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Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft

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Meyer, M. (2021). Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58177-1
Meyer, Moritz. Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58177-1
Meyer, M (2021): Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58177-1

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Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft

Meyer, Moritz

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 181

(2021)

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About The Author

Moritz Meyer studierte ab 2011 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Die Erste juristische Prüfung legte er im Herbst 2016 ab. Nach einer zwischenzeitlichen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg war er promotionsbegleitend am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der WWU Münster beschäftigt. Die Promotion erfolgte 2020. Das Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beendete er 2022. Seither ist er Rechtsanwalt im Hamburger Büro der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A.

Abstract

Nicht selten kommt es zu Interessenkonflikten im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft. Abgesehen von den bislang fehlenden einheitlichen Maßstäben hinsichtlich deren Behandlung erschien die weitergehende rechtliche Adressierung solcher Interessenkonflikte nicht kohärent und ließ einen ganzheitlichen Ansatz vermissen. Vor diesem Hintergrund wird in der Untersuchung aufgezeigt, wie mit bestehenden Interessenkonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern zu verfahren ist. Darüber hinaus werden auf der Basis von und einhergehend mit einer gründlichen Definition des Interessenkonflikts und seiner Kategorisierung anhand bestimmter Merkmale ein einheitlicher Interessenkonfliktsbegriff sowie ein schlüssiges (Gesamt-)System herausgearbeitet, das auch weitere Regelungsfelder und Berührungspunkte mit vorhandenen Normen einschließt. Dazu zählen die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex, auch zur Unabhängigkeit, sowie die Inkompatibilitäten und die Business Judgment Rule nach dem Aktiengesetz.»Conflicts of Interests in the Supervisory Board of the German Stock Corporation«

The study addresses the question of how conflicts of interests of members of the supervisory board should be dealt with. It is based on a thorough definition and categorization of what constitutes a conflict of interests. Apart from a consistent concept, the author develops a coherent system for handling conflicts of interests, which, inter alia, takes into account the provisions of the German Corporate Governance Code and the German Stock Corporation Act.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 19
§ 1 Einführung 25
A. Gegenstand der Arbeit 26
B. Gang der Untersuchung 28
§ 2 Das Auftreten von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat 30
A. Wirkungsbereich und Verhaltensmaxime des Aufsichtsrats 30
I. Die Organe der AG und ihre Kompetenzen 31
1. Der Vorstand: Zentrales Organ der Geschäftsführung 31
2. Die Hauptversammlung: Willensbildungsorgan der Aktionäre 33
3. Der Aufsichtsrat: „Aufsicht“ und „Rat“ 36
a) Laufende Überwachung des Vorstands 36
aa) Informations- und Einsichtsrechte 37
bb) Zustimmungsvorbehalte 38
cc) Sonstige Mittel der Überwachung 38
b) Einfluss auf die Unternehmenspolitik 39
c) Weitere Kompetenzen und Aufgaben 40
d) Verhaltensanforderungen und Verantwortlichkeit 41
II. Das von den Aufsichtsratsmitgliedern der AG zu wahrende Unternehmensinteresse 42
B. Anlage von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat 44
I. Zusammensetzung und Organisation des Aufsichtsrats 45
1. Komposition des Gremiums 45
a) Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder 46
b) Persönliche und gremienbezogene Voraussetzungen der Aufsichtsratstätigkeit 48
2. Innere Ordnung des Aufsichtsrats und Zustandekommen von Aufsichtsratsbeschlüssen 50
II. Konfliktpotenzial aufgrund pluralistischer Interessenvertretung 52
C. Zu Begriff, Dogmatik und Typologie von Interessenkonflikten 57
I. Begriff des Interessenkonflikts 59
1. Kumulation (teil‑)inkompatibler Interessen in einer Person (Interessengegensatz) 61
2. „Relevanzschwelle“ im Sinne der Vernachlässigungsgefahr für eines der Interessen 63
3. Zwischenergebnis: Eigene Definition des Interessenkonflikts und deren Übertragung auf den Aufsichtsrat 66
II. Notwendigkeit der rechtlichen Behandlung 67
III. Feststellung von Interessenkonflikten einschließlich ihrer rechtlichen Adressierung 70
1. Formell-typisierter und entgrenzter Konfliktbegriff 70
2. Perspektive zur Feststellung von „Interessenkonflikten“ 71
IV. Arten von Interessenkonflikten 74
1. Einordnung anhand der Frequenz der aus einem Interessengegensatz entstehenden Interessenkonflikte 75
2. Einordnung anhand des relativen Ausmaßes des Interessenkonflikts 77
3. Abstufung: Reale und (nur) potenzielle Interessenkonflikte 79
4. Unterscheidung: Interne und externe Interessenkonflikte 83
V. Verhältnis der Begriffe „Interessenkonflikt“, „Interessenkollision“ und „Interessenwiderstreit“ zueinander 84
D. Zum Begriff der „Pflichtenkollision“ 85
I. Bestandsaufnahme: Gelegentliche Verwendung des Begriffs „Pflichtenkollision“ mit nur oberflächlichen Erläuterungen 87
II. Prüfung und Stellungnahme: Überhöhung eines tatsächlich oft nicht existenten Phänomens 88
1. Vermeidung von Pflichtenkollisionen durch den Grundsatz der Rollentrennung (Sphärendifferenzierung) 89
a) Trennung nach Pflicht- bzw. Tätigkeitsbereichen 89
b) Folgerung: Meist keine Pflichtenkollision zwischen mehreren Aufsichtsratsmandaten aufgrund der Konzentration auf den jeweiligen Pflichtenkreis 91
c) Keine abweichenden Anforderungen aufgrund der Schaffgotsch-Rechtsprechung 92
2. Pflichtenkollisionen aufgrund der auch außerhalb der Unternehmenssphäre bestehenden Verschwiegenheitspflicht? 94
3. Zwischenergebnis: „Pflichtenkollision“ als mindestens partieller Phantombegriff im Zusammenhang mit Interessenkonflikten im Aufsichtsrat 97
a) Keine wechselseitige Verbindung der Unterscheidung von „Interessenkonflikten“ und „Pflichtenkollisionen“ zur Frage der Herkunft des Interessenkonflikts 99
b) Keine abweichende rechtliche Behandlung von Interessenkonflikten und Pflichtenkollisionen 100
III. Unabhängigkeit der Annahme von Interessenkonflikten vom (Nicht‑)Vorliegen von Pflichtenkollisionen 102
§ 3 Vermeidung von Interessenkonflikten durch den präventiven Ausschluss bestimmter Personen von der Aufsichtsratstätigkeit 106
A. Inkompatibilitäten als Mittel zur Konfliktprävention 106
I. Gesetzliche Hinderungsgründe für die Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied und der dahinter stehende Normzweck 108
II. Ungeschriebene Bestellungshindernisse aufgrund von Interessenkonflikten in Analogie zu den gesetzlich geregelten Inkompatibilitäten? 111
1. Keine planwidrige Regelungslücke 113
2. Exkurs und eigener Ansatz: Zur vergleichbaren Interessenlage – Einpassung bestehender Inkompatibilitätsvorschriften in die Konfliktdogmatik 116
B. Kein Wettbewerbsverbot als Mittel zur Konfliktprävention 119
C. Unabhängigkeit als Mittel zur Konfliktprävention 120
I. Keine Unabhängigkeitsvorgaben des Aktiengesetzes de lege lata und der bisherigen Rechtsprechung 121
II. Anforderungen der Empfehlung der EU-Kommission vom 15. Februar 2005 122
1. Inhalt der Empfehlung der EU-Kommission 122
2. Bedeutung der Empfehlung der EU-Kommission als solche 123
3. Bedeutung der Empfehlung der EU-Kommission vermittels nationaler Rechtsnormen 125
III. Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit 127
1. Kein schlussendlich überzeugendes Verständnis der Merkmale von Ziff. 5.4.2 S. 2 DCGK a. F. sowie von Empfehlung C.7 Abs. 1 S. 2 DCGK und Empfehlung C.9 Abs. 2 DCGK im Schrifttum 131
2. Eigener Ansatz: Übertragung des zu Empfehlung E.1 S. 3 DCGK (Ziff. 5.5.3 S. 2 DCGK a. F.) entwickelten Begriffsverständnisses 133
D. Bewertung unter Rückgriff auf die Ergebnisse aus § 2 136
I. Verbindliche Ausschaltung konfliktträchtiger Personalia im Aufsichtsrat in nur überschaubarem Umfang 137
II. Schaffung eines Querbezugs zwischen dem Unabhängigkeitspostulat im DCGK und Inkompatibilitäten im Aktiengesetz 138
III. Mögliche Folgerungen für das Verhältnis von Interessenkonflikten und Unabhängigkeit nach den Vorgaben des DCGK 139
§ 4 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung: Der Pflichtenkatalog bei Interessenkonflikten im Aufsichtsrat 143
A. Verpflichtende Offenlegung des Interessenkonflikts 145
I. Rechtliche Grundlage 146
II. Bedeutung als notwendige Vorbedingung weiterer Maßnahmen und eigenständiger Beitrag zur Bewältigung des Konflikts 147
III. Empfänger 149
1. Der Meinungsstand betreffend den Empfänger der Offenlegung vor der DCGK-Reform 2020 150
2. Herleitung des richtigen Empfängers der Offenlegung aus der Kompetenzverteilung zwischen dem Gesamtaufsichtsrat und dem Aufsichtsratsvorsitzenden 153
a) Allgemeine Möglichkeit zur Begründung einer Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten 155
aa) Grundlagen der Kompetenzverteilung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Aufsichtsratskollektiv 156
bb) Überblick über die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden 157
cc) Lückenhaftigkeit der Kompetenzverteilung und deren Überbrückung in Theorie und Praxis 161
b) Eigene Begründung der Empfangskompetenz des Aufsichtsratsvorsitzenden und Beseitigung bestehender Unklarheiten im Zusammenhang mit der Behandlung von Interessenkonflikten 163
aa) Grundsätzliche Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats 163
bb) (Partielle) Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden für Interessenkonfliktmaßnahmen aus zeitlichen Gründen 164
cc) Notwendigkeit der Information des Aufsichtsratsvorsitzenden 164
dd) Keine unmittelbare Information des Aufsichtsratsplenums 166
ee) Verpflichtende Information des Gesamtaufsichtsrats über Interessenkonflikte durch den Aufsichtsratsvorsitzenden 167
IV. Umfang und Spannungsverhältnis zur Verschwiegenheitspflicht 167
1. Drohende Verletzung der Verschwiegenheitspflicht etwa gegenüber einer anderen Gesellschaft 168
2. Exkurs: Drohende Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber der in der Konfliktbewältigung befindlichen Gesellschaft durch daneben bestehende Empfehlungen und Pflichten zur Offenlegung? 169
a) Zur Konfliktoffenlegung nach Empfehlung E.1 S. 2 DCGK (Ziff. 5.5.3 S. 1 DCGK a. F.) 170
b) Zur Reichweite der §§ 131, 171 Abs. 2 AktG 172
V. Nähere Bestimmung der Schwelle der Offenlegungspflicht 174
1. Offenlegung nur bei realen Interessenkonflikten 175
2. Offenlegung jedes Interessenkonflikts als praktikable Regel 177
3. Offenlegung in der Praxis auch beim bloßen Verdacht eines Interessenkonflikts 179
B. Weitere Maßnahmen und Pflichten des Konfligierten und der übrigen Aufsichtsratsmitglieder – eigenes Konzept 180
I. Kompetenzen des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Aufsichtsratsplenums – das zu erwartende weitere Verfahren im Anschluss an die Offenlegung des (vermeintlichen) Interessenkonflikts 183
1. Tätigwerden des Aufsichtsratsvorsitzenden 183
a) Beurteilung und Verhängung von Maßnahmen durch den Aufsichtsratsvorsitzenden 184
b) Informationsweitergabe an das Aufsichtsratsplenum 185
2. Tätigwerden des Aufsichtsratsplenums 186
a) Verhängung von Interessenkonfliktmaßnahmen bei erstmaliger Feststellung eines Interessenkonflikts 187
b) Zugrundelegung des durch den Aufsichtsratsvorsitzenden festgestellten Interessenkonflikts durch das Aufsichtsratsplenum 187
c) Prüfung durch das Gericht: Mögliche Revision nach vorheriger Beschlussfassung des Aufsichtsratskollektivs 189
II. Vorbemerkung: Verbindliches Handlungsprogramm anstelle eines von der Konfliktstärke abhängigen Stufensystems 190
1. Ohnehin bestehende Unsicherheiten bei der Beschränkung des Stimmrechts im Sinne einer Interessenkonfliktmaßnahme 190
a) Meinungsstand 190
aa) Kein allgemeines Stimmverbot 193
bb) Erweitertes Stimmverbot und Möglichkeit eines Stimmrechtsausschlusses neben der analogen Anwendung von § 34 BGB 194
b) Recht oder gar Pflicht zur Stimmenthaltung? 196
c) Bewertung 197
2. Eigener Ansatz: Erhöhte Rechtssicherheit und Praktikabilität durch den Verzicht auf die Konfliktstärke als Determinante 198
III. Teilnahmeausschluss 200
1. Rechtliche Grundlage 201
2. Modalitäten 203
3. Materielle Voraussetzung eines Teilnahmeausschlusses: Vorliegen eines Interessenkonflikts 207
a) Teilnahmeausschluss bei jedem Interessenkonflikt 208
b) Ausnahme bei der organinternen Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats ohne Sanktionsnatur 210
4. Korrespondierende Pflicht des Konfligierten zum Teilnahmeverzicht 212
IV. Ausschluss vom Informationsfluss 214
1. Rechtliche Grundlage 215
2. Modalitäten 215
3. Materielle Voraussetzung eines Ausschlusses vom Informationsfluss: Vorliegen eines Interessenkonflikts 217
4. Korrespondierende Pflicht des Konfligierten zum Informationsverzicht 219
V. Ruhenlassen des Mandats? 219
VI. Beendigung des Mandats 221
1. Abberufung aus wichtigem Grund 222
a) Rechtliche Grundlage 222
b) Modalitäten 222
c) „Wichtiger Grund“ in der Person des Abzuberufenden 224
2. Mandatsniederlegung 227
a) Pflicht zur Amtsniederlegung? 229
b) Auslöser der Niederlegungspflicht 230
3. Verhältnis von Abberufung und Mandatsniederlegung 231
C. Bewertung unter Rückgriff auf die Ergebnisse aus § 2 und aus § 3 233
I. Schaffung eines klaren Systems zur Behandlung von Interessenkonflikten 233
II. Schaffung begrifflicher Stringenz im Rahmen des Systems zur Behandlung von Interessenkonflikten 234
III. Erleichterte Herausbildung einer Kasuistik mit Vorteilen für die Identifikation von Interessenkonflikten 235
IV. Votum gegen die vorschnelle Annahme von Interessenkonflikten 236
V. Bedrohung des Gleichgewichts in paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräten 236
VI. Kein illegitimer Eingriff in die Rechte des Konfligierten 238
1. Keine kritikwürdige Pauschalität der vorgeschlagenen Lösung 240
2. Notwendigkeit eines Teilnahmeausschlusses zur Beseitigung der Gefahr konfliktbeeinflussten Verhaltens 240
3. Wahrung der Interessen der Beteiligten 242
VII. Ausschussbildung statt Interessenkonfliktmaßnahmen? 244
VIII. Resümee und Hinweise für die Praxis 245
D. Die Änderung des Aktiengesetzes durch das ARUG IIx03 – ein die Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat prägendes Faktum? 246
I. Kritik am Normtext 248
II. Keine Hinweise bezüglich des Begriffsinhalts und der Dogmatik des Interessenkonflikts 251
III. Keine allgemeine Vorgabe für die Auswahl von Interessenkonfliktmaßnahmen – Einpassung von § 111b Abs. 2 AktG in das herausgearbeitete System 252
§ 5 Die möglichen Konsequenzen pflichtwidrigen Verhaltens des Konfligierten und der übrigen Aufsichtsratsmitglieder 256
A. Mögliche Auswirkungen auf Aufsichtsratsbeschlüsse 259
I. Fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse und ihre Rechtsfolgen 260
II. Ungenügende Reaktion auf einen bestehenden Interessenkonflikt 264
III. Überschießende Reaktion auf einen tatsächlich nicht bestehenden Interessenkonflikt (der nötigen Art) 267
B. Haftung gegenüber der Gesellschaft wegen der Nichtbefolgung von Pflichten im Umgang mit Interessenkonflikten 272
I. Haftung des (nicht) konfligierten Aufsichtsratsmitglieds 273
II. Haftung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder 275
C. (Nicht‑)Anwendbarkeit der Business Judgment Rule aus § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 276
I. Keine Reduzierung der gerichtlichen Kontrolldichte zugunsten des betroffenen Aufsichtsratsmitglieds im Konfliktfall 278
1. Kein nur potenzieller Interessenkonflikt 279
2. Vorliegen eines Interessenkonflikts nach allgemeinen Maßstäben 280
3. Neutralisierender Effekt einer Beachtung der Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten 284
a) Grundsätzliche Möglichkeit der Anwendung der Business Judgment Rule trotz des Vorliegens eines Interessenkonflikts 284
b) Rückgriff auf die Maßnahmen zur Konfliktbewältigung 286
c) Konkret: Die nötigen Maßnahmen zum Erhalt der Business Judgment Rule 287
II. Entfall der Haftungserleichterungen für die übrigen Gremienmitglieder wegen des Interessenkonflikts eines Aufsichtsratsmitglieds 290
1. Mehrheitsbetrachtung 291
2. Gesamtbetrachtung 292
3. Einzelbetrachtung 293
4. Stellungnahme: Individualvoraussetzung mit zusätzlichen Wertungsgesichtspunkten 295
a) Die Freiheit von Sonderinteressen als individuelles Kriterium bei grundsätzlicher Unabhängigkeit von der Offenlegung des Interessenkonflikts 296
b) Eigener Ansatz: Ausschluss von § 93 Abs. 1 S. 2 AktG bei „vernünftigerweise“ fehlender Berechtigung zur Annahme eines Handelns auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft 298
aa) Keine Kenntnis der übrigen Aufsichtsratsmitglieder von dem Interessenkonflikt mangels Offenlegung und anderweitiger Informationsquellen 301
bb) Durch Offenlegung oder anderweitig erlangte Kenntnis der übrigen Aufsichtsratsmitglieder von dem Interessenkonflikt – die nötigen Maßnahmen zum Erhalt der Business Judgment Rule 304
D. Bewertung unter Rückgriff auf die Ergebnisse aus § 2 und aus § 4 311
I. Erzielung einer verhaltenssteuernden Wirkung der Business Judgment Rule 312
II. Beseitigung dogmatischer Friktionen 313
III. Erneut: Schaffung begrifflicher Stringenz im Rahmen des Systems zur Behandlung von Interessenkonflikten 316
§ 6 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in Thesen 317
Literaturverzeichnis 330
Stichwortverzeichnis 349