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Gomer, M. (2020). Die Delegation von Compliance-Zuständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Eine Untersuchung auf der Grundlage einer strikt dichotomen Sichtweise auf die organschaftliche Zuständigkeit und Verantwortung der Unternehmensleitung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55897-1
Gomer, Maxim. Die Delegation von Compliance-Zuständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft: Eine Untersuchung auf der Grundlage einer strikt dichotomen Sichtweise auf die organschaftliche Zuständigkeit und Verantwortung der Unternehmensleitung. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55897-1
Gomer, M (2020): Die Delegation von Compliance-Zuständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft: Eine Untersuchung auf der Grundlage einer strikt dichotomen Sichtweise auf die organschaftliche Zuständigkeit und Verantwortung der Unternehmensleitung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55897-1

Format

Die Delegation von Compliance-Zuständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft

Eine Untersuchung auf der Grundlage einer strikt dichotomen Sichtweise auf die organschaftliche Zuständigkeit und Verantwortung der Unternehmensleitung

Gomer, Maxim

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 161

(2020)

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About The Author

Maxim Gomer studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bonn mit Schwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im Anschluss arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für zwei internationale Wirtschaftskanzleien im Bereich Corporate/M&A sowie als wissenschaftliche Hilfskraft für die Universität Bonn und als Korrekturassistent für die Uni-versitäten Bonn und Köln. Parallel dazu promovierte er an der Universität Hannover unter Betreuung von Frau Prof. Dr. Petra Buck-Heeb. Sein Rechtsreferendariat leistete er im OLG-Bezirk Köln ab, mit Stationen u.a. bei der AHK London sowie der Deutschen Botschaft in Wellington. Die Zweite Juristische Staatsprüfung legte er im Januar 2020 ab. Heute arbeitet er als Rechtsanwalt für eine führende internationale Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Global Transactions.

Abstract

Infolge zahlreicher Wirtschaftsskandale der letzten Jahre sind Fragen zur Binnenhaftung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften im Zusammenhang mit Non-Compliance heute aktueller denn je. Trotz vieler Ideen zur Regressreduzierung de lege lata et ferenda sind Vorstände weiterhin der Gefahr einer potentiell existenzvernichtenden Geschäftsleiterhaftung aufgrund der Verletzung ihrer Compliance-Pflicht ausgesetzt.

Der Autor zeigt, dass die sorgfältige Delegation der Zuständigkeit für übertragbare Elemente der Compliance-Pflicht gegenwärtig das effektivste Enthaftungsinstrument des Vorstands darstellt. Den Erwägungen liegt eine bislang kaum beachtete Dualität zugrunde: die strikte Dichotomie von Zuständigkeit und Verantwortung für Vorstandspflichten. Während die Zuständigkeit für delegierbare Compliance-Aufgaben übertragbar ist, ist die Compliance-Verantwortung unabdingbar. Diese Erkenntnis bildet das dogmatische Fundament für darauf aufbauende Implikationen für die Unternehmenspraxis.

Ausgezeichnet mit dem Nachwuchsförderpreis 2020 des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) e.V. in der Kategorie »Beste Dissertation« sowie mit dem Fakultätspreis 2022 der Juristischen Fakultät der Universität Hannover für herausragende juristische Promotionen.
»The Delegation of Compliance Responsibility by Management Board Members of a Stock Corporation - An Analysis Based on a Strictly Dichotomous View of Management’s Responsibility and Accountability«: The dereliction of their compliance duty exposes management board members of stock corporations to the risk of potentially ruinous personal liability claims. At present, the most effective approach to personal liability prevention is the delegation of responsibility for transferable elements within this duty. However, an important distinction needs to be made: only the responsibility for transferable elements can be delegated, whereas compliance accountability remains strictly indispensable.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 26
Teil 1: Einleitung 29
§ 1 Problemstellung 29
§ 2 Gegenstand und Ziel der Untersuchung 39
§ 3 Gang der Untersuchung 41
Teil 2: Grundlagen der Corporate Compliance 43
§ 1 Begriff, Ursprung und Rezeption 43
A. Semantische Annäherung 44
B. Ursprung und Entwicklung von Compliance im angloamerikanischen Recht 46
I. Ursprung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Entwicklung bis 1991 46
II. US Sentencing Commission Guidelines 47
1. Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen 48
2. Tatsächliche Handhabung, rechtliche Bewertung und praktische Bedeutung 49
III. Sarbanes-Oxley Act von 2002 51
C. Rezeption von Compliance in das deutsche Recht 52
I. Historische Entwicklung 52
1. Compliance im Bank- und Kapitalmarktrecht 52
2. Compliance im allgemeinen Gesellschaftsrecht 55
a) Aktuelle Diskussionen: Corporate Compliance und Reform der Organhaftung 55
b) Kritik am Compliance-Begriff 56
II. Begriffsverständnis 58
1. Begriffsverwendung 58
2. Verhältnis zu verwandten Begriffen und Eingliederung in das unternehmensweite Risikomanagementsystem 60
a) Corporate Governance 60
b) Risikomanagement 63
c) Controlling 66
d) Interne Revision 68
e) Rechtsabteilung 70
D. Zusammenfassung der Erkenntnisse 71
§ 2 Funktionen von Compliance aus Sicht des Unternehmens 73
A. Schutzfunktion: Schutz durch Schadensprävention 73
I. Prävention kostspieliger Non-Compliance 73
II. Information und Beratung 75
III. Kontrolle und Überwachung 77
B. Qualitätssicherungs- und Innovationsfunktion: Wettbewerbsfähigkeit durch Rechtstreue 77
C. Marketingfunktion: Reputationsschutz als Marketinginstrument 78
D. Zusammenfassung der Erkenntnisse 80
Teil 3: Delegation von Vorstandspflichten 81
§ 1 Delegation als Managementkonzept 82
A. Management by Delegation nach dem sog. Harzburger Modell 82
B. Managementmodelle als rein betriebswirtschaftliche Konstrukte 84
§ 2 Fundamentale Grundsätze des Vorstandsrechts und ihre Abdingbarkeit 85
A. Terminologische Abgrenzung von „Zuständigkeit“ und „Verantwortung“ für Vorstandsaufgaben 86
I. Fehlende trennscharfe Differenzierung 86
II. Etymologische Herleitung der inhaltlichen Dichotomie 87
1. „Verantwortung“ und „Zuständigkeit“ aus Sicht der Ethik 87
2. Stellungnahme 89
III. Übertragung der Erkenntnisse auf das Vorstandsrecht 90
B. Vier Grundsätze des Vorstandsrechts 91
I. Grundsatz der Allzuständigkeit 91
II. Grundsatz der Gesamtzuständigkeit 94
III. Grundsatz der Allverantwortung 95
IV. Grundsatz der Gesamtverantwortung 96
1. § 77 AktG als Rechtsgrundlage? 96
2. Pflicht zur Selbstkontrolle als Rechtsgrundlage? 97
3. Für Kollegialorgane allgemein geltender Rechtsgrundsatz? 97
4. Kodifizierung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung? 99
C. (Un-)‌Abdingbarkeit der Grundsätze 100
I. Grundsatz der Gesamtverantwortung 100
1. Dogmatische Herleitung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung aus § 76 Abs. 1 AktG 101
a) Generaldirektor- und Führerprinzip als frühe Alternativen zur Gesamtleitung 101
b) Stärkung des Grundsatzes der Gesamtleitung durch das Aktiengesetz von 1965 102
c) Grundsatz der Gesamtverantwortung als Ausfluss des Grundsatzes der Gesamtleitung 103
d) Stellung des Kollegialprinzips 104
e) Zwischenergebnis 105
2. Unabdingbarkeit des Grundsatzes der Gesamtverantwortung 105
II. Grundsatz der Allverantwortung 106
III. Grundsatz der Gesamtzuständigkeit 109
IV. Grundsatz der Allzuständigkeit 110
D. Zusammenfassung der Erkenntnisse 110
§ 3 Delegationsfreundlichkeit der Zuständigkeit und Delegationsfeindlichkeit der Ver‍ant‍wortung für Vorstandsaufgaben 111
A. Delegationsfeindlichkeit der Vorstandsverantwortung 111
I. Unmöglichkeit der horizontalen Delegation von Verantwortung 112
1. Horizontale Delegation 112
2. Unübertragbarkeit der Verantwortung bei horizontaler Delegation 112
II. Unmöglichkeit der vertikalen Delegation von Verantwortung 113
1. Vertikale Delegation 113
2. Unübertragbarkeit der Verantwortung bei vertikaler Delegation 114
III. Unmöglichkeit der externen Delegation von Verantwortung 114
1. Externe Delegation 114
2. Unübertragbarkeit der Verantwortung bei externer Delegation 115
B. Grundsätzliche Delegationsfreundlichkeit der Zuständigkeit für Vor‍stands‍auf‍ga‍ben 115
C. Zusammenfassung der Erkenntnisse 115
§ 4 Zuständigkeit als Delegationsgegenstand und Grenzen ihrer Übertragbarkeit 115
A. Schlussfolgerungen zum Delegationsgegenstand 115
B. Grenzen der Delegierbarkeit von Zuständigkeit für Vorstandsaufgaben 116
I. Durch Gesetz ausdrücklich zugewiesene Pflichtaufgaben 117
II. Ungeschriebene Leitungspflichten 119
1. Durch typologische Betrachtung gewonnene Leitungspflichten 119
2. Angelegenheiten von herausragender Bedeutung 121
C. Zusammenfassung der Erkenntnisse 122
Teil 4: Delegationsfähigkeit der Compliance-Pflicht 123
§ 1 Compliance als Leitungspflicht des Vorstands 123
A. Compliance-Pflicht ist nicht gleichbedeutend mit der Pflicht zur Einrichtung ei‍ner Com‍pliance-Organisation 124
B. Meinungsstand zur normativen Verankerung der Compliance-Pflicht 126
I. Scheinauffassungen und „Selbstverständlichkeiten“ 126
II. Herleitung aus der Pflicht zur Einrichtung eines Überwachungssystems ge‍mäß § 91 Abs. 2 AktG? 127
III. Herleitung aus einer Gesamtanalogie zu spezialgesetzlichen Compliance-Vorschriften? 130
IV. Herleitung aus Ziff. 4.1.3 Satz 1 DCGK 2017, IDW PS 980 und ISO 19600? 132
1. DCGK 132
2. IDW PS 980 und ISO 19600 136
V. Herleitung aus der allgemeinen Pflicht zur sorgfältigen Unternehmensleitung gemäß §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG 138
1. Verortung der Compliance-Pflicht in §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG 139
2. Compliance als Leitungspflicht 140
3. Compliance als Sorgfaltspflicht 142
a) Legalitätspflicht als Sorgfaltspflicht 142
aa) Legalitätspflicht i.e.S. 143
bb) Legalitätskontrollpflicht 144
b) Unterschied zwischen der Compliance-Pflicht und der Legalitätspflicht 145
C. Zusammenfassung der Erkenntnisse 148
§ 2 Delegierbare und undelegierbare Elemente von Unternehmensleitungspflichten 149
A. Kein totales Delegationsverbot 150
B. Delegierbare und undelegierbare Elemente gesetzlich normierter Leitungspflich‍ten 151
I. Vorbereitung und Ausführung 151
II. Ausführung ist nicht gleich Durchführung 153
C. Delegierbare und undelegierbare Elemente ungeschriebener, durch typologische Betrachtung gewonnener Leitungspflichten 154
I. Kernbereich und Peripherie 154
II. „Immanente Pflichtenreduzierung“? 155
III. „Dekonstruktion des Delegationsverbots“? 157
IV. Vorbereitung und Ausführung der Kernaufgaben 158
D. Zusammenfassung der Erkenntnisse 159
§ 3 Delegierbare und undelegierbare Elemente der Compliance-Pflicht 159
A. Kernbereich und Peripherie der Compliance-Pflicht 160
B. Compliance-Ressort 164
I. Zulässigkeit der Geschäftsverteilung 164
1. Organisationsformen 165
2. Rechtmäßigkeit der Organisationsformen 166
II. Gestaltungsmodelle für Compliance-Ressorts aus der Praxis 167
III. Besonderheiten des Compliance-Ressorts 169
C. Zusammenfassung der Erkenntnisse 171
Teil 5: Horizontale Delegation und ihre Rechtsfolgen für die Compliance-Zuständigkeitsverteilung 172
§ 1 Formale Anforderungen an die Geschäftsverteilung 172
A. Auffassung der Rechtsprechung 173
B. Auffassungen innerhalb der Literatur 175
C. Stellungnahme 176
I. Dogmatische Erwägungen 176
II. Praktische Handhabung 177
§ 2 Dogmatik der horizontalen Compliance-Delegation 179
A. Zuständigkeitsübertragung 179
B. Wandel des Bezugspunkts der Verantwortung 180
C. Begründung der Überwachungspflicht für periphere Aufgaben sowie Vorbereitungs- und Ausführungsmaßnahmen 182
D. Zusammenfassung der Erkenntnisse 184
§ 3 Compliance-Zuständigkeitsverteilung infolge horizontaler Delegation 184
A. Zuständigkeit des Gesamtvorstands 184
I. Informationsakkumulation und initiale Compliance-Risikoanalyse 184
II. Konzeption und Implementierung einer Compliance-Organisation 186
1. Grundsatzentscheidungen der Compliance-Organisation 186
2. Ermessen bei Compliance-Entscheidungen 187
a) Die erste Stufe: das „Ob“ von Compliance 187
b) Die zweite Stufe: das „Wie“ von Compliance 188
aa) Ermessen hinsichtlich des „Wie“ von Compliance 188
bb) Rechtspflicht zur Implementierung eines institutionalisierten Compliance-Systems? 189
(1) Meinungsstand 190
(2) Stellungnahme 191
(a) Zweckmäßigkeitsgestützte Erwägungen 191
(b) Dogmatische Erwägungen 194
(3) Schlussfolgerungen 195
c) Zusammenfassung der Erkenntnisse 196
3. Compliance-Organisationsmodelle 196
a) Autonome Organisation 197
b) Matrix-Organisation 198
c) Integrierte Organisation 199
d) Dezentrale Organisation 199
e) Bewertung und Stellungnahme 200
4. Auswahl und Bestellung des Chief Compliance Officer 203
5. Bekenntnis des Vorstands zur Compliance 204
III. Systemprüfung und Nachjustierung 207
IV. Zusammenfassung der Erkenntnisse 208
B. Zuständigkeit des Compliance-Vorstands 209
I. Eigenständigkeit der Ressortführung 209
1. Dogmatische Grundlagen der Eigenständigkeit 210
a) Ressortprinzip 210
b) Kollegialprinzip 211
2. Praktische Auswirkungen 212
a) Ausschluss ressortfremder Vorstandsmitglieder 212
b) Ausschluss des Restvorstands 213
II. Schranken eigenständiger Ressortführung 215
1. Achtung durch den Gesamtvorstand aufgestellter Grundsätze 215
2. Durch Satzung oder Geschäftsordnung begründete Vorlagepflicht an den Gesamtvorstand 216
3. Vorlagepflicht bei Angelegenheiten von herausragender Bedeutung 216
4. Gemeinsames Handeln bei ressortübergreifenden Angelegenheiten 217
5. Vorlagerecht 218
III. Zusammenfassung der Erkenntnisse 218
C. Zuständigkeit einzelner Compliance-Ressort-fremder Vorstandsmitglieder 219
I. „First Line of Defense“ nach dem „Three Lines of Defense“-Modell 219
1. „Three Lines of Defense“-Modell 219
2. Kritik am Aufgabenspektrum der operativen Ressorts 220
II. Erste Verteidigungslinie abseits vom „Three Lines of Defense“-Modell 221
III. Zusammenfassung der Erkenntnisse 222
D. Zuständigkeit des Restvorstands 223
I. Vertrauensgrundsatz und „Misstrauensorganisation“ 224
1. Vertrauensgrundsatz 224
a) Rechtsgrundsatz des Vorstandshandelns 224
aa) Einfluss des Kollegialprinzips 225
bb) Einfluss des Ressortprinzips 226
cc) Achtung des Verschuldensgrundsatzes 226
b) Kodifizierung des Vertrauensgrundsatzes? 227
2. „Misstrauensorganisation“ 228
II. Überwachungsintensität und vertrauensbeeinflussende Faktoren 229
1. „Basislevel“ der Überwachungsintensität 230
a) Compliance-relevante Parameter 231
aa) Bedeutung des Compliance-Ressorts für das Unternehmen 231
bb) Institutionalisierungsgrad und Struktur der Compliance 231
cc) Person und bisherige Arbeitsleistung des Compliance-Vorstands 232
b) Gesteigerte Überwachungspflicht der Vorstandskollegen aus „sachnahen“ Ressorts? 233
aa) Auffassung des VG Frankfurt a.M.: gesteigerte Überwachungspflichten 234
bb) Gegenauffassung des Schrifttums: keine gesteigerten Überwachungspflichten 235
cc) Stellungnahme 235
(1) Verstoß gegen das Ressortprinzip 236
(2) Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz sowie das Verschuldensprinzip 236
(3) Verstoß gegen das Kollegialprinzip 237
(a) Verstoß gegen die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit 237
(b) Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz 237
(4) „Sachnähe“ als unscharfes Differenzierungskriterium 238
dd) Schlussfolgerungen 239
2. Vertrauenserschütternde und vertrauenszerstörende Umstände 240
a) Umstände, die in der Person des Compliance-Vorstands begründet sind 240
b) Compliance-Ressort-interne Missstände 241
c) Mängel der Arbeit des Compliance-Ressorts 241
d) Misstrauen allein aufgrund einer (Non-Compliance-)‌Krise? 242
aa) Meinungsstand 242
bb) Betrachtung für den Spezialfall einer Non-Compliance-Krise 243
3. Zusammenfassung der Erkenntnisse 246
III. Überwachung der Arbeit des Compliance-Vorstands 246
1. Informationelle Rechte und Pflichten 247
a) Berichtspflicht des Compliance-Vorstands 247
aa) Periodische Berichte 248
bb) Anlassbezogene Berichte 249
cc) Inhalt der Berichte und ihre Prüfung 250
dd) Form der Berichte 251
b) Informationsrecht und Informationseinholungspflicht des Restvorstands 252
aa) Informationsrecht 252
bb) Informationseinholungsrecht 252
(1) Grenzen der Informationseinholung 253
(2) Anlasslose und begründete Informationseinholung 254
(a) Anlasslose Informationseinholung 254
(b) Informationseinholung im Zusammenhang mit Defiziten der Arbeit des Compliance-Vorstands 255
cc) Informationseinholungspflicht des Restvorstands 257
c) Zusammenfassung der Erkenntnisse 258
2. Korrigierendes Einwirken auf den Compliance-Vorstand 259
3. Eigenmächtiges Eingreifen 259
a) Dogmatik des Rückübergangs der Compliance-Zuständigkeit 260
b) Interventionsrecht und Interventionspflicht 260
aa) Hinreichender Interventionsgrund 261
(1) Meinungsstand 261
(2) Stellungnahme 262
(a) Interventionsrecht bei Unklarheit hinsichtlich des Vorliegens eines Missstands 262
(b) Rechtswidrigkeit der Intervention trotz Bestätigung der Ar‍beit des Compliance-Vorstands 263
(c) Interventionsrecht auch bei Unzweckmäßigkeit 264
(d) Interventionsrecht unabhängig vom Relevanzgrad der An‍gelegenheit? 264
bb) Interventionspflicht 265
cc) Chronologie einer Intervention 266
dd) Auswirkungen der Intervention 267
(1) Einstimmiger Beschluss 267
(2) Gegenstimme des Compliance-Vorstands 267
(3) Handlungsmöglichkeiten des überstimmten Compliance-Vorstands 269
(a) Grundsätzliche Fügungs- und Mitwirkungspflicht 269
(b) Ausnahmsweise Verhinderungspflicht 270
(aa) Pflicht zur Einbeziehung des Aufsichtsrats 271
(bb) Pflicht zur Mandatsniederlegung? 271
(cc) Pflicht zur Meldung an die Behörden und zur Information der Öffentlichkeit? 272
(dd) Klagepflicht des überstimmten Compliance-Vorstands? 274
c) Widerspruchsrecht und Widerspruchspflicht 275
d) Zusammenfassung der Erkenntnisse 276
4. Delegation der Überwachungszuständigkeit auf ein ausschließliches Über‍wachungsressort? 277
a) Meinungsstand 277
b) Stellungnahme 278
Teil 6: Vertikale sowie externe Delegation und ihre Rechtsfolgen für die Compliance-Zuständigkeitsverteilung 281
§ 1 Dogmatik der Compliance-Delegation auf nachgeordnete Unternehmensebenen und Externe 282
A. Zulässigkeit der vertikalen sowie externen Delegation 282
B. (Compliance-)‌Vorstand als Delegant 283
C. Zuständigkeitsverteilung infolge vertikaler Delegation 285
I. Wandel der Pflichten des Compliance-Vorstands 285
II. Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesamtvorstand und Compliance-Vorstand im Hinblick auf den Chief Compliance Officer 288
D. Zuständigkeitsverteilung infolge externer Delegation 291
E. Zusammenfassung der Erkenntnisse 292
§ 2 Pflichten des Vorstands im Zusammenhang mit der vertikalen Delegation von Compliance-Zuständigkeit 293
A. Pflicht zur Auswahl interner Delegatare (cura in eligendo) 295
I. Auswahl des Chief Compliance Officer 296
1. Tätigkeitsüberblick 296
2. Anforderungsprofil 298
a) Fachliche Anforderungen 298
aa) Fehlende Vorgaben 298
(1) Fehlen allgemeiner gesetzlicher Vorgaben 298
(2) Fehlen einheitlicher Vorgaben privater Berufsverbände 299
bb) Jurist oder kein Jurist? 300
b) Persönliche Anforderungen 303
c) Unabhängigkeit des Chief Compliance Officer? 305
II. Zusammenfassung der Erkenntnisse 306
B. Pflicht zur Einweisung und Ressourcenausstattung interner Delegatare (cura in instruendo) 306
I. Einweisung 306
II. Ressourcenausstattung 308
C. Pflicht zur Überwachung interner Delegatare (cura in custodiendo) 309
I. Strukturelle Unterschiede zwischen horizontaler und vertikaler Delegation 310
II. Überwachung nachgeordneter Mitarbeiterebenen 313
1. Vertrauensgrundsatz bei vertikaler Delegation 313
2. Compliance-Informationsmanagement unterhalb der Vorstandsebene 315
3. Korrigierendes Einwirken und Intervention 318
4. Überwachung bei mehrstufiger vertikaler Delegation 319
III. Zusammenfassung der Erkenntnisse 320
§ 3 Pflichten des Vorstands im Zusammenhang mit der externen Delegation von Com‍p‍liance-Zuständigkeit 321
A. Externe Delegationsempfänger und ihre Funktionen 321
I. Überblick 321
II. Insbesondere die ausgelagerte Whistleblowing-Hotline 323
B. Pflicht zur Auswahl externer Delegationsempfänger (cura in eligendo) 327
I. Anforderungen an die Fachkunde externer Delegationsempfänger 328
II. Vollständige Unabhängigkeit externer Delegationsempfänger? 331
C. Pflicht zur Information und Ausstattung externer Delegationsempfänger‍ (cura in instruendo) sowie zu sonstiger Mitwirkung 333
D. Überwachung externer Delegationsempfänger (cura in custodiendo) 335
I. Verankerung eines vertraglichen Aufsichtsrechts 335
II. Insbesondere die Plausibilitätskontrolle im Hinblick auf externen Rechtsrat 336
E. Zusammenfassung der Erkenntnisse 340
Teil 7: Wahrnehmung der Compliance-Zuständigkeit bei der Verfolgung von Non-Compliance 342
§ 1 Zuständigkeitsverteilung vom „einfachen“ Comp‍liance-Verstoß bis zur Non-‍Com‍p‍liance-Krise 343
§ 2 Rechtspflicht zur Verfolgung von Non-Compliance 344
A. Verfolgungspflicht 344
B. Gegenstimmen zur Verfolgungspflicht 345
C. Stellungnahme 346
I. Ableitung der Compliance-Pflicht und ihre Ausprägungen 346
II. Legalitätspflicht und Business Judgment Rule 347
1. Grundlagen 347
2. Nützliche Pflichtverletzungen als Ausnahme von der Bereichsausnahme? 350
3. Ausnahme bei „Kleinstrechtsverletzungen“? 352
4. Nützliche Vertragsbrüche und Verstöße gegen „soft law“ 354
III. Umgehung unter Verweis auf das Ausführungsermessen? 356
D. Zusammenfassung der Erkenntnisse 357
§ 3 Maßnahmen im Zuge der Verfolgung von Non-Compliance: aufklären, abstellen, ahnden 358
A. Aufklärungspflicht 358
I. Aufklärungseinschränkung bzw. -verzicht als Pflichtverletzung des Vorstands 358
II. Internal Investigations 359
1. Ziele einer Internal Investigation 360
a) Sachverhaltsaufklärung 360
b) Schadensminderung 361
c) Sanktionierung und Prävention 363
2. Einleitung einer Internal Investigation 364
a) Einleitung durch den Gesamtvorstand 364
b) Einleitungspflicht? 365
c) Einleitungsanlass 366
3. Maßnahmen im Zuge einer Internal Investigation 367
III. Zusammenfassung der Erkenntnisse 368
B. Abstellungspflicht 369
C. Ahndungspflicht 370
I. Compliance-Verstöße von Mitarbeitern 371
II. Compliance-Verstöße von Aufsichtsratsmitgliedern 375
III. Zusammenfassung der Erkenntnisse 376
Teil 8: Organschaftliche Binnenhaftung für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Delegation von Compliance-Zuständigkeit 377
§ 1 Haftung des Vorstands gemäß § 93 Abs. 2 AktG: Tatbestandsseite 378
A. Pflichtverletzung 378
I. Grunderwägungen 378
II. Compliance-Organisationspflichtverletzungen infolge fehlerbehafteter De‍le‍gation 380
1. Pflichtverletzung durch Nichtzuweisung der primären Compliance-Zuständigkeit zu einem bestimmten Vorstandsressort? 380
2. Pflichtverletzung durch Delegation der Compliance-Zuständigkeit an „Be‍reichsvorstände“? 381
a) Stellung eines Bereichsvorstands im Gesellschaftsgefüge 382
b) Folgen des Versuchs vollständiger Compliance-Zuständigkeitsübertragung auf Bereichsvorstände 384
3. Pflichtverletzung durch Unterlassen der kritischen Prüfung und Verbesserung des Compliance-Systems 385
4. Pflichtverletzung durch fehlende Berichtslinien zum Gesamtvorstand sowie fehlendes Weisungsrecht gegenüber ressortfremden Mitarbeitern? 389
III. Compliance-Überwachungspflichtverletzungen sowie Pflichtverletzungen bei der Verfolgung von Non-Compliance 390
1. Pflichtverletzung durch Unterlassen der Verfolgung von Non-Compliance 390
2. Pflichtverletzung durch Unterlassen der Einwirkung auf den untätigen Restvorstand sowie der Einschaltung des Aufsichtsrats 391
3. Pflichtverletzungen trotz Fehlens primärer Zuständigkeit für das von Non-Compliance betroffene Ressort 391
IV. Zusammenfassung der Erkenntnisse 392
B. Verschulden 393
I. Keine Zurechnung fremden Verschuldens im Rahmen des § 93 Abs. 2 AktG 394
II. Rechtsfolge berechtigten Vertrauens auf fehlerhaften Rechtsrat: Fehlen einer Pflichtverletzung oder des Verschuldens? 395
1. Meinungsstand 396
2. Stellungnahme 397
3. Übertragung der Erkenntnisse auf die Compliance-Pflicht 400
III. Ermessensspielraum bei unklarer Rechtslage oder unverschuldeter Rechtsirr‍tum? 401
1. Meinungsstand 403
2. Stellungnahme 404
a) Gegen eine Anwendung von § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG in jedweder Form 404
b) Gegen die Heranziehung eines über § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG hinausgehenden Ermessens 406
c) Für die Anwendung der Grundsätze des unverschuldeten Rechtsirrtums 408
aa) Terminologische Bedenken 408
bb) Sorgfaltsanforderungen 409
3. Unverschuldeter Rechtsirrtum aufgrund der Novität der Compliance-Pflicht? 410
IV. Zusammenfassung der Erkenntnisse 412
§ 2 Haftung des Vorstands gemäß § 93 Abs. 2 AktG: Rechtsfolgenseite 413
A. Ersatzfähiger Schaden 413
I. Insbesondere die Zulässigkeit des Binnenregresses bei Unternehmensgeldbu‍ßen 413
1. Meinungsstand 414
2. Stellungnahme 415
a) Gegen einen unbegrenzten Innenregress 415
b) Gegen einen vollständigen Regressausschluss 416
c) Für eine Regressbegrenzung der Höhe nach 416
II. Vorteilsanrechnung 419
III. Rechtmäßiges Alternativverhalten 421
B. Gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 a.E. AktG 423
C. Zusammenfassung der Erkenntnisse 424
Teil 9: Resümee und Ausblick 425
Teil 10: Zusammenfassung der Erkenntnisse in Thesen 429
Literaturverzeichnis 453
Stichwortverzeichnis 505