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Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG

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Witt, Y. (2021). Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58204-4
Witt, Yannick. Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58204-4
Witt, Y (2021): Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58204-4

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Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG

Witt, Yannick

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 173

(2021)

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About The Author

Yannick Witt studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit dem Schwerpunktbereich im Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Ebendort fertigte er seine Dissertation zum Thema »Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG« unter Betreuung von Prof. Dr. Jens Koch an. Promotionsbegleitend war er in Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf im Bereich des Gesellschaftsrechts tätig. Seit Herbst 2020 absolviert er ein Postgraduiertenstudium an der University of Oxford (Magister Juris).

Abstract

Der erste Vorgänger des heutigen § 179a AktG, der Gesamtvermögensgeschäfte einer Aktiengesellschaft von der Zustimmung der Hauptversammlung abhängig macht, findet sich bereits im HGB 1900. Nichtsdestotrotz ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, greifbare Kriterien zur Bestimmung des ganzen Gesellschaftsvermögens herauszuarbeiten. Daher ist die Vorschrift nach wie vor Diskussionsgegenstand, wie das 2019 ergangene BGH-Urteil zur analogen Anwendung auf die GmbH zeigt.

Die Arbeit weist zunächst nach, dass der Schutzzweck der Norm sich nicht auch auf den Vermögensschutz erstreckt, sondern sich allein in der Dispositionsfreiheit der Aktionäre erschöpft. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien herausgearbeitet, anhand derer das ganze Gesellschaftsvermögen zu bestimmen ist. Nahezu alle in der Diskussion befindlichen Folgeprobleme der Norm lassen sich anschließend auf die dort gewonnenen Auslegungsergebnisse zurückführen.
»The Transfer of the Entire Assets of a Company Pursuant to Section 179a(1) German Stock Corporation Act«

Despite its long history, case law and literature have not succeeded to define the constituent element of Section 179a German Stock Corporation Act, the transfer of the entire assets of a company, which is subject to the approval of the shareholders’ meeting. The author demonstrates that the provision is intended solely to protect the shareholders’ freedom of disposition, not their assets. Based on this understanding, the entire assets are defined by means of qualitative criteria.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Kapitel 1: Einleitung 23
Kapitel 2: Der Begriff des ganzen Vermögens 27
§ 1 Gesellschaftsvermögen 27
§ 2 Das ganze Gesellschaftsvermögen 28
A. Anwendbarkeit bei Veräußerungen des nicht vollständigen Gesellschaftsvermögens 29
I. Rechtliche Würdigung einer Erstreckung des § 179a Abs. 1 AktG auf Veräußerungen des nicht vollständigen Gesellschaftsvermögens 29
1. Meinungsstand 29
2. Rechtliche Würdigung 31
II. Dogmatische Einordnung 32
1. Meinungsstand 32
2. Rechtliche Würdigung 33
III. Zwischenergebnis 36
B. Wertende Bestimmung des ganzen Vermögens 36
I. Maßgebliche Kriterien zur Ermittlung des ganzen Vermögens 37
1. Meinungsstand 37
a) Rechtsprechung 37
b) Literatur 38
2. Zulässigkeit des Aufstellens quantitativer Kriterien durch die Rechtsprechung 41
3. Auslegung des § 179a AktG 42
a) Wortlaut 42
b) Systematik 43
aa) Einordnung in die §§ 179ff. AktG 43
bb) Verhältnis zur Änderung des Unternehmensgegenstandes gemäß § 179 AktG 44
cc) Andere Normen, die auf das gesamte Vermögen abstellen 47
(1) § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB 47
(2) § 419 Abs. 1 BGB a.F. 49
(3) § 311b Abs. 3 BGB 50
dd) Zwischenergebnis 51
c) Historisch-teleologische Auslegung 52
aa) Meinungsstand 52
bb) Herleitung des Zwecks aus der Historie 54
(1) § 303 HGB 1897 54
(2) § 255 AktG 1937 55
(3) § 361 AktG 1965 57
(4) § 179a AktG 1994 57
cc) Anwendung des gefundenen Zwecks auf qualitative und quantitative Kriterien 58
d) Praktische Erwägung der Rechtsunsicherheit als Argument gegen qualitative Kriterien 59
4. Zusammenfassung 63
II. Einzelheiten zur Bestimmung des ganzen Vermögens nach qualitativen Kriterien 63
1. Maßgeblichkeit des Unternehmensgegenstandes, nicht des Gesellschaftszwecks 64
a) Generelle Unterscheidung von Unternehmensgegenstand und Gesellschaftszweck 64
b) Meinungsstand 65
aa) Packi 65
bb) Holzmüller-Urteil des BGH 66
cc) Meinungsstand im Übrigen 67
c) Rechtliche Würdigung 68
2. Konkretisierung des Unternehmensgegenstandes 71
a) In der Satzung festgelegter oder historisch gewachsener Unternehmensgegenstand? 71
aa) Meinungsstand in Deutschland 71
bb) Behandlung in Österreich 73
cc) Rechtliche Würdigung 74
(1) Konkretisierung der Satzung durch tatsächlichen Unternehmensgegenstand 74
(2) Widerspruch zwischen Satzung und tatsächlichem Unternehmensgegenstand 78
dd) Zwischenergebnis 80
b) Änderungen des Unternehmensgegenstandes aus Anlass der Veräußerung 80
aa) Meinungsstand 81
bb) Rechtliche Würdigung 83
(1) Wortlaut und Historie 83
(2) Anlassbezogene Änderung des Unternehmensgegenstandes als Umgehung des § 179a AktG? 84
(a) Umgehung wegen geringerer Voraussetzungen 85
(b) Widerspruch zum Telos des § 179a AktG 86
cc) Schlussfolgerung für das Verhältnis der Änderung des Unternehmensgegenstandes gemäß § 179 AktG zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a AktG 88
(1) Thesen 88
(2) Konstellationen 89
(3) Kritische Hinterfragung der eigenständigen Bedeutung von § 179a Abs. 1 AktG 90
dd) Zwischenergebnis 92
c) Mehrere Unternehmensgegenstände 93
aa) Meinungsstand 93
bb) Eigener Gegenvorschlag 94
cc) Rechtliche Würdigung 95
(1) Abgrenzungsprobleme beim Abstellen auf den verbleibenden Unternehmensgegenstand oder auf den Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit 95
(2) Konsistenz mit qualitativer Sichtweise 95
(a) Abstellen auf einen wesentlichen verbleibenden Unternehmensgegenstand oder auf den Schwerpunkt käme quantitativer Abgrenzung gleich 96
(b) Keine Notwendigkeit einer quantitativen Abgrenzung wegen des Wortlauts 97
(3) Telos des § 179a AktG 98
(a) Beschränkter Schutz der Dispositionsfreiheit 98
(b) Umfänglicher Schutz der Dispositionsfreiheit 100
dd) Zwischenergebnis 101
3. Wann kann der Unternehmensgegenstand nicht mehr ausgeübt werden? 102
a) Zur Auslegung des Unternehmensgegenstandes 102
b) Meinungsstand zur Fortführbarkeit des Unternehmensgegenstandes 106
aa) Packi 106
bb) Hausch 107
cc) Reiling 108
dd) Rechtsprechung 109
c) Vergleich zu ähnlichen Rechtsinstituten 109
aa) Materielle Unterkapitalisierung 110
(1) Darstellung der Grundlagen 110
(2) Übertragbarkeit auf § 179a Abs. 1 AktG: Rückschlüsse aus den Bezugsgrößen zum Eigenkapital 112
(a) Mindestbestand an Vermögensgegenständen 112
(b) Absoluter Mindestbestand an Vermögensgegenständen in Abhängigkeit vom Unternehmensgegenstand 114
(3) Zwischenergebnis 115
bb) Unterschreitung des Unternehmensgegenstandes 115
(1) Darstellung der Grundlagen 115
(2) Übertragbarkeit auf § 179a Abs. 1 AktG 118
(a) Eingrenzung nach Vermögensteilen 118
(b) Dauerhafte Unterschreitung des Unternehmensgegenstandes 122
(3) Zwischenergebnis 124
cc) Unternehmensbewertung 126
(1) Darstellung der Grundlagen 126
(2) Übertragbarkeit auf § 179a Abs. 1 AktG: Rückschlüsse aus der Behandlung nichtbetriebsbezogenen Vermögens 127
d) Einteilung in Fallgruppen 128
aa) Erste Konstellation: Unternehmensgegenstand mit Bezug zu konkreten Vermögensbestandteilen 129
bb) Zweite Konstellation: Unternehmensgegenstand mit Bezug zu allgemeinen Vermögensbestandteilen 129
cc) Dritte Konstellation: Unternehmensgegenstand ohne Bezug zu Vermögensbestandteilen 131
(1) Nachweis der Fallgruppe im Allgemeinen 131
(2) Teleologische Reduktion des § 179a Abs. 1 AktG bei einer Veräußerung des restlos ganzen Vermögens, wenn der Unternehmensgegenstand keine Vermögensgegenstände voraussetzt 132
e) Zwischenergebnis 134
4. Zusammenfassung 135
Kapitel 3: Tatbestandliche Folgefragen und Rechtsfolge des § 179a Abs. 1 AktG 138
§ 3 Berücksichtigung der Gegenleistung? 139
A. Meinungsstand 139
B. Rechtliche Würdigung 140
I. Grundsätzlich keine Berücksichtigung der Gegenleistung 140
II. Notwendigkeit einer ausnahmsweisen Berücksichtigung der Gegenleistung 142
III. Kriterien einer ausnahmsweisen Berücksichtigung der Gegenleistung 143
C. Zusammenfassung 145
§ 4 Subjektives Element 146
A. Meinungsstand 146
B. Rechtliche Würdigung 148
I. Subjektives Element als Ausgleich der Nachteile für den Vertragspartner durch die teleologische Extension 148
II. Keine unzumutbaren Nachteile für den Rechtsverkehr ohne subjektives Element 151
C. Zusammenfassung 153
§ 5 Sukzessive Veräußerungsvorgänge 153
A. Meinungsstand 153
B. Rechtliche Würdigung 154
§ 6 Das Verhältnis von § 179a Abs. 1 AktG zu § 311b Abs. 3 BGB 156
A. Unterschiede zwischen § 179a Abs. 1 AktG und § 311b Abs. 3 BGB 157
I. Gegenwärtiges Vermögen im Sinne von § 311b Abs. 3 BGB 157
II. Auflistungen der Veräußerungsgegenstände und Catch-All-Klauseln 159
III. Unanwendbarkeit des § 311b Abs. 3 BGB bei der Veräußerung von Einzelgegenständen 161
IV. Rechtsfolge des § 311b Abs. 3 BGB 163
V. Fazit zu dem Vergleich beider Vorschriften 163
B. Anwendbarkeit von § 311b Abs. 3 BGB auf juristische Personen 164
I. Meinungsstand 164
II. Rechtliche Würdigung 165
C. Verhältnis der Anwendungsbereiche von § 179a Abs. 1 AktG und § 311b Abs. 3 BGB zueinander 169
I. Meinungsstand 169
II. Rechtliche Würdigung 170
1. Gesetzesbegründung zum Umwandlungsbereinigungsgesetz 1994 170
2. Telos des § 311b Abs. 3 BGB 171
D. Zusammenfassung 173
§ 7 Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 179a Abs. 1 Satz 1 AktG 174
A. Auswirkungen auf das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft 175
I. Meinungsstand 175
1. (Schwebende) Unwirksamkeit nur des Verpflichtungsgeschäfts 175
2. Wirksamkeit des Verpflichtungs- und des Verfügungsgeschäfts 177
3. Unwirksamkeit des Verpflichtungs- und des Verfügungsgeschäfts 178
4. Differenzierung nach der Schutzwürdigkeit des Vertragspartners 178
II. Rechtliche Würdigung 179
1. (Schwebende) Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts 179
2. Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts 181
B. Kein Revokationsrecht analog § 1368 BGB 182
C. Zusammenfassung 184
Kapitel 4: Abgrenzungsfragen im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 179a AktG 185
§ 8 Anwendbarkeit auf die aufgelöste Gesellschaft 185
A. Anwendung in der Liquidation 186
I. Meinungsstand 186
1. Literatur 186
2. Rechtsprechung 188
II. Rechtliche Würdigung 189
1. Wortlaut und Historie des § 179a Abs. 3 AktG 189
2. Telos 191
3. Rückschlüsse aus § 303 Abs. 2 HGB 1897? 194
4. Systematik 195
III. Zusammenfassung 196
B. Anwendung in der Insolvenz 196
I. Anwendbarkeit bei der Veräußerung des ganzen Vermögens durch eine insolvente Aktiengesellschaft 197
1. Anwendbarkeit in der Regelinsolvenz 197
a) Meinungsstand 197
b) Rechtliche Würdigung 198
2. Anwendbarkeit in der Eigenverwaltung 200
a) Meinungsstand 200
b) Rechtliche Würdigung 202
II. Anwendbarkeit bei der Veräußerung des ganzen Vermögens durch eine überschuldete Aktiengesellschaft 203
III. Anwendbarkeit bei der Veräußerung von Beteiligungen an einer insolventen Gesellschaft 205
IV. Zusammenfassung 207
§ 9 Anwendbarkeit bei konzerninternen Veräußerungen 208
A. Zusammenhang von Konzernsachverhalten, Unternehmensgegenstand und § 179a AktG 208
I. Der Unternehmensgegenstand im Konzern 208
II. Auswirkungen von Konzernklauseln auf § 179a Abs. 1 AktG 211
B. Vermögensübertragung durch eine Mutter- auf eine Tochtergesellschaft 212
I. Verhältnis von § 179a AktG zu anderen Rechtsinstituten 212
1. Verhältnis von § 179a Abs. 1 AktG zur Ausgliederung 212
2. Verhältnis von § 179a Abs. 1 AktG zur sog. Holzmüller-Doktrin 213
II. Meinungsstand 214
III. Ausgangsthese 215
IV. Rechtliche Würdigung 216
V. Zwischenergebnis 217
C. Gesamtvermögensgeschäft der Muttergesellschaft bei einer Vermögensübertragung durch eine Tochtergesellschaft 218
I. Meinungsstand 218
1. Rechtsprechung 218
a) LG Hannover, Urt. v. 30.05.2000 (Az.: 26 O 79/98) und OLG Celle, Urt. v. 07.03.2001 (Az.: 9 U 137/00) 218
b) Holzmüller-Urteil des BGH 220
c) LG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.07.1997 (Az.: 3/5 O 162/95) 220
2. Literatur 221
II. Rechtliche Würdigung 222
1. Voraussetzungen der Analogie 223
2. Einzelheiten der Analogie 225
a) Methodischer Anknüpfungspunkt für die Zustimmung der Hauptversammlung der Obergesellschaft 225
b) Außenwirkung der Zustimmungsentscheidung innerhalb der Obergesellschaft 226
c) Mindestbeteiligung der Mutter- an der Tochtergesellschaft? 227
III. Zwischenergebnis 228
D. Zusammenfassung 229
§ 10 Anwendbarkeit bei Zusammenschlüssen unter Gleichen 230
A. Meinungsstand 231
B. Rechtliche Würdigung 232
C. Zusammenfassung 234
§ 11 Anwendbarkeit auf Projektgesellschaften 234
A. Meinungsstand 234
B. Rechtliche Würdigung 236
I. Vereinbarkeit mit dem Telos des § 179a Abs. 1 AktG 236
II. Bindungswirkung des Unternehmensgegenstandes 237
III. Keine Schutzbedürftigkeit neu eintretender Gesellschafter 238
IV. Systematik 239
C. Dogmatische Einordnung der Ausnahme 241
D. Zusammenfassung 242
Kapitel 5: Entsprechende Anwendung auf andere Gesellschaftsformen 243
§ 12 Analoge Anwendung des § 179a Abs. 1 AktG auf die GmbH 243
A. Meinungsstand 243
I. Rechtsprechung 243
1. BGH, Urt. v. 08.01.2019 (Az.: II ZR 364/18) 243
2. Sonstige Rechtsprechung 245
II. Literatur 247
1. Literatur vor Januar 2019 247
2. Literatur nach Januar 2019 248
B. Voraussetzungen der Analogie 250
I. Planwidrige Regelungslücke 250
II. Vergleichbare Interessenlage 251
1. Entscheidung über die Ausübbarkeit des Unternehmensgegenstandes obliegt den Gesellschaftern 252
2. Verstoß der Geschäftsführung hat keine Außenwirkung 253
3. Verhältnis von Schutz des Rechtsverkehrs und Schutz der Gesellschafter 254
a) Schutz des Rechtsverkehrs 255
b) Schutz der Gesellschafter 256
aa) Der Geschäftsführung zugewiesene Entscheidungen als Bezugspunkt 256
bb) Den Gesellschaftern zugewiesene Entscheidungen als Bezugspunkt 258
III. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der unbeschränkbaren Vertretungsmacht der Geschäftsführung 260
C. Zusammenfassung 262
§ 13 Beschlussanforderungen bei der analogen Anwendung auf die GmbH 263
A. Beschlussform 264
I. Meinungsstand 264
1. Meinungsstand vor Januar 2019 264
2. Meinungsstand nach Januar 2019 266
II. Rechtliche Würdigung 267
B. Beschlussmehrheit 268
I. Meinungsstand 269
1. Meinungsstand vor Januar 2019 269
2. Meinungsstand nach Januar 2019 270
II. Rechtliche Würdigung 270
C. Formelle Beschlussanforderungen analog § 179a Abs. 2 AktG? 272
I. Meinungsstand 273
II. Rechtliche Würdigung 274
D. Zusammenfassung 276
§ 14 Analoge Anwendung des § 179a Abs. 1 AktG auf Personengesellschaften 276
A. Meinungsstand 277
I. Rechtsprechung 277
1. BGH, Urt. v. 09.01.1995 (Az.: II ZR 24/94) – Night Club II 277
2. Sonstige Rechtsprechung 278
II. Literatur 279
B. Voraussetzungen der Analogie 282
I. Planwidrige Regelungslücke 282
1. Meinungsstand 283
a) Verhältnis von Grundlagengeschäften zu analoger Anwendung des § 179a Abs. 1 AktG 283
b) Einordnung der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens als Grundlagengeschäft 284
2. Rechtliche Würdigung 285
II. Vergleichbare Interessenlage 288
1. Entscheidung über Ausübbarkeit des Unternehmensgegenstandes obliegt den Gesellschaftern 288
2. Verstoß der Geschäftsführung hat keine Außenwirkung 288
3. Verhältnis von Schutz des Rechtsverkehrs und Schutz der Gesellschafter 289
a) Schutz des Rechtsverkehrs 289
aa) Herleitung der Prüfungsvoraussetzungen anhand der Rechtslage bei der Aktiengesellschaft 289
bb) Rechtslage bei Personengesellschaften 291
b) Schutz der Gesellschafter 293
C. Zusammenfassung und praktischer Ausblick 294
§ 15 Anwendung von § 179a Abs. 1 AktG auf die KGaA 295
A. Meinungsstand 295
I. Anwendung von § 278 Abs. 3 AktG 295
II. Anwendung von § 278 Abs. 2 AktG 296
B. Rechtliche Würdigung 297
I. Historische Auslegung 297
II. Verhältnis von § 278 Abs. 2 zu Abs. 3 AktG 298
III. Die Veräußerung des ganzen Vermögens im Personengesellschaftsrecht 300
C. Zusammenfassung 301
Kapitel 6: Thesen 303
Literaturverzeichnis 308
Stichwortverzeichnis 328