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König, U. (2018). Geschäftspolitische Bindungen der Aktiengesellschaft. Ein Beitrag zur Gestaltbarkeit von Satzungen, außerstatutarischen Nebenabreden, Investment Agreements und Organisationsverträgen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54927-6
König, Ute J. K.. Geschäftspolitische Bindungen der Aktiengesellschaft: Ein Beitrag zur Gestaltbarkeit von Satzungen, außerstatutarischen Nebenabreden, Investment Agreements und Organisationsverträgen. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54927-6
König, U (2018): Geschäftspolitische Bindungen der Aktiengesellschaft: Ein Beitrag zur Gestaltbarkeit von Satzungen, außerstatutarischen Nebenabreden, Investment Agreements und Organisationsverträgen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54927-6

Format

Geschäftspolitische Bindungen der Aktiengesellschaft

Ein Beitrag zur Gestaltbarkeit von Satzungen, außerstatutarischen Nebenabreden, Investment Agreements und Organisationsverträgen

König, Ute J. K.

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 114

(2018)

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About The Author

Ute König hat Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf studiert. Anschließend war sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht bei Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), tätig. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf beriet Ute König mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien Mandanten insbesondere bei M&A-Transaktionen. Seit Ende 2017 arbeitet sie als Syndikusrechtsanwältin in einem globalen Chemiekonzern.

Abstract

Die Geschäftspolitik der Aktiengesellschaft plant de lege lata der Vorstand in eigener Verantwortung. Dadurch prägt er das Schicksal des Unternehmens. Investoren haben daher ein erhebliches Interesse daran, die Geschäftspolitik der Gesellschaft mitzugestalten. In der Praxis werden geschäftspolitische Belange der Aktiengesellschaft in Anbetracht einer Übernahme mitunter in sogenannten »Investorenvereinbarungen« oder »Investment Agreements« zwischen Investor und Zielgesellschaft geregelt. Deren Verbindlichkeit steht allerdings - jedenfalls seit der Übernahme Conti/Schaeffler - in Frage.

Die Verfasserin nimmt in Hinsicht auf das dargestellte Regelungsbedürfnis die Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen in Satzungen, außerstatutarischen Nebenabreden, Investment Agreements und Unternehmensverträgen in den Blick. Sie zeigt einen Weg zur verbindlichen Regelung der Geschäftspolitik in der Aktiengesellschaft auf, der sich im Abschluss eines organisationsrechtlichen Unternehmensvertrages sui generis realisiert.
»Binding Agreements on the Business Policy of a Stock Corporation«

The business policy is decisive for the fate of a company. Therefore, its determination is in the stakeholders' utmost interest. The author shows that, for a German stock corporation, business policies cannot be stipulated in the articles of association, ancillary agreements of the shareholders or investment agreements. However, the corporation’s business policy can be agreed upon between the company and an investor in a special company agreement that is likely to affect the statutes of the company.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 22
§ 1 Einleitung 27
§ 2 Gang der Arbeit 40
§ 3 Definition und Funktion der Geschäftspolitik 41
I. Definition der Geschäftspolitik 41
1. Die Unternehmensphilosophie 42
2. Die Geschäftspolitik im engeren Sinn 43
3. Die strategische Planung 44
4. Die operative Planung 45
5. Die Geschäftspolitik im weiteren Sinn 45
II. Funktion der Geschäftspolitik 46
1. Die Identitäts-‍, Identifikations- und Mobilisierungsfunktion 46
2. Die Ordnungsfunktion 47
3. Die Geschäftspolitik als Parameter weicher Vermögenswerte 47
4. Die Steuerungsfunktion am Markt 48
III. Fazit 48
§ 4 Regelungsinteresse von Investor und Zielgesellschaft 49
I. Regelungsinteresse des Investors 49
1. Geschäftspolitische Planungskompetenz de lege lata 50
a) Keine Mitgestaltungsrechte des Aufsichtsrates 51
b) Keine Mitspracherechte der Hauptversammlung 54
c) Fehlen geschäftspolitischer Mitspracherechte des Investors als Aktionär de lege lata 55
2. Unzulässigkeit geschäftspolitischer Mitspracherechte aus vertraglichem Recht 59
3. Nachteile der Einflussnahme durch Organverflechtung 60
4. Haftungsrisiko des Investors für Einflussnahmen 61
5. Nachteile des Abschlusses eines Beherrschungsvertrages 61
II. Regelungsinteresse der Zielgesellschaft 62
1. Unzureichender Schutz vor unzulässiger geschäftspolitischer Einflussnahme 62
a) Fehlen eines normativen Konzerneingangsschutzes 63
b) Normative Schutzlücken im Konzern 63
c) Unzureichende Rechtsdurchsetzung im Konzern 65
2. Präventionsmodelle der Praxis 66
a) Abwehrmaßnahmen 66
b) Entherrschungsverträge 67
III. Fazit 68
§ 5 Geschäftspolitische Regelungen in der Satzung 69
I. Wirkung des Satzungsrechts 70
1. Bindung der Organe an das materielle Satzungsrecht 70
2. Kontinuität korporativer Rechtsgestaltung 72
II. Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen des Satzungsrechts 73
III. Unvereinbarkeit geschäftspolitischer Satzungsbestimmungen mit der Leitungsautonomie des Vorstandes 74
1. Ansatz in der Literatur zugunsten der Satzungsgestaltungsautonomie der Aktionäre 76
2. Auflösung des Spannungsfeldes der Organkompetenzen zugunsten der Unternehmensleitung 78
a) Satzungsstrenge als Indikator begrenzter Organisationsautonomie 78
b) Telos des § 23 AktG indiziert eine enge Auslegung der Satzungsgestaltungskompetenz 79
c) Planungspflicht des Vorstandes aus § 76 Abs. 1 AktG verbietet statutarische Kompetenzverschiebung 81
aa) Umfang der Planungspflicht nach dem Willen des Gesetzgebers 82
bb) Umfang der Planungspflicht nach Maßgabe der §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 Satz 1 AktG 84
cc) Umfang der Planungspflicht nach der systematischen Funktion des Aufsichtsrates 85
d) Normativer Maßstab der Unternehmensleitung nach § 76 Abs. 1 AktG 86
aa) Der Stakeholder Value-Ansatz 87
bb) Das Unternehmensinteresse als Maßstab der Unternehmensleitung 88
cc) Der Shareholder Value-Ansatz 89
dd) Verobjektivierung des Shareholder Values 91
e) Gesamtwertung des Aktien- und Konzernrechts 94
3. Die Leitungsautonomie des Vorstandes als Strukturprinzip des Aktienrechts 95
IV. Unvereinbarkeit geschäftspolitischer Satzungsbestimmungen mit dem Flexibilitätsgebot 96
1. Geschäftspolitische Planungsflexibilität des Vorstandes de lege lata 97
a) Strukturelle Bewertung der Selbstbindung durch Beschlussfassung 98
aa) Vertragsdogma 99
bb) Ergänzung des Willensdogmas durch teleologischen Geltungsbefehl 101
b) Bedeutung der Selbstbindung und Unterschiede zur Satzungsbindung 103
aa) Organisationsrechtliche Bindung der Organe und ihrer Mitglieder 103
bb) Freiheit zur Abweichung von der beschlossenen Geschäftspolitik im Einzelfall 103
cc) Freiheit zur grundsätzlichen Veränderung der Geschäftspolitik 104
2. Flexibilitätsverlust aufgrund geschäftspolitischer Satzungsregelungen 105
a) Keine existenzgefährdende Bindungswirkung des Satzungsrechts 105
aa) Keine treuepflichtkonforme, beschränkende Auslegung der Abrede 105
bb) Mertens' Theorie der Relativität satzungsmäßiger Ermessensbindungen 106
cc) Beschränkung der Satzungsbindung durch das Unternehmenswohl 106
b) Verlust der Freiheit zur Anpassung der Geschäftspolitik 107
3. Das Flexibilitätsgebot als Strukturprinzip des Aktienrechts 108
a) Verbot der Ewigkeitsbindung: Ein gesellschaftsrechtliches Prinzip der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre 109
b) Widerlegung des Ansatzes Heys 109
c) Verfassungsrechtliche Begründung des Bindungsverbots 110
d) Widerlegung des Ansatzes Steinbecks und Beuthiens/Gätschs 111
e) Selbstbindungsverbot als Ausfluss der aktienrechtlichen Kompetenzordnung 112
4. Reichweite des Flexibilitätsbedürfnisses und der zwingenden Vorstandskompetenz 114
V. Fazit 116
§ 6 Geschäftspolitische Regelungen in außerstatutarischen Nebenabreden 117
I. Unzureichende Bindungswirkung omnilateraler, außerstatutarischer Nebenabreden 117
II. Gestaltungsgrenzen außerstatutarischer Nebenabreden 120
III. Übergang schuldrechtlicher Ansprüche und Pflichten 122
IV. Fazit 122
§ 7 Geschäftspolitische Regelungen in Investment Agreements 124
I. Investment Agreements als Verträge sui generis 126
II. Verpflichtungsfähigkeit der Aktiengesellschaft zu Binnenmaßnahmen 129
1. Ansatz in der Literatur gegen die Verpflichtungsfähigkeit der Gesellschaft zu Binnenmaßnahmen 130
2. Begründung der Verpflichtungsfähigkeit der Gesellschaft zu Binnenmaßnahmen 131
III. Beschränkte Vertretungsbefugnis des Vorstandes im Kompetenzbereich der Hauptversammlung 132
1. Verpflichtungsbefugnis des Vorstandes zu Binnenmaßnahmen anderer Organe 133
a) Keine Vertretungsbefugnis des Vorstandes in Bezug auf sozialrechtliche Akte 133
b) Vertretungsbefugnis des Vorstandes für zustimmungsbedürftige Geschäfte 134
c) Qualifiktion geschäftspolitischer Bindungen der Gesellschaft 135
2. Unzulässigkeit der Ermächtigung des Vorstandes zu finanzpolitischen Absprachen 136
a) Beschränkte Satzungskompetenz nach § 58 Abs. 1 AktG 136
b) Keine Verpflichtungsfähigkeit der Gesellschaft zu Satzungsänderungen 137
c) Verbot finanzpolitischer Drittbindungen nach dem Bestimmtheitsgrundsatz für Ermächtigungsbeschlüsse 137
d) Konsequenzen für geschäftspolitische Bindungen in Investment Agreements 138
3. Kein Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung für Dauerbindungen im Kompetenzbereich des Vorstandes 139
a) Kein Zustimmungserfordernis nach „Holzmüller“/„Gelatine“ 139
b) Kein Zustimmungserfordernis aufgrund der Qualifikation des Vertrages als Entherrschungsvertrag 141
c) Kein Zustimmungserfordernis analog § 296 Abs. 1 AktG 142
aa) Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke 143
bb) Fehlen einer vergleichbaren Interessenlage 144
4. Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrats für geschäftspolitische Dauerbindungen im Kompetenzbereich des Vorstandes 144
IV. Unzureichende Durchsetzbarkeit von Investment Agreements 147
1. Durchsetzbarkeit des Investment Agreements durch den Investor 148
a) Fehlen genereller Einwände gegen die Anerkennung eines klagbaren Erfüllungsanspruchs 149
b) Praktische Verfahrenserschwernisse 150
c) Umfang des Rechtsschutzes 151
d) Einstweiliger Rechtsschutz 152
2. Keine verbandsinterne Durchsetzung des Vertrages 153
a) Divergierender Pflichtenmaßstab der §§ 280ff. BGB und des § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG 153
b) Fehlen korporativer Durchsetzungsmechanismen 154
3. Keine Bindung des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung an das Investment Agreement 154
a) Keine Bindung des Aufsichtsrates 156
b) Keine Bindung der Hauptversammlung 158
4. Schwächen des Garantenmodells 159
a) Der Garant als Gläubiger der Verpflichtung 160
b) Der Garant als Dienstleister i.S.d. § 611 BGB 161
aa) Unzulässigkeit korporativer Zusatzorgane 161
bb) Zusatzorgan auf schuldrechtlicher Ebene 161
(1) Keine gesetzliche Haftung des Garanten nach § 93 AktG 162
(2) Bindung des Garanten an das Unternehmensinteresse und Weisungen des Vorstandes 162
V. Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen von Investment Agreements 164
1. Aktienrechtliche Verbotsgesetze 166
a) Anforderungen an die Qualifikation aktienrechtlichen Verbandsrechts als Verbotsgesetz 167
b) Rechtsfolgen verbandsrechtlicher Verbotsgesetze 168
2. Ausnahme des § 82 Abs. 1 AktG für innerkorporative Rechtsgeschäfte 169
3. Keine Unwirksamkeit der Bindung wegen missbräuchlicher Überschreitung der Vertretungsmacht 171
4. Auswirkung der Treuepflichten auf die schuldrechtliche Gestaltungsfreiheit 172
5. Sittenwidrigkeit und Umgehungsverbot 173
6. Sorgfaltspflicht des Vorstandes 174
7. Prüfungsmaßstab für geschäftspolitische Abreden in Investment Agreements 174
VI. Vereinbarkeit geschäftspolitischer Absprachen mit der Geheimhaltungspflicht des Vorstandes 174
1. Vertraulichkeitspflicht des Vorstandes nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 176
a) Objektives Interesse an der Geheimhaltung der Geschäftspolitik 176
b) Fehlende Offenkundigkeit der Geschäftspolitik 177
c) Grenzen der Geheimhaltungspflicht 177
aa) Meinungsstand zur Reichweite der Vertraulichkeitspflicht 178
bb) Stellungnahme 180
2. Kapitalmarktrechtliches Mitteilungsverbot (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG/Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 lit. c MAR) 182
a) Die Geschäftspolitik – eine Insiderinformation 182
b) Grenzen des Mitteilungsverbots 183
aa) Meinungsstand zur Reichweite des Mitteilungsverbots 184
bb) Mitteilungsverbot gegenüber Bietern und Investoren 185
VII. Investment Agreements – keine verdeckten Beherrschungsverträge 187
1. Hintergrund des Prinzips der Unveräußerlichkeit von Leitungsmacht 188
a) Verbot des vollständigen Leitungstransfers an Dritte 189
b) Beschränkung der Leitungsmacht unterhalb der Grenze vollständiger Leitungsübertragung 189
c) Das Rechtsinstitut des verdeckten Beherrschungsvertrags 191
d) Beherrschungsverträge erfordern einen Leitungstransfer 193
2. Einfluss des Investors aufgrund des Investment Agreements 196
a) Kein beherrschender Einfluss des Investors aufgrund des Verlustes der Freiheit zur Planungsänderung 197
b) Kein beherrschender Einfluss des Investors aufgrund durchsetzbarer Unterlassungsansprüche 199
aa) Enger Ansatz: Unantastbarkeit jeglicher Vorstandskompetenzen 199
bb) Weiter Ansatz: Unantastbarkeit des Kernbereichs der Leitungsautonomie 200
cc) Wirtschaftliche Betrachtung Wolfs 201
dd) Stellungnahme 202
ee) Bewertung geschäftspolitischer Bindungen anhand der gefundenen Maßstäbe 206
c) Die faktische Einflussnahme qualifiziert das Investment Agreement nicht als Beherrschungsvertrag 206
VIII. Vereinbarkeit schuldrechtlicher Investment Agreements mit dem Vorwegbindungsverbot 207
1. Dogmatische Herleitung eines schuldrechtlichen Vorwegbindungsverbots 208
a) Das Verbot der Bindung zukünftiger Vorstandsmitglieder als Begründungsansatz nach Lutter 210
b) Quickturn Design System, Inc. v. Shapiro: Vermeidung unlösbarer Pflichtenkollisionen 212
c) Nichtanwendbarkeit der „Quickturn“-Rechtsprechung auf das deutsche Aktienrecht 213
aa) Keine haftungsbegründende Bindung der Vorstandskompetenzen 214
bb) Kontinuität des Vorstandes in der Geschäftsführung 215
d) Beaton v. Continental Southland Savings & L. ass'n: Erhalt der Letztentscheidungsmacht der Aktionäre 216
e) Widerlegung der Beaton-Rechtsprechung nach deutschem Aktienrecht 216
f) Keine Begrenzung schuldrechtlicher Dauerbindungen nach § 138 Abs. 1 BGB 220
g) Verbot der Vorwegbindung nach §§ 76 Abs. 1 AktG, 134 BGB 221
aa) Herleitung des Vorwegbindungsverbots aus § 76 Abs. 1 AktG 221
bb) Konkretisierung des Vorwegbindungsverbots i.S.d. § 76 Abs. 1 AktG 222
cc) Geschäftspolitische Dauerbindungen als unzulässige Vorwegbindung 223
dd) Das Vorwegbindungsverbot als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB 224
2. Rechtsfolgen verbotswidriger Dauerbindungen 226
a) Keine Nichtigkeitsfolge bei Verstoß gegen das Vorwegbindungsverbot 226
b) Sorgfaltspflichtverletzung des die schuldrechtliche Dauerbindung eingehenden Vorstandes 228
c) Leistungsverweigerungsrecht infolge verbotswidriger Vorwegbindungen 229
3. Kündigungsrechte als Legitimation geschäftspolitischer Dauerbindungen 230
a) Flexibilitätsmodelle 231
aa) Flexibilität durch ERP-IT-Systeme 231
bb) Flexibilität durch die Szenariotechnik 232
cc) Alternative flexible Managementmodelle 234
b) Planungshorizont und Bindungsdauer 235
c) Sonderkündigungsrecht für den Eintritt exogener Umstände außerhalb des Szenariotrichters 236
d) Der Szenariotrichter als Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB 236
aa) Geschäftsgrundlage 237
bb) Schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage 237
cc) Normative Risikobetrachtung 238
dd) Unvorhersehbarkeit der Umstände außerhalb der Extremszenarien und Unzumutbarkeit der Umsetzung der Geschäftspolitik 238
ee) Rechtsfolgen 239
e) Folgen der Kündigung des Investment Agreements 240
4. Fehlende Befugnis zur Abweichung von der geschäftspolitischen Planung 241
IX. Unvereinbarkeit schuldrechtlicher Investment Agreements mit dem Gleichbehandlungsgebot des § 53a AktG 242
1. Anwendbarkeit des § 53a AktG auf Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber dem Investor 242
2. Materielle Ungleichbehandlung durch geschäftspolitische Absprachen in Investment Agreements 243
a) Ungleichbehandlung durch tatsächliche Einflussnahme 244
b) Ungleichbehandlung aufgrund des schuldrechtlichen Erfüllungsanspruchs 244
3. Berechtigtes Interesse legitimiert Ungleichbehandlungen nur bzgl. der Vertragsverhandlungen 245
a) Keine generelle Privilegierung von Großaktionären 246
b) Rechtfertigung der faktischen Einflussnahme des beherrschenden Aktionärs 247
c) Rechtfertigung der faktischen Einflussnahme des Ankeraktionärs 249
d) Keine Rechtfertigung der Vertragsbindung 250
4. Verzicht der Aktionäre auf Gleichbehandlung durch Hauptversammlungsbeschluss 250
5. Wirkung und Bewertung des § 53a AktG 251
a) § 53a AktG – eine verbandsinterne Ordnungsvorschrift 252
b) Verstoßfolgen richten sich nach § 93 Abs. 1 AktG 254
X. Fazit 255
§ 8 Geschäftspolitische Regelungen in Organisationsverträgen 256
I. Wirkungsunterschiede zwischen Organisationsverträgen und Investment Agreements 258
1. Bindung des Vorstandes innerhalb der Grenzen der Legalitätspflicht 259
a) Vorrang höherrangigen Rechts und Wahrung des Unternehmenswohls 260
b) Intrakorporative Durchsetzung des Organisationsvertrages 261
2. Bindung des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung durch den Organisationsvertrag 263
3. Bindung des Investors durch Organisationsvertrag 263
II. Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen von Organisationsverträgen 265
1. Kein numerus clausus zulässiger Unternehmensverträge 266
2. Kein numerus clausus korporativer Unternehmensverträge 270
a) Die Rechtsnatur der Organisationsverträge rechtfertigt keine Beschränkung der Gestaltungsfreiheit 270
b) Vereinbarkeit eines weiten Verständnisses der Organisationsautonomie mit Verkehrsschutzerwägungen 276
c) Anerkennung ungeschriebener Unternehmensverträge angesichts der Bestimmtheit des Handelsregisters 279
d) Reichweite der Gestaltungsautonomie innerhalb der §§ 291 Abs. 1, 3, 309 AktG 281
aa) Enger Ansatz: Erfordernis vollständige Weisungsunterwerfung 281
bb) Weiter Ansatz: Zulässigkeit auch nur teilweiser Weisungsunterwerfung 282
cc) Rechtsfortbildender, extensiver Ansatz Veils 284
3. Positive Bestimmung der Grenzen unternehmensvertraglicher Organisationsautonomie 287
III. Abschlusszuständigkeit und Vereinbarkeit des Organisationsvertrages mit der Kompetenzordnung 288
1. Zustimmung der Hauptversammlung gem. § 293 AktG 289
2. Vereinbarkeit des Initiativrechts der Hauptversammlung mit § 76 Abs. 1 AktG 289
3. Stimmrecht des Investors beim Zustimmungsbeschluss zum Organisationsvertrag sui generis 292
4. Zustimmung des Aufsichtsrates 293
IV. Information der Aktionäre und des Aufsichtsrats gem. §§ 293a ff., 131, 90 Abs. 1 Satz 3 AktG 293
1. Anwendbarkeit der §§ 293a–g AktG auch auf nicht normierte Organisationsverträge 294
2. Berichtspflicht des Vorstandes, § 293a AktG 296
a) Umfang der Berichtspflicht nach § 293a AktG 296
b) Grenzen der Berichtspflicht gem. § 293a Abs. 2 Satz 1 AktG 297
3. Prüfung des Unternehmensvertrages, §§ 293c–293e AktG 299
a) Umfang der Schlusserklärung des Prüfers nach § 293e Abs. 1 Satz 2, 3 AktG 299
b) Grenzen der Schlusserklärung nach § 293e AktG 300
4. Anspruch auf Akteneinsicht, Abschriften, Dokumentenauslage, Erläuterung und Auskunft gem. §§ 293f, g AktG 301
5. Auskunftsanspruch aus § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG 302
a) Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG 302
b) Grenzen des Auskunftsanspruchs aus § 131 Abs. 1 AktG 303
6. Kein Auskunftsanspruch aus § 131 Abs. 4 AktG 305
7. Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat 305
V. Der Organisationsvertrag sui generis – kein verdeckter Beherrschungsvertrag 306
VI. Vereinbarkeit des Organisationsvertrages sui generis mit dem Vorwegbindungsverbot 307
1. Abweichungsbefugnis des Vorstandes vom Organisationsvertrag im Einzelfall 308
2. Aufgabe der Abänderungsbefugnis der beschlossenen Geschäftspolitik 308
a) Kündigungsrecht gemäß § 297 Abs. 1 AktG 309
b) Kündigungsrecht gem. § 313 BGB 310
c) Vertragliches Kündigungsrecht 310
d) Verfahren im Falle der Kündigung 310
VII. Vereinbarkeit des Organisationsvertrages sui generis mit der Stimmrechtsfreiheit der Aktionäre 311
1. Keine Übertragung des Stimmrechts an Dritte 312
2. Keine Bindung des Stimmrechts an Vorschläge des Vorstandes 313
3. Die sozialrechtliche Beschlussautonomie der Hauptversammlung – ein Strukturprinzip des Aktienrechts 314
a) Das Stimmrecht – ein Individualrecht des Aktionäre 314
b) Rechtsgedanke der Aktiengattungen als Argument gegen Stimmrechtsbeschränkungen 316
c) Strenge der Kompetenzordnung verbietet Stimmrechtsbegrenzung 316
VIII. Vereinbarkeit des Organisationsvertrages sui generis mit dem Gleichbehandlungsgebot 317
1. Klagbarer Erfüllungsanspruch des Investors aus dem Organisationsvertrag 318
2. Vergleichbare, verbandsinterne Sanktionsmechanismen zugunsten der übrigen Aktionäre 320
3. Berechtigtes Gesellschaftsinteresse legitimiert Ungleichbehandlung 321
IX. Fazit 322
§ 9 Kartellrechtliche Aspekte 324
I. Geschäftspolitische Absprachen in Übernahmekonstellationen 324
1. Das Konzernprivileg 324
2. Anforderungen an das Kriterium der wirtschaftlichen Einheit 326
3. Keine Beschränkung auf Fälle konzernrechtlich zulässiger Einflussnahme 329
II. Geschäftspolitische Absprachen infolge von PIPE-Transaktionen 332
1. Der Organisationsvertrag als Vereinbarung zwischen Unternehmen i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB 333
2. Keine Tatbestandsreduktion nach dem Nebenabreden-Ansatz 333
3. Bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung 335
4. Spürbarkeit der Beeinträchtigung 338
III. Fazit 339
§ 10 Kapitalmarktrechtliche Aspekte 340
I. Neutralitätspflicht des Vorstandes in der Übernahmephase 340
1. Ansatz der Literatur gegen ein striktes Neutralitätsgebot 341
2. Ansatz der Literatur für ein striktes Neutralitätsgebot 343
3. Stellungnahme 344
II. Die Stellungnahme des Vorstandes als Gegenleistung für geschäftspolitische Zugeständnisse 347
1. Zulässigkeit von Board Recommendation-Vereinbarungen 348
2. Zulässigkeit des „Handels“ mit Bord Recommendation 349
III. Publizitätspflichten der Zielgesellschaft und des Investors 350
1. Stellungnahme- und Publizitätspflichten der Zielgesellschaft 351
a) Ad hoc-Mitteilung gem. § 15 Abs. 1 WpHG/Art. 17 Abs. 1 MAR 351
aa) Ad hoc-Mitteilung über das geplante Übernahmeangebot 351
bb) Ad hoc-Mitteilung über Vorstandsbeschluss und Abschluss des Investment Agreements 353
(1) Zeitpunkt der Publizitätspflicht 354
(2) Grenzen der Publizitätspflicht 355
cc) Ad hoc-Mitteilung über den Abschluss des Organisationsvertrages sui generis 356
dd) Keine umfassende Ad hoc-Mitteilung über geschäftspolitische Unternehmensgeheimnisse 357
(1) Umfang und Grenzen der Ad hoc-Mitteilung 358
(2) Keine Ad hoc-Mitteilungspflicht aufgrund vorangehender Mitteilung von Informationen an den Investor 359
b) Keine strategische Informationsveröffentlichung nach § 289 Abs. 4 HGB 362
c) Keine Stellungnahme zur geschäftspolitischen Ausrichtung nach § 27 WpÜG 363
2. Stellungnahme und Publizitätspflichten des Investors 363
a) Publizitätspflicht des Bieters nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG 364
b) Publizitätspflicht des Investors nach § 15 Abs. 1 WpHG/Art. 17 Abs. 1 MAR 365
aa) Ad hoc-Mitteilung zum Investment Agreement und zum Organisationsvertrag sui generis 365
bb) Zur Reichweite der Konkurrenzregel des § 10 Abs. 6 WpÜG 367
cc) Befreiung des Investors nach § 15 Abs. 3 WpHG i.V.m. § Satz 2 Nr. 1 WpAIV 368
c) Angabepflicht des Bieters in der Angebotsunterlage nach § 11 WpÜG 370
IV. Fazit 371
§ 11 Resümee 374
Literaturverzeichnis 381
Rechtsprechungs- und Entscheidungsverzeichnis 418
Sachwortverzeichnis 427