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Höll, R. (2022). Prozessuale Handlungsortzurechnung. Eine Untersuchung der internationalen Zuständigkeit am Handlungsort gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO sowie gemäß § 32 ZPO am Beispiel arbeitsteilig verwirklichter Kapitalanlagedelikte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58378-2
Höll, Raphael. Prozessuale Handlungsortzurechnung: Eine Untersuchung der internationalen Zuständigkeit am Handlungsort gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO sowie gemäß § 32 ZPO am Beispiel arbeitsteilig verwirklichter Kapitalanlagedelikte. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58378-2
Höll, R (2022): Prozessuale Handlungsortzurechnung: Eine Untersuchung der internationalen Zuständigkeit am Handlungsort gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO sowie gemäß § 32 ZPO am Beispiel arbeitsteilig verwirklichter Kapitalanlagedelikte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58378-2

Format

Prozessuale Handlungsortzurechnung

Eine Untersuchung der internationalen Zuständigkeit am Handlungsort gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO sowie gemäß § 32 ZPO am Beispiel arbeitsteilig verwirklichter Kapitalanlagedelikte

Höll, Raphael

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 190

(2022)

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About The Author

Raphael Höll studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Université de Lausanne. Nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung im Jahr 2017 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Heidelberg sowie im Jahr 2019 die Zweite juristische Staatsprüfung. Seit Oktober 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Stuttgart tätig.

Abstract

Fragen der internationalen Zuständigkeit haben sich zu einem typischen Streitpunkt kapitalmarktrechtlicher Haftungsprozesse entwickelt. In seiner vielkritisierten Melzer-Entscheidung ist der Europäische Gerichtshof einer wechselseitigen Zurechnung der Tatbeiträge mehrerer Schädiger entgegengetreten und hat entschieden, dass jeder Beteiligte eines arbeitsteilig verwirklichten Delikts gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO am Ort seines eigenen Tatbeitrags, nicht aber an den Handlungsorten anderer Deliktsbeteiligter verklagt werden kann. Die Untersuchung stellt diese Rechtsprechung auf den Prüfstand und zeigt Perspektiven für eine spezifisch zuständigkeitsrechtliche Behandlung des Fragenkreises von Täterschaft und Teilnahme. Unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Parallelprobleme gelangt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Gerichtsstand am Handlungsort einer allgemeingültigen Beteiligungsdogmatik nach materiell-rechtlichem Vorbild nicht zugänglich ist, sondern die eigenständigen Zwecke des internationalen Zuständigkeitsrechts eine nach Deliktstypen differenzierende Lösung erfordern.»International Jurisdiction at the Place of the Event Giving Rise to the Damage - Perpetration of a Capital Market Offense by Several Tortfeasors«: In its much-criticized Melzer decision, the European Court of Justice ruled that in the case of the perpetration of an offense by several tortfeasors, each offender can be sued exclusively at the place of his own contribution to the offense, but not at the places of action of other tortfeasors. The study puts this point of view to the test and shows possibilities for an independent solution to the problem concerning tortious acts by multiple tortfeasors from the perspective of the law of international jurisdiction. The study reaches the conclusion that the independent ojectives of the law of jurisdiction require a solution that differentiates on the basis of the nature of the offense.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
A. Problemeinführung 19
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 23
C. Gang der Untersuchung 23
Kapitel 1: Wertungsgrundlagen 26
A. Eigenständigkeit des zuständigkeitsrechtlichen Wertungssystems 26
I. Modell der autonomen Zuständigkeitsgerechtigkeit 27
II. Tendenz zur Materialisierung 28
B. Binnenmarktbezug des europäischen Zivilprozessrechts 29
C. Zu ausgewählten Zuständigkeitsinteressen 31
I. Parteinähe 32
II. Vollstreckungsnähe 33
III. Sach- und Beweisnähe 33
1. Territoriale Grenzen der Beweisaufnahme 34
2. Differenzierung zwischen örtlicher und territorialer Beweisnähe im Schrifttum 35
3. Innereuropäische und drittstaatenbezogene Auslandsbeweisaufnahmen 36
a) Besondere Bedeutung bei Drittstaatenbezug 36
b) Relativierte Bedeutung innerhalb des europäischen Justizraums 37
IV. Vorhersehbarkeit 38
1. Bedeutung der Vorhersehbarkeit 38
2. Grundkonflikt zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit 39
3. Zuständigkeitsklarheit durch formale Typisierung 40
4. Vorhersehbarkeitsschädliche Anknüpfungspunkte im Einzelnen 41
a) Anknüpfung an den Parteien unbekannte Tatsachen 41
b) Klarheitsschädlichkeit richterlicher Wertungsspielräume 41
c) Schädlichkeit rechtlich komplexer Zuständigkeitsprüfungen 42
d) Klägerwahlrechte als einseitige Vorhersehbarkeitsbeeinträchtigung 43
V. Rechtsnähe 44
VI. Konzentration zusammenhängender Prozesse 45
D. Der Grundsatz actor sequitur forum rei 45
I. Präzisierung des favor defensoris 47
II. Rechtfertigung des favor defensoris 49
1. Kurzer Blick auf die rechtshistorischen Ursprünge 49
2. Motive des Vertrauensschutzes sowie des Rechtsfriedens 50
3. Strukturelle Unterlegenheit der prozessualen Beklagtenstellung 51
a) Kompensation einseitiger Gerichtsunterworfenheit 52
b) Kompensation von Prozesszwang und Einlassungsdruck 52
c) Kompensation fehlender Gestaltungsmöglichkeiten und erschwerter Prozessvorbereitung 54
d) Erstes Zwischenfazit 56
4. Rechtfertigung im Gesamtsystem der Art. 4ff. EuGVVO 56
5. Zusammenfassung und Folgerungen 58
III. Die besonderen Gerichtsstände als eng auszulegende Ausnahmevorschriften 58
1. Zur Eingrenzungsbedürftigkeit besonderer Gerichtsstände 60
a) Enge Auslegung als Konsequenz des effet utile-Gedankens 60
b) Verbleibende Restriktionsbedürftigkeit 61
2. Effet utile als Grenze der restriktiven Auslegung 62
3. Fazit 63
Kapitel 2: Der Gerichtsstand am Handlungsort 64
A. Zur Teleologie des Deliktsgerichtsstands 65
I. Sach- und Beweisnähe 66
1. Tatortanknüpfung als Folge grob typisierender Betrachtung 66
2. Zusätzliche Relativierung der Beweisnähe durch das Ubiquitätsprinzip 67
3. Keine vollständige Beseitigung der teleologischen Leitbildfunktion 68
II. Opferschutz als zweite ratio legis? 69
1. Berücksichtigungsfähigkeit materiell aufgeladener Opferschutzerwägungen 70
2. Zuständigkeitsrechtliche Betrachtung 71
a) Keine prozessuale Unterlegenheit des Deliktsklägers 72
b) Zufallsabhängigkeit der prozessualen Rollenverteilung 73
c) Fazit 73
3. Opferschutzerwägungen in der Rechtsprechung? 74
a) Grundsätzliche Verneinung eines Opferschutzzwecks 74
b) Gegenläufige Opferschutztendenzen? 76
aa) Das Ubiquitätsprinzip der Entscheidung Mines de Potasse 76
bb) Der Erfolgsort persönlichkeitsrechtsverletzender Presseerzeugnisse 78
(1) Das Mosaikprinzip der Shevill-Entscheidung 78
(2) Modifikationen durch die Entscheidung eDate Advertising 78
cc) Der Klägergerichtsstand der kartellrechtlichen CDC-Entscheidung 79
c) Fazit 81
III. Begründung eines vorhersehbaren Gerichtsstands 82
1. Präzisierung der Schutzrichtung 82
2. Ausgleich der Vorhersehbarkeitsinteressen als eigenständiger Zuständigkeitszweck 83
3. Das strukturelle Informationsdefizit des Geschädigten eines Distanzdelikts 84
IV. Teilweise Gewährleistung besonderer Rechtsnähe 85
V. Kein spezifischer Verbraucherschutz 86
B. Maßstab der gerichtlichen Zuständigkeitsprüfung 88
I. Zur Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen 89
1. Beeinträchtigung des zuständigkeitsrechtlichen Beklagtenschutzes 90
2. Schwierigkeiten bei der Feststellung der konkreten Doppelrelevanz 90
3. Einfachrelevanz des Tatorts 91
4. Fazit 92
II. Prüfungsanforderungen in der Rechtsprechung des EuGH 92
1. Mögliche Berücksichtigung des Beklagtenvortrags 93
2. Pflicht zur Berücksichtigung des Beklagtenvortrags? 94
3. Modalitäten der Zuständigkeitsprüfung 94
III. Zusammenfassung 95
C. Der prozessuale Handlungsort 96
I. Einführung in die Problematik mehraktiger Delikte 97
1. Kollisionsrechtlich motiviertes forum shopping 98
2. Prozessrechtlich motiviertes forum shopping 98
3. Einflussmöglichkeiten auf die Beweisnähe des Gerichts 100
4. Zwischenfazit 100
II. Mehraktige Delikte in der Rechtsprechung 101
1. Starre Zentralisierung 101
2. Wertende Zentralisierung 102
3. Abweichung in der Rechtssache CDC 103
III. Lösungsansätze aus dem Schrifttum 104
1. Rückgriff auf die lex causae 104
a) Die Tessili-Rechtsprechung des EuGH 105
b) Keine Übertragbarkeit auf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO 107
aa) Widerspruch zu dem Ziel der Rechtsvereinheitlichung 107
bb) Beeinträchtigung der Vorhersehbarkeit 108
cc) Beeinträchtigung der Verfahrensökonomie 109
c) Zwischenfazit 109
2. Verordnungsautonome Konkretisierung des Handlungsortgerichtsstands 110
a) Ausklammerung vorbereitender Tätigkeiten 110
b) Handlungsortgerichtsstand am Ort jedes deliktischen Teilakts 112
aa) Erhebliche Durchbrechung des Grundsatzes actor sequitur forum rei 113
bb) Keine Kompensationsmöglichkeit auf Ebene der Kognitionsbefugnis 114
c) Anknüpfung an den deliktischen Handlungsschwerpunkt 115
aa) Parallele zu Art. 7 Nr. 1 lit. b EuGVVO 115
bb) Rückschlüsse auf den Handlungsortgerichtsstand 117
cc) Ermittlung des zentralen Teilakts durch wertende Betrachtung im Einzelfall 118
(1) Fehlen objektiver Gewichtungskriterien 118
(2) Strukturelles Informationsdefizit des Deliktsgeschädigten 119
(3) Erforderlichkeit einer umfassenden Einarbeitung in den Rechtsstreit 119
dd) Starre Ermittlung des zentralen Handlungselements 120
(1) Keine vollständige Erübrigung einer Einzelfallwertung 120
(2) Abweichende Beurteilung aufgrund sachrechtlicher Deliktsstrukturen 121
d) Zusammenfassung 122
Kapitel 3: Gerichtsstandbegründende Zurechnung fremder Deliktshandlungen 123
A. Überblick über die deutsche und europäische Rechtsprechung 125
I. Handlungsortzurechnung im autonomen Zuständigkeitsrecht am Beispiel der Entscheidung BGH XI ZR 93/09 125
II. Rechtsprechung im Zusammenhang mit Art. 7 Nr. 2 EuGVVO 126
1. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Melzer 127
a) Sachverhalt 127
b) Der Vorlagebeschluss des LG Düsseldorf 128
c) Die Schlussanträge des Generalanwalts 129
d) Die Entscheidung des EuGH 130
e) Überblick über zentrale Kritikpunkte 130
aa) Fehlen eines europäischen Zurechnungskonzepts 131
(1) Vorbilder aus den mitgliedstaatlichen Deliktsrechten 131
(2) Unschädlichkeit fehlender Vorbildregeln 132
bb) Fehlen eines Anknüpfungspunkts innerhalb des Gerichtsbezirks 134
cc) Unzulässiger Vorgriff auf die Begründetheitsprüfung 135
dd) Schutzlücken der alternativ verfügbaren besonderen Gerichtsstände 135
(1) Begrenzter Schutz durch den Erfüllungsortgerichtsstand 136
(2) Schutzlücken des Art. 8 Nr. 1 EuGVVO 137
(a) Erfordernis einer tauglichen Ankerklage 138
(b) Keine besondere Sachnähe 139
(3) Kurzer Überblick über zentrale Defizite des Erfolgsortgerichtsstands 139
(a) Versagung eines generellen Klägergerichtsstands 140
(b) Rechtsunsicherheit durch Anknüpfung an den Kontoführungsort 140
(c) Schwach ausgeprägte Beweisnähe des Kontoführungsorts 141
2. Bestätigung durch die Entscheidungen Hi Hotel und Coty Germany 142
3. Handlungsortzurechnung in der Rechtssache CDC 143
a) Abweichung von der vorausgegangenen Entscheidungstrilogie 144
b) Versuch einer Erklärung der Diskrepanz 144
aa) Streitgenössische Inanspruchnahme der Schädiger 145
bb) Primärrechtlich fundiertes Interesse an einer effektiven Kartellrechtsdurchsetzung 146
(1) Effektivität der Kartellrechtsdurchsetzung als auslegungsleitende Maxime 147
(2) Effektivitätsgebot als Mindeststandard 148
cc) Begehungsform der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung 149
(1) Ausführungen der CDC-Entscheidung zu Art. 8 Nr. 1 EuGVVO 150
(2) Berücksichtigungsfähigkeit im Rahmen des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO 151
dd) Fazit 152
4. Zusammenfassung und Folgerungen 153
5. Rezeption durch BGH VI ZR 618/15 153
a) Sachverhalt und erstinstanzliche Entscheidung 153
b) Die Berufungsentscheidung des OLG Stuttgart 154
c) Die Revisionsentscheidung des BGH 155
d) Bedenken gegen die Annahme eines acte éclairé 155
B. Handlungsortzurechnung auf Ebene des autonomen deutschen Zuständigkeitsrechts 156
I. Vorüberlegung zu den Unterschieden zwischen autonomem und europäischem Deliktsgerichtsstand 158
1. § 32 ZPO als doppelfunktionale Zuständigkeitsregel 158
2. § 32 ZPO als einseitige Regelung der internationalen Zuständigkeit 159
3. Fehlen eines Gerichtsstands der Streitgenossenschaft 160
II. Verdeckte Begründung eines unerwünschten Mehrparteiengerichtsstands? 161
1. Historische Entscheidung gegen einen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft 162
2. Rückschlüsse auf die Auslegung des § 32 ZPO 163
III. Rückgriff auf den materiell-rechtlichen § 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB 163
1. Dogmatische Präzisierung 164
2. Gesetzessystematische Berücksichtigung von § 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB 165
a) Zur Ratio der materiell-rechtlichen Mehrpersonenhaftung 166
aa) Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß § 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB 167
bb) Konkretisierung durch § 840 Abs. 1 BGB 168
cc) Normative Rechtfertigung der verschärften Haftung 169
b) Übertragbarkeit des Rechtsgedankens auf die Zuständigkeitsebene 170
aa) Abgleich mit den Wertungsgrundlagen des Zuständigkeitsrechts 170
bb) Die Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen als Gegeneinwand 171
cc) § 830 Abs. 2 BGB als Argument gegen eine Handlungsortzurechnung 172
c) Erstes Zwischenfazit 172
IV. Zuständigkeitsrechtliche Betrachtung 173
1. Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der Sach- und Beweisnähe 173
a) Wertungsparallele zu Fällen der Alleintäterschaft 173
b) Einteilung in drei Grundkonstellationen 174
2. Ansätze für ein originär zuständigkeitsrechtliches Zurechnungsmodell 176
a) Allseitige Zurechnung des deliktischen Handlungsschwerpunkts 176
b) Zurechnung der Orte täterschaftlicher Handlungen 178
c) Abwägung zwischen fehlender und überschießender Zurechnung 179
aa) Ebene der örtlichen Zuständigkeit 180
bb) Ebene der internationalen Zuständigkeit 181
(1) Abweichende Interessenlage 182
(2) Systematische Untermauerung der gespaltenen Auslegung 183
(a) Wertungsparallele zu § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO 184
(b) Wertungsparallele zu § 33 ZPO im Falle der streitgenössischen Drittwiderklage 184
3. Zusammenfassung 185
V. Kurzer Blick auf zwei Parallelprobleme 186
1. Handlungsortzurechnung in Anlehnung an § 831 Abs. 1 BGB 187
a) Ungeeignetheit der eigenhändigen Auswahl- und Überwachungstätigkeiten 187
b) Rechtfertigung der Gerichtspflicht am Ort des Gehilfenhandelns 188
2. Zurechnung der Handlungen von Gesellschaftsorganen 189
C. Entwicklungsperspektiven auf Ebene des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO 189
I. Darstellung und Bewertung zentraler Argumentationsansätze 191
1. Im Schrifttum geäußerte Bedenken 192
a) Konkurrenzverhältnis zu Art. 8 Nr. 1 EuGVVO 192
b) Drohende Zuständigkeitsvervielfältigung 193
c) Verschärfte Gefahr der Zuständigkeitserschleichung 194
d) Vermehrte Anwendung ausländischen Rechts 195
2. Versuche einer zuständigkeitsrechtlichen Rechtfertigung 196
a) Grundsatz des effet utile 196
b) Potentielle Beweisbedürftigkeit fremder Tatbeiträge 197
aa) Grobeinteilung in drei Kategorien 197
bb) Schwache Ausprägung der gegebenen Beweisnähe 198
c) Begünstigung einer einheitlichen Verhandlung und Entscheidung 199
aa) Fehlende teleologische Verankerung 199
bb) Jedenfalls geringes teleologisches Gewicht 200
cc) Fazit 201
d) Fehlende Schutzbedürftigkeit unter Gesichtspunkten der Vorhersehbarkeit 201
aa) Keine generelle Vorhersehbarkeit kraft gemeinsamen Tatplans 202
bb) Binnenmarktfunktionale Betrachtung am Beispiel der Entscheidungstrilogie des EuGH 202
(1) Vorhersehbarkeit des zugerechneten Handlungsorts im Fall Melzer 203
(2) Abweichende Bewertung der Rechtssachen Hi Hotel und Coty Germany 203
(3) Fazit 204
e) Wertungsparallele zu Fällen der Alleintäterschaft 204
3. Versuche einer Rechtfertigung mit zuständigkeitsfremden Erwägungen 205
a) Handlungszurechnung als Abbild sachrechtlicher Haftungsregeln 205
aa) Solidarhaftung gemäß Art. VI.-4:102 DCFR 206
bb) Solidarhaftung gemäß Art. 9:101 Abs. 1 lit. a PETL 207
b) Drohende Lücken des prozessualen Anlegerschutzes 208
c) Zuständigkeitsfremder Charakter der Erwägungen 210
4. Zusammenführende Betrachtung 211
a) Verschärfte Durchbrechung des Grundsatzes actor sequitur forum rei 211
b) Zuständigkeitsrechtliche Rechtfertigung 212
c) Materiell-rechtliche Überlagerung des zuständigkeitsrechtlichen Interessenausgleichs 213
d) Zwischenfazit 215
II. Ansätze zur Identifikation der zurechnungsfähigen Tatbeiträge 216
1. Materiell-rechtlich inspirierte Modelle 217
a) Rückgriff auf Zurechnungsregeln der lex causae 217
aa) Keine Beseitigung der zentralen zuständigkeitsrechtlichen Bedenken 218
bb) Folgewirkungen auf Ebene der Rechtskraft 218
cc) Drohende Überfrachtung der Zuständigkeitsprüfung 219
dd) Fazit 220
b) Orientierung an den Zurechnungsvoraussetzungen des DCFR und der PETL 220
c) Zurechnung im Falle bewusster und gewollter Kooperation 221
2. Ansätze für eine zuständigkeitsrechtliche Begrenzung 223
a) Normative Eingrenzung des zuständigkeitsrechtlichen Handlungsortbegriffs 223
b) Beschränkung auf die Orte täterschaftlicher Handlungen 224
c) Einseitige Zurechnung des deliktischen Handlungsschwerpunkts 226
aa) Kongruenz mit der sonstigen Rechtsprechung des EuGH 226
bb) Verbleibende Kritikpunkte 227
d) Folgerungen für die weitere Untersuchung 229
3. Skizze eines deliktstypenorientierten Ansatzes 229
a) Verankerung in der Rechtsprechung des EuGH 230
b) Vorzüge einer deliktsspezifischen Beurteilung 231
c) Deliktsspezifische Zurechnung am Beispiel von Kapitalanlagedelikten 232
aa) Betrugs- und betrugsähnliche Delikte 233
bb) Untreue und untreueartige Delikte 234
cc) Aufsichtsrechtlich unzulässige Finanzdienstleistungen 235
III. Kurzer Blick auf die Parallelfälle der Haftung für Verrichtungsgehilfen und Gesellschaftsorgane 236
1. Haftung des Geschäftsherrn für Deliktshandlungen eines Gehilfen 236
2. Haftung von Gesellschaften für Deliktshandlungen ihrer Organe 238
Thesenartige Zusammenfassung 239
Kapitel 1 239
Kapitel 2 241
Kapitel 3 243
Literaturverzeichnis 249
Sachverzeichnis 264