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Dölemeyer, B., Klippel, D. (Eds.) (1998). Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49098-1
Dölemeyer, Barbara and Klippel, Diethelm. Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49098-1
Dölemeyer, B, Klippel, D (eds.) (1998): Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49098-1

Format

Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit

Editors: Dölemeyer, Barbara | Klippel, Diethelm

Zeitschrift für Historische Forschung. Beihefte, Vol. 22

(1998)

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Abstract

Gesetz und Gesetzgebung kommen bei der Ausbildung moderner Staatlichkeit erhebliche Bedeutung zu. Das gilt insbesondere für den frühneuzeitlichen Staat, der seine Ziele gerade durch Gesetzgebung zu erreichen suchte und insofern einen Monopolanspruch erhob. Diese Erkenntnisse dienten als Ausgangspunkt für die Fragestellung des Sammelbandes.

Die darin enthaltenen Aufsätze von Historikern und Rechtshistorikern wollen gegenüber dem Stand der Forschung die Perspektive in dreierlei Hinsicht erweitern: Erstens sehen sie das Thema im europäischen Kontext. Die Beiträge zu England, Frankreich und Italien erlauben es, Vergleiche zur Entwicklung im Deutschen Reich und in den Territorien zu ziehen; Gemeinsamkeiten und Unterschiede lassen vieles deutlicher erscheinen als bisher. Zweitens führt der methodische und inhaltliche Wechsel zwischen Untersuchungen zur Gesetzgebungstheorie und solchen zur Praxis der Gesetzgebung zu schärferen Einsichten über die Entwicklung von Gesetz und Gesetzgebung ab dem 16. Jahrhundert. Drittens greifen einige Beiträge bis ins 19. Jahrhundert aus, nehmen also die Frage der Kontinuität bzw. Diskontinuität insbesondere der sog. Kodifikationsbewegung in den Blick - einen Teilaspekt der generellen Frage nach dem Zusammenhang zwischen den Reformanstrengungen des aufgeklärten Absolutismus und des 19. Jahrhunderts.

Die Beiträge gelangen zu einer Vielzahl von wichtigen Ergebnissen u. a. zur Frage der Gesetzgebungskompetenz und der Gesamtrechtsordnung, zum Gesetzesbegriff, zum Zusammenhang zwischen Konfessionalisierung und Gesetzgebung, zur Normdurchsetzung und zum Verhältnis zwischen Gesetzgebungstheorie und -praxis im frühneuzeitlichen Staat. Der Sammelband erweitert, korrigiert und differenziert das bisherige Bild der Gesetzgebungsgeschichte der Frühen Neuzeit.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Diethelm Klippel: Zur Geschichte der Gesetzgebung in der Frühen Neuzeit. Eine Einführung 7
I. 7
II. 8
III. 13
I. West- und Südeuropa 15
Günther Lottes: Souveränität, Recht und Gesetzgebung im England des 16. Jahrhunderts 17
I. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren 18
II. Gesetzgebung durch Proklamation 23
III. Rechtsfortbildung in den Gerichtshöfen 26
IV. Das Statute of Proclamations 29
Albert Cremer: Die Gesetzgebung im Frankreich des 16. und 17. Jahrhunderts 33
Simone Goyard-Fabre: La rationalisation de la loi en France au XVIIIe siècle 55
I. Le moment classique: la loi comme ratio scripta 57
II. Le moment critique: raison et nomophilie 60
III. Le moment systématique: la codification des lois 66
Aldo Mazzacane: Jus commune, Gesetzgebung und Interpretation der „höchsten Gerichtshöfe" im Werk des De Luca 71
I. 71
II. 72
III. 75
IV. 77
II. Das Deutsche Reich und die Territorien 81
Heinz Mohnhaupt: Gesetzgebung des Reichs und Recht im Reich vom 16. bis 18. Jahrhundert 83
I. 83
II. 87
III. 97
IV. 101
Wilhelm Brauneder: Frühneuzeitliche Gesetzgebung: Einzelaktionen oder Wahrung einer Gesamtrechtsordnung? 109
I. Gesetzestypen 109
II. „Theorie" der Gesetzgebung 110
ΙII. Die Praxis der Gesetzgebung 112
1. Vertikale Bedachtnahme 113
a) Landesrecht - Reichsrecht 113
aa) Verweisungen auf Reichsrecht 113
bb) Ausführung von Reichsgesetzen 114
cc) Ergänzung von Reichsrecht 114
b) Lokalrecht - Landes- und Reichsrecht 115
2. Vorbilder für die Landesgesetzgebung 116
3. Horizontale Bedachtnahme im Landesrecht 117
a) Verweisung 117
b) Insert 120
c) Doppelbestimmungen 120
d) Subsidiarität 121
4. Gesetzesbezeichnungen 121
5. Gliederung nach „Ordnungen" 122
IV. Ergebnisse 126
Abkürzungen und Quellen 128
Johannes Kunisch: Staatsräson und Konfessionalisierung als Faktoren absolutistischer Gesetzgebung. Das Beispiel Böhmen (1627) 131
I. 131
II. 135
III. 146
Gottfried Schiemann: Usus modernus und Gesetzgebung 157
I. 157
II. 159
III. 168
André Holenstein: Gesetzgebung und administrative Praxis im Staat des Ancien Régime Beobachtungen an den badischen Vogt- und Rügegerichten des 18. Jahrhunderts 171
I. Einleitung 171
II. „(...) eingerissene Mißbräuche abzustellen und alles (...) wieder in gute Ordnung zu setzen". Die normative Struktur der baden-durlachischen Vogt- und Rügegerichte 174
IIΙ. Die Vogt- und Rügegerichte in der administrativen Praxis 179
IV. Schluß 192
III. Gesetzgebungstheorie und Kodifikation 199
Barbara Dölemeyer: Kodifikationspläne in deutschen Territorien des 18. Jahrhunderts 201
I. Gesetzreformversuche in einzelnen Territorien des Alten Reichs 201
1. Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel 201
2. Baden 205
3. Hannover 206
4. Mecklenburg 207
5. Reichsgesetzgebung 208
II. Idee der Kodifikation 209
III. Gesetzgebungstheoretische Überlegungen deutscher Autoren vor 1780 211
IV. Der Kodifikationsplan für Kursachsen 213
1. Die Restaurationskommission 214
2. Vorschlag zur Schaffung eines Gesetzbuchs 217
3. Weitere Redaktionsarbeiten 221
V. Zusammenfassung 222
Diethelm Klippel: Die Philosophie der Gesetzgebung Naturrecht und Rechtsphilosophie als Gesetzgebungswissenschaft im 18. und 19. Jahrhundert 225
I. Gesetzgebung am Ende des 18. und im 19. Jahrhundert - ein Überblick 227
II. Zur Geschichte des Naturrechts und der Rechtsphilosophie im 18. und 19. Jahrhundert 230
III. Naturrecht, positives Recht und Gesetzgebung 233
IV. Staatszweck und Menschenrechte als Determinanten der Gesetzgebung 236
V. Beständigkeit und Veränderung der Gesetze 243
VI. Der Untergang der naturrechtlich-rechtsphilosophischen Gesetzgebungstheorie 245
Pio Caroni: Grundanliegen bürgerlicher Privatrechtskodifikationen 249
I. Warum bürgerliche Kodifikationen kaum als Krönung der absolutistischen Gesetzgebung gelten können 249
II. Wie aus der Einheitlichkeit der Kodifikation eine „egalitäre" Gesellschaft gedanklich abgeleitet werden konnte. Die Rolle der Abstraktion 252
III. Welche stofflichen Umlegungen durch die Subjektivierung der Privatrechtsordnung bewirkt wurden 254
IV. Umlegung als innerrechtliche Umräumung. Begriffshistorisches: Kant und Puchta 256
V. Die Hilfe des Rechts, Werte marktzugänglich zu gestalten. Insbesondere: von der allgemeinen Rechtsfähigkeit zur allgemeinen Pflicht, die Privatautonomie effizient auszuüben. Wie sich dabei „Ungleichheiten" auswirken konnten 258
VI. Formelle Gleichheit als Funktion der materiellen Ungleichheit. Wird letztere berücksichtigt, so verflüchtigt sich der egalitäre Zug des bürgerlichen Privatrechts 260
VII. Die Träume, deren Erfüllung bürgerliche Kodifikationen ermöglicht haben: jene der Rechtshistoriker, des Bürgertums sowie der Feinde des Bürgertums 262
VIII. Wie sogar zwingendes Privatrecht außerkodifikatorische Abhängigkeiten anvisierte 264
IX. Traditionelle Fragen der Kodifikationsgeschichte: 1. Gleichheit und Ungleichheit; 2. der Teil und das Ganze; 3. zwischen Statualismus und Garantismus 265
X. Die privatrechtliche Kodifikation: Paradigma oder Unikat? 269
XI. Welche Kontinuität für die Kodifikationsgeschichte? 270
Autorenverzeichnis 275
Personenregister 276
Sachregister 280