Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 181
(2021)
Additional Information
Book Details
Pricing
About The Author
Moritz Meyer studierte ab 2011 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Die Erste juristische Prüfung legte er im Herbst 2016 ab. Nach einer zwischenzeitlichen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg war er promotionsbegleitend am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der WWU Münster beschäftigt. Die Promotion erfolgte 2020. Das Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg beendete er 2022. Seither ist er Rechtsanwalt im Hamburger Büro der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A.Abstract
Nicht selten kommt es zu Interessenkonflikten im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft. Abgesehen von den bislang fehlenden einheitlichen Maßstäben hinsichtlich deren Behandlung erschien die weitergehende rechtliche Adressierung solcher Interessenkonflikte nicht kohärent und ließ einen ganzheitlichen Ansatz vermissen. Vor diesem Hintergrund wird in der Untersuchung aufgezeigt, wie mit bestehenden Interessenkonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern zu verfahren ist. Darüber hinaus werden auf der Basis von und einhergehend mit einer gründlichen Definition des Interessenkonflikts und seiner Kategorisierung anhand bestimmter Merkmale ein einheitlicher Interessenkonfliktsbegriff sowie ein schlüssiges (Gesamt-)System herausgearbeitet, das auch weitere Regelungsfelder und Berührungspunkte mit vorhandenen Normen einschließt. Dazu zählen die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex, auch zur Unabhängigkeit, sowie die Inkompatibilitäten und die Business Judgment Rule nach dem Aktiengesetz.»Conflicts of Interests in the Supervisory Board of the German Stock Corporation«The study addresses the question of how conflicts of interests of members of the supervisory board should be dealt with. It is based on a thorough definition and categorization of what constitutes a conflict of interests. Apart from a consistent concept, the author develops a coherent system for handling conflicts of interests, which, inter alia, takes into account the provisions of the German Corporate Governance Code and the German Stock Corporation Act.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
§ 1 Einführung | 25 | ||
A. Gegenstand der Arbeit | 26 | ||
B. Gang der Untersuchung | 28 | ||
§ 2 Das Auftreten von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat | 30 | ||
A. Wirkungsbereich und Verhaltensmaxime des Aufsichtsrats | 30 | ||
I. Die Organe der AG und ihre Kompetenzen | 31 | ||
1. Der Vorstand: Zentrales Organ der Geschäftsführung | 31 | ||
2. Die Hauptversammlung: Willensbildungsorgan der Aktionäre | 33 | ||
3. Der Aufsichtsrat: „Aufsicht“ und „Rat“ | 36 | ||
a) Laufende Überwachung des Vorstands | 36 | ||
aa) Informations- und Einsichtsrechte | 37 | ||
bb) Zustimmungsvorbehalte | 38 | ||
cc) Sonstige Mittel der Überwachung | 38 | ||
b) Einfluss auf die Unternehmenspolitik | 39 | ||
c) Weitere Kompetenzen und Aufgaben | 40 | ||
d) Verhaltensanforderungen und Verantwortlichkeit | 41 | ||
II. Das von den Aufsichtsratsmitgliedern der AG zu wahrende Unternehmensinteresse | 42 | ||
B. Anlage von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat | 44 | ||
I. Zusammensetzung und Organisation des Aufsichtsrats | 45 | ||
1. Komposition des Gremiums | 45 | ||
a) Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder | 46 | ||
b) Persönliche und gremienbezogene Voraussetzungen der Aufsichtsratstätigkeit | 48 | ||
2. Innere Ordnung des Aufsichtsrats und Zustandekommen von Aufsichtsratsbeschlüssen | 50 | ||
II. Konfliktpotenzial aufgrund pluralistischer Interessenvertretung | 52 | ||
C. Zu Begriff, Dogmatik und Typologie von Interessenkonflikten | 57 | ||
I. Begriff des Interessenkonflikts | 59 | ||
1. Kumulation (teil‑)inkompatibler Interessen in einer Person (Interessengegensatz) | 61 | ||
2. „Relevanzschwelle“ im Sinne der Vernachlässigungsgefahr für eines der Interessen | 63 | ||
3. Zwischenergebnis: Eigene Definition des Interessenkonflikts und deren Übertragung auf den Aufsichtsrat | 66 | ||
II. Notwendigkeit der rechtlichen Behandlung | 67 | ||
III. Feststellung von Interessenkonflikten einschließlich ihrer rechtlichen Adressierung | 70 | ||
1. Formell-typisierter und entgrenzter Konfliktbegriff | 70 | ||
2. Perspektive zur Feststellung von „Interessenkonflikten“ | 71 | ||
IV. Arten von Interessenkonflikten | 74 | ||
1. Einordnung anhand der Frequenz der aus einem Interessengegensatz entstehenden Interessenkonflikte | 75 | ||
2. Einordnung anhand des relativen Ausmaßes des Interessenkonflikts | 77 | ||
3. Abstufung: Reale und (nur) potenzielle Interessenkonflikte | 79 | ||
4. Unterscheidung: Interne und externe Interessenkonflikte | 83 | ||
V. Verhältnis der Begriffe „Interessenkonflikt“, „Interessenkollision“ und „Interessenwiderstreit“ zueinander | 84 | ||
D. Zum Begriff der „Pflichtenkollision“ | 85 | ||
I. Bestandsaufnahme: Gelegentliche Verwendung des Begriffs „Pflichtenkollision“ mit nur oberflächlichen Erläuterungen | 87 | ||
II. Prüfung und Stellungnahme: Überhöhung eines tatsächlich oft nicht existenten Phänomens | 88 | ||
1. Vermeidung von Pflichtenkollisionen durch den Grundsatz der Rollentrennung (Sphärendifferenzierung) | 89 | ||
a) Trennung nach Pflicht- bzw. Tätigkeitsbereichen | 89 | ||
b) Folgerung: Meist keine Pflichtenkollision zwischen mehreren Aufsichtsratsmandaten aufgrund der Konzentration auf den jeweiligen Pflichtenkreis | 91 | ||
c) Keine abweichenden Anforderungen aufgrund der Schaffgotsch-Rechtsprechung | 92 | ||
2. Pflichtenkollisionen aufgrund der auch außerhalb der Unternehmenssphäre bestehenden Verschwiegenheitspflicht? | 94 | ||
3. Zwischenergebnis: „Pflichtenkollision“ als mindestens partieller Phantombegriff im Zusammenhang mit Interessenkonflikten im Aufsichtsrat | 97 | ||
a) Keine wechselseitige Verbindung der Unterscheidung von „Interessenkonflikten“ und „Pflichtenkollisionen“ zur Frage der Herkunft des Interessenkonflikts | 99 | ||
b) Keine abweichende rechtliche Behandlung von Interessenkonflikten und Pflichtenkollisionen | 100 | ||
III. Unabhängigkeit der Annahme von Interessenkonflikten vom (Nicht‑)Vorliegen von Pflichtenkollisionen | 102 | ||
§ 3 Vermeidung von Interessenkonflikten durch den präventiven Ausschluss bestimmter Personen von der Aufsichtsratstätigkeit | 106 | ||
A. Inkompatibilitäten als Mittel zur Konfliktprävention | 106 | ||
I. Gesetzliche Hinderungsgründe für die Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied und der dahinter stehende Normzweck | 108 | ||
II. Ungeschriebene Bestellungshindernisse aufgrund von Interessenkonflikten in Analogie zu den gesetzlich geregelten Inkompatibilitäten? | 111 | ||
1. Keine planwidrige Regelungslücke | 113 | ||
2. Exkurs und eigener Ansatz: Zur vergleichbaren Interessenlage – Einpassung bestehender Inkompatibilitätsvorschriften in die Konfliktdogmatik | 116 | ||
B. Kein Wettbewerbsverbot als Mittel zur Konfliktprävention | 119 | ||
C. Unabhängigkeit als Mittel zur Konfliktprävention | 120 | ||
I. Keine Unabhängigkeitsvorgaben des Aktiengesetzes de lege lata und der bisherigen Rechtsprechung | 121 | ||
II. Anforderungen der Empfehlung der EU-Kommission vom 15. Februar 2005 | 122 | ||
1. Inhalt der Empfehlung der EU-Kommission | 122 | ||
2. Bedeutung der Empfehlung der EU-Kommission als solche | 123 | ||
3. Bedeutung der Empfehlung der EU-Kommission vermittels nationaler Rechtsnormen | 125 | ||
III. Empfehlungen des DCGK zur Unabhängigkeit | 127 | ||
1. Kein schlussendlich überzeugendes Verständnis der Merkmale von Ziff. 5.4.2 S. 2 DCGK a. F. sowie von Empfehlung C.7 Abs. 1 S. 2 DCGK und Empfehlung C.9 Abs. 2 DCGK im Schrifttum | 131 | ||
2. Eigener Ansatz: Übertragung des zu Empfehlung E.1 S. 3 DCGK (Ziff. 5.5.3 S. 2 DCGK a. F.) entwickelten Begriffsverständnisses | 133 | ||
D. Bewertung unter Rückgriff auf die Ergebnisse aus § 2 | 136 | ||
I. Verbindliche Ausschaltung konfliktträchtiger Personalia im Aufsichtsrat in nur überschaubarem Umfang | 137 | ||
II. Schaffung eines Querbezugs zwischen dem Unabhängigkeitspostulat im DCGK und Inkompatibilitäten im Aktiengesetz | 138 | ||
III. Mögliche Folgerungen für das Verhältnis von Interessenkonflikten und Unabhängigkeit nach den Vorgaben des DCGK | 139 | ||
§ 4 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung: Der Pflichtenkatalog bei Interessenkonflikten im Aufsichtsrat | 143 | ||
A. Verpflichtende Offenlegung des Interessenkonflikts | 145 | ||
I. Rechtliche Grundlage | 146 | ||
II. Bedeutung als notwendige Vorbedingung weiterer Maßnahmen und eigenständiger Beitrag zur Bewältigung des Konflikts | 147 | ||
III. Empfänger | 149 | ||
1. Der Meinungsstand betreffend den Empfänger der Offenlegung vor der DCGK-Reform 2020 | 150 | ||
2. Herleitung des richtigen Empfängers der Offenlegung aus der Kompetenzverteilung zwischen dem Gesamtaufsichtsrat und dem Aufsichtsratsvorsitzenden | 153 | ||
a) Allgemeine Möglichkeit zur Begründung einer Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten | 155 | ||
aa) Grundlagen der Kompetenzverteilung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Aufsichtsratskollektiv | 156 | ||
bb) Überblick über die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden | 157 | ||
cc) Lückenhaftigkeit der Kompetenzverteilung und deren Überbrückung in Theorie und Praxis | 161 | ||
b) Eigene Begründung der Empfangskompetenz des Aufsichtsratsvorsitzenden und Beseitigung bestehender Unklarheiten im Zusammenhang mit der Behandlung von Interessenkonflikten | 163 | ||
aa) Grundsätzliche Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats | 163 | ||
bb) (Partielle) Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden für Interessenkonfliktmaßnahmen aus zeitlichen Gründen | 164 | ||
cc) Notwendigkeit der Information des Aufsichtsratsvorsitzenden | 164 | ||
dd) Keine unmittelbare Information des Aufsichtsratsplenums | 166 | ||
ee) Verpflichtende Information des Gesamtaufsichtsrats über Interessenkonflikte durch den Aufsichtsratsvorsitzenden | 167 | ||
IV. Umfang und Spannungsverhältnis zur Verschwiegenheitspflicht | 167 | ||
1. Drohende Verletzung der Verschwiegenheitspflicht etwa gegenüber einer anderen Gesellschaft | 168 | ||
2. Exkurs: Drohende Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber der in der Konfliktbewältigung befindlichen Gesellschaft durch daneben bestehende Empfehlungen und Pflichten zur Offenlegung? | 169 | ||
a) Zur Konfliktoffenlegung nach Empfehlung E.1 S. 2 DCGK (Ziff. 5.5.3 S. 1 DCGK a. F.) | 170 | ||
b) Zur Reichweite der §§ 131, 171 Abs. 2 AktG | 172 | ||
V. Nähere Bestimmung der Schwelle der Offenlegungspflicht | 174 | ||
1. Offenlegung nur bei realen Interessenkonflikten | 175 | ||
2. Offenlegung jedes Interessenkonflikts als praktikable Regel | 177 | ||
3. Offenlegung in der Praxis auch beim bloßen Verdacht eines Interessenkonflikts | 179 | ||
B. Weitere Maßnahmen und Pflichten des Konfligierten und der übrigen Aufsichtsratsmitglieder – eigenes Konzept | 180 | ||
I. Kompetenzen des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Aufsichtsratsplenums – das zu erwartende weitere Verfahren im Anschluss an die Offenlegung des (vermeintlichen) Interessenkonflikts | 183 | ||
1. Tätigwerden des Aufsichtsratsvorsitzenden | 183 | ||
a) Beurteilung und Verhängung von Maßnahmen durch den Aufsichtsratsvorsitzenden | 184 | ||
b) Informationsweitergabe an das Aufsichtsratsplenum | 185 | ||
2. Tätigwerden des Aufsichtsratsplenums | 186 | ||
a) Verhängung von Interessenkonfliktmaßnahmen bei erstmaliger Feststellung eines Interessenkonflikts | 187 | ||
b) Zugrundelegung des durch den Aufsichtsratsvorsitzenden festgestellten Interessenkonflikts durch das Aufsichtsratsplenum | 187 | ||
c) Prüfung durch das Gericht: Mögliche Revision nach vorheriger Beschlussfassung des Aufsichtsratskollektivs | 189 | ||
II. Vorbemerkung: Verbindliches Handlungsprogramm anstelle eines von der Konfliktstärke abhängigen Stufensystems | 190 | ||
1. Ohnehin bestehende Unsicherheiten bei der Beschränkung des Stimmrechts im Sinne einer Interessenkonfliktmaßnahme | 190 | ||
a) Meinungsstand | 190 | ||
aa) Kein allgemeines Stimmverbot | 193 | ||
bb) Erweitertes Stimmverbot und Möglichkeit eines Stimmrechtsausschlusses neben der analogen Anwendung von § 34 BGB | 194 | ||
b) Recht oder gar Pflicht zur Stimmenthaltung? | 196 | ||
c) Bewertung | 197 | ||
2. Eigener Ansatz: Erhöhte Rechtssicherheit und Praktikabilität durch den Verzicht auf die Konfliktstärke als Determinante | 198 | ||
III. Teilnahmeausschluss | 200 | ||
1. Rechtliche Grundlage | 201 | ||
2. Modalitäten | 203 | ||
3. Materielle Voraussetzung eines Teilnahmeausschlusses: Vorliegen eines Interessenkonflikts | 207 | ||
a) Teilnahmeausschluss bei jedem Interessenkonflikt | 208 | ||
b) Ausnahme bei der organinternen Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats ohne Sanktionsnatur | 210 | ||
4. Korrespondierende Pflicht des Konfligierten zum Teilnahmeverzicht | 212 | ||
IV. Ausschluss vom Informationsfluss | 214 | ||
1. Rechtliche Grundlage | 215 | ||
2. Modalitäten | 215 | ||
3. Materielle Voraussetzung eines Ausschlusses vom Informationsfluss: Vorliegen eines Interessenkonflikts | 217 | ||
4. Korrespondierende Pflicht des Konfligierten zum Informationsverzicht | 219 | ||
V. Ruhenlassen des Mandats? | 219 | ||
VI. Beendigung des Mandats | 221 | ||
1. Abberufung aus wichtigem Grund | 222 | ||
a) Rechtliche Grundlage | 222 | ||
b) Modalitäten | 222 | ||
c) „Wichtiger Grund“ in der Person des Abzuberufenden | 224 | ||
2. Mandatsniederlegung | 227 | ||
a) Pflicht zur Amtsniederlegung? | 229 | ||
b) Auslöser der Niederlegungspflicht | 230 | ||
3. Verhältnis von Abberufung und Mandatsniederlegung | 231 | ||
C. Bewertung unter Rückgriff auf die Ergebnisse aus § 2 und aus § 3 | 233 | ||
I. Schaffung eines klaren Systems zur Behandlung von Interessenkonflikten | 233 | ||
II. Schaffung begrifflicher Stringenz im Rahmen des Systems zur Behandlung von Interessenkonflikten | 234 | ||
III. Erleichterte Herausbildung einer Kasuistik mit Vorteilen für die Identifikation von Interessenkonflikten | 235 | ||
IV. Votum gegen die vorschnelle Annahme von Interessenkonflikten | 236 | ||
V. Bedrohung des Gleichgewichts in paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräten | 236 | ||
VI. Kein illegitimer Eingriff in die Rechte des Konfligierten | 238 | ||
1. Keine kritikwürdige Pauschalität der vorgeschlagenen Lösung | 240 | ||
2. Notwendigkeit eines Teilnahmeausschlusses zur Beseitigung der Gefahr konfliktbeeinflussten Verhaltens | 240 | ||
3. Wahrung der Interessen der Beteiligten | 242 | ||
VII. Ausschussbildung statt Interessenkonfliktmaßnahmen? | 244 | ||
VIII. Resümee und Hinweise für die Praxis | 245 | ||
D. Die Änderung des Aktiengesetzes durch das ARUG IIx03 – ein die Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat prägendes Faktum? | 246 | ||
I. Kritik am Normtext | 248 | ||
II. Keine Hinweise bezüglich des Begriffsinhalts und der Dogmatik des Interessenkonflikts | 251 | ||
III. Keine allgemeine Vorgabe für die Auswahl von Interessenkonfliktmaßnahmen – Einpassung von § 111b Abs. 2 AktG in das herausgearbeitete System | 252 | ||
§ 5 Die möglichen Konsequenzen pflichtwidrigen Verhaltens des Konfligierten und der übrigen Aufsichtsratsmitglieder | 256 | ||
A. Mögliche Auswirkungen auf Aufsichtsratsbeschlüsse | 259 | ||
I. Fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse und ihre Rechtsfolgen | 260 | ||
II. Ungenügende Reaktion auf einen bestehenden Interessenkonflikt | 264 | ||
III. Überschießende Reaktion auf einen tatsächlich nicht bestehenden Interessenkonflikt (der nötigen Art) | 267 | ||
B. Haftung gegenüber der Gesellschaft wegen der Nichtbefolgung von Pflichten im Umgang mit Interessenkonflikten | 272 | ||
I. Haftung des (nicht) konfligierten Aufsichtsratsmitglieds | 273 | ||
II. Haftung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder | 275 | ||
C. (Nicht‑)Anwendbarkeit der Business Judgment Rule aus § 93 Abs. 1 S. 2 AktG | 276 | ||
I. Keine Reduzierung der gerichtlichen Kontrolldichte zugunsten des betroffenen Aufsichtsratsmitglieds im Konfliktfall | 278 | ||
1. Kein nur potenzieller Interessenkonflikt | 279 | ||
2. Vorliegen eines Interessenkonflikts nach allgemeinen Maßstäben | 280 | ||
3. Neutralisierender Effekt einer Beachtung der Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten | 284 | ||
a) Grundsätzliche Möglichkeit der Anwendung der Business Judgment Rule trotz des Vorliegens eines Interessenkonflikts | 284 | ||
b) Rückgriff auf die Maßnahmen zur Konfliktbewältigung | 286 | ||
c) Konkret: Die nötigen Maßnahmen zum Erhalt der Business Judgment Rule | 287 | ||
II. Entfall der Haftungserleichterungen für die übrigen Gremienmitglieder wegen des Interessenkonflikts eines Aufsichtsratsmitglieds | 290 | ||
1. Mehrheitsbetrachtung | 291 | ||
2. Gesamtbetrachtung | 292 | ||
3. Einzelbetrachtung | 293 | ||
4. Stellungnahme: Individualvoraussetzung mit zusätzlichen Wertungsgesichtspunkten | 295 | ||
a) Die Freiheit von Sonderinteressen als individuelles Kriterium bei grundsätzlicher Unabhängigkeit von der Offenlegung des Interessenkonflikts | 296 | ||
b) Eigener Ansatz: Ausschluss von § 93 Abs. 1 S. 2 AktG bei „vernünftigerweise“ fehlender Berechtigung zur Annahme eines Handelns auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft | 298 | ||
aa) Keine Kenntnis der übrigen Aufsichtsratsmitglieder von dem Interessenkonflikt mangels Offenlegung und anderweitiger Informationsquellen | 301 | ||
bb) Durch Offenlegung oder anderweitig erlangte Kenntnis der übrigen Aufsichtsratsmitglieder von dem Interessenkonflikt – die nötigen Maßnahmen zum Erhalt der Business Judgment Rule | 304 | ||
D. Bewertung unter Rückgriff auf die Ergebnisse aus § 2 und aus § 4 | 311 | ||
I. Erzielung einer verhaltenssteuernden Wirkung der Business Judgment Rule | 312 | ||
II. Beseitigung dogmatischer Friktionen | 313 | ||
III. Erneut: Schaffung begrifflicher Stringenz im Rahmen des Systems zur Behandlung von Interessenkonflikten | 316 | ||
§ 6 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in Thesen | 317 | ||
Literaturverzeichnis | 330 | ||
Stichwortverzeichnis | 349 |