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Der Erwerb eigener Anteile im Personengesellschaftsrecht

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Gies, C. (2018). Der Erwerb eigener Anteile im Personengesellschaftsrecht. Gleichzeitig eine Untersuchung zur Struktur der Personengesellschaften de lege lata und ferenda. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55555-0
Gies, Christian. Der Erwerb eigener Anteile im Personengesellschaftsrecht: Gleichzeitig eine Untersuchung zur Struktur der Personengesellschaften de lege lata und ferenda. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55555-0
Gies, C (2018): Der Erwerb eigener Anteile im Personengesellschaftsrecht: Gleichzeitig eine Untersuchung zur Struktur der Personengesellschaften de lege lata und ferenda, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55555-0

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Der Erwerb eigener Anteile im Personengesellschaftsrecht

Gleichzeitig eine Untersuchung zur Struktur der Personengesellschaften de lege lata und ferenda

Gies, Christian

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 127

(2018)

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About The Author

Christian Gies studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Seit dem erfolgreichem Abschluss der ersten juristischen Prüfung im Jahr 2014, ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek an der Universität des Saarlandes tätig. Zur Zeit absolviert er zugleich den juristischen Vorbereitungsdienst am OLG Zweibrücken in Rheinland-Pfalz.

Abstract

Der Erwerb eigener Anteile stellt im Recht der Kapitalgesellschaften ein bekanntes und gern genutztes Mittel zur (Re-)Strukturierung im laufenden Geschäftsbetrieb dar. Ihre Existenz ist Folge einer konsequent zu Ende gedachten rechtlichen Abstraktion. Demgegenüber wird die Möglichkeit des Erwerbs eigener Anteile in Personengesellschaften allgemein unter Verweis auf die fehlenden verselbstständigten Strukturen bzw. das Gesamthandsprinzip verneint. Von dieser These ausgehend stellt der Autor die Dogmatik des modernen Personengesellschaftsrechts auf den Prüfstand. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherigen dogmatischen Ansätze einer Neujustierung bedürfen. Eine alle Umstände berücksichtigende Erfassung des heutigen Personengesellschaftsrechts mache eine Unterscheidung von gesamthänderisch organisierten »einfachen« und hiervon losgelösten »unternehmenstragenden« Personengesellschaften erforderlich. Letztere eröffneten einen dogmatischen Spielraum für Eigenanteile.Starting from the problem of »own shares«, the work deals with the basics of German personal partnership law. The author comes to the conclusion that these require readjustment. A modern registration of German personal partnership law requires a distinction to be made between »simple partnerships« and »partnerships carrying companies« which have overcome the traditional theories. The latter opened up a dogmatic scope for own shares.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
A. Einleitung 21
I. Der Gang der Untersuchung 23
II. Überblick über die wichtigsten theoretischen Ansätze 25
1. Die traditionelle Vermögenslehre 26
2. Die Gruppenlehre 26
3. Personengesellschaften als verselbstständigte Gemeinschaften 27
B. Der „Anteil an Personengesellschaften“ 28
I. Der „Anteil am Gesellschaftsvermögen“ als gesetzliche Anerkennung eines auf die Gesellschaft bezogenen Beteiligungsbegriffs 30
1. Übersicht über die gesetzlichen Regelungen zum „Anteil am Gesellschaftsvermögen“ 31
2. Der „Anteil am Gesellschaftsvermögen“ als Mitgliedschaft des Gesellschafters 33
a) Darstellung 33
b) Bewertung 35
3. Zusammenfassung 37
II. Der Begriff des Gesellschaftsanteils 37
1. Der Gesellschaftsanteil bzw. Geschäftsanteil an bzw. in einer Personengesellschaft als Mitgliedschaft nach der herrschenden Meinung und Rechtsprechung 38
a) Überblick 38
b) Rechtliche Bewertung der Ansichten von Rechtsprechung und herrschender Lehre 39
aa) Die Mitgliedschaft nach der herrschenden Lehre 39
(1) Die Mitgliedschaft in Personengesellschaften als Stellung in einem Vertragsverhältnis 42
(2) Die Rechte und Pflichten des Mitglieds 43
bb) Gesellschafterpflichten contra Einordnung als subjektives Recht 45
cc) Insbesondere: Systematik des § 566 BGB sowie § 613a BGB als gesetzlich geregelte Fälle eines Wechsels von Vertragsparteien 48
dd) Mitgliedschaft als Bezeichnung einer Vertragszugehörigkeit („Stellung“) 50
c) Zwischenfazit 52
2. Alternative Ansätze zur rechtlichen Aufarbeitung des „Gesellschaftsanteils“ 52
a) Der Gesellschaftsanteil als Teilausschnitt der Mitgliedschaft 53
aa) Überblick 53
bb) Rechtliche Bewertung 54
b) Gesellschaftsanteil als organisationsvertragliche Rechtsstellung nach Beuthien 56
aa) Überblick 56
bb) Rechtliche Bewertung 58
3. Eigener Ansatz: Gesellschaftsanteil, Geschäftsanteil und Aktie als Partizipationsrechte und -pflichten vermittelnder Rechtsgegenstand 58
a) Vorüberlegungen und Überblick 58
b) Der Gesellschaftsanteil an „einfachen“ und „unternehmenstragenden“ Personengesellschaften 60
c) Inhaltliche Begriffsbestimmung: Gesellschaftsanteil als Brücke zur Stellung im gesellschaftlichen Rechtsverhältnis 63
aa) Vermittlung von Eintrittsrecht und -pflicht 63
bb) Gesellschaftsanteil als Pfändungsgegenstand 65
cc) Belastungen des Gesellschaftsanteils 65
dd) Ausarbeitung eines Allgemeinen Rechts der Gesellschaftsbeteiligungen 66
(1) Der Geschäftsanteil 66
(2) Die Aktie 68
(3) Chance der Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts 69
III. Zusammenfassung 70
C. Erwerb eigener Anteile in GmbH und AG 72
I. Überblick 72
1. GmbH 72
2. Die Aktiengesellschaft 76
3. Genossenschaft 78
4. Kommanditgesellschaft auf Aktien 78
5. Zwischenergebnis 79
II. Dogmatik und Schwierigkeiten des Erwerbs eigener Anteile in GmbH und AG 80
1. Der Begriff der Abstraktion in BGB und Gesellschaftsrecht 81
a) Abstraktion im BGB 82
aa) Das Abstraktionsprinzip des Sachenrechts 82
bb) Das abstrakte Schuldversprechen bzw. Schuldanerkenntnis 84
cc) Abstraktheit der Vollmacht 86
dd) Die Abstraktheit der Anweisung nach § 783 BGB 88
ee) Zusammenfassung: Abstraktion als Durchbrechung natürlicher Kausalitätszusammenhänge 88
b) Abstraktion im Gesellschaftsrecht 89
aa) Abstraktion im Gesellschaftsrecht als Verstetigung relativer Rechtsverhältnisse 89
bb) Abstraktion als Bedingung für die Entstehung von Anteilen „an“ Gesellschaften 94
2. Verselbstständigung und Abstraktion als notwendige Voraussetzung für Eigenanteile 95
3. Überwindung der Konfusion von Mitgliederrechten und -pflichten und Untergang der Mitgliedschaft durch Fiktion des Fortbestehens? 97
a) Untergang und (wiederholter) originärer Erwerb der Mitgliedschaftsrechte 100
b) Ruhen der Rechte nach der herrschenden Meinung und Rechtsprechung 101
aa) Ruhen der Rechte aufgrund konkludenter Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag 102
bb) Ruhen der Rechte als Folge der Kollision von Wertpapier- und Körperschaftsrecht 103
cc) Eigener Ansatz: Ruhen der Rechte bei Unterscheidung von innerer und äußerer Beteiligungssphäre 104
4. Anerkennung der Rechtspersönlichkeit durch das Gesetz als notwendige Voraussetzung für die Verselbstständigung von Gesellschaften 106
a) Eintragung als zwingende Voraussetzung der Abstraktion 107
b) Rechtspersönlichkeit als zwingendes Element der Abstraktion 108
aa) Rechtsfähigkeit, Fremdorganschaft und beschränkte Haftung keine allein juristischen Personen vorbehaltenen Merkmale 109
bb) Rechtspersönlichkeit durch Abstraktion? 111
(1) Fiktions- und Genossenschaftslehre und Theorie der Zweckpersonifikation 111
(2) Personifikation heißt auch Verselbstständigung 113
(3) Abstraktion in den gesetzlich anerkannten Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit 115
(a) GmbH und AG als verselbstständigte Gesellschaften 115
(b) Der (eingetragene) Verein 117
(c) Die Genossenschaft 119
(d) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 120
(e) Die Societas Europaea (SE) 123
(f) Die Stiftung 124
(4) Gesetzliche Anerkennung der Rechtspersönlichkeit als notwendige Bedingung der Abstraktion? 125
(a) Die Vorgesellschaft von GmbH und AG als verselbstständigte Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit 126
(aa) Rückschlüsse auf Struktur wegen „Identität“ von Vorgesellschaft und eingetragener Gesellschaft 126
(bb) Strukturvorgebende Kraft von Einmanngründungen 128
(b) Die Vorstiftung als Idealbild der Verselbstständigung 136
III. Zusammenfassung 137
D. Die dogmatische Struktur der Personengesellschaften – Abstraktion oder Einheit von Gesellschaft und Mitgliedern 140
I. Exkurs: Einzug der Gesamthand in das Personengesellschaftsrecht 141
1. Die Personengesellschaften im 19. Jahrhundert 142
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als schuldrechtliche Vereinigung 142
b) Der erste Entwurf als Repräsentant des römischen Rechts 148
c) Die Kritik der Literatur zum ersten Entwurf des BGB 150
d) Das Bekenntnis zur Gesamthand 153
2. Die handelsrechtlichen Personengesellschaften vor Geltung des HGB 157
a) Die Personenhandelsgesellschaften nach Vorstellung des jüngeren Handelsrechtsgesetzgebers 157
b) Die Personenhandelsgesellschaften in der gesellschaftsrechtlichen Literatur 160
c) Die Personenhandelsgesellschaften des ADHGB als Gesamthandsgesellschaften 161
d) Abkehr vom preußischen Modell der Handelsgesellschaften 162
3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundtyp der Personenhandelsgesellschaften des HGB 164
4. Zusammenfassung 166
II. Der Abstraktionsgrad der Personengesellschaften von ihren Gesellschaftern 167
1. Die „Gruppenlehre“ 168
a) Die Gesamthand als Gemeinschaft mit „eigenthümlich genossenschaftlichem Charakter“ nach Georg Beseler 168
b) Otto von Gierke als Wegbereiter des heutigen Personengesellschaftsrechts 172
c) Konkretisierung des Gierke'schen Gesamthandsmodells durch Werner Flume 177
d) Fortführung der Gruppenlehre durch Karsten Schmidt 182
e) Die Gesamthand als Rechtssubjekt im Außenverhältnis 186
f) Stellungnahme zur Gruppenlehre 188
aa) Verhältnis der Gesellschaft zum Gesellschafterstamm nach den Vertretern der Gruppenlehre 188
bb) Allgemeine Beurteilung der Gruppenlehre unter Berücksichtigung der Verselbstständigung der Gesellschaft 191
(1) Konturlosigkeit des Gesamthandsprinzips nach der Gruppenlehre 192
(2) Fehlende Vereinbarkeit mit dem Wortlaut 194
(3) Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Körperschaften 195
(a) Funktionelle und konstitutive Stellung der Gesellschafter 195
(b) Fehlende Auswirkung des Gesellschafterwechsels auf die Außenwahrnehmung 196
(c) Willensbildung in Personengesellschaft und Körperschaft 197
(d) Unterscheidung von Satzung und Gesellschaftsvertrag 198
cc) Zusammenfassung zur allgemeinen Kritik an der Gruppenlehre 201
2. Die traditionellen „Vermögenslehren“ 202
a) Die „ungeteilte Gesamtberechtigung“ der Gesamthänder 204
aa) Philipp Carl Scherers Untersuchung der ehelichen Gütergemeinschaft 204
bb) Die Gesamthand nach Andreas v. Tuhr 206
cc) Die Gesellschaften im engeren Sinne als Ausdruck des „personellen Elements“ 209
b) Die Gesamthand als gebundenes Sondervermögen 211
aa) Die Untersuchung der Gesamthand durch Schulze-Osterloh 211
bb) Gesamthand und juristische Person als juristische Lösungsmodelle 213
cc) Bestätigung der klassischen Gesamthandslehre durch Zöllner 217
c) Stellungnahme zur traditionellen Gesamthandslehre 219
aa) Das Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft nach den vermögensorientierten Gesamthandslehren 219
bb) Bewertung der traditionellen Vermögenslehren 222
3. Die Personengesellschaften als juristische Personen 227
a) Die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit der Gesamthand als Wechselwirkung des modernisierten Umwandlungsrechts 230
b) Die Gesamthandsgesellschaften nach Thomas Raiser 232
c) Die Außengesellschaft als juristische Person nach Bälz 237
d) Analyse, Kritik, Stellungnahme 240
aa) Personengesellschaften als abstrahierte Gesellschaften? 240
bb) Kritik in Literatur 242
cc) Stellungnahme 243
4. Die Rechtsprechung 246
a) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 247
b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 249
aa) Überblick über die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs 249
bb) Entscheidung ARGE Weißes Ross (BGHZ 146, 341 NJW 2001, 1056–1061) 252
cc) Abkehr vom Dualismus von „rechtsfähigen Gesellschaften“ und „juristischen Personen“ im BGH – Beschluss vom 20.05.2016, Az. V ZB 142/15? 253
dd) Fehlende Verselbstständigung aufgrund bloßer „Teilrechtsfähigkeit“ 254
c) Analyse und Stellungnahme 256
5. Zusammenfassung 259
E. Personengesellschaften als abstrahierte Gesellschaftsformen 262
I. Gesamthandsprinzip als dogmatische Grundlage des modernen Personengesellschaftsrechts 264
1. Überblick über den Status quo des Personengesellschaftsrechts nach der herrschenden Gruppenlehre 265
2. Exkurs: Historische Exemplifizierung des Gesamthandsprinzips 266
a) Die familiäre Hausgenossenschaft und die ungeteilte Erbengemeinschaft 268
aa) Die Hausgenossenschaft unter der patria potestas 268
bb) Der Übergang zum consortium 270
b) Gemeinderschaft, Arbeitsgemeinschaft und Ganerbschaft im germanischen Rechtskreis 275
aa) Die Gemeinderschaften 276
bb) Die Arbeits- und Handwerksgesellschaften 279
cc) Die Ganerbschaften des Adels 279
c) Die Gemeinschaft der Gesamtbelehnten 281
d) Gemeinsamkeiten und Vergleich zum heutigen Personengesellschaftsrecht 284
aa) Gemeinsamkeiten gesamthänderischer Vereinigungen 284
bb) Vergleich mit der Personengesellschaftsdogmatik der heutigen Zeit 285
3. Fehlende Vereinbarkeit von Wortlaut des Gesetzes und herrschender Auffassung 286
4. Systemwidrige Ungleichbehandlung der Gesamthandsgemeinschaften des BGB 291
a) Die Erbengemeinschaft 292
b) Die Gütergemeinschaft der Ehegatten 294
c) Gesamthandsprinzip: einheitliches Prinzip oder dogmatischer Paradiesvogel? 296
aa) Gesamthänderisches Durchwirken eines sozialen Kontextes 296
bb) Gesamthand als Einheitsgedanke 298
(1) Die Personengesellschaften, insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts 298
(2) Die Gütergemeinschaft der Eheleute 299
(3) Die Erbengemeinschaft 299
(4) Einheitsgedanke durch Sonderung des sozialen Kontextes 300
cc) Vielheit der Gesamthand als dogmatische Leerformel 300
dd) Zusammenfassung: Personengesellschaftsdogmatik als systematischer Widerspruch 303
5. Prägende Merkmale von Personengesellschaften – kein alleiniger Ausdruck der Gesamthand 304
a) Die Haftungsverhältnisse 305
b) Die Abhängigkeit der Gruppe von den Persönlichkeiten der Gesellschafter 307
c) Selbstverwaltung und Prinzip der Selbstorganschaft 308
aa) Das Selbstverwaltungs- bzw. Organmonopol der Gesellschafter 309
bb) Das Prinzip der Selbstorganschaft 311
6. Zusammenfassung: „Gesamthand“ keine taugliche oder notwendige Grundlage des heutigen Personengesellschaftsrechts 313
II. Versuch einer strukturellen Aufarbeitung des Personengesellschaftsrechts auf Grundlage der Anschauungen des modernen Rechtsverkehrs 316
1. Terminologische Vorüberlegungen 317
2. Die einfache Gesellschaft bürgerlichen Rechts 319
a) Zuschnitt und Abgrenzungsfragen 319
b) Rechtliche Ausgestaltung im Einzelnen 321
aa) Der Gesellschaftsvertrag als schuldrechtliches Rechtsverhältnis 321
bb) Zum Wechsel der Gesellschafter, Einheit der Mitgliedschaft 321
cc) Vermögensträgerschaft 322
dd) Einheitliche Bezeichnung der Gesellschafter 323
ee) Prozessualer und vollstreckungsrechtlicher Überblick 323
3. Die unternehmenstragenden Personengesellschaften 324
a) Unverzichtbare Merkmale und Eigenschaften eines modernen Personengesellschaftsrechts 326
aa) Personengesellschaften als Teilnehmer des Rechtsverkehrs und Träger des Gesellschaftsvermögens 326
bb) Gelockerte Personenbezogenheit, Mitgliederfluktuation und die Möglichkeit der „Vinkulierung“ von Gesellschaftsanteilen 327
cc) Festhalten an den Haftungsverhältnissen und dem Selbstverwaltungsmonopol 328
b) Konstruktion unternehmenstragender Personengesellschaften: Überwindung der Sozietätsstruktur im Sinne vertikaler Segregation? 329
aa) Gleichlauf von Gesellschaftsvertrag und Satzung 330
(1) Der Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaften nach herrschender Auffassung 330
(2) Demgegenüber: Die Struktur der Satzungen auf Grundlage der herrschenden Auffassung 332
(3) Dogmatisches Leitbild als alleiniges Abgrenzungsmerkmal 335
(4) Zusammenfassung: Strukturelle Identität von unternehmenstragenden Personen- und Kapitalgesellschaften 340
bb) Verselbstständigte Strukturen in Rechtsprechung und Gesetzgebung 340
(1) Übertragung der Mitgliedschaft auf Grundlage der herrschenden Lehre als Anerkennung verselbstständigter Personengesellschaftsstrukturen 341
(2) Verallgemeinerungsfähigkeit der Auslegungsmethoden von Gesellschaftsverträgen atypischer Personengesellschaften 343
(3) Anerkennung verselbstständigter Strukturen durch die Änderungen des Umwandlungsgesetzes von 1994 346
cc) „Teilrechtsfähigkeit“ contra Verselbstständigung 346
dd) Unterschiedliche Struktur wegen Unterscheidung von juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften im Gesetz und numerus clausus des Gesellschaftsrechts 349
ee) Personengesellschaften im europäischen Vergleich 350
(1) Überblick über die wichtigsten Rechtsordnungen in Europa 351
(a) Annäherung des italienischen Personengesellschaftsrechts an die deutsche Systematik 351
(b) Das Schweizer Personengesellschaftsrecht 352
(c) Personengesellschaften in Frankreich 354
(d) Personengesellschaften des englischen Rechts 355
(e) Das (neue) österreichische Personengesellschaftsrecht 357
(2) Rechtsvergleichende Ableitungen für das deutsche Personengesellschaftsrecht 359
ff) Zwischenfazit: Anerkennung abstrahierter Strukturen sowie der rechtstheoretischen Zulässigkeit von Eigenanteilen als logischer Folgeschritt in der Entwicklung des Personengesellschaftsrechts 361
(1) Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse 361
(2) Anerkennung verselbstständigter Strukturen als konsequente Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts 362
(3) Rechtstheoretische Möglichkeit und Grenzen des Erwerbs eigener Anteile in unternehmenstragenden Personengesellschaften 363
gg) Vereinbarkeit mit unverzichtbaren Merkmalen und anwendbares Recht 365
(1) Vereinbarkeit mit unverzichtbaren Merkmalen des heutigen Personengesellschaftsrechts 365
(a) Teilnehmer des Rechtsverkehrs und Träger des Gesellschaftsvermögens 366
(b) Stellung des einzelnen Mitglieds 366
(c) Beschränkung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen 366
(d) Haftungsverhältnisse und Selbstverwaltungsmonopol 367
(2) Anwendbares Recht 368
F. Zusammenfassung und Auswertung 370
Literaturverzeichnis 378
Sachwortverzeichnis 403