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Baschnagel, M. (2023). Restructuring Support Agreements. Ein taugliches Mittel, das StaRUG-Verfahren zu organisieren?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58701-8
Baschnagel, Markus. Restructuring Support Agreements: Ein taugliches Mittel, das StaRUG-Verfahren zu organisieren?. Duncker & Humblot, 2023. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58701-8
Baschnagel, M (2023): Restructuring Support Agreements: Ein taugliches Mittel, das StaRUG-Verfahren zu organisieren?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58701-8

Format

Restructuring Support Agreements

Ein taugliches Mittel, das StaRUG-Verfahren zu organisieren?

Baschnagel, Markus

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 207

(2023)

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About The Author

2011–2016 Studium der Rechtswissenschaften Mannheim; wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht (Prof. Dr. Georg Bitter); 2016 – 2017 LL.M. Studium an der University of Cambridge (UK); 2018–2020 Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe; 2020–2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Freiburg i. Br., Direktor: Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago).

Abstract

Im Chapter 11-Verfahren und im Scheme-of-Arrangement-Verfahren werden immer häufiger sog. Restructuring Support Agreements (RSA) eingesetzt, um ein anstehendes gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorzubereiten. Bei RSA handelt es sich um Vereinbarungen zwischen der Schuldnerin und den Senior-Gläubigern, in welchen Stimmbindungen, das Verhalten des Managements, mögliche Planinhalte und die künftige Kapitalstruktur des Unternehmens vorab bilateral geregelt werden. Die Junior-Gläubiger und die Anteilsinhaber werden regelmäßig nicht in die Planungen einbezogen. Sie werden nach Finalisierung des RSA vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit diese internationale Praxis auch bei der Vorbereitung eines StaRUG-Verfahrens zulässig ist. Es wird geprüft, welche Grenzen das Aktienrecht und das StaRUG für die Vertragsfreiheit der Parteien aufstellen und welchen Schutz die übergangenen Parteien durch das Gesetz erfahren.»Restructuring Support Agreements. A Useful Tool for Organizing Reorganizations under German Law?«: This book analyses the trend of using restructuring support agreements (RSA) in Chapter 11 and in Scheme of Arrangement proceedings. RSA can be a useful tool to combat claim trading and holdout-activities. On the other hand, there is a risk that some creditors will use RSA to gain control over the restructuring process and to obtain special benefits not available for other creditors. This book also answers the question if RSA can be used to organize reorganizations in Germany and it discusses the boundaries for such contracts under German Law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 30
Kapitel 1: Einleitung 35
§ 1 Hinführung zum Thema 35
§ 2 Fragestellung 40
§ 3 Struktur der mittels RSA organisierten Restrukturierung 41
§ 4 Gang der Darstellung 47
§ 5 Methodisches Vorgehen 48
Kapitel 2: Grundlagen 50
§ 1 Beispiele für den Einsatz von RSA 50
A. In re Innkeepers USA Trust 50
B. Re Sunbird Business Services Ltd 51
C. In re Peabody Energy Corporation 52
D. Re Noble Group Ltd 53
§ 2 Entwicklungslinien in Deutschland 54
§ 3 Der Inhalt von RSA 56
A. Bindung der Gläubiger und des Managements 56
B. Milestones 58
C. Vorteile für Unterzeichner 59
D. Deathtrap-Klausel 60
E. Gifting-Klausel 62
F. Vergleiche 62
G. Fiduciary-Out-Klausel und No-Material-Modification-Klausel 63
§ 4 Einordnung von RSA 63
A. Warum gibt es RSA? 64
I. Mittel zur schnellen und effektiven Restrukturierung 64
II. Absicherung gegen Handel mit notleidenden Forderungen 65
III. Transmissionsriemen 67
IV. Mittel zur Umgehung der Schwachstellen des Restrukturierungsprozesses 67
V. Mittel zur Umsetzung eines Prenegotiated Plan 69
B. Gibt es vergleichbare Vereinbarungen in Deutschland? 71
I. Analogie zu Investorenvereinbarungen 71
II. Nächste Generation der Restrukturierungsvereinbarung? 73
C. Wie wirken sich RSA auf die Restrukturierung aus? 73
I. Einwirkung auf die Abstimmung der Gläubiger 74
II. Verzicht auf Rechte im Verfahren? 74
III. Veränderung der Verhandlungsstruktur und Auswirkung auf die Verteilung des Restrukturierungsgewinns 75
IV. Kontrollübernahme durch die Schlüsselgläubiger 77
§ 5 Vor- und Nachteile von RSA 77
A. Nachteile bei Einflussnahme durch Schlüsselgläubiger 78
I. Nachteile für die Informationsversorgung 78
II. Übervorteilung der Schlüsselgläubiger 79
III. Fehlanreize der Schlüsselgläubiger 80
B. Vorteile einer starken Stellung der Schlüsselgläubiger und von Koalitionen zwischen Management und den Schlüsselgläubigern 81
I. Relativierung der Nachteile 81
II. Disziplinierende Wirkung auf das Management 82
III. Positives Signal 83
IV. Abwehr aggressiver Finanzinvestoren und Hedgefonds 84
V. Sicherung der Interessen weiterer Stakeholder 84
C. Coercive Techniques 84
D. Zwischenergebnis 88
Kapitel 3: RSA im historischen, ökonomischen und konzeptionellen Kontext 89
§ 1 Historische, rechtsvergleichende Betrachtung 89
A. Chapter 11-Verfahren in den USA 89
I. Deregulierte, vertragliche Ausgestaltung der ersten Restrukturierungen 90
II. Verhandlungen durch Protective Committees 91
III. Beginnende Regulierung 93
IV. Auswirkungen bis heute 95
B. Offenere Einstellung in England 97
I. Junior-Gläubiger weniger schutzbedürftig 98
II. Große Bedeutung der Banken 99
III. Folgen 100
IV. Corporate Insolvency and Governance Act 102
V. Fazit 103
§ 2 Ökonomische Einordnung 104
A. RSA im Spannungsverhältnis zur Allmende-Tragödie 104
B. RSA als Lösung des Anti-Allmende-Problems 107
§ 3 RSA im Lichte verschiedener Insolvenzrechts-Theorien 111
A. Progressive Schule 111
I. Erste Generation 111
II. Nächste Generationen 113
III. Vertragliche Planung der Restrukturierung? 115
IV. Progressive Schule und vorinsolvenzliche Restrukturierungen komplexer Kapitalstrukturen 115
B. Creditors'-Bargain-Theorie und die „Proceduralists“ 116
C. Veräußerungsorientierte Ansätze 118
D. The Contractualists 119
E. Secured Creditor in Possession? 122
F. New Bargaining Theory 124
G. Restrukturierung als Entdeckungsverfahren 126
H. StaRUG-Verfahren? 127
I. StaRUG als Vertragshilfe 128
II. Vermögensmaximierung oder Rettung des Unternehmens 129
III. Durchsetzung von Ex-ante-Verträgen oder Verhandlungen ex post? 130
IV. Zwischenergebnis 132
Kapitel 4: RSA im Konflikt zur Verfahrens- und Kompetenzordnung des AktG und des StaRUG 133
§ 1 RSA im Konflikt mit den Vorgaben des Aktienrechts 133
A. RSA als Beherrschungsvertrag zugunsten der Senior-Gläubiger? 134
I. Konzernspezifische Gefährdungslage? 135
II. RSA kein typischer Beherrschungsvertrag 135
III. Verdeckter Beherrschungsvertrag und Teilleitungsunterstellungsvertrag 137
IV. Voraussetzungen der §§ 291ff. AktG 138
1. Auslegung: „Unterstellung unter fremde Leitung“ 138
a) Vertragliche Unterstellung der Leitung 139
b) Welche Leitungsbereiche müssen betroffen sein? 139
c) Weisungsrecht notwendig oder Zustimmungsvorbehalte ausreichend? 140
d) Zusammenfassung 142
2. Anknüpfungspunkte für die Qualifikation 142
a) Wertungen bei Investorenvereinbarungen 142
b) RSA 143
B. Unveräußerlichkeit der Leitungsmacht: § 76 AktG i.V.m. § 134 BGB 145
I. Problemaufriss 145
II. Ablehnung des Verbots der Vorwegbindung 146
III. Abwägungsmodell: Vereinbarung im Unternehmensinteresse 147
IV. Tatbestandslösung und Fallgruppen 148
V. Verhältnismäßigkeitsprüfung 150
VI. Lösung über § 93 Abs. 1 AktG 152
VII. Stellungnahme 153
C. Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung zum RSA? 155
I. Holzmüller/Gelatine 155
1. Grundsätze 155
2. Anknüpfungspunkte 156
3. Urteil des OLG Köln im Fall Solarworld 156
4. Literatur 157
5. Einordnung von RSA 157
6. Gesamtbetrachtung? 158
II. Sachzusammenhang 159
III. Selbstbindung der Verwaltung? 160
IV. Fazit 160
D. Related Party Transaction? 160
I. Related Party Transaction nach den §§ 111a – c AktG? 160
II. Regelungsziel der §§ 111a – c AktG 161
III. RSA nicht von Bereichsausnahme erfasst 162
IV. Geschäft 163
V. Nahestehende Person 164
1. Dynamischer Verweis auf IAS 24.9 164
2. Vorgaben des IAS 24.9 164
a) Beherrschung nach IFRS 10 165
b) Maßgeblicher Einfluss nach IAS 28 166
c) Ausnahmen 167
d) Kasuistik 168
VI. Bereits bestehendes „Näheverhältnis“ bei Abschluss des RSA 170
VII. Rechtsfolgen 170
1. Zustimmungspflicht 170
2. Offenlegungspflicht 171
VIII. Bewertung: Related Party Transaction als echte Schranke für RSA? 171
E. Unwirksamkeit nach § 187 Abs. 2 AktG 173
F. Verletzung der Interessen der Aktionäre? 174
I. Streichung der §§ 2, 3 StaRUG-RegE 175
II. Regulierungsziel 176
III. Streitstand 178
1. Vor Erlass des StaRUG 178
a) Kein Pflichtenumschwung 178
b) Tendenzen zum Shift of Duties 178
2. Streitstand nach Erlass des StaRUG 180
a) Kein allgemeiner Pflichtenumschwung 180
b) Heranziehung der §§ 32 StaRUG und 43 StaRUG 180
c) Interessenpluralistisches Modell 181
d) Sanierungspflichten und Bestandserhaltung 183
e) Allgemeiner Pflichtenumschwung trotz Streichung der §§ 2, 3 StaRUG-RegE 185
IV. Stellungnahme 185
1. Prämisse für den Pflichtenumschwung gegeben 185
a) Das wirtschaftliche Konzept 185
b) Keine gesetzliche Pauschalisierung 186
c) Anknüpfung an Insolvenzgründe 186
d) Anknüpfung an Aktiva und Passiva 188
e) Anknüpfung an greifbare Gefährdung der Gläubigerinteressen 188
f) Anknüpfung an „Unternehmenswert“ und seine Bestimmung 189
2. Rechtsgrundlage für den allgemeinen Pflichtenumschwung 194
a) Keine Anknüpfung für einen Pflichtenumschwung 194
b) § 32 StaRUG 194
c) „Natur der Sache“ 195
d) §§ 43 GmbHG, 93 AktG und der gesetzgeberische Wille? 195
V. Konsequenzen des Pflichtenumschwungs für das RSA 196
VI. Zwischenergebnis 197
G. Mittelbare Grenze: Hauptversammlungsbeschluss zur Anzeige des ‌StaRUG-‌Ver‍fahrens 197
I. Problemaufriss 197
II. Grundlagen 197
III. Meinungsstand 198
IV. Gesellschaftsrechtliche Kompetenzregelung 201
V. Grundlagen- oder Strukturentscheidung wegen erheblicher Auswirkungen auf die Gesellschaft? 202
1. Reaktionen auf den Antrag 202
2. Going-Concern-Prämisse bleibt bestehen 202
3. Auflösung der Gesellschaft? 203
4. Zweckänderung? 203
5. Pflichtenumschwung? 204
V. Grundlagengeschäft wegen Entmachtung der Aktionäre 205
1. Argumentation 205
2. Stellungnahme zur Entmachtung der Hauptversammlung 207
3. Stellungnahme zur Gestaltbarkeit der Mitgliedschaftsrechte 208
VII. Aspekte einer Geschäftsführungsmaßnahme 210
VIII. Pflichtenumschwung 210
IX. Zeitverlust und Publizität 212
X. Richtlinienkonforme Auslegung 212
XI. Zweck des StaRUG 213
XII. Zwischenergebnis 214
H. Zwischenergebnis 214
§ 2 RSA als Mittel gegen den Forderungshandel 214
A. Sperrvereinbarung mit Gläubigern 215
I. Abtretung 215
1. Dinglich wirkendes Abtretungsverbot möglich? 216
2. Schuldrechtlich wirkende Verfügungsbeschränkungen 218
3. Nützlichkeit des § 404 BGB fraglich 219
II. Vertragsübernahme 219
III. Übertragung von Kreditforderungen und Kreditverträgen durch Abspaltung und Ausgliederung 220
1. Schutz durch Abtretungsverbot? 220
2. Schuldrechtlicher Schutz 222
3. Haftungssystem 223
IV. Verbriefte Forderungen 224
V. Zwischenergebnis 225
B. Schuldrechtliche Vinkulierung von Aktien 225
C. Zwischenergebnis 227
§ 3 RSA im Konflikt mit dem StaRUG-Verfahren 227
A. Bedeutung des Verfahrens und der Abstimmung über den Plan 228
B. Mehrheitserfordernis im StaRUG-Verfahren als Hürde? 231
I. Das Abstimmungskonzept der InsO 232
1. Doppelte Abstimmung und Gläubigerautonomie 232
2. Folgen für RSA 235
II. Das Alternativ-Konzept des Chapter 11-Verfahrens 235
III. Das Abstimmungssystem im StaRUG 238
1. Das Abstimmungssystem im StaRUG 238
2. Mehrheitsbeschaffung 238
3. Die Stimmmacht der Anteilsinhaber als Hindernis? 241
4. Änderungen am Abstimmungssystem de lege ferenda 241
IV. Zwischenergebnis 243
C. Auswahl der Planbetroffenen und Gruppenbildung 243
I. Verbot, bisher unbeteiligte Gläubiger als Planbetroffene auszuwählen? 243
1. Blick nach England 244
2. Verbot, unbeteiligte Gläubiger als planbetroffene Gläubiger auszuwählen? 246
II. Pflicht zur Gruppentrennung? 247
III. Zwischenergebnis 250
D. Kompetenzübergriff auf die Versammlung der Planbetroffenen? 250
I. Problemaufriss 250
II. Übertragbarkeit in der Restrukturierung 251
1. Eine Ansicht: pauschales Verbot 252
2. Differenzierter Ansatz für die Restrukturierung? 253
3. Stellungnahme 255
4. Grenze ist anhand einer Abwägung im Einzelfall zu ermitteln 256
a) Grundsatz 256
b) Systematisierung 257
E. Übergehung des Restrukturierungsbeauftragten 258
I. Problemaufriss 258
II. Restrukturierungsrichtlinie 258
III. Deutsche Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie 259
1. Eingriff in die Kompetenzen des obligatorischen Restrukturierungsbeauftragten nach §§ 73 ff. StaRUG durch ein RSA? 259
2. Beschneidung der Kompetenzen des fakultativen Restrukturierungsbeauftragten nach §§ 77 ff. StaRUG und des Rechts der Minderheitsgläubiger, diesen zu beantragen 260
3. Zwischenergebnis 262
F. Umgehung des „Debtor-in-Possession“-Prinzips 262
G. Nichtigkeit wegen Stimmbindung zugunsten der Verwaltung 263
I. Problemaufriss 263
II. Keine unzulässige Stimmbindung der Aktionäre nach § 136 Abs. 2 AktG 263
1. Grundsatz 263
2. Einschränkung bei Bindung in Bezug auf einen konkreten Abstimmungsgegenstand 264
3. Einschränkung, weil Aktionär sich nur in Eigenschaft als Planbetroffener bindet 265
4. Einschränkung, wenn Kompetenzbereich der Hauptversammlung nicht betroffen ist 266
5. Rechtfertigung eines Eingriffs möglich? 266
6. Teleologische Reduktion bei Zustimmungspflicht 266
7. Zwischenergebnis 266
III. Keine Anwendbarkeit des § 136 Abs. 2 AktG auf Gläubiger 267
H. Unzulässigkeit einer verfrühten (verbindlichen) Planannahme? 267
I. Problemaufriss 267
II. Blick in die USA 268
III. Stellungnahme zum StaRUG 270
I. Entfallen der Stimmbindung 271
I. Problemaufriss 271
II. Antrag auf einen außergerichtlichen Erörterungstermin 272
1. Wirkweise 272
2. Entfallen der Bindungen bei gerichtlicher Abstimmung 273
III. Zwischenergebnis: Keine Konsequenzen für Gentleman-Agreements 275
J. Planversagung wegen Fehlinformationen bei Beitritt zum RSA? 275
I. Beispielfall aus England Re Sunbird Business Services Ltd 275
II. StaRUG 276
K. Verhandlungen als immanente Voraussetzung des StaRUG-Verfahrens 276
I. Problemaufriss 276
II. Mehrheitserfordernisse für den StaRUG-Plan kein Garant für faire Verhandlungen 278
III. Möglichkeit der Erörterung als abschließende Regelung? 278
IV. Verhandlungen als Voraussetzung des StaRUG-Verfahrens 278
1. Blick in die USA – unwritten rules 279
2. Blick nach England: Ohne Verhandlungen strengere Kontrolle 279
3. Rechtslage in Deutschland 281
a) Eine Ansicht: Verhandlungen sind nicht notwendig 281
b) Andere Ansicht: Ohne Verhandlungen kein Rechtsschutzbedürfnis 282
c) Stellungnahme 283
aa) Bedeutung der Verhandlung: Bestmögliche Befriedigung und Richtigkeitsgewähr 283
bb) Verhandlungsgebot im deutschen Restrukturierungsrecht 286
cc) Dogmatischer Anknüpfungspunkt 286
d) Auswirkungen auf den Einsatz von RSA und Zwischenergebnis 288
L. Pflichten der Geschäftsleitung 288
I. Versagung der Planbestätigung bei Pflichtverletzung des Planerstellers? 288
II. Die Pflichtenstellung des Planerstellers und der Verteilungskonflikt in der Restrukturierung 289
III. Lösung nur über Planbestätigungsvoraussetzungen 291
IV. Neutralitätsgebot? 292
1. Neutralitätspflicht vs. Ermessensentscheidung in der Übernahmesituation 292
2. Neutralitätsgebot in der Restrukturierung? 295
a) Nur ein Restrukturierungskonzept denkbar 296
b) Mehrere Konzepte möglich; mehrere potentielle Investoren vorhanden 296
V. Kontrolle am Maßstab der „Interessen der Gesamtheit der Gläubiger“ 298
1. Parallelproblem bei Investorenvereinbarungen verdeutlicht Schwierigkeiten 298
2. Steigerung des Unternehmenswerts und Vergrößerung der Masse 300
3. Verhinderung weiterer Verluste 302
4. Nachhaltige Beseitigung der drohenden Zahlungsunfähigkeit; Wiederherstellung von Rentabilität und Bestandsschutz? 303
5. Ökonomisches Modell 304
6. Negative Definition 305
7. Abwägungsmodell 305
8. Zwischenergebnis 306
VI. Verfahrenskontrolle 306
1. Blick in die USA 307
a) „Disinterestedness“ 307
b) „Due Care“ 307
c) „Good Faith“ 308
d) „Benefit for the estate“ 309
2. Übertragbarkeit in das deutsche Recht? 310
3. Zwischenergebnis 311
VII. Reduzierte Pflichten gegenüber Out-of-the-Money-Gläubigern? 311
1. Re Bluebrook Ltd als Beispiel 311
2. Reduzierte Pflichten, wenn die Gläubiger ihre Interessen selbst wahrnehmen können? 313
3. Reduzierte Pflichten gegenüber Out-of-the-Money-Gläubigern? 314
VIII. Zwischenergebnis 314
§ 4 RSA im Konflikt mit bestehenden Finanzierungsverträgen? 315
A. Drohender Eingriff in Absonderungsrechte als Grund für vertragliche Absicherung 316
B. Bad Boy Agreement 319
C. Intercreditor Agreements (Verträge zwischen Gläubigern) 321
I. Einleitung 321
II. Beispiel 322
III. Analyse 323
IV. Ansätze zur Beurteilung von Intercreditor Agreements 324
1. Blick in die USA 324
2. Blick nach England 326
3. Blick nach Deutschland 327
V. Stellungnahme 328
1. Abspaltungsverbot 328
2. Verzicht auf Teilnahme-‍, Klage- und Kontrollrechte vs. Schutz der institutionellen Ordnung 330
a) Zulässigkeit und Grenzen von Prozessverträgen 330
b) Institutionelle Ordnung 331
c) Freiwilliger Rechtsverzicht als Gegenargument? 333
d) Aufrechterhaltung der Chancen unbeteiligter Parteien 333
3. Stimmbindung und Einschränkung durch Treuepflicht 334
a) Überblick zu Stimmbindungsverträgen im Gesellschaftsrecht 334
b) Schutzmöglichkeiten 336
c) Lösung im StaRUG-Verfahren 338
D. Verträge zwischen den Anteilsinhabern und den Senior-Gläubigern 339
E. Zwischenergebnis 341
Kapitel 5: RSA im Konflikt mit Verteilungsregeln, Sondervorteilen und Begünstigungen 342
§ 1 Gleichbehandlungsgrundsatz 343
A. Zweck des Gleichbehandlungsgrundsatzes 343
I. Meinungsstand 344
II. Verteilungsgerechtigkeit 345
III. Absicherung des Mehrheitsprinzips 346
IV. Absicherung des Verhandlungsprinzips 346
V. Stellungnahme 347
B. Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb einer Gruppe 350
I. Zuteilung unterschiedlicher Rechte an Parteien des RSA 350
II. Doppelrolle 352
1. Chapter 11 353
2. StaRUG 353
III. Traditionelle Deathtrap-Klauseln 355
IV. Individuelle Deathtrap-Klauseln 356
1. Chapter 11 356
2. StaRUG 357
V. Marginale Ungleichbehandlung? 358
1. England 358
2. StaRUG 358
VI. Rechtfertigung wegen sachlichem Grund? 359
VII. Zuwendungen zwischen Gläubigern 360
1. Streitstand 361
2. Stellungnahme 362
VIII. Zwischenergebnis 363
C. Gruppengleichbehandlung 363
I. Problemaufriss 363
II. Funktionsweise 363
III. Unterschiedliche Quote bei Ablehnung des Plans (traditionelle Deathtrap-Klauseln) 365
IV. „Horizontales gifting“? 366
1. Chapter 11-Verfahren 366
2. Insolvenzordnung und StaRUG 367
3. Spezielle Rechtfertigungsmöglichkeit im StaRUG 367
4. Zwischenergebnis 368
V. Auswahl der Kandidaten für einen Debt-to-Equity-Swap? 368
1. Grundsatz der Gruppengleichbehandlung kein Hindernis 368
2. Gruppenbildung als Grenze der Differenzierungsmöglichkeiten? 368
§ 2 Absolute Vorrangregel 371
A. „Vertikales gifting“ 371
I. Das Problem 371
II. Die absolute Vorrangregel und Anknüpfungspunkte für eine Gifting-Ausnahme im StaRUG 375
1. Eigenschaft als Anteilsinhaber 376
2. Schlüsselgläubiger nicht durch Vorrangregel gebunden 377
3. Kein Nachteil für übergangene Gläubigergruppen 378
III. Zweck der absoluten Vorrangregel aus progressiver Sicht 379
1. Der Boyd-Fall und die relative Vorrangregel 379
2. Neuer Blick auf den „Public Investor“ 380
3. Reform des Equity-Receivership-Verfahrens 381
4. Praxis der SEC 381
5. Veränderung der Zusammensetzung der Anleger und Konsequenzen 382
IV. Ökonomischer Blick 384
1. Wahrung des relativen Kräfteverhältnisses 384
2. Negative Ex-ante-Effekte 385
V. Funktionsschutz als Zweck der absoluten Vorrangregel? 388
1. Verhinderung von Kollusion und Gewährleistung von Funktionsschutz 388
2. Grundsätzliche Kritik 390
a) Nur theoretisches Problem 390
b) Schutz des Bewertungsprozesses anderweitig möglich 391
c) Teilnahmerecht an Verhandlungen ausreichend 392
VI. Zwischenergebnis 393
B. Übervorteilung? 393
§ 3 Verbot von Sondervorteilen nach § 10 Abs. 3 StaRUG 394
A. Sonderabkommen zwischen Schuldnerin und einzelnen Planbetroffenen 395
I. „mit einzelnen Planbetroffenen“ 395
II. Zeitliche Grenze? 395
III. Qualitative Grenze? 396
IV. Offenlegung ausreichend? 398
V. „Bevorzugungsabsicht“ 399
VI. „Vorteil“ 400
1. Kein Vorteil bei Stimmbindung und Verzicht auf Abtretung 400
2. Wertende Betrachtung 400
a) Wertende Betrachtung geboten 400
b) Welche Gegenleistungen können berücksichtigt werden? 402
3. Kein „Vorteil“, wenn Angebot an alle Gläubiger erfolgt? 403
VII. Restriktive Auslegung oder teleologische Reduktion? 404
VIII. Zwischenergebnis 406
B. Sonderabkommen zwischen Gläubigern? 406
C. Sonderabkommen mit dem Management 408
D. Zwischenergebnis 408
§ 4 Unlautere Herbeiführung der Planannahme (Begünstigung und Stimmenkauf) 408
A. Fallgruppen des § 63 Abs. 4 StaRUG 409
B. Begünstigung durch die Schuldnerin 409
C. Begünstigung durch Planbetroffene (gifting) 410
I. Problemaufriss 410
II. Rechtfertigung von gifts? 410
III. Keine Begünstigung bei Abkauf von gesetzlich gegebenen Blockaderechten? 411
IV. Keine Begünstigung, wenn Voraussetzungen des § 28 StaRUG erfüllt sind? 412
V. Transparenz? 413
D. Kausalität 413
E. Zwischenergebnis 414
§ 5 Weitere Grenzen in Zusammenhang mit „Fees“ 414
A. Pflichtverletzung der Geschäftsleitung? 414
B. Financial Assistance nach § 71a Abs. 1 AktG? 415
C. Ist die Übernahme der Gebühren durch die Schuldnerin sittenwidrig? 415
D. Zwischenergebnis 416
§ 6 Side-Deals mit dem Management? 416
A. Beispiele in den USA und England 417
I. Beispiele 417
II. Bewertung 418
B. Spezielle Regelungen? 420
I. Keine ausdrückliche Regelung im StaRUG 420
II. § 299 StGB? 421
III. § 33d WpÜG 421
C. Organschaftliche Treuepflicht 422
I. Grundsätzliches 422
II. Umkehrschluss zu § 33 WpÜG? 424
III. Anforderungen an die Zuwendung 424
1. Anforderungen im Übernahmerecht 425
2. Strengere Maßstäbe in der Restrukturierung 427
IV. Einzelne Fälle 428
1. Zweck der Zuwendung ist die Beeinflussung des Vorstands 428
2. „Golden Parachute“ 428
3. Weiterbeschäftigung 429
4. Höhere Bezüge und Prämien an das Management 430
5. Beteiligung des Managements 430
a) Streitstand 431
b) Stellungnahme 433
D. Zwischenergebnis 434
§ 7 Zwischenergebnis 434
Kapitel 6: Position der Schlüsselgläubiger 435
§ 1 Berücksichtigung einer möglichen Subordination 435
A. Beachtung des insolvenzrechtlichen Nachrangs im StaRUG-Verfahren 435
I. Absolute Vorrangregel 436
II. Schlechterstellungsverbot 436
B. Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO 437
C. Zweckorientierte Auslegung 438
I. Verhaltenssteuerung des gerichtlich überwachten Restrukturierungsprozesses? 439
II. Informationsvorsprung 440
III. Finanzierungsfolgenverantwortung 440
IV. Finanzierungsverantwortung und Finanzierungsentscheidung im Lichte des neuen Rechts 442
V. Missbrauch der Haftungsbeschränkung 442
VI. Risikoerhöhungsstrategien sollen verhindert werden 443
D. Tatbestandsbezogene Auslegung 444
I. Einfluss 445
II. Variable Erlösbeteiligung 446
E. Sanierungsprivileg nach § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO 448
I. Problemaufriss 448
II. Meinungsstand 448
1. Sanierungsprivileg anwendbar (h.M.) 448
2. Ablehnende Ansicht 449
III. Stellungnahme zum Einsatz von RSA 450
IV. Zwischenergebnis 452
§ 2 Stimmverbot 452
A. Kasuistisches Stimmverbot 452
I. Insolvenzplanverfahren 453
II. StaRUG-Verfahren 454
B. Stimmverbot für nahestehende Personen 454
C. Zwischenergebnis 454
§ 3 Treuepflichtverletzung der Schlüsselgläubiger als Grund für die Versagung der Planbestätigung 454
A. Dogmatische Grundlagen einer Treuepflicht der Schlüsselgläubiger 455
I. Problemaufriss 455
II. Rechtsgemeinschaft als Grundlage 455
III. Treuepflicht aus Kombination von Rechtsgemeinschaft und Einwirkungsmacht 456
IV. Gesellschaftsähnliche Sonderverbindung und hypothetischer Gesellschaftsvertrag 457
V. Einwirkungsmacht ausreichend? 458
VI. Immanente Schranke der insolvenzrechtlichen Aufopferungspflicht 458
VII. Vorvertragliches Schuldverhältnis als Grundlage? 459
VIII. Wertung 460
B. Ablehnung von Gegenansichten 461
C. Notwendigkeit und Vorteile der Treuepflichtkontrolle 462
D. Beispiele zum Inhalt 463
I. Einleitung 463
II. Pflicht zur fairen Verhandlung? 464
III. Pflicht zur Einbeziehung der betroffenen Gläubiger in die Restrukturierungsverhandlung? 464
IV. Keine relevanten Sonderinteressen bei der Abstimmung 465
E. Geltendmachung? 466
F. Zwischenergebnis 467
§ 4 Zwischenergebnis 467
Kapitel 7: Thesenförmige Zusammenfassung 468
Kapitel 1 bis 3 468
Kapitel 4 470
Kapitel 5 475
Kapitel 6 478
Ergebnis 479
Literaturverzeichnis 480
Sachwortverzeichnis 519