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Linnertz, A. (2020). Die Delegation durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55855-1
Linnertz, Anja. Die Delegation durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55855-1
Linnertz, A (2020): Die Delegation durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55855-1

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Die Delegation durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft

Linnertz, Anja

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 151

(2020)

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About The Author

Anja Linnertz, geboren im Jahr 1992, studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und belegte dort den Schwerpunkt »Unternehmen, Kapitalmarkt, Steuern«. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht von Professor Dr. Jens Koch tätig. Während dieser Zeit promovierte sie zum Thema »Die Delegation durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft«. Seit 2018 absolviert sie das Referendariat am Landgericht Duisburg mit Verwaltungsstation bei der Außenhandelskammer in Riga und Anwaltsstation bei einer Großkanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht.

Abstract

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenübertragung. Einerseits liegt die Steuerung der Gesellschaft allein bei ihm. Andererseits ist die Delegation ein zwingend erforderliches Organisationsmittel. Die überwiegende Ansicht stellt auf die Leitungsanordnung des § 76 Abs. 1 AktG ab, aus der nicht delegierbare Leitungsaufgaben folgen sollen, die der Vorstand von delegierbaren Geschäftsführungsaufgaben abgrenzen muss. Dies bereitet dem Vorstand nicht unerhebliche Schwierigkeiten, da der Leitungsbegriff keinesfalls ausgedeutet ist. Die Arbeit untersucht daher das Verhältnis von Leitung und Geschäftsführung im Lichte der Methodenlehre. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Leitungsbegriff keine selbständige Bedeutung hat und somit für die Delegation unerheblich ist. Im Anschluss formuliert die Arbeit Anforderungen an die zulässige Delegation. Maßgeblich ist insbesondere die Kontrolle des Delegationsadressaten.»The Delegation by the Executive Board of a Stock Corporation«

The executive board of a stock corporation is in a conflicting situation: it is obliged to manage the company. At the same time, the executive board is absolutely dependent on the delegation of tasks. The prevailing opinion solves this situation by distinguishing between tasks pursuant to § 76 (1) and those pursuant to § 77 AktG. The thesis examines this concept critically in terms of methodology and defines new requirements for delegation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
1. Teil: Problemaufriss 19
§ 1 Vorstand im Spannungsfeld zwischen Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenübertragung 19
§ 2 Gang der Untersuchung 24
2. Teil: Grundzüge der Delegationsproblematik 27
§ 3 Aktienrechtliche Leitplanken 27
I. Spielarten der Aufgabenübertragung 27
II. Delegation im Spiegel der aktienrechtlichen Grundkonzeption 31
1. Friktionen im Kompetenzgefüge 31
2. Verantwortlichkeitsverschiebung 34
III. Fazit 37
§ 4 Meinungsstand 37
I. Begründung des Delegationsverbots als solches („Ob“) 37
II. Inhaltliche Abgrenzung von delegierbaren und nicht delegierbaren Aufgaben („Wie“) 40
1. Leitung als herrschendes Identifikationsinstrument des Delegationsverbots 40
2. Nicht delegierbarer Kernbereich 42
3. Abgrenzungskriterien im Einzelnen 44
a) Leitungsaufgaben kraft gesetzlicher Zuordnung 44
b) Wechselspiel von § 90 Abs. 1 AktG und § 111 Abs. 4 S. 2 AktG als übertragbare Wertung des Gesetzgebers 47
c) Unternehmerische Durchdringung der Vorstandsaufgaben 48
d) Erheblichkeit der Maßnahmen 50
e) § 93 Abs. 1 AktG als Prüfmaßstab 52
aa) Auslegung der Sorgfaltsnorm mithilfe betriebswirtschaftlicher Grundsätze 52
bb) Theorie der sorgfältigen unternehmerischen Entscheidung 53
4. Punktuelle Stellungnahmen der aktienrechtlichen Rechtsprechung 55
III. Fazit 57
3. Teil: Analyse des Delegationsverbots 59
§ 5 Verhältnis von Leitung und Geschäftsführung 59
I. Keine terminologische Abstufung 59
II. Systematische Annäherung 60
1. Begriffliche Zuordnung der §§ 76, 77, 78 AktG 60
2. Zusammenspiel der §§ 76, 77 AktG 61
a) Redaktionelle Einbettung der §§ 76 ff. AktG 61
b) § 76 AktG als Organisationsnorm 62
c) Leitungspflicht vs. Geschäftsführungsbefugnis? 64
d) Inhaltliche Verknüpfung der Normen 67
e) Einzelgeschäftsführung unter Berücksichtigung aktienrechtlicher Schutzmechanismen 68
3. Gesetzlicher Pflichtenstamm des Vorstands 70
a) „Vorstand“ kein leitungsidentifizierendes Tatbestandsmerkmal 70
b) Fehlende inhaltliche Klammerwirkung der Pflichten 74
aa) Pflichten im Spiegel ihrer Schutzzwecke 74
bb) Unbestimmbarer Differenzierungsansatz 75
4. Geschäftsführung als eigentlicher Anknüpfungspunkt des Gesetzgebers 77
a) Kein zerrissener Geschäftsführungsbegriff – Beispielhafte Überprüfung anhand der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats 77
b) Übertragung der Ergebnisse zu § 111 Abs. 1 AktG auf die übrigen Geschäftsführungsvorschriften 80
5. Ungeschriebene Prinzipien als Teil der Delegationsfrage 81
6. Konzernrechtliche Wertungen 82
7. Gesellschaftsübergreifender Vergleich 83
8. Zwischenergebnis 84
III. Entwicklungslinien von Leitung und Geschäftsführung 84
1. Kompetenzordnung vor der Aktienrechtsreform von 1937 84
2. Historische Deutung des Leitungsbegriffs 86
a) Leitungsbegriff der Reform von 1937 als Zeichen der Kompetenzverschiebung 86
b) Traditionsgeleitete Übernahme des Leitungsbegriffs 1965 90
c) Wertungen der Gemeinwohlklausel 92
d) Gesellschafts- und organübergreifende Bedeutung der Leitung 94
3. Geschäftsführung als selbstverständlich vorausgesetzter Maßstab 95
4. Offene Gesetzesbegründung zu § 308 AktG 1965 97
5. Schleichender Verständniswechsel 98
6. Zwischenergebnis 100
IV. Leitung unter Zweckgesichtspunkten 100
1. Keine bloß exekutive Funktion der Geschäftsführung 100
2. Leitung als Funktionszuweisung 104
3. Zwischenergebnis 105
V. Fazit 105
§ 6 Vereinbarkeit der Delegation mit dem Aktiengesetz 106
I. Delegationsoffene Gesetzesgestaltung 106
1. Horizontale Delegation 106
a) Beschränkte Aussagekraft des § 77 AktG 106
b) Vorstand als Kollegialorgan 110
aa) Kollegialprinzip und Gleichheitsgrundsatz 110
bb) Gesamtverantwortungsprinzip 112
(1) Wurzeln der Gesamtverantwortung 112
(2) Inhaltliche Reichweite 114
c) Eigenverantwortlichkeit nach § 76 Abs. 1 AktG 119
d) Gesetzliche Vorstandspflichten als untauglicher Ansatzpunkt 120
aa) Vorstand als Differenzierungsmerkmal 120
bb) Abstrakte Betrachtung der gesetzlichen Aufgaben 122
e) § 90 AktG und § 111 Abs. 4 S. 2 AktG als bloße Kontrollnormen für den Aufsichtsrat 124
f) Delegation als Teil der Führungsaufgabe 126
g) Exkurs: Gleichlauf des Anstellungsvertrags zur Geschäftsordnung 129
h) Keine organübergreifenden Friktionen 130
i) Kein Haftungsdefizit 132
j) Delegation durch den Aufsichtsrat als Wertungshilfe 135
k) Zwischenergebnis 137
2. Vertikale Delegation 137
a) Divergente gesetzliche Regelungslage 137
b) Keine Kompetenzabschneidung innerhalb des Vorstands 139
c) Kein Verstoß gegen das aktienrechtliche Organisationsgefüge aus Sicht von Aufsichtsrat und Hauptversammlung 140
aa) Störungsfreie Überwachung durch den Aufsichtsrat 140
bb) Wahrung der Hauptversammlungskompetenzen 143
d) Vereinbarkeit mit § 93 AktG 145
e) Zwischenergebnis 146
3. Aufgabenübertragung an gesellschaftsexterne Delegationsempfänger 147
a) Wahrung der Organfunktion des Vorstands 147
aa) Rechtliche und rechtstatsächliche Anforderungen 147
bb) Weitere Formen der Kompetenzveräußerung im Wertungsvergleich 150
b) Keine Beeinträchtigung von Aufsichtsrat und Hauptversammlung 153
c) Vereinbarkeit mit dem Haftungssystem des § 93 AktG 155
d) Zwischenergebnis 155
4. Delegation an Aufsichtsrat und Hauptversammlung 156
a) Aufsichtsrat als Delegationsadressat 156
b) Hauptversammlung als Delegationsadressat 159
5. Exkurs: Außeraktienrechtliche Vorschriften und Leitlinien 160
6. Delegation durch Verantwortliche weiterer Gesellschaftstypen 163
a) GmbH 163
b) Verein 166
c) Personengesellschaften 167
7. Zwischenergebnis 169
II. Genese der Aufgabenübertragung anhand der wesentlichen Aktienrechtsreformen 169
1. Delegationsverbot der Reform von 1884 169
2. Delegation nach der Aktienrechtsreform von 1937 172
3. Reform von 1965: Vom Alleinentscheidungsrecht zum Kollegialprinzip 173
4. Geschäftsverteilung nach Zweckmäßigkeit 175
5. Zwischenergebnis 176
III. Zweckgeleitete Erwägungen zur Unveräußerlichkeit 176
1. Keine betriebswirtschaftliche Überlagerung des Aktienrechts 176
a) Betriebswirtschaftslehre als Basis für das Delegationsverbot 176
b) Betriebswirtschaftslehre als bloße Auslegungshilfe 180
2. Kosten-Nutzen-Analyse 182
a) Verklärte Wirkungen der Gruppenentscheidung 182
b) Kein Einfluss der Delegation auf gesamtgesellschaftliche Interessen 187
c) Effizienzgewinne bei externer Delegation 187
3. Gefahr des Rückschaufehlers 189
4. Zwischenergebnis 190
IV. Fazit 190
1. Einzelfallanalyse 190
2. Überwachungspflicht als verkapptes Delegationsverbot 191
4. Teil: Anforderungen an die zulässige Delegation 193
§ 7 Hinreichende Rechtsgrundlage 193
I. Satzung 193
II. Geschäftsordnung 196
1. Formelle Erlassvoraussetzungen 196
2. Inhaltliche Ausgestaltung und Wirkungen 199
III. Organisationsautonomie als Rechtsgrundlage 200
1. Einzelbeschluss auf horizontaler Ebene 200
2. Organisationsautonomie als notwendige Rechtsgrundlage für vertikale und externe Delegation 201
IV. Fazit 203
§ 8 Prüfung der Delegationsfähigkeit der Maßnahme anhand des Einzelfalls – Befugnisüberschreitung als Grenze der Delegation 204
I. Gesetzliche Anknüpfungspunkte für eine Einzelfallbetrachtung 204
II. Beleuchtung der bislang entwickelten nDifferenzierungskriterien 206
1. Art und Größe des Unternehmens 206
a) Art des Unternehmens 206
aa) Mangelnde Bestimmtheit des Gesellschaftszwecks 206
bb) Fehlende Präzisionskraft des Unternehmensgegenstands 207
b) Größe des Unternehmens als Indiz für die Organisationsstruktur 209
2. Substanzielle Maßnahmen 210
3. Schadenspotential 212
4. Gläubiger-, Aktionärs- und öffentliche Interessen 213
5. Eilbedürftigkeit der Entscheidung 214
6. Zwischenergebnis 216
III. Bewertungsmaßstab: Befugnisüberschreitende Auswirkungen 216
1. Dogmatische Legitimation 216
2. Inhaltliche Ausformung 219
a) Spezifische Betroffenheit in der Befugnis 219
b) Pflicht zur Rückdelegation 221
3. Tauglichkeitsprüfung 222
a) Gesetzliche Vorstandspflichten 222
aa) § 83 AktG 222
bb) § 90 AktG 223
cc) §§ 91, 92 AktG 225
dd) Weitere Vorschriften 226
b) Ungeschriebene Pflichten 227
aa) Compliance 227
bb) EDV und IT 229
cc) Corporate Social Responsibility und Corporate Reputation Management 230
c) Auflösung des unternehmerischen Ansatzes 230
4. Zwischenergebnis 232
IV. Einzelfallanalyse und Business Judgment Rule 232
1. Trennung von Delegationsfähigkeit und Aufgabenerfüllung 232
2. Einzelfragen 235
V. Fazit 237
§ 9 Kontrollelemente vor der Delegation 238
I. Zweistufige Ausprägung der Kontrolle 238
II. Auswahl des Delegationsempfängers 239
1. Auswahlentscheidung als Schlüsselfunktion 239
2. Qualifikation 240
3. Organisationsstruktur des Delegationsempfängers 242
4. Einräumung hinreichender Einflussrechte auf den Delegationsempfänger 243
a) Einflussmöglichkeiten gegenüber Vorstandsmitgliedern 243
b) Steuerungsrechte gegenüber Mitarbeitern 245
c) Gestaltung der Rechtsposition gegenüber Dritten 246
aa) Bestimmung des Rechtsverhältnisses 246
bb) Wesentliche Regelungspunkte im Vertragsverhältnis 248
(1) Informations- und Weisungsrechte 248
(2) Vertragsbeendigung 250
cc) Tatsächliche Durchsetzbarkeit 252
5. Zwischenergebnis 254
III. Einweisung des Delegationsempfängers 254
1. Zuschnitt der Aufgabe 254
2. Befugnisausstattung 256
IV. Geeignete Kontrollstruktur in der delegierenden Gesellschaft 256
V. Prüfintensität: Einzelfallbetrachtung anhand eines grundsätzlichen Wertekanons 258
VI. Fazit 260
§ 10 Kontrollelemente während der Delegation 260
I. Kontrollgegenstand: Recht- und zweckmäßiges Verhalten 260
II. Informationsaustausch als Prämisse der Überwachung 261
III. Steuerungsinstrumente bei unzureichender Aufgabenerfüllung 265
1. Intervention als Oberbegriff 265
2. Nachforschung 266
3. Beschlussfassung des Gesamtvorstands 266
4. Widerspruch 268
a) Bedeutungsgehalt des Widerspruchsrechts 268
b) Formale und inhaltliche Anforderungen 272
5. Weisungen gegenüber Mitarbeitern und Dritten 273
6. Zustimmungsvorbehalte? 274
7. Eskalationsstufen 275
8. Zwischenergebnis 276
IV. Kontrollintensität 277
1. Vertrauensgrundsatz auf Vorstandsebene 277
a) Schicksalsgemeinschaft von Delegation und Vertrauen 277
b) Einfallstor im Rahmen der Business Judgment Rule 280
c) Inhaltliche Reichweite 282
aa) Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab 282
bb) Intensivierung durch besondere Umstände 285
cc) Individuell divergierender Vertrauensmaßstab? 287
2. Delegationsformübergreifendes Vertrauensmodell 288
3. Zwischenergebnis 290
V. Delegation der Überwachungspflicht 290
1. Kettendelegation 290
2. Berichtsadressat 292
3. Übertragung der Überwachungsaufgabe 293
a) Bemessung nach den Anforderungen an die Delegation 293
b) Verbleibendes Interventionsrecht der nicht zuständigen Vorstandsmitglieder 295
4. Zwischenergebnis 295
VI. Konsequenzen einer sorgfaltswidrigen Überwachung 296
VII. Fazit 297
5. Teil: Delegation de lege ferenda 298
§ 11 Diskutierte Regelungsvorschläge 298
I. Katalog nicht delegierbarer Pflichten 298
II. Feingliedrigere Ausgestaltung der Geschäftsführungsregelung 299
1. Normierung des Vertrauensgrundsatzes 299
2. Normierung des Gesamtverantwortungsprinzips 301
§ 12 Eigener Reformvorschlag 302
6. Teil: Untersuchungsergebnisse 304
Literaturverzeichnis 309
Stichwortverzeichnis 328