Die vertragliche Beteiligung Dritter am Gewinn der GmbH
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Die vertragliche Beteiligung Dritter am Gewinn der GmbH
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 202
(2022)
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Benedikt Mack studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Das Referendariat absolvierte er in Augsburg und München. Die Promotion erfolgte im Januar 2022 durch die Universität Augsburg. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Michael Kort betreut. Benedikt Mack ist seit November 2017 im bayerischen Notariat tätig, zunächst als Notarassessor und seit März 2022 als Notar in Regen.Abstract
Gewinnbeteiligungen Dritter, d. h. von Personen, die nicht zum Kreis der Gesellschafter gehören, finden in der Praxis vielfach Verwendung, etwa als Bestandteil mezzaniner Finanzierungsinstrumente oder im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung. Verschiedene Vertragstypen, wie das partiarische Darlehen, das Genussrecht oder die stille Gesellschaft, sehen eine Gewinnbeteiligung als Hauptinhalt vor. Das Aktienrecht enthält mit § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2, §§ 293 ff. AktG zwei unterschiedliche Regelungssysteme, die jeweils hohe Anforderungen für die Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung statuieren. Im Gegensatz dazu fehlt eine entsprechende Bestimmung im GmbH-Recht. Ziel dieser Untersuchung ist es, die verschiedenen Formen der vertraglichen Gewinnbeteiligung im Hinblick auf den Regelungstyp, ihren Einsatzzweck und den Vertragsinhalt zu kategorisieren. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird ein Anforderungsregime für die Begründung gewinnbezogener Verträge durch eine GmbH entwickelt.»The Contractual Participation of Third Parties in the Profit of the GmbH«: The thesis examines the conditions under which a limited liability company (GmbH) can allow persons other than its shareholders to participate in its profits by contract. In particular, the compatibility of a contractual profit participation with the German Limited Liability Companies Act (GmbHG) as well as the analogous applicability of regulations of German Stock Corporation Act (AktG) are discussed.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 19 | ||
A. Einführung in die Thematik und Ziel der Untersuchung | 19 | ||
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands | 21 | ||
C. Gang der Untersuchung | 22 | ||
1. Kapitel: Grundlagen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung | 23 | ||
A. Die Unterscheidung der mitgliedschaftlichen von der vertraglichen Gewinnbeteiligung | 23 | ||
I. Die Grundlagen der mitgliedschaftlichen Gewinnbeteiligung eines GmbH-Gesellschafters | 23 | ||
II. Die Untrennbarkeit der mitgliedschaftlichen Gewinnbeteiligung von der Mitgliedschaft | 24 | ||
III. Die Nachbildung von mitgliedschaftlichen Vermögensrechten durch Vertrag | 24 | ||
B. Typische Einsatzfelder einer vertraglichen Gewinnbeteiligung in der Praxis | 25 | ||
I. Die vertragliche Gewinnbeteiligung als Teil einer mittelbaren Unternehmensbeteiligung | 25 | ||
II. Die vertragliche Gewinnbeteiligung als Bestandteil von mezzaninen Finanzierungsinstrumenten | 26 | ||
III. Die vertragliche Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern | 29 | ||
C. Inhalte von Gewinnbeteiligungsverträgen | 30 | ||
I. Mögliche Bemessungsgrundlagen für die Gewinnbeteiligung | 30 | ||
1. Kein einheitlicher Gewinnbegriff | 30 | ||
2. Am Gewinnanspruch der Gesellschafter orientierte Gewinnbeteiligungen | 32 | ||
3. An der Ertragskraft des Unternehmens orientierte Gewinnbeteiligungen | 32 | ||
II. Formen der Gewinnzuweisung | 33 | ||
1. Gewinnvariablen | 34 | ||
2. Gewinnvorbehalte | 35 | ||
III. Häufige weitere Regelungen in einem Gewinnbeteiligungsvertrag | 36 | ||
1. Beteiligung am Wertzuwachs | 37 | ||
2. Festverzinsung | 38 | ||
3. Verlustbeteiligung | 39 | ||
4. Nachrangvereinbarungen | 40 | ||
5. Mitwirkungsrechte | 40 | ||
a) Informationsrechte | 41 | ||
b) Mitspracherechte, insbesondere Zustimmungsrechte | 42 | ||
2. Kapitel: Die verschiedenen Regelungstypen des Gewinnbeteiligungsvertrags | 44 | ||
A. Partiarisches Darlehen und Gewinnschuldverschreibung | 44 | ||
B. Genussrecht | 45 | ||
C. Stille Gesellschaft | 48 | ||
D. Abgrenzung der einzelnen Regelungstypen | 50 | ||
I. Mögliche Bedeutung der Abgrenzungsfragen im Hinblick auf die Begründungsvoraussetzungen eines Gewinnbeteiligungsvertrags mit einer GmbH | 50 | ||
II. Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und partiarischem Darlehen | 53 | ||
1. Der gemeinsame Zweck als dogmatisches Abgrenzungsmerkmal | 53 | ||
2. Inhaltliche Abgrenzungskriterien | 54 | ||
a) Ausschluss der Verlustbeteiligung bei einem partiarischen Darlehen | 54 | ||
b) Gewinnbeteiligung als Abgrenzungsmerkmal | 55 | ||
aa) Einschränkung der möglichen Bemessungsgrundlagen für die Gewinnbeteiligung bei einer stillen Gesellschaft | 55 | ||
bb) Gewinnvorbehalte als Gewinnbeteiligung gemäß § 231 HGB? | 55 | ||
c) Atypische Beteiligung an den stillen Reserven | 57 | ||
d) Unternehmerische Mitspracherechte | 58 | ||
aa) Mitspracherechte als zwingendes Abgrenzungskriterium | 59 | ||
bb) Gegenstand der Mitspracherechte als indizielles Abgrenzungskriterium | 59 | ||
cc) Rechtsfolgen der Mitspracherechte als indizielles Abgrenzungskriterium | 60 | ||
e) Sonstige indizielle Abgrenzungskriterien | 60 | ||
f) Die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses als verbleibendes Abgrenzungsmerkmal | 61 | ||
III. Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und Genussrecht | 62 | ||
1. Dogmatische Unterscheidung zwischen stiller Gesellschaft und Genussrecht | 62 | ||
2. Äußere Abgrenzungsmerkmale: Verbriefung und massenhafte Begründung? | 63 | ||
3. Vermögensrechte als Abgrenzungskriterium | 64 | ||
4. Entgeltlichkeit der Gewinnbeteiligung | 65 | ||
5. Verwaltungsrechte als Abgrenzungskriterium | 66 | ||
6. Abgrenzung im Übrigen | 67 | ||
IV. Abgrenzung zwischen Genussrecht und partiarischem Darlehen bzw. Gewinnschuldverschreibung | 67 | ||
V. Zwischenergebnis | 68 | ||
3. Kapitel: Analoge Anwendung aktienrechtlicher Regelungen bei der Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung durch eine GmbH | 71 | ||
A. Regelungen zur vertraglichen Gewinnbeteiligung im Aktienrecht | 72 | ||
I. Die vertragliche Gewinnbeteiligung als Teilgewinnabführungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG | 72 | ||
1. Tatbestandsmerkmale des Teilgewinnabführungsvertrags | 72 | ||
a) Vertragspartner | 72 | ||
b) Teilgewinn i.S.d. § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG | 73 | ||
aa) Schutzzweck des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG | 73 | ||
bb) Mögliche Bemessungsgrundlagen für den Teilgewinn | 74 | ||
cc) Feste Ansprüche unter Gewinnvorbehalt als Teilgewinnabführung? | 75 | ||
c) Die Gewinnbeteiligung im Rahmen eines Vertrags des laufenden Geschäftsverkehrs gemäß § 292 Abs. 2 AktG | 76 | ||
d) Subsumtion einzelner Regelungstypen unter den Begriff des Teilgewinnabführungsvertrags | 78 | ||
aa) Stille Gesellschaft | 78 | ||
bb) Partiarisches Darlehen | 79 | ||
cc) Genussrecht und Gewinnschuldverschreibung | 80 | ||
2. Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrags | 80 | ||
a) Formelle Anforderungen an den Vertragsschluss | 80 | ||
b) Materielle Anforderungen an den Vertragsinhalt, insbesondere Höchstbetrag der Gewinnabführung gemäß § 301 AktG | 81 | ||
aa) Anwendbarkeit des § 301 AktG bei einem Teilgewinnabführungsvertrag | 82 | ||
bb) Mögliche Unvereinbarkeit einer Festverzinsung mit § 301 AktG | 83 | ||
II. Vertragliche Gewinnbeteiligungen als Rechtsverhältnisse i.S.v. § 221 Abs. 1 und 3 AktG | 83 | ||
1. Tatbestand des § 221 AktG | 83 | ||
2. Rechtsfolgen des § 221 AktG | 85 | ||
3. Das Verhältnis zwischen § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG | 86 | ||
a) Identischer Gewinnbegriff in § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG | 86 | ||
b) Mögliche Folgen bei Überschneidung der Anwendungsbereiche von § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG | 86 | ||
aa) Spezialität des § 221 Abs. 3 AktG bei gleichzeitiger Abgrenzung nach Regelungstypen | 87 | ||
bb) Kumulative Anwendung von § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG | 87 | ||
cc) Abgrenzung zwischen § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG anhand der Kriterien der massenhaften Begründung oder standardisierten Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse | 88 | ||
III. Zwischenergebnis | 89 | ||
B. Analoge Anwendung der § 292 Abs. 1 Nr. 2, §§ 293ff. AktG im GmbH-Recht | 91 | ||
I. Planwidrige Regelungslücke | 91 | ||
1. Gesetzgebungshistorie | 92 | ||
2. Gesetzeswortlaut und Systematik | 93 | ||
II. Vergleichbare Wertungslage | 93 | ||
1. Möglicher Umfang einer Analogie und Prüfungsmaßstab für die Bestimmung der vergleichbaren Wertungslage | 93 | ||
a) Einzel- oder Gesamtanalogie? | 93 | ||
b) Prüfungsmaßstab der h.M. für die analoge Anwendung der §§ 291ff. AktG bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen einer abhängigen GmbH | 96 | ||
c) Übertragung dieses Prüfungsmaßstabs auf Teilgewinnabführungsverträge einer verpflichteten GmbH | 96 | ||
2. Bestehen einer vergleichbaren Wertungslage im Hinblick auf die einzelnen Regelungen der § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. §§ 293ff. AktG | 97 | ||
a) Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafter gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. § 293 Abs. 1 AktG | 97 | ||
aa) Ausnahmecharakter der Regelung im Hinblick auf das Prinzip der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht | 97 | ||
bb) Einschlägigkeit des Schutzzwecks des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. § 293 Abs. 1 AktG bei der GmbH | 98 | ||
cc) Rechtsformspezifische Unterschiede zwischen der AG und der GmbH im Hinblick auf die Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftsleitung | 99 | ||
b) Vorbereitung der Beschlussfassung gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. §§ 293a bis 293g AktG | 100 | ||
aa) Grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 293aff. AktG bei einem Teilgewinnabführungsvertrag | 101 | ||
bb) Rechtsformspezifische Unterschiede zwischen der AG und der GmbH hinsichtlich der Informationsrechte der Gesellschafter | 102 | ||
c) Handelsregistereintragung gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. § 294 AktG | 103 | ||
aa) Rechtsformspezifische Unterschiede zwischen der AG und der GmbH im Hinblick auf die Unterrichtung zukünftiger Gesellschafter als Eintragungszweck | 103 | ||
bb) Rechtsformspezifische Unterschiede zwischen der AG und der GmbH im Hinblick auf die Unterrichtung von Gläubigern als Eintragungszweck | 103 | ||
d) Schriftformgebot gemäß § 292 Abs. 1 AktG i.V.m. § 293 Abs. 3 AktG | 104 | ||
e) Höchstbetrag der Gewinnabführung gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG i.V.m. § 301 AktG | 106 | ||
aa) Anwendbarkeit des § 301 AktG bei einem Gewinnabführungsvertrag einer GmbH | 106 | ||
bb) Einschlägigkeit des Gewinnbegriffs i.S.d. § 301 AktG bei einem Teilgewinnabführungsvertrag einer GmbH | 107 | ||
cc) Rechtsformspezifische Unterschiede zwischen der AG und der GmbH im Hinblick auf die Kapitalbindung | 108 | ||
III. Zwischenergebnis | 109 | ||
C. Analoge Anwendung des § 221 AktG im GmbH-Recht | 110 | ||
I. Grundsätzliche Übertragbarkeit des § 221 AktG in das GmbH-Recht | 110 | ||
1. § 221 AktG als aktienrechtliche Sonderregelung? | 110 | ||
2. Das traditionelle Erscheinungsbild des Genussrechts | 111 | ||
3. Die vermeintlich fehlende Relevanz des Genussrechts im GmbH-Recht | 111 | ||
4. Die praktische Weiterentwicklung des Genussrechts vom massenhaft begebenen Genussschein hin zum individuellen Genussrechtsvertrag | 112 | ||
II. Analoge Anwendung von § 221 Abs. 1 und 2 AktG (Zustimmung der Gesellschafter) im GmbH-Recht | 114 | ||
1. Analoge Anwendung des Beschlusserfordernisses gemäß § 221 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AktG | 114 | ||
2. Analoge Anwendung des Beschlussverfahrens gemäß § 221 Abs. 1 und 2 AktG | 115 | ||
a) Qualifizierte Kapitalmehrheit gemäß § 221 Abs. 1 Satz 2 AktG | 115 | ||
b) Notarielle Beurkundung des Beschlusses | 115 | ||
c) Ermächtigungsverfahren gemäß § 221 Abs. 2 AktG | 116 | ||
III. Analoge Anwendung des § 221 Abs. 4 AktG (gesetzliches Bezugsrecht) im GmbH-Recht | 117 | ||
1. Vergleichbare Schutzbedürftigkeit der GmbH-Gesellschafter und der Aktionäre im Hinblick auf das gesetzliche Bezugsrecht gemäß § 221 Abs. 4 AktG | 117 | ||
2. Keine rechtsformspezifischen Unterschiede zwischen der GmbH und der AG, die einer Anwendung des § 221 Abs. 4 AktG im GmbH-Recht entgegenstehen | 118 | ||
a) Rechtsformspezifische Unterschiede zwischen der AG und der GmbH im Hinblick auf das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung | 118 | ||
aa) Dogmatische Grundlage des Bezugsrechts bei einer Kapitalerhöhung einer GmbH | 118 | ||
(1) Gesetzliches Bezugsrecht gemäß § 186 AktG analog? | 119 | ||
(2) Bezugsrecht nur aufgrund einer Zulassungsentscheidung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 GmbHG? | 119 | ||
bb) Übertragung der Erwägungen für das Bestehen eines Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen einer GmbH auf das Bezugsrecht bei einer vertraglichen Gewinnbeteiligung einer GmbH | 120 | ||
(1) Vergleichbarer Schutzzweck von § 186 AktG und § 221 Abs. 4 AktG | 120 | ||
(2) Bedarf für ein gesetzliches Bezugsrecht gemäß § 221 Abs. 4 AktG analog mangels gesonderter Zulassungsentscheidung über die Person des Gewinnberechtigten | 121 | ||
b) Rechtsformspezifische Unterschiede zwischen der AG und der GmbH im Hinblick auf Binnenverfassung sowie Realstruktur | 122 | ||
3. Möglicher Anwendungsbereich des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 AktG analog bei einer vertraglichen Gewinnbeteiligung im GmbH-Recht | 122 | ||
a) Unterscheidung zwischen Gewinnvariablen und Gewinnvorbehalten | 122 | ||
b) Unterscheidung zwischen den verschiedenen Regelungstypen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung | 123 | ||
aa) Entfall der Anwendungskonkurrenz zwischen § 221 AktG und § 292 Abs. 1 Nr. 2, §§ 293ff. AktG im GmbH-Recht | 123 | ||
bb) Die Auslegung des Begriffs „Genussrecht” gemäß § 221 Abs. 3 AktG bei analoger Anwendung des § 221 Abs. 4 AktG im GmbH-Recht | 124 | ||
4. Rechtsfolge des Bezugsrechts bei einem Gewinnbeteiligungsvertrag | 126 | ||
a) Grundsatz: Anspruch auf Abschluss eines inhaltsgleichen Gewinnbeteiligungsvertrags | 126 | ||
b) Ausnahme bei höchstpersönlichen Vertragsverhältnissen | 126 | ||
5. Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich des Bezugsrechts im GmbH-Recht | 127 | ||
a) Verzicht der Gesellschafter auf das Bezugsrecht | 127 | ||
b) Bezugsrechtsausschluss durch Gesellschafterbeschluss gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 und 4 AktG analog | 128 | ||
aa) Formelle Anforderungen des Bezugsrechtsausschlusses | 128 | ||
bb) Materielle Anforderungen des Bezugsrechtsausschlusses | 129 | ||
(1) Grundsätzliche Geltung materieller Schranken bei einem Bezugsrechtsausschluss gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 186 AktG im Aktienrecht | 129 | ||
(2) Entsprechende Geltung materieller Schranken bei einem Bezugsrechtsausschluss gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 186 AktG analog im GmbH-Recht | 129 | ||
(3) Erleichterter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG analog im GmbH-Recht | 130 | ||
c) Regelungen zu dem Bezugsrecht in der GmbH-Satzung | 131 | ||
IV. Zwischenergebnis | 132 | ||
D. Zusammenfassung | 133 | ||
4. Kapitel: Die Kompetenzverteilung bei der Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung nach dem GmbHG | 134 | ||
A. Die Anwendung der Vorschriften über die Satzungsänderung auf eine vertragliche Gewinnbeteiligung | 134 | ||
I. Anwendungsvoraussetzungen der §§ 53 und 54 GmbHG im Allgemeinen | 134 | ||
1. Unmittelbare Anwendung der §§ 53 und 54 GmbHG bei einer materiellen Satzungsänderung | 135 | ||
a) Der Begriff der Satzung i.S.d. §§ 53 und 54 GmbHG | 135 | ||
b) Materielle Satzungsänderung ohne Eingriff in den Satzungstext | 137 | ||
c) Materielle Satzungsänderung durch die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrags? | 138 | ||
2. Analoge Anwendung der §§ 53 und 54 GmbHG bei einer Satzungsüberlagerung | 139 | ||
a) Mögliche Fallgruppen einer Satzungsüberlagerung | 139 | ||
b) Die Rechtsfigur der Satzungsüberlagerung bei anderen Gesellschaftsformen | 140 | ||
c) Voraussetzungen für eine analoge Anwendung der §§ 53 und 54 GmbHG bei einer Satzungsüberlagerung | 141 | ||
aa) Planwidrige Regelungslücke | 141 | ||
bb) Vergleichbare Wertungslage | 141 | ||
3. Zwischenergebnis | 142 | ||
II. Generelle Anwendbarkeit der §§ 53 und 54 GmbHG entsprechend den Grundsätzen des GmbH-Unternehmensvertragsrechts bei Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung? | 142 | ||
1. Grundsätze zur Anwendung der §§ 53 und 54 GmbHG bei einem Unternehmensvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG mit einer GmbH als verpflichtete Gesellschaft | 143 | ||
a) Anpassung von §§ 53 und 54 GmbHG an die Eigenart eines Unternehmensvertrags | 143 | ||
b) Gründe für die Anwendung der §§ 53 und 54 GmbHG bei einem Gewinnabführungsvertrag | 145 | ||
c) Einstufung eines Unternehmensvertrags als materielle Satzungsänderung oder als Satzungsüberlagerung? | 146 | ||
2. Übertragung der Argumente für die Anwendung von §§ 53 und 54 GmbHG bei einem Gewinnabführungsvertrag auf einen Gewinnbeteiligungsvertrag? | 147 | ||
a) Das „Grundsatzurteil” des BGH vom 16.7.2019 – II ZR 175/18 | 147 | ||
aa) Merkmale der entscheidungsgegenständlichen Gewinnbeteiligung | 148 | ||
bb) Aussagen des BGH zur Anwendbarkeit der §§ 53 und 54 GmbHG bei Abschluss eines Gewinnbeteiligungsvertrags | 148 | ||
cc) Reichweite der Entscheidung und offene Fragen | 149 | ||
b) Die Rechtsnatur des Gewinnbeteiligungsvertrags als Kriterium für die Anwendung der §§ 53 und 54 GmbHG? | 150 | ||
aa) Die Unterscheidung zwischen Organisationsvertrag und Schuldvertrag | 150 | ||
bb) Die Merkmale eines Organisationsvertrags | 151 | ||
cc) Folgerungen aus der Rechtsnatur des Vertrags im Hinblick auf die Anwendbarkeit der §§ 53 und 54 GmbHG bei einer vertraglichen Gewinnbeteiligung | 152 | ||
c) Die vertragliche Gewinnbeteiligung im Verhältnis zu zwingenden Regelungen des GmbHG, insbesondere zur Kapitalerhaltung | 153 | ||
d) Die vertragliche Gewinnbeteiligung im Verhältnis zur Satzung der verpflichteten GmbH | 155 | ||
aa) Die Auswirkungen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung auf die mitgliedschaftliche Gewinnbeteiligung der Gesellschafter | 155 | ||
(1) Die Satzungsdispositivität des mitgliedschaftlichen Gewinnbezugsrechts | 156 | ||
(2) Materiell-satzungsändernde Wirkung der vertraglichen Gewinnbeteiligung im Hinblick auf das Gewinnbezugsrecht | 157 | ||
(a) Die vertragliche Gewinnbeteiligung im Verhältnis zur Gewinnverwendung gemäß § 29 Abs. 1 und 2 GmbHG | 157 | ||
(b) Die vertragliche Gewinnbeteiligung im Verhältnis zur Gewinnverteilung gemäß § 29 Abs. 3 GmbHG | 158 | ||
(3) Satzungsüberlagernde Wirkung der vertraglichen Gewinnbeteiligung im Hinblick auf das Gewinnbezugsrecht | 159 | ||
(a) Die Auswirkungen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung auf das Gewinnbezugsrecht verglichen mit den entsprechenden Auswirkungen einer festen Verbindlichkeit | 160 | ||
(b) Die Auswirkungen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung auf das Gewinnbezugsrecht verglichen mit den entsprechenden Auswirkungen eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG | 161 | ||
bb) Die Auswirkungen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung auf die gesetzliche Zuständigkeit der Gesellschafter gemäß § 46 Nr. 1 Alt. 2 GmbHG | 162 | ||
cc) Die Auswirkungen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung auf den Unternehmensgegenstand | 163 | ||
dd) Die Auswirkungen einer vertraglichen Gewinnbeteiligung auf den Gesellschaftszweck | 164 | ||
(1) Die Satzungsrelevanz des Gesellschaftszwecks | 164 | ||
(2) Die Bestandteile des vermuteten Gesellschaftszwecks einer GmbH | 165 | ||
(3) Die Vereinbarkeit einer vertraglichen Gewinnbeteiligung mit dem vermuteten Gesellschaftszweck | 166 | ||
(a) Vereinbarkeit mit der Gewinnerzielungsvermutung | 167 | ||
(b) Vereinbarkeit mit der Eigennützigkeitsvermutung | 168 | ||
3. Zwischenergebnis | 169 | ||
III. Kriterien für die Anwendung der §§ 53 und 54 GmbHG nur bei bestimmten Gewinnbeteiligungsverträgen | 170 | ||
1. Satzungsüberlagernde Wirkung der Gewinnbeteiligungsabrede selbst | 170 | ||
a) Satzungsüberlagerung wegen des Umfangs der Gewinnbeteiligung | 170 | ||
aa) Annahme eines „verdeckten Gewinnabführungsvertrags” bei übermäßiger Gewinnabführung? | 170 | ||
(1) Bedeutung des „ganzen” Gewinns gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG im Aktienrecht | 171 | ||
(2) Übertragbarkeit der Grundsätze zur Bestimmung des ganzen Gewinns gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG in das GmbH-Recht | 172 | ||
(3) Zwischenergebnis | 173 | ||
bb) Mögliche Grenzen für das Vorliegen einer satzungsüberlagernden Gewinnbeteiligung | 173 | ||
(1) Abführung von über 50% des Gewinns | 174 | ||
(2) Abführung von über 75% des Gewinns | 175 | ||
(3) Abführung von über 90% des Gewinns | 175 | ||
(4) Ungeeignetheit prozentualer Abführungsgrenzen zur Beurteilung des Vorliegens einer Satzungsüberlagerung? | 175 | ||
(5) Satzungsüberlagerung nur in Missbrauchs- oder Umgehungsfällen unter Berücksichtigung des für die Gesellschafter verbleibenden Gewinns | 177 | ||
(a) Verbleibender Gewinn unter 4% des Stammkapitals als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Satzungsüberlagerung | 177 | ||
(b) Feststellung der Satzungsüberlagerung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gewinnbeteiligungsvertrags | 178 | ||
b) Berücksichtigung der Gegenleistung für die Gewinnbeteiligung als Kriterium für die Anwendbarkeit der §§ 53f. GmbHG | 179 | ||
aa) Gründe für eine Anwendung der §§ 53f. GmbHG bei fehlender oder unangemessener Gegenleistung | 179 | ||
(1) Parallele zum Aktienkonzernrecht | 180 | ||
(2) Parallele zur verdeckten Gewinnausschüttung | 180 | ||
(3) Eingriff in § 29 GmbHG und in den Gesellschaftszweck | 181 | ||
bb) Gründe gegen eine Anwendung der §§ 53f. GmbHG allein aufgrund fehlender oder unangemessener Gegenleistung | 182 | ||
(1) Kein Angemessenheitsvorbehalt für Teilgewinnabführungsverträge im Aktienkonzernrecht | 182 | ||
(2) Keine Übertragungsfähigkeit der Grundsätze zur verdeckten Gewinnausschüttung auf Gewinnbeteiligungsverträge mit Dritten | 183 | ||
(3) Keine materielle Satzungsänderung und keine zwingende Satzungsüberlagerung bei unangemessener Gegenleistung im Hinblick auf § 29 GmbHG und den Gesellschaftszweck | 184 | ||
cc) Anderweitiger Schutz der Gesellschafter vor Gewinnbeteiligungen mit fehlender oder unangemessener Gegenleistung | 186 | ||
c) Zwischenergebnis | 186 | ||
2. Anwendung der §§ 53f. GmbHG aufgrund von Abreden neben der Gewinnbeteiligung | 187 | ||
a) Beteiligung am Gesellschaftsvermögen | 188 | ||
b) Vereinbarung von Mitwirkungsrechten zur Sicherung des Gewinnanspruchs | 188 | ||
aa) Zustimmungsrechte des Gewinnberechtigten | 189 | ||
(1) Zustimmungsrechte bei Strukturmaßnahmen, insbesondere Satzungsänderungen | 190 | ||
(a) Wirksamkeitsrelevante Zustimmungsvorbehalte | 190 | ||
(b) Schuldrechtlich wirkende Zustimmungsvorbehalte mit einem durchsetzbaren Unterlassungs- oder Wiederherstellungsanspruch | 191 | ||
(aa) Allgemeine Anforderungen an die Begründung durchsetzbarer, schuldrechtlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit Strukturmaßnahmen | 191 | ||
(bb) Konkretisierung des Zustimmungsgegenstands bei einem Zustimmungsvorbehalt im Rahmen eines Gewinnbeteiligungsvertrags | 192 | ||
(cc) Ermächtigungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung bei Begründung eines Zustimmungsvorbehalts im Rahmen eines Gewinnbeteiligungsvertrags | 193 | ||
(dd) Notarielle Beurkundung des Ermächtigungsbeschlusses | 194 | ||
(ee) Eintragung des Ermächtigungsbeschlusses in das Handelsregister | 196 | ||
(c) Schuldrechtliche Zustimmungsvorbehalte mit einem Kündigungsrecht oder Geldersatzanspruch bei Missachtung des Zustimmungsrechts | 197 | ||
(2) Zustimmungsrechte bei Geschäftsführungsmaßnahmen | 198 | ||
bb) Informationsrechte des Gewinnberechtigten | 199 | ||
(1) Kollision vertraglicher Informationsrechte mit der Verschwiegenheitspflicht der Geschäftsführer | 200 | ||
(2) Informationsrechte zur Kontrolle des Gewinnanspruchs | 200 | ||
(3) Weitergehende Informationsrechte | 201 | ||
cc) Zwischenergebnis | 201 | ||
dd) Folgen der Schranken vertraglicher Mitwirkungsrechte für Gewinnbeteiligungsverträge in Gestalt einer stillen Gesellschaft | 202 | ||
(1) Bestehen gesetzlicher Zustimmungsrechte zugunsten des stillen Gesellschafters | 203 | ||
(2) Strukturmaßnahmen als Gegenstand der gesetzlichen Zustimmungsrechte des stillen Gesellschafters | 204 | ||
(3) Unterlassungs- und Leistungsansprüche des stillen Gesellschafters bei zustimmungswidrigen Strukturmaßnahmen | 205 | ||
(a) Handelsrechtliche Sichtweise: Bestehen von Unterlassungs- und Leistungsansprüchen des stillen Gesellschafters gegen den Geschäftsinhaber | 206 | ||
(b) Gesellschaftsrechtliche Sichtweise: Keine Unterlassungs- und Leistungsansprüche des stillen Gesellschafters bei einer AG oder GmbH als Geschäftsinhaber? | 208 | ||
(4) Fazit: Regelmäßige Anwendbarkeit des § 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG bei Begründung einer stillen Gesellschaft | 209 | ||
ee) Folgen der Schranken vertraglicher Mitwirkungsrechte für Gewinnbeteiligungsverträge in Gestalt eines partiarischen Darlehens oder eines Genussrechts | 210 | ||
(1) Genussrechte und partiarische Darlehen ohne vertraglich vereinbarte Mitwirkungsrechte | 210 | ||
(2) Genussrechte und partiarische Darlehen mit vertraglich vereinbarten Mitwirkungsrechten | 211 | ||
c) Auswirkung fehlerhaft begründeter Mitwirkungsrechte auf den Gewinnbeteiligungsvertrag im Übrigen | 212 | ||
aa) Teilunwirksamkeit oder Gesamtunwirksamkeit des Gewinnbeteiligungsvertrags (§ 139 BGB)? | 212 | ||
(1) Ersatzlose Streichung unzulässiger Mitwirkungsrechte unter Aufrechterhaltung des Gewinnbeteiligungsvertrags im Übrigen | 212 | ||
(2) Reduzierung unzulässiger Mitwirkungsrechte auf ein zulässiges Maß | 213 | ||
(3) Verhinderung der Gesamtunwirksamkeit durch eine salvatorische Klausel? | 213 | ||
bb) Aufrechterhaltung des Gewinnbeteiligungsvertrags gemäß den Grundsätzen des fehlerhaften Vertragsverhältnisses | 214 | ||
(1) Grundlegendes zum fehlerhaften Vertragsverhältnis | 214 | ||
(2) Anwendbarkeit der Grundsätze des fehlerhaften Vertragsverhältnisses bei einem Gewinnbeteiligungsvertrag | 215 | ||
(a) Gewinnbeteiligungsverträge in Gestalt der stillen Gesellschaft | 215 | ||
(b) Gewinnbeteiligungsverträge in Gestalt des Genussrechts oder partiarischen Darlehens | 217 | ||
(3) Entstehen eines fehlerhaften Vertragsverhältnisses bei Vertragsschluss durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht? | 217 | ||
cc) Zwischenergebnis | 219 | ||
B. Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis bei Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung | 220 | ||
I. Grundlegendes zu den Schranken der Geschäftsführungsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers | 220 | ||
II. Bestehen gesetzlicher Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bei Fehlen einer ausdrücklichen Satzungsregelung | 221 | ||
1. Die Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis bei „außergewöhnlichen Maßnahmen” der GmbH in Rechtsprechung und Schrifttum | 221 | ||
2. Die Einberufungspflicht gemäß § 49 Abs. 2 Halbsatz 2 GmbHG als Grundlage für eine Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis bei außergewöhnlichen Maßnahmen der GmbH | 222 | ||
III. Bestehen einer Einberufungspflicht gemäß § 49 Abs. 2 Halbsatz 2 GmbHG vor Begründung einer vertraglichen Gewinnbeteiligung | 224 | ||
1. Einberufungspflicht aufgrund der faktischen Konkurrenz einer vertraglichen Gewinnbeteiligung zu den Rechten und Zuständigkeiten der Gesellschafter | 224 | ||
2. Einberufungspflicht aufgrund von Abreden neben der Gewinnbeteiligung | 226 | ||
3. Einschränkung der Einberufungspflicht bei Gewinnbeteiligungen im Rahmen von Verträgen des laufenden Geschäftsverkehrs? | 227 | ||
4. Keine Einberufungspflicht bei reinen Gewinnvorbehalten | 228 | ||
IV. Rechtsfolge der Einberufungspflicht nach § 49 Abs. 2 Halbsatz 2 GmbHG | 229 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse | 230 | ||
Literaturverzeichnis | 232 | ||
Sachverzeichnis | 248 |