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Richter, V. (2019). Informationsrechte im Organhaftungsprozess. Der Auskunftsanspruch des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55603-8
Richter, Vera Josefin. Informationsrechte im Organhaftungsprozess: Der Auskunftsanspruch des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55603-8
Richter, V (2019): Informationsrechte im Organhaftungsprozess: Der Auskunftsanspruch des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55603-8

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Informationsrechte im Organhaftungsprozess

Der Auskunftsanspruch des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds

Richter, Vera Josefin

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 139

(2019)

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About The Author

Vera Josefin Richter ist Notarassessorin in München. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und schloss ein LL.M.-Studium an der George Washington University in Washington, D.C. mit Auszeichnung ab. Während ihres Rechtsreferendariats am Oberlandesgericht München absolvierte sie Stationen bei einer international tätigen Großkanzlei in München sowie bei der Deutsch-Britischen Außenhandelskammer in London.

Abstract

Der VW-Dieselskandal hat das Thema Vorstandshaftung in den Vordergrund der gesellschaftlichen Debatte gerückt. Noch vor Kurzem als Vorbilder gefeierte Vorstandsmitglieder sehen sich heute teilweise existenzbedrohenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Das Aktiengesetz bürdet auch bereits ausgeschiedenen Vorständen, die sie sich gegen den Vorwurf eines Pflichtverstoßes zur Wehr setzen, verschärfte Beweispflichten auf. Ohne Rückgriff auf Unterlagen über ihre bisherige Tätigkeit geraten ausgeschiedene Vorstände in Beweisnot. Dies birgt auch Risiken für die Gesellschaft. In bisher einmaliger Weise stellt die Arbeit die nach Gesetz und Rechtsprechung bestehenden Informationsrechte ausgeschiedener Vorstandsmitglieder detailliert und umfassend dar und liefert so wesentliche Erkenntnisse für die Rechtspraxis. Hieran knüpft ein Gesetzesvorschlag zu einem »Recht auf Unternehmensinformationen« an, das eine ausgewogene Informationslage schafft und so »Waffengleichheit« im Organhaftungsprozess herstellt.

Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg e.V. ausgezeichnet.
»The Right to Information and Directors' and Officers' Liability«

The directors‘ and officers‘ liability rules provided by German law are generally deemed too strict. Former board members often have difficulties to defend themselves against allegations of duty of care violations because they are no longer able to access vital company documents after having resigned from their post. The author explores the rights to information that former board members can exercise against the corporation in order to gain access to relevant evidence.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 21
I. Einführung in die Thematik 21
II. Gang der Untersuchung 26
B. Das gesetzliche Haftungsregime der Vorstandshaftung unter besonderer Berücksichtigung der Beweislastverteilung 28
I. Rechtsnatur und Funktionen der Innenhaftung nach § 93 Abs. 2 AktG 28
1. Die Rechtsnatur des § 93 Abs. 2 AktG 29
a) Die verschiedenen rechtsdogmatischen Ansätze 29
b) Kritische Würdigung 30
2. Die Funktionen der Innenhaftung gem. § 93 Abs. 2 und Abs. 3 AktG 31
a) Die Schutzzwecke der Haftungsnorm § 93 Abs. 3 AktG 31
b) Die Schutzzwecke der Haftungsnorm § 93 Abs. 2 AktG 32
aa) Kompensation 32
bb) Gläubigerschutz 33
(1) Gläubigerschutz als Haftungsreflex des § 93 Abs. 2 AktG 34
(2) Erweiterter Gläubigerschutz durch die Instrumente des § 93 Abs. 5 AktG 35
cc) Prävention 36
(1) Die allgemeine verhaltenssteuernde Wirkung der Haftung 36
(2) Die verhaltenssteuernde Wirkung der Vorstandshaftung 37
II. Der Tatbestandsaufbau des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG 39
1. Vorstandsmitglied als Haftungsadressat 39
2. Pflichtverletzung 40
a) Keine abschließende gesetzliche Regelung 40
b) Das Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz der Gesamtverantwortung und der Geschäftsverteilung 41
c) Keine deutliche Haftungserleichterung durch die Business Judgement Rule 43
3. Verschulden 48
4. Kausaler Schaden 49
a) Der Schadensbegriff des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG 49
b) Der eigenständige Schadensbegriff des § 93 Abs. 3 AktG 51
5. Die gesamtschuldnerische Haftung im Kollegialorgan 51
III. Die Beweislastumkehr gem. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG 52
1. Der Anwendungsbereich des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG 52
a) Sachlicher Anwendungsbereich 52
b) Persönlicher Anwendungsbereich 54
2. Ansätze zur Rechtfertigung der Beweislastumkehr 55
a) Uneinheitliche Begründungsansätze des Reichsgerichts 55
b) Keine Wiedergabe der der Beweislastumkehr zugrundeliegenden Beweggründe in den Gesetzesbegründungen 57
c) Rechtfertigung der Beweislastumkehr mit der Sachnähe des Vorstands‍mitglieds zu den dem Pflichtverstoßvorwurf zugrundeliegenden Umständen 57
3. Unterschiedliche Konsequenzen der Beweislastumkehr für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder im Gegensatz zu noch amtierenden Vorstandsmitglie‍dern 58
a) Auswirkungen auf (noch) amtierende Vorstandsmitglieder 58
b) Auswirkungen auf das bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglied 59
aa) Die Gründe für eine Inanspruchnahme von Vorstandsmitgliedern erst nach deren Ausscheiden aus der Gesellschaft 59
(1) Öffentlichkeitswirksame Distanzierung der Gesellschaft vom (mutmaßlich) pflichtvergessenen Vorstandsmitglied 59
(2) Vorhandensein einer D&O-Versicherung – „Deckung schafft Haftung“ 59
(3) Verlängerte Verjährungsfrist, § 93 Abs. 6 AktG 60
(4) Herausgabepflicht bzgl. Geschäftsunterlagen nach §§ 675, 666, 667 BGB 60
(5) Grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht 61
bb) Kautelarjuristische Gestaltungsmöglichkeiten 62
(1) Vertragliche Vereinbarung zum befristeten Behaltendürfen von Geschäftsunterlagen 62
(2) Einbehalt selbstangefertigter Notizen 63
(3) Umfassende Dokumentation in den Gesellschaftsunterlagen 64
(4) Sonstige individualvertragliche Vereinbarungen 64
cc) Bewertung 65
dd) Fazit 66
4. Prozessuale Auswirkungen der Beweislastumkehr 66
a) Umfang der Darlegungslast der Gesellschaft 66
b) Eingreifen der Beweislastumkehr zulasten des Vorstandsmitglieds 67
c) Sekundäre Darlegungslast der Gesellschaft und ihre Folgen 68
d) Dennoch: keine allgemeine prozessuale Aufklärungspflicht 69
e) Fazit 70
C. Die de lege lata bestehenden Informationsrechte ehemaliger Vorstandsmitglieder 71
I. Rechtshistorischer Hintergrund und Rechtsgrundlagen der Informationsrechte 71
1. Terminologie 72
2. Entwicklung des Informationsrechts in der Rechtsprechung 72
3. Meinungsstand im Schrifttum 74
4. Systematische und terminologische Einordnung der verschiedenen Anspruchsgrundlagen 76
II. Das Recht auf Urkundeneinsicht gem. § 810 BGB (analog) 79
1. Analoge Anwendung von § 810 BGB als Rechtsgrundlage 80
2. Anspruchsvoraussetzungen 80
a) Originalurkunde 81
b) Erfüllung einer der drei Varianten des § 810 BGB 82
aa) Im Interesse des Anspruchstellers errichtete Urkunde, § 810 BGB Fall 1 82
bb) Beurkundung eines Rechtsverhältnisses, § 810 BGB Fall 2 83
cc) Beurkundung von Verhandlungen, § 810 BGB Fall 3 84
c) Rechtliches Interesse an der Einsichtnahme – Abgrenzung zum Ausfor‍schungsverlangen 85
aa) Rechtliches Interesse des Anspruchstellers an der Einsichtnahme 85
bb) Das Ausforschungsverbot im Rahmen des § 810 BGB analog 86
cc) Das rechtliche Interesse des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds 86
III. Die nachvertragliche Treuepflicht der Gesellschaft i.V.m. § 242 BGB als Grundlage für ein über § 810 BGB analog hinausgehendes Informationsrecht 88
1. Ergänzende Heranziehung der Treuepflicht als Rechtsgrundlage eines Auskunftsanspruchs 88
2. Die Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs gem. § 242 BGB 89
a) Das Bestehen einer Sonderrechtsbeziehung 89
aa) Verschiedene Ansätze zur Herleitung einer zwischen dem Vorstandsmitglied und der Gesellschaft bestehenden Sonderrechtsbe‍ziehung 90
bb) Kritische Würdigung 91
b) Zugrundeliegender Anspruch 92
aa) Grundfall: Information dient Durchsetzung des eigenen Leistungsanspruchs 92
bb) Übertragung auf die Situation des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds 94
c) Entschuldbare Ungewissheit – Notlage des Berechtigten 95
d) Zumutbarkeit des Arbeitsaufwandes für den Auskunftsverpflichteten 96
aa) Schutz der Interessen des Anspruchsgegners 97
(1) Keine „Ausforschung“ des Anspruchsgegners 97
(2) Möglichkeit der Selbstbeschaffung der Auskünfte durch den Anspruchsberechtigten 97
(3) Kein übermäßiger Arbeitsaufwand/Kostentragung 98
bb) Berücksichtigung der Interessen des ehemaligen Vorstandsmitglieds 99
IV. Die Gemeinsamkeiten des Einsichtsrechts nach § 810 BGB analog und des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB i.V.m. nachwirkender Treuepflicht 100
1. Die Darlegungs- und Konkretisierungspflicht des informationsbegehrenden Vorstandsmitglieds 101
a) Die Vorgaben der Rechtsprechung 101
aa) Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 25. September 1979 101
bb) Entscheidung des BGH vom 27. Mai 2014 102
cc) Übertragung der Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch des Bür‍gen auf den Informationsanspruch des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds 103
b) Das Dilemma des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds 104
2. Die Darlegungspflicht des Vorstandsmitglieds: Konkretisierung und Plausibilisierung 104
a) Meinungsstand im Schrifttum 104
b) Bewertung 106
aa) Sinn und Zweck einer Konkretisierung der begehrten Unterlagen 106
bb) Darlegung eines Zusammenhangs zwischen dem der Haftungsin‍an‍spruchnahme zugrundeliegenden Sachverhalt und den begehrten Geschäftsunterlagen 107
V. Der Umfang des Informationsanspruchs 109
1. Der Umfang des Einsichtsrechts gem. § 810 BGB analog 109
a) Gesetzeswortlaut und Systematik 110
b) Erweiterte Auslegung des § 810 BGB 112
aa) Berechtigung zur Anfertigung von Abschriften 112
(1) Meinungsstand 112
(2) Stellungnahme 113
(3) Praktische Umsetzungsschwierigkeiten 114
bb) Erfasste Dokumente 115
cc) Einsichtnahme durch neutrale Sachverständige 117
dd) Einsicht in elektronische Dokumente 117
2. Erweiterung des Umfangs des Einsichtsrechts nach § 810 BGB analog durch den Auskunftsanspruch aus § 242 BGB 119
VI. Beschränkungen des Informationsanspruchs 120
1. Beschränkung auf Gegenstände der eigenen Darlegungs- und Beweislast 121
a) Sonderfall: Vorteilsausgleichung 121
b) Argumente für eine Beschränkung des Informationsrechts auf Inhalte, die der Darlegungs- und Beweislast des Vorstandsmitglieds unterfallen 122
c) Schwächen einer Beschränkung des Informationsrechts auf Inhalte, die der Darlegungs- und Beweislast des Vorstandsmitglieds unterfallen 123
aa) Problematik der Anforderungen an die Konkretisierungspflicht 123
bb) Prozessökonomische Fragen 124
cc) Gerechtigkeitserwägungen 124
dd) Fehlen schützenswerter Interessen der Gesellschaft 126
d) Fazit 126
2. Zeitliche Beschränkung des Informationsanspruchs auf Vorgänge vor dem Ausscheiden 126
3. Beschränkung auf unschwer und ohne Beeinträchtigung der gesellschaftseigenen Interessen erteilbare Auskünfte 127
a) Keine Einsicht in interne Untersuchungsergebnisse der Gesellschaft 128
b) Kein Anspruch auf Gestattung von Mitarbeiterbefragungen 129
c) Reichweite des Einsichtsrechts bzgl. Betriebs- und Geschäftsge‍heim‍nis‍sen 131
aa) Meinungsstand im Schrifttum zur Durchbrechung des § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 132
bb) Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft 134
cc) Schutz der Interessen des Vorstandsmitglieds 135
dd) Stellungnahme 135
ee) Sonderfall: (nachträgliche) Verschwiegenheitserklärung oder Vertragsstrafenvereinbarung 139
(1) Aufforderung zur Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung 139
(2) Nachträgliche Vereinbarung einer Vertragsstrafe 140
d) Einsicht in E-Mail-Postfächer: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte 140
aa) Probleme im Falle der gestatteten „auch privaten“ Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfaches 141
(1) Prüfungsmaßstab für Kontrollmaßnahmen der Gesellschaft bei gestatteter Privatnutzung: Vorrang des TKG vor dem BDSG 141
(2) Übertragung des Ergebnisses auf Vorstandsmitglieder 142
(3) Geänderte Rechtslage ab dem 25. Mai 2018 durch die Datenschutz-Grundverordnung? 144
bb) Gestaltungsvorschläge, die der Gesellschaft die Einsichtnahme in die dienstliche E-Mail-Korrespondenz ihrer Vorstandsmitglieder ermöglichen sollen 146
(1) Strikte Trennung privater und dienstlicher E-Mails 146
(2) Untersagung der privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs: Interessenabwägung 147
e) Begleitung durch vom Vorstandsmitglied beauftragte Berater 147
aa) Die Auffassung des Schrifttums 147
bb) Stellungnahme 147
VII. Ansätze für weitergehende Informationsrechte 148
1. Informationspflicht kraft Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates 148
2. Informationsrechte aufgrund der mittelbaren Drittwirkung von Grundrech‍ten 151
VIII. Die Durchsetzung des Informationsanspruchs im Prozess 154
1. Vorschriften über den Urkundenbeweis, insb. §§ 421, 422 ZPO 154
a) Die materiell-rechtliche sowie prozessuale Doppelfunktion des „rechtli‍chen Interesses“ 155
aa) Die materiell-rechtliche Komponente 155
bb) Die prozessuale Komponente 155
cc) Die genaue Bezeichnung der vorzulegenden Urkunde als materielle sowie prozessuale Voraussetzung des Vorlegungsanspruchs 156
b) Der Besitz des Prozessgegners an der Urkunde 157
c) Rechtsfolge der Nichtvorlage, § 427 ZPO 157
d) Streitpunkt: Die Durchsetzung des materiell-rechtlichen Einsichtsrechts im Rahmen einer selbständigen Klage 158
2. Urkundenvorlegung nach § 142 ZPO 159
a) Materiell-rechtlicher Vorlegungsanspruch nicht vorausgesetzt 160
b) Einschränkungen zur Verhinderung einer Ausforschung: schlüssiger, auf konkrete Tatsachen bezogener Vortrag 161
c) Auswirkungen der Nichtbefolgung einer gerichtlichen Vorlageanordnung 163
d) Zusammenfassung/Stellungnahme 163
3. Fazit 164
D. Informationsansprüche ehemaliger Vorstandsmitglieder gegen die Konzernobergesellschaft 165
I. Grundkonstellationen der Organhaftung im AG-Konzern 166
1. Mögliche Konstellationen der Vorstandshaftung im Konzern 166
2. Eingrenzung der zu untersuchenden Fragestellungen 166
3. Veranschaulichender Beispielsfall 168
II. Auswirkungen der konzernrechtlichen Sonderverbindung auf die Informationsrechte des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds 168
1. Auswirkungen des Weisungsrechts der herrschenden Gesellschaft 169
a) Weisungsrecht und Informationsanspruch 169
b) Gang der Untersuchung und Eingrenzung 170
c) Begriff der „Weisung“ 171
d) Verhaltenspflichten des Vorstands der Untergesellschaft im „weisungsfreien Raum“ 172
aa) Pflicht zum „konzernfreundlichen Verhalten“ 173
bb) Nur keine „konzernfeindliche Haltung“, ggf. Konsultationspflicht 174
cc) Fazit 174
dd) Konsequenzen für den Informationsanspruch 175
e) Verhaltenspflichten des Vorstands der Untergesellschaft im Weisungsfall 176
aa) Die „doppelte Prüfpflicht“ des Vorstands der Tochtergesellschaft 176
bb) Beurteilungsperspektive der „Offensichtlichkeit“ 178
cc) Beweislast für das Bestehen offensichtlicher Nachteilhaftigkeit 180
(1) Beweislast bei der abhängigen Gesellschaft 180
(2) Einzelfallbezogene Beweislastverteilung 182
(3) Stellungnahme 184
2. Die (persönlichen) Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder der Tochterge‍sellschaft im Weisungsfall und die Auswirkungen auf deren Informationsansprüche 185
a) Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder der Untergesellschaft gegenüber der Obergesellschaft bei Nicht- oder Schlechtausführung von rechtmäßigen Weisungen? 186
aa) Haftung der Vorstandsmitglieder aus § 308 Abs. 2 Satz 1 AktG? 187
(1) Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder neben der abhän‍gigen Gesellschaft? 187
(2) Zwischenergebnis 189
(3) Keine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder aus systematischen und teleologischen Gründen 189
(4) Stellungnahme 190
bb) Haftung der Vorstandsmitglieder aus einer unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gegenüber der Obergesellschaft? 191
cc) Haftung der Vorstandsmitglieder aus dem Anstellungsvertrag als „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“? 192
(1) Sorgfaltspflichten des Vorstandsmitglieds gegenüber der „ei‍ge‍nen“ abhängigen Gesellschaft zur „Interessenwahrung nach oben“? 192
(2) Fehlende Leistungsnähe der Muttergesellschaft 193
(3) Fehlende „Schutzbedürftigkeit“ der Muttergesellschaft 194
(4) Fazit: Keine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder der Tochtergesellschaft 194
dd) Haftung der Vorstandsmitglieder wegen Verletzung der Konsulta‍ti‍onspflicht? 195
ee) Haftung der Vorstandsmitglieder nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation? 195
ff) Zusammenfassung 196
(1) Ergebnis: Keine persönliche Haftung der Mitglieder des Tochtervorstands 196
(2) Auswirkungen auf die Informationsrechte der Mitglieder des Tochtervorstands 197
b) Organhaftung gegenüber der abhängigen Gesellschaft bei Ausführung rechtswidriger Weisungen, § 310 AktG 197
aa) Inhalt, Zweck und Ausmaß der Haftung gemäß § 310 Abs. 1 AktG 197
(1) Der Anwendungsbereich des § 310 Abs. 1 AktG unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenspiels mit § 93 Abs. 2 AktG 197
(2) Die Schutzzwecke des § 310 Abs. 1 AktG 200
(3) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 310 Abs. 1 AktG 200
bb) Der Haftungsausschluss gemäß § 310 Abs. 3 AktG 201
cc) Beweislastverteilung bzgl. des Haftungsausschlusses 202
(1) Beweislast beim Vorstandsmitglied der Tochtergesellschaft 202
(2) Bewertung und Stellungnahme 203
(3) Beweislast bei der (klagenden) abhängigen Gesellschaft 204
(4) Bewertung und Stellungnahme 205
dd) Zusammenfassung/Ergebnis 206
III. Der Auskunftsanspruch gegen die Obergesellschaft nach § 810 BGB analog 207
1. Die Anforderungen an Zweck oder Inhalt der Urkunde gemäß § 810 Fall 1–3 BGB 207
a) Urkunde im Interesse des Anspruchstellers errichtet, § 810 Fall 1 BGB 207
b) Beurkundung eines Rechtsverhältnisses, § 810 Fall 2 BGB 210
aa) Bestehen eines Rechtsverhältnisses 211
bb) Vom Recht auf Einsichtnahme erfasste Dokumente – erforderlicher Zusammenhang mit der Weisungserteilung 212
c) Beurkundung von Verhandlungen, § 810 Fall 3 BGB 213
d) Fazit 214
2. Rechtliches Interesse, Ausforschungsverbot und Erforderlichkeitsbegriff 214
a) Rechtliches Interesse 214
b) Ausforschungsverbot 215
c) Erforderlichkeit der von der Obergesellschaft begehrten Auskunft 215
aa) Nichtausführung einer rechtmäßigen Weisung 216
(1) Haftung gegenüber dem herrschenden Unternehmen 216
(2) Haftung gegenüber der „eigenen“ abhängigen Gesellschaft 217
bb) Konsequenzen für den Informationsanspruch 218
cc) Ausführung einer rechtswidrigen Weisung 218
(1) Haftung gegenüber dem herrschenden Unternehmen 218
(2) Haftung gegenüber der „eigenen“ abhängigen Gesellschaft 219
dd) Konsequenzen für den Informationsanspruch 219
(1) Relevanz des Vorliegens einer Weisung 220
(2) Auswirkungen auf das Informationsbedürfnis gegenüber der Obergesellschaft 220
IV. Kein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB i.V.m. nachwirkender Treuepflicht 221
V. Prozessrechtliche Situation 221
1. Geltendmachung von Informationsansprüchen gegen die Obergesellschaft als Prozessbeteiligte 222
2. Geltendmachung von Informationsansprüchen gegen die Obergesellschaft als Dritte 222
a) Beweisantritt durch Antrag nach §§ 428, 430f. ZPO und Klage auf Urkundenvorlage vor dem Prozessgericht nach § 429 ZPO 222
b) Anordnung der Urkundenvorlage durch das Prozessgericht nach § 142 ZPO 223
E. Alternativen zum Informationsrecht? – Ansätze zur Begrenzung der Darlegungs- und Beweislast des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds 226
I. Streichung der Beweislastregel des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG 226
1. Darstellung der Ansicht 226
2. Bewertung 228
II. Teleologische Reduktion oder gesetzliche Begrenzung des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG: Beschränkung des Anwendungsbereichs auf amtierende Vorstandsmitglieder 229
1. Nichtanwendung der Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG auf ausgeschiedene Vorstandsmitglieder 229
2. Bewertung 232
a) Keine Alternative zum Einsichtsrecht 232
b) Anforderungen an Nachweis der Erfüllung des Einsichtsrechts bislang ungeklärt 232
c) Keine Parallele zur Situation bei Rechtsnachfolge 233
d) Verkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses 234
e) Gefahr der Setzung von Fehlanreizen 235
aa) Negative Anreize zur „Beibehaltung“ versagender Vorstände oder zur vorschnellen Amtsniederlegung 235
bb) Entfall der Motivation zur sorgfältigen Dokumentation 235
f) Fazit 236
III. Stellung der Beweislastverteilung zur Disposition der Satzung 236
1. Ermöglichung satzungsmäßiger Haftungsbeschränkungen 236
2. Parallelen zwischen satzungsautonomer Haftungsbegrenzung und satzungsautonomer Beweislastverteilung unter Berücksichtigung der rechtstechnischen Umsetzbarkeit dieser Vorschläge 237
3. Bedenken gegen eine satzungsautonome Ausgestaltung der Vorstandshaf‍tung 238
a) Standardisierung 238
b) Kompetenz der Hauptversammlung 241
c) Satzung als „starres“ Regelungsinstrument 242
d) Unsicherheit bei Wegfall der Satzungsbestimmung 242
IV. Befristung der Beweislastumkehr auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Ausscheiden 244
1. Darstellung des Reformvorschlags 244
2. Bewertung 245
V. Übertragung der arbeitsrechtlichen Beweislastverteilung 246
1. Übertragung der richterrechtlich geprägten Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung auf die Vorstandshaftung 247
2. Bewertung 248
a) Keine Übertragung der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung auf den Verschuldensmaßstab 248
b) Ungeklärte Auswirkungen einer Übertragung der arbeitsrechtlichen Grundsätze auf die Darlegungs- und Beweislast: Verhältnis des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG zu § 619a BGB 250
aa) Potentielle Normenkollision zwischen § 619a BGB und § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG 251
bb) Probleme bei isolierter Übertragung der materiell-rechtlichen Grundsätze zur betrieblich veranlassten Tätigkeit 252
cc) Probleme bei analoger Anwendung des § 619a BGB 252
dd) Zusammenfassung 252
VI. Zwischenergebnis 253
F. Der Ausbau des Informationsrechts des mit Haftung konfrontierten Vorstandsmitglieds 256
I. Die Diskussion eines „Ausbaus des Einsichtsrechts“ im Schrifttum 256
1. Der Meinungsstand im Schrifttum 256
2. Die Notwendigkeit eines angemessenen Interessensausgleichs 257
a) Die Problematik eines „Einbehaltungsrechts“ von Kopien 257
b) Probleme der Hinterlegung von Unterlagen bei einem Treuhänder 259
3. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung 260
II. Kodifikation eines „Rechts auf Unternehmensinformationen“ für mit Organhaftungsansprüchen konfrontierte Vorstandsmitglieder 261
1. Verortung 261
2. Ausgestaltung des gesetzlichen Informationsanspruchs 262
a) (Persönlicher) Anwendungsbereich: Begrenzung auf ausgeschiedene und/oder in Anspruch genommene Vorstandsmitglieder? 262
aa) Keine Begrenzung auf ausgeschiedene Vorstandsmitglieder 262
bb) Keine schrankenlose Ausdehnung auf amtierende Vorstandsmit‍glie‍der 264
cc) Begrenzung auf das Vorstandsmitglied, dem eine Inanspruchnahme konkret droht 264
dd) Zusammenfassung 265
b) Entstehungszeitraum der Informationen und Pflicht zur Darlegung eines rechtlichen Interesses mit Bezug zum vorgeworfenen Pflichtverstoß 265
c) Erfüllung des Einsichtnahmerechts – eidesstattliche Versicherung seitens der Gesellschaft 266
aa) Keine Normierung einer „Aufbewahrungspflicht“ 267
bb) Sicherstellung der Erfüllung des Informationsanspruchs durch Normierung eines Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung 267
(1) Die de lege lata bestehende Möglichkeit nach §§ 259 Abs. 2, 260 Abs. 2 BGB 267
(2) Regelung einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung de lege ferenda 268
(3) Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 112 AktG 268
(4) Kritik des Schrifttums 269
(5) Anpassung der Eidesformel 270
(6) Zumutbarkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung 271
d) Erlöschen des Einsichtsrechts mit Verjährung des Haftungsanspruchs 272
e) Der Umfang der Informationsgewährung 273
aa) Keine Beschränkung auf den Urkundsbegriff 274
bb) Erweiterung auf elektronische Dokumente 274
f) Die Modalitäten der Einsichtnahme 275
aa) Ermöglichung der Einsichtnahme durch Bevollmächtigte/Sachverständige 275
(1) Relevanz (nur) im Rahmen des außerprozessualen Einsichtsver‍langens 276
(2) Darstellung des Interessenkonflikts 276
(3) Einsichtnahme durch von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Bevollmächtigte 277
bb) Berechtigung zur Anfertigung von Duplikaten 278
(1) Das Spannungsverhältnis zwischen Geheimhaltungsinteressen und effektiver Wahrnehmung des Informationsrechts 278
(2) Beweislast für Geheimhaltungsinteressen obliegt der Gesellschaft 279
(3) Begriff des „Duplikats“ 279
g) Ort der Einsichtnahme: Sitz der Gesellschaft oder anderer zur Einsichtnahme gleich geeigneter Ort 280
h) Kosten 281
aa) Ungeklärte Kostentragung 281
bb) Orientierung am Telos des § 811 BGB bzw. der § 242 i.V.m. § 260 BGB 283
(1) Der Rechtsgedanke des § 811 Abs. 2 BGB 283
(2) Übertragung auf das ausgeschiedene Vorstandsmitglied 284
(3) Der Rechtsgedanke des § 242 BGB i.V.m. § 260 BGB sowie des § 261 Abs. 2 BGB e contrario 284
(4) Übertragung auf das ausgeschiedene Vorstandsmitglied 285
cc) Ergebnis 286
(1) Kostentragung durch die Gesellschaft 286
(2) Aufwendungsersatzanspruch betreffend Anfertigung von Duplikaten 286
(3) Abwendungsbefugnis zugunsten des Vorstandsmitglieds 287
III. Formulierungsvorschlag 287
G. Zusammenfassung und Ausblick 289
I. Zusammenfassung der Ergebnisse 289
1. Zu Teil B. – Das gesetzliche Haftungsregime der Vorstandshaftung unter besonderer Berücksichtigung der Beweislastverteilung 289
2. Zu Teil C. – Die de lege lata bestehenden Informationsrechte ehemaliger Vorstandsmitglieder 290
3. Zu Teil D. – Informationsansprüche ehemaliger Vorstandsmitglieder gegen die Konzernobergesellschaft 297
4. Zu Teil E. – Alternativen zum Informationsrecht? – Ansätze zur Begrenzung der Darlegungs- und Beweislast des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds 300
5. Zu Teil F. – Der Ausbau des Informationsrechts des mit Haftung konfrontierten Vorstandsmitglieds 303
II. Ausblick 308
Literaturverzeichnis 313
Stichwortverzeichnis 325