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Schütte, P. (2021). Die Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung. Auswirkungen der Umsetzung des Kapitels la der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie auf das deutsche Gesellschaftsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58360-7
Schütte, Paul. Die Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung: Auswirkungen der Umsetzung des Kapitels la der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie auf das deutsche Gesellschaftsrecht. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58360-7
Schütte, P (2021): Die Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung: Auswirkungen der Umsetzung des Kapitels la der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie auf das deutsche Gesellschaftsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58360-7

Format

Die Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung

Auswirkungen der Umsetzung des Kapitels la der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie auf das deutsche Gesellschaftsrecht

Schütte, Paul

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 183

(2021)

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About The Author

Paul Schütte studierte Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden und an der Universität Ljubljana und schloss sein Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen und einem Master of Arts in Business for Legal Professionals (M.A.) ab. Während seiner Promotionszeit arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Corporate/M&A. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Oberlandesgericht Hamm.

Abstract

Die Arbeit hat die mit dem ARUG II eingeführten Vorschriften zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung, im Aktiengesetz im Wesentlichen in den §§ 67a ff. AktG geregelt, zum Thema. Der Autor stellt den Regelungsinhalt und die Systematik der Vorschriften vor, widmet sich diesbezüglich im Raum stehenden Auslegungsfragen und analysiert die zu erwartenden Auswirkungen der Neuregelungen. Im Fokus steht dabei das neu eingeführte Recht der börsennotierten Gesellschaften zur Identifikation ihrer Aktionäre aus § 67d AktG. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die beabsichtigten Verbesserungen der Beteiligungstransparenz de facto vor allem Inhaberaktien und im (EWR-)Ausland ansässige Aktionäre betreffen. Der praktische Nutzen der erhöhten Beteiligungstransparenz wird aus Sicht des Autors wesentlich dadurch relativiert, dass die Emittenten die Aktionärsdaten in vielen Fällen nicht ohne Weiteres zur Erfüllung ihrer Informationspflichten nutzen können.»The New Provisions of the ARUG II on Identification of Shareholders, Transmission of Information and Facilitation of Exercise of Shareholder Rights.«: The thesis presents new regulations of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz) on identification of shareholders, transmission of information and facilitation of exercise of shareholder rights. The objectives of the work are to clarify important questions of interpretation with regard to the new regulations, to place them in the context of the previous regulations on shareholder transparency and to provide an overview of their effects on the German corporate law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Teil: Einleitung und Hintergründe zu den Vorgaben des neuen Kapitels Ia ARRL und deren Umsetzung im ARUG II 17
A. Einleitung 17
I. Der Aktionär: Vom anonymen Kapitalgeber zur aktiven Kontrollinstanz 17
II. Hintergrund und Anlass der Untersuchung – Die Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 19
III. Gang der Untersuchung 22
B. Hintergründe und Ziele der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie und deren Umsetzung ins deutsche Recht mit Fokus auf die Vorgaben des neuen Kapitels Ia ARRL 23
I. Hintergründe zur überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie und zu den Umsetzungsgesetzen 23
II. Das von der ARRL II anvisierte Regelungsproblem einer europaweit zu geringen Aktionärspartizipation und dessen Folgen 24
1. Steigerung der Nachhaltigkeit durch und volkswirtschaftliche Bedeutung von aktiverer Aktionärspartizipation 24
2. Ursachen geringer Aktionärspartizipation 27
3. „Shareholder“-orientierter Ansatz der ARRL II zur Verbesserung der Corporate Governance 29
III. Die Ziele der Vorgaben des neuen Kapitels Ia ARRL 30
IV. Umsetzung der Richtlinienvorgaben durch das ARUG II 32
2. Teil: Schilderung der Richtlinienvorgaben des Kapitels Ia ARRL und deren Umsetzung im ARUG II 34
A. Anwendungsbereich der Neuregelungen zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 34
I. Zum Anwendungsbereich der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie 34
1. Die allgemeinen Richtlinienvorgaben zum sachlichen und örtlichen Anwendungsbereich, Art. 1 Abs. 1 ARRL 35
2. Die Neuregelung zum Anwendungsbereich bezüglich der in Kapitel Ia ARRL behandelten Intermediäre 36
3. Die Spezialregelung zum örtlichen Anwendungsbereich des Art. 3e ARRL 37
4. Der Aktionärsbegriff der ARRL II 39
a) Gründe für die Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Aktionärs 39
b) Theoretische Möglichkeiten zur einheitlichen Begriffsbestimmung und Scheitern der Vereinheitlichung im Rahmen der ursprünglichen ARRL I 41
c) Funktionsweise der Begriffsbestimmung des Art. 2 lit. b ARRL 44
d) Die Begriffsbestimmung nach der Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie durch die ARRL II 45
e) Fazit 46
II. Die Durchführungsverordnung zur Präzisierung der Vorgaben des Kapitels Ia ARRL 47
III. Anwendungsbereich und Regelungsstandort der Vorschriften des ARUG II 48
1. Vorwiegende Umsetzung der Richtlinienvorgaben nur in Bezug auf börsennotierte Gesellschaften 48
a) Die Aktionärsrechterichtlinie und das ARUG I im Trend zur Separierung der Regelungsvorgaben für börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften 49
b) Allgemeine Vor- und Nachteile eines Sonderrechts der börsennotierten Aktiengesellschaft 51
c) Vor- und Nachteile einer nicht überschießenden Umsetzung konkret in Bezug auf die Vorgaben des Kapitels Ia ARRL 52
aa) Aktionärsidentifikation, Art. 3a ARRL 52
bb) Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung, Art. 3b u. 3c ARRL 58
d) Die Entscheidung im Rahmen des ARUG II weitgehend gegen eine überschießende Umsetzung der Richtlinienvorgaben 60
aa) Umsetzung der Vorgaben zu Aktionärsidentifikation nach § 67d AktG ausschließlich für börsennotierte Gesellschaften 60
bb) Nur vereinzelt überschießende Umsetzung der Vorgaben zur Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung aus Art. 3b u. 3c ARRL 61
cc) Umsetzung der sonstigen Richtlinienvorgaben – jenseits des Kapitels Ia ARRL – hauptsächlich nur in Bezug auf börsennotierte Gesellschaften 62
e) Zwischenergebnis 62
2. Regelungsstandort der Neuvorschriften des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 64
B. Die Neuregelungen zur Aktionärsidentifikation 66
I. Die Richtlinienvorgaben zur Aktionärsidentifikation, Art. 3a ARRL 67
1. Subjektives Recht der Gesellschaft zur Identifikation der Aktionäre (Art. 3a Abs. 1 S. 1 ARRL) 67
2. Art und Umfang der zu übermittelnden Aktionärsdaten 67
3. Inpflichtnahme der Intermediäre (Art. 3a Abs. 2 ARRL) 69
4. Zur Frage nach einer möglichen Inanspruchnahme auch der Aktionäre selbst 70
5. Mindestschwellenoption (Art. 3a Abs. 1 S. 2 u. 3 ARRL) 72
a) Implementierung der Mindestschwelle als Kompromisslösung 72
b) Konkrete Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mindestschwelle 73
aa) Kompetenz zur Festsetzung einer Identifikationsmindestschwelle 73
bb) Höhe und Anknüpfungspunkt der Mindestschwelle 74
c) Folgen einer Mindestschwelle sowie deren Vor- und Nachteile 76
6. Vorgaben zum Ablauf des Identifikationsverfahrens (Art. 3a Abs. 3 ARRL) 78
7. Vorgaben zum Umgang mit den personenbezogenen Daten der Aktionäre (Art. 3a Abs. 4 u. 6 ARRL) 79
8. Berichtigungsanspruch (Art. 3a Abs. 5 ARRL) 82
II. Präzisierungen der Durchführungsverordnung in Bezug auf die Vorgaben zur Aktionärsidentifikation nach Art. 3a ARRL 82
III. Die bisherigen Mechanismen der Beteiligungstransparenz im deutschen Recht 83
1. Gesetzliche Beteiligungstransparenzmechanismen, die gleichermaßen für Namens- und Inhaberaktien gelten 84
a) Kapitalmarktrechtliche Beteiligungstransparenz nach §§ 33ff. WpHG 84
aa) Die im Rahmen der §§ 33ff. WpHG aufzudeckenden Personen 86
bb) Begünstigte der Beteiligungstransparenz nach §§ 33ff. WpHG 88
cc) Zu den im Rahmen der §§ 33ff. WpHG verpflichteten Personen und dem Auslösen des Mitteilungsprozesses 89
dd) Die Schwellenwerte der §§ 33ff. WpHG 90
ee) Kein Anspruch der Gesellschaft im Rahmen der §§ 33ff. WpHG 90
ff) Sanktionen und Durchsetzbarkeit der kapitalmarktrechtlichen Beteiligungstransparenz 92
b) Aktienrechtliche Vorschriften zur Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen 93
aa) Konzernrechtliche Beteiligungstransparenz nach §§ 20, 21 AktG 93
bb) Regelungen zur Offenlegung des Erwerbs eigener Aktien 95
c) Transparenzregister des GwG 95
aa) Normzweck 95
bb) Aufzudeckende Personen 96
cc) Mitteilungspflichtige 96
dd) Auskunftsberechtigte/Begünstigte 96
ee) Beschränkung des Anwendungsbereichs des Transparenzregisters 97
d) Ungeschriebene Beteiligungstransparenz nach Maßgabe einer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht 97
e) Gesellschaftsrechtliche Beteiligungstransparenz durch in der Satzung festgelegte Meldeschwellen 98
2. Gesetzliche Beteiligungstransparenz speziell für Namensaktien 99
a) Anlegertransparenz durch Eintragung im Aktienregister 99
aa) Einzutragende Daten 100
bb) Praktische Handhabung: Elektronische Führung des Aktienregisters und Auslagerung der Registerführung an externe Dienstleister 100
cc) Die Gesellschaft als Adressat der Registertransparenz 100
dd) Pflicht der Intermediäre zur Datenübermittlung nach § 67 Abs. 4 S. 1 AktG und (Un-)‌Beachtlichkeit eines diesbezüglichen Widerspruchs des Aktionärs 102
ee) Zur Praxis der „Fremdeintragungen“ und den diesbezüglichen Konstellationen, in denen der im Aktienregister eingetragene Registeraktionär nicht zugleich der „wahre Aktionär“ ist 102
ff) Satzungsmäßige Möglichkeiten zur Einschränkung von Fremdeintragungen im Aktienregister, § 67 Abs. 1 S. 3 AktG 107
gg) Zwischenergebnis zur Beteiligungstransparenz unmittelbar aufgrund des Aktienregisters 108
b) Das Auskunftsverfahren nach § 67 Abs. 4 S. 2 u. 3 AktG 108
aa) Normzweck des Auskunftsverfahrens 109
bb) Ablauf des Auskunftsverfahrens 109
cc) Die nach § 67 Abs. 4 S. 2 u. 3 AktG offenzulegende Person 110
dd) Das Auskunftsverfahren nach § 67 Abs. 4 S. 2 u. 3 AktG in grenzüberschreitenden Fällen 111
ee) Probleme hinsichtlich der praktischen Durchsetzung des Auskunftsverfahrens aus § 67 Abs. 4 S. 2 u. 3 AktG 112
c) Fazit zur Aktionärstransparenz bei Namensaktien nach bisherigem Recht 113
3. Gesetzliche Beteiligungstransparenz bei Inhaberaktien 114
4. Fazit zur Beteiligungstransparenz in börsennotierten Aktiengesellschaften jenseits der ARRL-Aktionärsidentifikation 115
IV. Die Umsetzung der Vorgaben zur Aktionärsidentifikation (Art. 3a ARRL) im Rahmen des ARUG II 117
1. Die Aktionärsidentifikation nach § 67d AktG 118
a) Innere Systematik des § 67d AktG 118
b) Absehen von der Einführung einer allgemeinen Identifikationsmindestschwelle 119
c) Das Informationsverfahren nach § 67d AktG 119
aa) Identifikationsantrag der Gesellschaft 119
bb) Möglichkeit einer Identifikation sowohl der Aktionäre als auch der Intermediäre 122
(1) Der nach § 67d Abs. 1 S. 1 Var. 1 AktG offenzulegende „Aktionär“ 122
(2) Offenlegung der Intermediäre nach § 67d Abs. 1 S. 1 Var. 2 AktG 125
cc) Bestimmung der nach § 67d AktG abfragbaren Aktionärsinformationen, § 67d Abs. 2 AktG 125
dd) Umfang der Pflicht zur Bereitstellung der Aktionärsinformationen 127
ee) Zum Ablauf des Identifikationsverfahrens 128
d) Nichtbestehen einer Pflicht der Gesellschaft zur Aktionärsidentifikation 130
2. Zum neugefassten § 67 AktG 130
a) Aufnahme der E-Mail-Adresse zu den nach § 67 Abs. 1 AktG anzugebenden Aktionärsdaten 130
b) Überarbeitung des § 67 Abs. 2 AktG 132
c) Neufassung des § 67 Abs. 3 AktG 133
d) Änderungen des § 67 Abs. 4 AktG 135
3. Die Regelung des § 67e AktG zum Datenschutz 137
a) Grundsätzliche Erlaubnis zur Verwendung von Aktionärsdaten im Rahmen der Prozesse nach §§ 67aff. AktG 137
b) Zum Umfang der datenschutzrechtlichen Erlaubnis nach § 67e Abs. 1 AktG – insbesondere zur Frage nach der Zulässigkeit einer Verwen‍dung der über § 67d AktG abgefragten Aktionärsdaten für Investor Relations-Maßnahmen und zu Werbezwecken 138
c) Zeitliche Begrenzung der Datenspeicherung, § 67e Abs. 2 AktG 143
d) Die Regelung des § 67e Abs. 3 AktG; Vorrang der Aktionärsidentifikation gegenüber einem etwaigen „Bankgeheimnis“ 144
e) Berichtigungsanspruch der Aktionäre nach § 67e Abs. 4 AktG 145
4. Die Regelung des § 67 Abs. 4 S. 7 AktG zum Verhältnis der Aktionärsidentifikation nach § 67d AktG zum Auskunftsverfahren der Namensaktiengesellschaft aus § 67 Abs. 4 S. 2 u. 3 AktG 146
5. Zur Frage nach der Zulässigkeit eines unmittelbar gegen die Aktionäre gerichteten Identifikationsverlangens 146
V. Das Verhältnis der Aktionärsidentifikation nach § 67d AktG zu den übrigen Mechanismen der Beteiligungstransparenz 149
1. Verhältnis des § 67d AktG zur Beteiligungstransparenz des Aktienregisters einschließlich des Auskunftsverfahrens nach § 67 Abs. 4 S. 2 u. 3 AktG 151
2. Verhältnis des § 67d AktG zur kapitalmarktrechtlichen Beteiligungstransparenz 159
3. Verhältnis des § 67d AktG zum Konzerneingangsschutz nach §§ 20f. AktG 163
4. Verhältnis des § 67d AktG zum Transparenzregister des GwG 164
5. Implikationen des § 67d AktG für ein etwaiges „Recht der Aktionäre auf Anonymität“ 164
C. Die Neuregelungen zur Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 167
I. Die Richtlinienvorgaben zur Informationsübermittlung und zur Rechtsausübungserleichterung, Art. 3b u. 3c ARRL 168
1. Die Richtlinienvorgaben zur Informationsübermittlung zwischen Gesellschaft und Aktionär, Art. 3b ARRL 168
a) Übermittlung von Informationen der Gesellschaft an die Aktionäre, Art. 3b Abs. 1–3 ARRL 168
aa) Pflicht der Intermediäre zur Informationsübermittlung, Art. 3 Abs. 1 ARRL 168
bb) Informationen i.S.v. Art. 3b Abs. 1 ARRL 168
cc) Verpflichtung der Gesellschaft, Art. 3b Abs. 2 ARRL 169
dd) Ausnahme bei Direktübermittlung, Art. 3b Abs. 3 ARRL 169
ee) Grundsätzlicher „Push-Mechanismus“ bezüglich der Informationsübermittlung 170
b) Übermittlung von Informationen der Aktionäre an die Gesellschaft, Art. 3b Abs. 4 ARRL 171
c) Regelung der Informationsübermittlung bei mehrgliedrigen Intermediärsketten, Art. 3b Abs. 5 ARRL 171
2. Die Richtlinienvorgaben zur Erleichterung der Aktionärsrechtsausübung, Art. 3c ARRL 172
a) Inpflichtnahme der Intermediäre zur Erleichterung der Aktionärsrechtsausübung, Art. 3c Abs. 1 ARRL 172
b) Übermittlung einer Bestätigung bei elektronischen Stimmabgaben, Art. 3c Abs. 2 ARRL 173
II. Präzisierungen der Durchführungsverordnung zur Informationsübermittlung i.S.v. Art. 3b ARRL und Rechtsausübungserleichterung i.S.v. Art. 3a ARRL 173
III. Umsetzungsbedarf in Bezug auf die Richtlinienvorgaben aus Art. 3a u. 3b ARRL mit Blick auf die bisherigen Regelungen im deutschen Aktienrecht 174
1. Umsetzungsbedarf in Bezug auf die Vorgaben zur Informationsübermittlung aus Art. 3b ARRL 174
a) Informationsübermittlung zwischen Gesellschaft und Aktionär nach bisherigem Recht 174
b) Umsetzungsbedarf in Bezug auf Art. 3b ARRL 175
2. Umsetzungsbedarf in Bezug auf die Vorgaben zur Rechtsausübungserleichterung aus Art. 3c ARRL 177
IV. Die Umsetzung der Vorgaben zur Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung im Rahmen des ARUG II 178
1. Die Informationsübermittlung nach §§ 67a u. 67b AktG 179
a) Legaldefinitionen zu den Intermediären, § 67a Abs. 4 u. 5 AktG 179
b) Die Informationsübermittlung nach §§ 67a Abs. 1–3 u. 67b AktG 181
aa) „Unternehmensereignis“ als Auslöser der Pflicht zur Informationsübermittlung 181
bb) Spezialregelung zur Hauptversammlung, § 67a Abs. 1 S. 2 AktG 182
cc) Ablauf der Informationsübermittlung 182
2. Informationsübermittlung und Anteilsbesitznachweis gemäß § 67c AktG 187
a) Die Regelung zur Informationsübermittlung bei Unternehmensereignissen ausgehend vom Aktionär, § 67c Abs. 1 u. 2 AktG 187
b) Neuregelung zum Anteilsbesitznachweis, § 67c Abs. 3 AktG 189
3. Die Neuregelungen zur Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung im Rahmen der Hauptversammlung, §§ 118ff. AktG 189
a) Eingangsbestätigung für elektronische Stimmabgaben, § 118 Abs. 1 S. 3–5 u. Abs. 2 S. 2 AktG 190
b) Neufassung des § 125 AktG 190
c) Aufhebung des § 128 AktG 192
d) Änderungen im Rahmen des § 129 AktG 192
D. Die Regelungen zur Kostenverteilung in Bezug auf die Verfahren der Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 193
I. Die Richtlinienvorgaben zur Kostenverteilung, Art. 3d ARRL 193
II. Die Kostenverteilung nach § 67f AktG 195
III. Zur Kostenverteilung speziell bei grenzüberschreitenden Verwahrketten 197
E. Maßnahmen und Sanktionen für Verstöße im Rahmen der Verfahren zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 200
I. Richtlinienvorgaben, Art. 14b ARRL 200
II. Die im deutschen Recht vorgesehenen Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschriften zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 202
3. Teil: Analyse zu den Auswirkungen der Umsetzung des Kapitels Ia ARRL in das deutsche Gesellschaftsrecht 204
A. Auswirkungen und Implikationen der Neuregelungen des ARUG II zur Aktionärsidentifikation, Informationsübermittlung und Rechtsausübungserleichterung 204
I. Steigerung der Beteiligungstransparenz 204
1. Steigerung der Beteiligungstransparenz in Bezug auf Inhaberaktionäre 205
2. Steigerung der Beteiligungstransparenz in Bezug auf Namensaktionäre 207
a) Verbesserung der Beteiligungstransparenz des formellen Aktienregisters 208
aa) Nur bedingte Eignung des Identifikationsverfahrens nach § 67d AktG zur Verringerung der Fremdeintragungen im Aktienregister 208
bb) Gesetzgeberische Klarstellung zur vorübergehenden Natur von Platzhaltereintragungen 209
cc) Auswirkungen der Kostenregelung des § 67f Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG auf die Praxis dauerhafter Fremdeintragungen im Aktienregister 209
dd) Zwischenergebnis 211
b) Verbesserung der Möglichkeiten zur Offenlegung der Aktionäre jenseits des formellen Aktienregisters: Verbesserungspotential besonders in grenzüberschreitenden Verwahrsituationen 212
aa) Grenzüberschreitende Verwahrketten innerhalb des EWR 212
bb) Grenzüberschreitende Verwahrketten mit Intermediären aus Nicht-EWR-Staaten 214
3. Anreize zur tatsächlichen Nutzung des Verfahrens zur Aktionärsidentifikation nach § 67d AktG aus Sicht der Gesellschaft 216
a) Allgemein steigende Wertschätzung guter Investor Relations und zunehmender Druck durch aktivistische Investoren und professionelle Stimmrechtsberater 217
b) Nutzen der Aktionärsidentifikation gemäß § 67d AktG speziell in Bezug auf Übernahmesituationen 219
c) Allgemeine Bedeutung der Aktionäre als Werbeadressaten 221
d) Interesse an einer Identifikation speziell auch der Vorzugsaktionäre 222
e) Beschränkter Nutzen der nach § 67d AktG offengelegten Aktionärsdaten zur Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten 223
aa) Die dezentrale Informationsübermittlung bei Inhaberaktien 224
bb) Die Informationsübermittlung bei Namensaktien: Zwingender Einbezug der in das Aktienregister eingetragenen Intermediäre 224
f) Zwischenergebnis 226
II. Steigerung der Aktionärskommunikation 227
1. Defizite bezüglich unmittelbarer Kommunikation speziell in Bezug auf (private) Kleinanleger 227
2. Interesse der Gesellschaft speziell an einer freiwilligen Kommunikation mit den Aktionären 228
3. Kommunikationsinteresse von Seiten der Aktionäre 230
4. Speziell zur Verbesserung der Kommunikation mit im Ausland ansässigen (Privat-)‌Aktionären 231
III. Auswirkungen der Aktionärsidentifikation nach § 67d AktG auf das Verhältnis von Inhaber- und Namensaktien 232
1. Das Nebeneinander von Namens- und Inhaberaktien im deutschen Aktienrecht 234
2. Rechtliche Einordnung von Namens- und Inhaberaktien 235
3. Historische Entwicklung von Inhaber- und Namensaktien sowie jeweilige Vor- und Nachteile 236
a) Der Trend zur Namensaktie und deren Vorteile gegenüber der Inhaberaktie 236
aa) Größere internationale Verbreitung der Namensaktie und leichtere Börsennotierung im Ausland 238
bb) Namensaktien als Akquisitionswährung 239
cc) Hohe Fungibilität auch der Namensaktie durch Girosammelverwahrung 239
dd) Wachsende Bedeutung guter Investor Relations und diesbezügliche Vorteile der Namensaktie 239
ee) Bezüglich Inhaberaktien bestehender Verdacht der Geldwäsche 241
ff) Abschaffung der Inhaberaktie in anderen Rechtsordnungen 241
b) Vorteile der Inhaberaktie vor und nach Inkrafttreten des ARUG II 242
aa) Aufhebung der höheren Anonymität der (börsennotierten) Inhaberaktie 242
bb) Nichtbestehen des mit der Aktienregisterpflege verbundenen Aufwands 244
4. Zur Frage nach einer verbleibenden Existenzberechtigung der Inhaberaktie 245
5. Fazit und Ausblick 246
IV. Anreize zur Digitalisierung der Aktionärskommunikation 248
1. Wegfall historischer Gründe gegen eine partizipative Rolle der Aktionäre im Lichte der Digitalisierung 249
2. Möglichkeit zur Nutzung der elektronischen Aktionärsadressen zur Digitalisierung der Aktionärskommunikation 250
a) Befugnis der Gesellschaft zur Nutzung der mithilfe des § 67d AktG in Erfahrung gebrachten elektronischen Adressen für gesetzliche Pflichtmitteilungen 252
b) Befugnis der Gesellschaft zur Verwendung der nach § 67d AktG in Erfahrung gebrachten elektronischen Adressen zur freiwilligen Kommunikation 254
c) Zwischenergebnis 255
3. Die Neuregelungen zur Informationsübermittlung entlang der Verwahrkette im Lichte der Digitalisierung 256
4. Ergebnis 257
B. Bewertung der Eignung der Neuregelungen zur Erreichung ihrer vordergründigen und mittelbaren Ziele und rechtspolitische Stellungnahme 259
I. Eignung der Maßnahmen zur Erreichung der Regelungsziele 259
1. Eignung bezüglich des vordergründigen Ziels der Steigerung einer aktiven Aktionärsbeteiligung 259
2. Eignung der Neuregelungen zur Verbesserung einer „nachhaltigen“ Unternehmensentwicklung – Die Neuregelungen der ARRL II vor dem Hintergrund der „Shareholder Value“-Debatte 261
II. Zentrale Regelung zum Intermediärsrecht im deutschen Aktiengesetz 266
III. Grundrechtliche Vereinbarkeit und rechtspolitische Bewertung der erhöhten Aktionärstransparenz und der Möglichkeit, die Aktionäre vermehrt unmittelbar zu kontaktieren 268
1. Vereinbarkeit der neuen Aktionärsidentifikation mit den Grundrechten der Aktionäre 269
2. Rechtspolitische Bewertung 272
IV. Die Neuregelung zur Aktionärsidentifikation im Kontext einer generellen Entwicklung in Richtung immer höherer Transparenz 275
V. Bedeutung der Neuregelungen des ARUG II für die konzeptionelle Rolle des Aktionärs im deutschen Aktienrecht 278
4. Teil: Schlussbetrachtungen 281
A. Ausblick 281
B. Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse in Thesen 283
Literaturverzeichnis 288
Stichwortverzeichnis 300