsvorsitzenden Karl-Gerhard Eick 121
II. Zulässigkeit von Drittvergütung als gesetzgeberischer Wille? 123
1. Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (§§ 285 S. 1 Nr. 9a S. 7, 314 S. 2 Nr. 6a S. 7 HGB) 123
2. Erst-Recht-Schluss – Wertung des WpÜG? 124
3. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG 125
4. Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 126
5. Fazit 128
III. Vereinbarkeit von Drittvergütung mit gesellschaftsrechtlichen Vorgaben 128
1. Vereinbarkeit mit der organschaftlichen Treuepflicht des Vorstands 129
a) Bewältigung des Interessenkonflikts allein durch Vorgaben an die inhaltliche Ausgestaltung der Drittvergütung? 129
aa) Darstellung des Lösungsvorschlags 130
bb) Kritische Bewertung 132
(1) Untauglichkeit des abstrakten Unternehmensinteresses als alleiniger Anknüpfungspunkt 132
(2) Ausreichender Rechtsschutz ex post? 133
(3) Exkurs: Verstoß gegen das Verbot der Verfolgung von Eigeninteressen? 134
cc) Zwischenfazit 136
b) Bewältigung des Interessenkonflikts durch zusätzliche prozessuale Vorgaben: Einbindung des Aufsichtsrats 137
aa) Einführender Exkurs: Einbindung des Aufsichtsrats als Kontrollorgan 137
bb) Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten 139
cc) Pflicht zur Einholung der Zustimmung des Aufsichtsrats 141
(1) Herleitung einer entsprechenden Förderpflicht des Vorstands unter Berücksichtigung geregelter Zustimmungsvorbehalte 142
(a) Keine Anwendbarkeit des §111 Abs. 4 S. 2 AktG 142
(b) Explizit geregelte Zustimmungsvorbehalte zur Kontrolle von Interessenkonflikten 143
(c) Rückschluss auf die Handhabung des durch Drittvergütung hervorgerufenen Interessenkonflikts 144
(2) Zulässigkeit der Etablierung eines Zustimmungsvorbehalts 146
(3) Anforderungen an den Zustimmungsvorbehalt 148
(4) Rechtsfolge 150
dd) Fazit 150
c) Exkurs: Vereinbarkeit (transaktionsbezogener) Drittvergütung mit organschaftlichem Wettbewerbsverbot, § 88 AktG 151
2. Vereinbarkeit mit der Leitungsautonomie des Vorstands 154
a) Einschränkung der Leitungsautonomie durch Drittvergütung? 154
b) Vorhandene Lösungsvorschläge 155
aa) 1. Ansicht: Einhaltung des Unternehmensinteresses 155
bb) 2. Ansicht: Vergleichbarkeit mit den Grundsätzen der Vorwegbindung 157
cc) Zwischenfazit 161
c) Vergütungsspezifische Lösung anhand abstrakter Vorgaben der Leitungsautonomie 162
d) Fazit 164
3. Vereinbarkeit mit der Anstellungs- und insbesondere Vergütungskompetenz des Aufsichtsrats 164
a) Einschränkung der Anstellungskompetenz des Aufsichtsrats, § 84 Abs. 1 AktG 165
b) Einschränkung der Vergütungskompetenz des Aufsichtsrats, § 87 Abs. 1 i.V.m. § 84 Abs. 1 AktG 167
aa) Auslegung anhand des Wortsinns 169
bb) Auslegung anhand teleologischer Erwägungen 169
(1) Schutzzweck unter historischer Auslegung 170
(2) Schutzzweck unter Funktion des Angemessenheitskriteriums 171
(a) Überblick: Kriterien der Angemessenheit nach Thüsing 171
(b) Intention des funktionalen Kriteriums 172
(c) Intention des prozessualen Kriteriums 176
(3) Zwischenfazit 177
cc) Auslegung anhand systematischer Erwägungen 177
c) Fazit 179
4. Fazit: Einbindung des Aufsichtsrats als prozessuales Erfordernis für die Zulässigkeit von Drittvergütung 179
IV. Materielle Anforderungen an die Zulässigkeit der Drittvergütung 180
1. Vergütungsrelevante Erfolgszielbestimmung unter Berücksichtigung von Unternehmensinteresse und Leitungsautonomie 181
a) Anknüpfungspunkte für Drittvergütung 181
aa) Tendenziell zulässige Zielbestimmungen 182
bb) Tendenziell unzulässige Zielbestimmungen 184
cc) Grenzfälle: Zulässige Zielentwicklung aus Vorstandsplanung vs. unzulässige Zielvorgabe 185
b) Sonderfall: Zulässigkeit der Orientierung am Börsenkurs 187
c) Fazit 190
2. Angemessenheit der Drittvergütung 190
a) Maßstab des Angemessenheitskriteriums 190
aa) Vollständige Integration der Drittvergütung in die bisherigen Gesamtbezüge? 190
bb) Aufweichung des Angemessenheitsgebots aufgrund reduzierter Geltung des Schutzzwecks der Norm? 192
cc) Fazit 194
b) Abstrakte Anforderungen an die Drittvergütung nach § 87 Abs. 1 AktG 194
aa) Bezugspunkte der Angemessenheit nach § 87 Abs. 1 S. 1 AktG 194
bb) Ausrichtung auf eine „nachhaltige“ Unternehmensentwicklung i.S.d. § 87 Abs. 1 S. 2, 3 AktG 198
(1) Allgemeine Vorgaben der „Nachhaltigkeit“ 198
(2) Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die „Nachhaltigkeit“ 200
(3) Anforderungen an die Zulässigkeit kurzfristig variabler Vergütungsbestandteile 203
(4) Fazit 205
V. Exkurs: Grenzen aufgrund mitgliedschaftlicher Treuepflichten 205
VI. Subsumtion: Zulässigkeit ausgewählter aktionärsseitiger Incentives 210
1. Bewertung der Drittvergütung im Allgemeinen 211
a) Allgemeine variable Vergütung: Tantiemen, Boni und Prämien 211
b) Börsenkursorientierte Drittvergütung 213
aa) Managementbeteiligungen 213
bb) Aktienoptionen 214
cc) Börsenwertorientierte Tantiemen 216
c) Abfindungen 218
d) Anerkennungsprämien 220
2. Besonderheiten im Rahmen aktionärsseitiger Transaktionsboni 224
a) Vereinbarkeit mit aktienrechtlichen Anforderungen 225
b) Vereinbarkeit mit kapitalmarktrechtlichen Anforderungen 227
aa) Verstoß gegen das Verhinderungsverbot des § 33 Abs. 1 S. 1 WpÜG 227
bb) Keine (analoge) Anwendung des § 33d WpÜG 230
c) Fazit 231
3. Besonderheiten im Rahmen von Private-Equity-Transaktionen 231
a) Übliche monetäre Anbindung des Vorstands durch einen Finanzinvestor 231
b) Rechtliche Besonderheiten im Vergleich zu sonstiger aktionärsseitiger Vergütung 234
c) Exkurs: Keine Unzulässigkeit der Managementbeteiligung wegen Ausrichtung der Interessen des Managements auf die Interessen der NewCo 236
VII. Rechtslage in der nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft 237
VIII. Fazit 240
B. Zulässigkeit transaktionsbezogener Leistungen des Bieters 240
I. Kapitalmarktrechtliche Bewertung – Grenze von Drittleistungen nach § 33d WpÜG 241
1. Entstehungsgeschichte 242
2. Normzweck 243
a) Ausgangspunkt: Wortlaut und gesetzgeberische Intention 244
b) Konkretisierung der Reichweite des Verbotscharakters anhand systematischer Erwägungen 245
aa) Auslegung anhand paralleler, strafrechtlicher Verbotstatbestände? 245
(1) Vergleichbarkeit mit §§ 333 f. StGB 245
(2) Vergleichbarkeit mit § 299 StGB 249
bb) Zentralnorm zur Bewältigung von Interessenkonflikten? 250
(1) Praktisches Bedürfnis 250
(2) Dogmatischer Vergleich: Rahmenrechte i.S.d. § 823 BGB 251
c) Fazit: Verbotscharakter unter Beachtung übernahmerechtlicher Besonderheiten zu Gunsten der Gesellschaft und ihrer Anteilseigner 254
3. Anwendungsvoraussetzungen 255
a) Normadressat 255
b) Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit der Leistung 256
c) Problematische Einzelfälle 258
aa) Weiterbeschäftigung 259
bb) Managementbeteiligung 260
d) Sonderfall: Bereits vorhandene Beteiligung des Verwaltungsmitglieds an der Zielgesellschaft 262
e) Fazit 263
4. Rechtfertigung der Vorteilsgewährung 263
a) Das Merkmal der Rechtfertigung („ungerechtfertigt“) als unbestimmter normativer Rechtsbegriff 263
b) Ausgangspunkt: Aussage der Gesetzesbegründung unter Berücksichtigung des Normzwecks 265
c) Vorhandene Auslegungsversuche 266
aa) 1. Ansicht: Vorliegen nachvollziehbarer Gründe, die nicht im Wohlwollen gegenüber dem Bieter liegen 266
bb) 2. Ansicht: Orientierung an Vorgaben für gesellschaftsseitige Leistungen 267
cc) 3. Ansicht: Orientierung an Marktstandards 270
dd) Fazit 271
d) Eigener Auslegungsansatz 272
aa) Ausfüllung des normativen Rechtsbegriffs mittels materieller Kriterien 272
(1) Maßgebliche Interessenlage 272
(a) Interesse der Zielgesellschaft und ihrer Anteilseigner 272
(b) Keine Berücksichtigung von Bieterinteressen als selbstständiges Abwägungskriterium 274
(aa) Interessenlage im allgemeinen Aktienrecht 275
(bb) Berücksichtigung von Bieterinteressen als allgemeiner Ausdruck des WpÜG – insbesondere des § 33 Abs. 1 WpÜG? 275
(cc) Berücksichtigung von Bieterinteressen als Ausdruck eines „Wettbewerbs der Konzepte“ 278
(dd) Bieterinteressen unter Berücksichtigung des Normzwecks 279
(ee) Fazit 279
(c) Zwischenfazit: Maßgebliche Interessen für die Konkretisierung der „sachlich nachvollziehbaren Erwägungen“ 279
(2) Erfordernis der Kontinuität 280
(3) Wert des Managements aus Sicht der Zielgesellschaft 282
(4) Zwischenfazit 282
bb) Systematischer Exkurs: Die Annahme von Bieterleistung durch den Vorstand unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten 283
(1) Bewertung anhand des Konfliktpotentials 284
(a) Rein transaktionsbezogene Bieterleistungen 284
(b) Drittvergütungsähnliche Bieterleistungen 285
(c) Vorläufige Bewertung der Annahme der bieterseitigen Leistung anhand gesellschaftsrechtlicher Maßstäbe 288
(2) Kontrolle des Interessenkonflikts 289
(a) Hinreichende Kontrolle durch Offenlegungspflichten? 289
(b) Hinreichende Kontrolle durch weitere Verhaltenspflichten des Vorstands? 290
(c) Hinreichende Kontrolle durch Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats 292
(d) Zwischenergebnis 294
(3) § 33d WpÜG als lex specialis? 294
cc) Ausfüllung des normativen Rechtsbegriffs mittels prozessualer Kriterien 297
(1) Zulässigkeit der Implementierung prozessualer Voraussetzungen im Merkmal „ungerechtfertigt“ 297
(2) Transparenz gegenüber den Aktionären 299
(3) Zustimmung des Aufsichtsrats 301
(a) Implementierung des Zustimmungsvorbehalts 302
(aa) Wertungswiderspruch in gleichliegendem Tatbestand? 302
(bb) Zulässigkeit und Möglichkeit der Implementierung eines für den Bieter beachtlichen Zustimmungsvorbehalts? 304
(b) Geeignetheit des Aufsichtsratsvorbehalts 305
(4) Fazit 308
e) Fazit: Rechtfertigung der Vorteilsgewährung 308
II. Fallgruppen zur Rechtfertigung von Drittleistungen 309
1. Weiterbeschäftigung 309
a) Bewertung unter dem Verbot der Annahme ungerechtfertigter Leistungen 310
aa) Die Aussicht auf Weiterbeschäftigung an sich 311
bb) Die Zusage von erhöhten Bezügen 312
cc) Anstellung in einem anderen Unternehmen 314
dd) Fazit 315
b) Bewertung unter der aktienrechtlichen Kompetenzordnung 316
aa) Grundsatz: Unwirksamkeit von den Aufsichtsrat bindenden Zusagen der Weiterbeschäftigung oder Erhöhung der Bezüge 316
bb) Zulässigkeit von Bemühungsklauseln 317
cc) Zulässigkeit verbindlicher Einwirkungsklauseln bei Mitwirkung des Aufsichtsrats? 322
dd) Fazit 326
2. Transaktionsboni im engeren Sinne 326
3. Managementbeteiligungen 331
a) Vergünstigte Managementbeteiligungen 331
aa) Prinzipielle Zulässigkeit als Ausdruck gesetzgeberischer Wertung? 332
bb) Verschärfter Interessenkonflikt des Vorstands im Falle von Managementbeteiligungen 332
cc) Rechtfertigung der Managementbeteiligung 334
(1) Kein überwiegender Nutzen in Folge Interessenharmonisierung von Aktionär und Vorstand 334
(2) Kein überwiegender Nutzen in Folge Einhaltung pauschaler Regeln zur Bewältigung des Interessenkonflikts 337
(3) Eigene Bewertung: Überwiegender Nutzen für Zielgesellschaft und Anteilseigner 338
b) Managementbeteiligungen zu marktüblichen Konditionen 341
III. Exkurs: Kapitalmarktrechtliche Transparenzpflichten 342
1. Offenlegungspflicht des Bieters nach § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 WpÜG 342
2. Offenlegungspflichten des Vorstands nach § 27 WpÜG 347
a) Offenlegung des Vorteils 347
b) Ausschluss incentivierter Vorstandsmitglieder von Beratung oder Beschlussfassung über die Stellungnahme? 348
c) Pflicht zur Einholung einer fairness opinion? 350
IV. Rechtslage außerhalb des Kapitalmarktrechts 351
V. Fazit 352
4. Teil: Sanktionierung und Rechtsschutz bei unzulässiger Drittleistung 353
A. Sanktionierung unzulässiger Drittvergütung 354
I. Schicksal der Drittvergütungsvereinbarung 354
1. Verstoß gegen materielle Vorgaben 354
2. Unterlassen der Einbindung des Aufsichtsrats 358
a) Rechtsfolge: Verstoß gegen § 76 Abs. 1 AktG 359
b) Rechtsfolge: Verstoß gegen §§ 87, 84 AktG 360
c) Bewertung und Fazit 362
II. Sanktionierung unzulässiger Leistung des Aktionärs 363
1. § 117 Abs. 1 AktG 363
a) Einfluss durch Drittvergütung 364
b) Normgemäßer Schaden durch Drittvergütung? 365
aa) Kein tauglicher Schaden durch die Annahme von Drittvergütung 365
bb) Anspruchsbegründender Schaden als kausale Folge der Leistung 365
c) Rechtswidrigkeit 367
d) Vorsatz 369
e) Rechtspolitische Bewertung im Hinblick auf Drittvergütungen 369
2. Anspruch aus Verletzung der mitgliedschaftlichen Treuepflicht 370
III. Sanktionierung und Rechtsfolgen pflichtwidriger Annahme der Leistung durch den Vorstand 371
1. Haftung des Vorstands 371
a) § 93 Abs. 2 AktG durch Annahme der Drittvergütung? 371
aa) Kein tauglicher Schaden der Gesellschaft 372
bb) Gewinnhaftung unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 667 BGB? 374
(1) Grundlage: Gewinnhaftung bei Treupflichtverletzung 375
(2) Anwendbarkeit auf treuwidrige Drittvergütung? 378
(3) Reichweite des Gewinnhaftungsanspruchs 380
cc) Fazit 382
b) § 93 Abs. 2 AktG in Folge der Drittvergütung – Einschränkung der Business Judgement Rule des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG? 382
c) § 117 Abs. 2 AktG 387
2. Weitere Rechtsfolgen und Sanktionsmöglichkeiten 387
a) Abberufung nach § 84 Abs. 3 AktG 387
b) Rechtspolitische Erwägung: Gesetzliches Bestellungshindernis nach Vorbild des § 76 Abs. 3 AktG? 389
3. Geltendmachung der Ansprüche 390
IV. Strafrechtliche Sanktionierung? 392
V. Fazit 393
B. Sanktionierung unzulässiger Leistung des Bieters 394
I. Kapitalmarkrechtliche Sanktionierung 394
1. Verbot ungerechtfertigter Leistungen durch den Bieter, § 33d WpÜG 394
a) Keine Ordnungswidrigkeit im Falle des Verstoßes 395
b) Gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB und damit verbundene Rechtsfolge 395
aa) Rückforderungspflicht des Bieters nach hergebrachter Auffassung 396
bb) Bedenken gegen die hergebrachte Auffassung: Geltung des § 817 S. 2 BGB bei Anerkennung eines Gewinnhaftungsanspruchs der Gesellschaft? 398
c) Fazit und Bewertung 400
2. Verstoß gegen Offenlegungspflichten 400
a) Offenlegungspflichten des Bieters nach § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 WpÜG 401
aa) Ordnungswidrigkeit nach § 60 Abs. 1 Nr. 1a) bzw. Nr. 2a) WpÜG 401
(1) Meinungsstand 401
(2) Eigene Bewertung 402
(a) Inhaltliche Aussage von § 14 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 WpÜG 403
(b) Auslegung des § 60 Abs. 1 WpÜG 403
(3) Fazit 407
bb) Verwaltungsrechtliche Befugnisse: Untersagung des Angebots nach § 15 WpÜG 407
cc) § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 WpHG i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG bzw. i.V.m. § 38 Abs. 2 Nr. 1 WpHG – Kurs- und Marktpreismanipulation 409
dd) Fazit 412
b) Offenlegungspflichten des Vorstands 412
c) Fazit und Bewertung 412
II. Gesellschafts- und privatrechtliche Sanktionierung 413
1. Mögliche Sanktionierung 413
a) Nichtigkeit der Leistung 413
b) Etwaige Ansprüche und Sanktionierung 414
2. Besonderes Problem: Geltendmachung gesellschaftsseitiger Ansprüche bei Erfolg der Übernahme 416
III. Strafrechtliche Sanktionierung 416
1. §§ 331 ff. StGB – Amtsdelikte 417
2. § 299 StGB – Bestechung und Bestechlichkeit im Verkehr 418
a) Zwecksetzung und Normcharakter 420
b) Erläuterungen zu den Voraussetzungen des objektiven Tatbestands 421
aa) Voraussetzungen der § 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB 421
(1) Täterkreis 421
(a) Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften als Angestellte und Beauftrage eines geschäftlichen Betriebes 421
(b) Bieter und weitere Personen als Täter nach Abs. 2 423
(2) Vorteil im geschäftlichen Verkehr 423
(3) Wertpapiere und Unternehmensbeteiligung als Ware i.S.d. Norm 424
(4) Unrechtsvereinbarung 427
(a) Vornahme oder Unterlassen einer Handlung „bei dem Bezug“ von Waren 428
(b) Pflichtwidrigkeit 429
(c) Subsumtion: Unrechtsvereinbarung bei transaktionsbezogenen Leistungen 430
(5) Vorherige Einwilligung des Geschäftsherrn? 431
bb) Voraussetzungen der § 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB 433
c) Erläuterungen zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands 436
d) Abschließende Bewertung 437
3. § 266 StGB – Untreue 438
a) Voraussetzungen der (Organ-)‌Untreue 438
aa) Pflichtverletzung 439
bb) Subsumtion anhand des Vermögensnachteils: Untreue bei Drittleistung in Übernahmesituationen? 440
cc) Fazit 443
b) Abschließende Bewertung der Organuntreue 443
4. § 264a StGB – Kapitalanlagebetrug (bei unterlassener Offenlegung) 444
IV. Fazit 446
C. Sonderfall: Schutz der Altgesellschafter im Falle unzulässiger Bieterleistung 447
I. Ansprüche wegen Unzulässigkeit der Leistung 447
1. § 117 AktG 447
2. Deliktsrechtliche Ansprüche 447
a) § 823 Abs 1 BGB 448
b) § 823 Abs. 2 BGB 449
c) § 826 BGB 451
3. Fazit 452
II. Ansprüche wegen unterlassener Offenlegung der Leistung 452
1. Ansprüche wegen unterlassener Offenlegung gegen den Bieter 452
a) Kapitalmarktrechtlicher Anspruch: § 12 WpÜG i.V.m. § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 WpÜG 452
b) Weitere mögliche Anspruchsgrundlagen 455
2. Ansprüche wegen unterlassener Offenlegung gegen den Vorstand 456
a) Kapitalmarktrechtlicher Anspruch: § 12 WpÜG analog i.V.m. § 27 WpÜG? 456
b) Weitere Ansprüche 457
III. Fazit 458
5. Teil: Zusammenfassung in Thesen 460
A. Ergebnisse des zweiten Teils 460
B. Ergebnisse des dritten Teils (I) – aktionärsseitige Leistungen 462
C. Ergebnisse des dritten Teils (II) – bieterseitige Leistungen 466
D. Ergebnisse des vierten Teils 470
Literaturverzeichnis 473
Stichwortverzeichnis 503