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Lorenz, T. (2024). Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung. Kapitalmarktinformationshaftung, Kollektiver Rechtsschutz und Abschlussprüferregress am Sekundärmarkt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59049-0
Lorenz, Tim Henrik. Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung: Kapitalmarktinformationshaftung, Kollektiver Rechtsschutz und Abschlussprüferregress am Sekundärmarkt. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59049-0
Lorenz, T (2024): Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung: Kapitalmarktinformationshaftung, Kollektiver Rechtsschutz und Abschlussprüferregress am Sekundärmarkt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59049-0

Format

Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung

Kapitalmarktinformationshaftung, Kollektiver Rechtsschutz und Abschlussprüferregress am Sekundärmarkt

Lorenz, Tim Henrik

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 229

(2024)

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About The Author

Tim Henrik Lorenz hat von 2015 bis 2022 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg studiert. Von 2021 bis 2023 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht Abt. II der Universität Freiburg i. Br., Direktor: Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago). Parallel war er Lehrbeauftragter im Handels- und Gesellschaftsrecht an der DHBW Ravensburg im Wintersemester 2022/2023. Im Sommersemester 2023 wurde seine Dissertation von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg angenommen. Seit dem Spätsommer 2023 absolviert er ein LL.M.-Studium an der New York University (NYU).

Abstract

Der Beginn der gerichtlichen Aufarbeitung des Wirecard-Bilanzskandals hat in Deutschland erneut die Frage nach der Haftung von Abschlussprüfern gegenüber Anlegern am Kapitalmarkt aufgeworfen. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur Abschlussprüferhaftung am Kapitalmarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten weitestgehend darauf beschränkt, die Einführung einer kapitalmarktrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern de lege ferenda zu fordern und zu skizzieren. Dazu ist es in Deutschland jedoch auch in Folge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FISG) nicht gekommen. Daher ergibt sich aktuell die drängende Frage, inwieweit Abschlussprüfer nach dem geltenden Recht am Kapitalmarkt effektiv für Prüfungsfehler in Haftung genommen werden können und ob aus dem geltenden Recht eine kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung entwickelt werden kann. Die Arbeit widmet sich dieser Fragestellung durch einen interdisziplinären Blick auf das materielle Haftungsrecht, Prozessrecht und Insolvenzrecht.

Die Arbeit wurde mit dem Peter-Schlechtriem-Preis 2023 ausgezeichnet.
»Auditor’s Liability on Capital Markets. Liability for Misinformation, Collective Redress and Recourse to Auditors on Secondary Markets«: In the light of the Wirecard accounting scandal, this monograph addresses the pressing question of auditors’ liability on capital markets in Germany. The author examines whether and to what extent auditor's liability on capital markets can be developed within the current German law. To this end, an interdisciplinary look is taken at substantive liability law, procedural law, insolvency law, and the innovations brought about by the Financial Market Stabilization Act (FISG).

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 26
Einleitung 31
A. Untersuchungsanlass 31
B. Gang der Untersuchung 32
C. Begrifflichkeite 34
Teil I: Grundlagen der kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftung 35
A. Die Bedeutung der Abschlussprüfung auf dem Kapitalmarkt 35
I. Kapitalmarktrechtliche Unternehmenspublizität 35
II. Ökonomische Bedeutung der kapitalmarktrechtlichen Unternehmenspublizität 36
III. Kapitalmarktregelpublizität 38
1. Die Verpflichtung zur Kapitalmarktregelpublizität nach §§ 114 ff. WpHG 39
2. Bedeutung der Konzernrechnungslegung nach internationalen Rechnungslegungsstandards 40
3. Allokationseffizienz durch Bilanzanalyse der Kapitalmarktregelpublizität 42
IV. Stärkung der Kapitalmarktregelpublizität durch Abschlussprüfer als Informationsintermediäre 43
V. Die Informationsintermediärsfunktion des Abschlussprüfers am Kapitalmarkt als gatekeeper und public watchdog 46
B. Kapitalmarktrechnungslegung, Kapitalmarktabschlussprüfung und kapitalmarktbezogene Abschlussprüferhaftung 47
I. Die Differenzierung zwischen handelsrechtlicher und kapitalmarktrechtlicher Rechnungslegung 48
II. Differenzierungen zwischen der kapitalmarktbezogenen und der handelsverkehrsbezogenen Abschlussprüfung im geltenden Recht 49
III. Kapitalmarktbezogene und handelsverkehrsbezogene Abschlussprüferhaftung als eigenständige Teilbereiche der Abschlussprüferhaftung 50
C. Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung als Beitrag zur Qualitätssicherung der kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüfung 53
I. Abschlussprüfung als Teil eines Gesamtsystems zur Qualitätssicherung der Kapitalmarktregelpublizität 53
1. Qualitätssicherung durch Corporate Governance 54
2. Qualitätssicherung durch staatliche Aufsicht im Enforcement-System 55
3. Flankierende Qualitätssicherung durch Strafrecht und Haftung 56
4. Rolle der Abschlussprüfung im Gesamtsystem der Qualitätssicherung 57
II. Gefahren für die Abschlussprüfungsqualität durch Interessenkonflikte 58
III. Mittel zur Gewährleistung der Abschlussprüfungsqualität 60
IV. Abschlussprüferhaftung als Qualitätssicherungsmittel – Die Rolle der kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftung 63
1. Das Für und Wider der Abschlussprüferhaftung als Qualitätssicherungsmittel 63
2. Präventionswirkung durch Abschlussprüferhaftung de lege lata 68
D. Kapitalmarktbezogene Abschlussprüferhaftung als Bestandteil der Kapitalmarktinformationshaftung 70
I. Der kapitalmarktbezogene Bestätigungsvermerk als öffentliche Kapitalmarktinformatio 72
II. Der fehlerhafte kapitalmarktbezogene Bestätigungsvermerk als falsche öffentliche Kapitalmarktinformatio 74
1. Der gesetzliche Rahmen der Abschlussprüfung 75
a) Die Vorgaben von §§ 317, 322 HGB 75
b) Bestätigungsvermerk als Garantie bzw. Verifikation der Emittentenrechnungslegung 77
c) Bestätigungsvermerk als Aussage über zukünftige wirtschaftliche Entwicklung 80
d) Bestätigungsvermerk als Aussage über begangene Bilanzstraftate 82
e) Zwischenergebnis 84
2. Rückschaufehler und Audit-Judgement-Rule 84
3. Zwischenergebnis 87
III. Europäische Vorgaben an die kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung 87
IV. Die einzelnen Haftungsgrundlagen der Abschlussprüferhaftung im Außenverhältnis gegenüber dem Anleger 88
1. § 826 BGB 90
a) Abschlussprüferhaftung nach § 826 BGB nach den Maßgaben der Rechtsprechung 91
b) Bedeutung für die kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung 93
2. § 823 Abs. 2 BGB 94
a) § 332 Abs. 1 HGB (a. F.) als Schutzgesetz – Haftung für Vorsatz im Außenverhältnis 95
b) § 332 Abs. 3, Abs. 2 S. 2 HGB als Schutzgesetz – Haftung für grobe Fahrlässigkeit im Außenverhältnis? 96
aa) Rezeption von § 332 Abs. 3, Abs. 2 S. 2 HGB in der Literatu 96
bb) Prüfung des Schutzgesetzcharakters von § 332 Abs. 3, Abs. 2 S. 2 HGB 98
(1) Bezweckter Individualschutz 98
(2) Betrachtung des Regelungszusammenhanges 98
cc) Zwischenergebnis 100
3. § 830 Abs. 2, Abs. 1 S. 1 BGB 101
a) Dogmatische Grundüberlegunge 102
b) Förderung der Haupttaten seitens des Emittenten durch Abschlussprüfe 103
aa) Förderung von fehlerhafter Regelpublizität 103
(1) Beihilfe hinsichtlich der Erstellung der fehlerhaften Regelpublizität 103
(2) Beihilfe hinsichtlich der Veröffentlichung der fehlerhaften Regelpublizität 104
(3) Beihilfe durch Stärkung der Glaubwürdigkeit der fehlerhaften Regelpublizität 104
(4) Psychische Beihilfe zur Veröffentlichung fehlerhafter Regelpublizität 106
(5) Zwischenergebnis 106
bb) Förderung von Ad-hoc-Mitteilungspflichtverletzunge 106
(1) Beihilfe zur Unterlassung der Abgabe von Ad-hoc-Mitteilungen über Bilanzmanipulatione 107
(2) Beihilfe zur Unterlassung der Abgabe von Ad-hoc-Mitteilungen über bevorstehenden Versagungsvermerk 109
(3) Beihilfe zur Unterlassung der Abgabe von Ad-hoc-Mitteilungen in Form von psychischer Beihilfe 109
(4) Zwischenergebnis 110
cc) Doppelter Gehilfenvorsatz 110
dd) Zwischenergebnis zur Beihilfehaftung des Abschlussprüfers 111
4. Zwischenergebnis zum materiellen Haftungsrecht 111
V. Zwischenergebnis zur Einordnung der kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftung in die Kapitalmarktinformationshaftung 112
E. Zwischenergebnis zum ersten Teil 112
Teil II: Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung im Außenverhältnis und kollektiver Rechtsschutz 114
A. Grundlagen des kollektiven Rechtsschutzes 115
I. Erscheinungsformen von Kollektivschäden und Zielgrößen eines effektiven kollektiven Rechtsschutzsystems 115
II. Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland 118
B. Möglichkeiten der kollektiven Rechtsdurchsetzung geschädigter Anleger gegen Abschlussprüfe 120
I. Treuhänderische Abtretung – sog. Sammelklage-Inkasso 121
1. Streit um die rechtliche Zulässigkeit 121
2. Bedeutung des Sammelklage-Inkassos in kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 123
II. Musterfeststellungsklage gem. §§ 606 ff. ZPO 124
1. Eröffnung des Anwendungsbereichs in kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 125
2. Konkurrenzsituation zwischen KapMuG und ZPO-Musterfeststellungsklage 126
a) Die Vorteile der ZPO-Musterfeststellungsklage für Verbrauche 127
b) Verfahrensrechtliche Lösung über § 8 KapMuG 128
III. Zukünftiges Abhilfeverfahren in Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie 130
1. Eröffnung des Anwendungsbereichs in kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 132
2. Konkurrenzverhältnis zum KapMuG 133
IV. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz 134
C. Eröffnung des Anwendungsbereichs des KapMuG 136
I. Grundsätzliche Voraussetzungen nach § 1 KapMuG 136
II. Streit in der Rechtsprechung 137
1. Zuständigkeitsstreit § 32b ZPO, § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG 138
2. Stattgabe von Musterverfahrensanträgen durch das LG München I und Vorlagebeschluss an das OLG Münche 139
3. Andere Ansicht des LG Hamburg 140
III. Behandlung in der Literatu 141
IV. Auslegung von § 1 KapMuG anhand des klassischen Auslegungskanons 141
1. Eröffnung des Anwendungsbereichs beim Vorwurf der Beihilfe zu Publizitätspflichtverletzungen des Emittente 142
2. Bestätigungsvermerke und das Regelbeispiel nach § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KapMuG 144
3. Die Legaldefinition nach § 1 Abs. 2 S. 1 KapMuG 146
a) Informationen, die einen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieter von Vermögensanlagen betreffe 146
b) Informationen, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt sind 147
c) Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen oder sonstige Unternehmensdate 147
4. Bestätigungsvermerk als Informationen über Unternehmensdate 148
a) Grammatikalische Auslegung – Information über unternehmensbezogene Daten als Ausgangspunkt der Legaldefinitio 148
aa) Unternehmensdaten oder Informationen über Unternehmensdaten? 148
(1) Das Prüfurteil des Abschlussprüfers als Information am Kapitalmarkt 150
(2) Bezug der Information im Prüfurteil zu Unternehmensdate 151
(3) Zwischenergebnis 151
bb) Die Testierung der Rechnungslegung als Werturteil eines Dritte 151
cc) Kein Schadensersatz „wegen“ falscher oder irreführender Kapitalmarktinformatio 154
dd) Zwischenergebnis der grammatischen Auslegung 154
b) Systematische Auslegung – Die Aufzählung der Regelbeispiele in § 1 Abs. 2 S. 2 KapMuG und der ausschließliche Gerichtsstand nach § 32b ZPO 155
aa) Differenzierung zwischen unternehmensinternen und unternehmensexternen Informationen anhand eines systematischen Vergleichs des Regelbeispielkatalogs 155
(1) Unklare Terminologie 155
(2) Äußerungen von Unternehmensexternen als öffentliche Kapitalmarktinformatio 156
bb) Ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Emittenten nach § 32b Abs. 1 ZPO 158
cc) Zwischenergebnis der systematischen Auslegung 160
c) Historische und teleologische Auslegung – Kapitalmarktrechtliches Abschlussprüferhaftungsrecht und ihr Zusammenhang mit Massen- und Streuschäde 160
aa) Charakter des KapMuG als zeitlich begrenzter Modellversuch 160
bb) Ansprüche gegen Abschlussprüfer in KapMuG-Gesetzgebungsunterlagen nicht genannt 161
cc) Streu- und Massenschäden resultierend aus materiellem Abschlussprüferhaftungsrecht 162
dd) Die maßgeblichen Beweggründe des Gesetzgebers für die Schaffung des KapMuG und ihr Bezug zu kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 162
ee) Zwischenergebnis der historischen und teleologischen Auslegung 164
d) Ergebnis der Auslegung 164
V. Ergebnis der Eröffnung des Anwendungsbereichs des KapMuG 165
D. Musterverfahrensfähigkeit von Rechts- und Tatsachenfeststellungen in kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 165
I. Die Bestimmung und Bedeutung von Musterfeststellungszielen für Abschlussprüferhaftungsfälle 165
1. Überindividuell bedeutsame Tatbestandsmerkmale – Der haftungsbegründende Tatbestand des kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsrechts 166
a) Die Erteilung eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks als Schädigungshandlung 167
b) Sittenwidrige Schädigung im Rahmen von § 826 BGB 167
c) Schutzgesetzverletzung im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 332 Abs. 1 HGB 168
d) Haupttat und Beihilfehandlung im Rahmen von § 830 Abs. 2, Abs. 1 S. 1 BGB 168
e) Verschulde 168
f) Zwischenergebnis 170
2. Musterverfahrensfähigkeit von überindividuell bedeutsamen Feststellungen zur Darlegung der individuellen Anspruchsvoraussetzunge 170
3. Zwischenergebnis 172
II. Grundlagen zur Kausalität des Bestätigungsvermerks für Anlegerschäden am Kapitalmarkt 173
1. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der kausalitätsbezogenen Deliktsstruktur von § 826 BGB, § 823 Abs. 2 i. V. m. § 332 HGB und § 830 Abs. 2, Abs. 1 S. 1 BGB 174
a) Haftungsbegründende Kausalität im Rahmen von § 826 BGB als Ausgangspunkt 174
aa) Referenzpunkt: Rechtsprechung zur Kausalität bei Ad-hoc-Mitteilungspflichtverletzunge 176
bb) Streit in der Rechtsprechung hinsichtlich der Abschlussprüferhaftung 179
(1) Festhalten an strikter Transaktionskausalität nach dem OLG Stuttgart 179
(2) Aktuelle Rechtsprechung aus den Verfahren zu Wirecard 181
cc) Aktueller Streit in der Literatu 182
dd) Einordnung des Rechtsprechungs- und Literaturstreits 183
b) Kausalität im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 332 Abs. 1 HGB 183
aa) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Deliktsstruktur zwischen § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Kausalität 184
bb) Vergleichbarkeit des Schutzzweckzusammenhanges bei § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 332 Abs. 1 HGB 187
c) Kausalität im Rahmen von § 830 Abs. 2, Abs. 1 S. 1 BGB 188
aa) Grundsätze zur Kausalität im Rahmen der Beihilfehaftung 188
bb) Bedeutung für die kapitalmarktrechtliche Beihilfehaftung des Abschlussprüfers 190
d) Zwischenergebnis 191
2. Differenzierung zwischen den Anlegergruppen nach Kaufzeitpunkt 191
III. Transaktionskausalität hinsichtlich des Vertragsabschlussschadens 193
1. Äquivalente Kausalität 194
a) Entbehrlichkeit von weiteren Feststellungen zur Kausalität bei erfolgreichem Nachweis der Transaktionskausalität 195
b) Offenlegung der Insolvenzreife bei ordnungsgemäßem Testat 195
aa) Zulässigkeit hypothetischer Erwägungen im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität zu § 826 BGB 196
(1) Hinwegdenken des Prüfungsfehlers oder Hinzudenken der Kenntnis des Anlegers vom Prüfungsfehle 196
(2) Zulässigkeit der Differenzhypothese im Zusammenhang mit der Bedingungstheorie 197
bb) Tatsachenfeststellungen über frühere Offenlegung der Insolvenzreife 198
cc) Tatsachenfeststellung über hypothetisches Anlegerverhalten bei früherer Offenlegung der Insolvenzreife 199
dd) Zwischenergebnis 200
c) Keine Offenlegung der Insolvenzreife bei ordnungsgemäßem Testat 201
d) Zwischenergebnis – Die Besonderheiten des Bestätigungsvermerks im Vergleich zu anderen Kapitalmarktinformatione 205
2. Adäquanz 206
3. Schutzzweck der Norm 207
a) Das Erfordernis der Transaktionskausalität in der Rechtsprechung des BGH übertragen auf Abschlussprüferhaftungsfälle 208
b) Erbringung des Nachweises der Transaktionskausalität in Abschlussprüferhaftungsfälle 211
c) Anwendbarkeit von Beweiserleichterungen bei der Abschlussprüferhaftung 211
aa) Anwendung der fraud-on-the-market-theory 212
bb) Analoge Anwendung von § 12 Abs. 2 Nr. 1 WpPG 212
cc) Anscheinsbeweis durch die Figur der positiven Anlagestimmung 213
(1) Weitgehende Ablehnung in der Literatu 214
(2) Stellungnahme 215
d) Zwischenergebnis 217
IV. Preiskausalität hinsichtlich des Kursdifferenzschadens 218
1. Äquivalente Kausalität 218
2. Adäquanz 219
3. Schutzzweck der Norm 220
a) Die Behandlung des Kursdifferenzschadens in der Rechtsprechung des BGH 220
b) Streit um den Kursdifferenzschaden im Rahmen der Kapitalmarktinformationshaftung nach § 826 BGB 222
aa) Das Argument der uferlosen Haftung 222
bb) Das Argument des Verzichts auf die haftungsbegründende Kausalität 223
cc) Der Schutzzweck von § 826 BGB beim Informationsverhalten am Kapitalmarkt 223
dd) Kapitalmarktrechtliche „Aufladung“ von § 826 BGB durch Art. 7 Tr-RL im Europarecht 224
ee) Zwischenergebnis 225
c) Übertragbarkeit auf die kapitalmarktbezogene Abschlussprüferhaftung 225
aa) Die etablierte handelsverkehrsbezogene Abschlussprüferhaftung nach § 826 BGB als Expertenhaftung 226
bb) Kapitalmarktbezogene Abschlussprüferhaftung nach § 826 BGB als Haftung eines marktpreisbeeinflussenden Informationsintermediärs 227
cc) Zwischenergebnis 229
4. Zwischenergebnis zur Transaktions- und Preiskausalität 230
V. Haftungsausfüllende Kausalität und Schadensberechnung 230
1. Vertragsabschlussschade 231
2. Kursdifferenzschade 232
VI. Zwischenergebnis der Musterverfahrensfähigkeit von Feststellungen in kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 233
E. Die weiteren kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten von Verbrauchern nach Beendigung des KapMuG-Verfahrens 234
I. ZPO-Musterfeststellungsklage bzw. VDuG-E-Musterfeststellungsklage 234
II. VDuG-E-Abhilfeverfahre 234
1. Die Struktur des neuen Abhilfeverfahrens nach dem VDuG-E (RegE) 235
a) Phase 1 – Zwischen Rechtshängigkeit der Abhilfeklage und dem Abhilfegrundurteil 235
b) Phase 2 – Vergleichsmöglichkeit 236
aa) Bedeutung von Vergleichsschlüssen in kapitalmarktbezogenen Abschlussprüferhaftungsfälle 236
bb) Vorherige Vergleichsmöglichkeit im Rahmen des KapMuG-Verfahrens 237
cc) Vergleichsmöglichkeit im Abhilfeverfahren nach § 17 VDuG-E 239
c) Phase 3 – Abhilfeendurteil und Umsetzungsverfahre 239
2. Zusammentreffen von Umsetzungsverfahren und Insolvenzverfahren in kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 240
a) Regelungen nach § 38 VDuG-E für Insolvenz während des Umsetzungsverfahren (3. Phase) 241
b) Die ungeregelten Fälle der Insolvenzeröffnung vor Rechtshängigkeit der Abhilfeklage und zwischen Rechtshängigkeit und Ergehen des Abhilfegrund- bzw. -endurteils 242
aa) Statthaftigkeit der ZPO-Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalte 242
bb) Übertragung auf das neue Abhilfeverfahren und Auswirkung von § 240 ZPO i. V. m. §§ 87, 174 ff. InsO 244
cc) Lösungsvorschlag: Klageänderung auf Musterfeststellungsklage 246
c) Folgen hieraus für kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftungsfälle 246
3. Zwischenergebnis zum VDuG-E 247
F. Ergebnis zum kollektiven Rechtsschutz in kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftungsfälle 248
Teil III: Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung durch Abschlussprüferregress in der Innenhaftung 249
A. Das Innenhaftungsmodell als Alternative zur Drittaußenhaftung in der Diskussion über das gescheiterte KapInHaG 251
I. Der Vorschlag von Zimme 252
II. Kritik am Innenhaftungsmodell 252
III. Konsequenzen für das vorliegende Untersuchungsprogramm 254
B. Funktionsfähigkeit des Abschlussprüferregresses 254
I. Ansprüche von Anlegern gegen Emittenten wegen fehlerhafter Regelpublizität 255
1. Einigkeit hinsichtlich der Regelpublizitätshaftung für Vorsatz 256
a) Emittentenhaftung für fehlerhafte Regelpublizität nach § 826 BGB i. V. m. § 31 BGB analog 257
b) Emittentenhaftung für fehlerhafte Regelpublizität nach § 823 Abs. 2 BGB (ggf. i. V. m. § 31 BGB analog) 258
c) Zwischenergebnis 259
2. Streit um die Regelpublizitätshaftung für (grobe) Fahrlässigkeit 260
a) Regelpublizitätshaftung nach §§ 97, 98 WpHG analog 261
b) Regelpublizitätshaftung (mittelbar) über Ad-hoc-Publizitätshaftung 262
aa) § 97 WpHG als Auffangtatbestand für die Kapitalmarktinformationshaftung? 262
bb) Haftung nach § 97 WpHG für Unterlassen „vorweggenommener Regelpublizität“ 263
cc) Haftung nach § 97 WpHG für die unterlassene Berichtigung einer Falschdarstellung in der publizierten Rechnungslegung 264
dd) Zwischenergebnis 267
c) Schutzgesetzhaftung nach §§ 114 ff. WpHG i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB 267
aa) Der Schutzgesetzcharakter der §§ 114 ff. WpHG 268
bb) Die Vorgaben von Art. 7 Tr-RL und ErwGrund 17 268
cc) Das Haftungsmaß als entscheidender Streitpunkt 269
dd) Zwischenergebnis 270
d) Schluss der Haftungslücke durch § 331a Abs. 2 HGB, § 119a Abs. 2 WpHG? 270
aa) Der Bilanzeid als Ausgangspunkt der Haftung 271
bb) Vereinbarkeit des Wissensvorbehalts mit Fahrlässigkeitshaftung 272
cc) Schutzgesetzqualität von § 331a Abs. 2 HGB 273
e) Zwischenergebnis 276
3. Ergebnis zum Bestehen von Anlegeransprüchen gegen Emittenten bei fehlerhafter Kapitalmarktregelpublizität 277
II. Regressanspruch des Emittenten gegen den Abschlussprüfer für Haftungsschäden 277
1. Originäre Schadensersatzansprüche des Emittente 278
2. Die von Anlegern geltend gemachten Informationshaftungsansprüche als Haftungsschäden des Emittente 279
a) Haftungsschäden durch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Regelpublizität 280
b) Haftungsschäden durch Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Ad-hoc-Publizität 282
c) Zwischenergebnis 284
3. Der Mitverschuldenseinwand als Hindernis? 284
a) Streitstand 285
b) Lösung über Sonderbehandlung der kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüfung 286
c) Zwischenergebnis 288
4. Verjährung 288
5. Zwischenergebnis 289
III. Sicherstellung der Geltendmachung der Regressansprüche 290
1. In der Insolvenz 290
a) Durchsetzung durch den Insolvenzverwalte 290
b) Durchsetzungsdefizit mangels Geltendmachung von Anlegeransprüchen? 291
c) Die Problematik um den insolvenzrechtlichen Rang von Kapitalmarktinformationshaftungsansprüche 291
2. Außerhalb der Insolvenz 292
a) Insolvenz als regelmäßige Folge von Falschbilanzierungen? 292
b) Gewährleistung des Anlegerschutzes außerhalb der Insolvenz 293
c) Interessenkonflikte bei der Geltendmachung des Abschlussprüferregresses 293
3. Ergebnis zur Sicherstellung der Geltendmachung des Abschlussprüferregresses 295
IV. Faktische Zugriffsmöglichkeit von Anlegern auf Anteil an der Insolvenzmasse – Die Frage des Insolvenzranges von Kapitalmarktinformationshaftungsansprüche 296
1. Grundsätze zum insolvenzrechtlichen Umgang mit Anlegeransprüchen und die Entscheidung des LG München I 296
a) Die Dreiteilung der Ansprüche von Eigenkapitalgebern in Drittgläubigerrechte, Gläubigerrechte und mitgliedschaftliche Rechte nach dem BGH 298
b) Die Entscheidung des LG München I v. 23. 11. 2022 – 29 O 7754/21 298
2. Die Entscheidung des LG München I und ihr Verhältnis zur höchstrichterlichen Rechtsprechung 299
a) EM.TV zur Vereinbarkeit der Auszahlung von Kapitalmarktinformationshaftungsansprüchen mit §§ 57, 71 AktG 299
aa) Das Verhältnis des Kapitalmarktinformationshaftungsrechts zum Kapitalerhaltungsrecht nach dem BGH 300
bb) Unterschiedliche Rezeption durch LG München I und in der Literatu 300
b) BGH-Beschluss v. 29. 05. 2006 – II ZR 334/05 und BGH-Beschluss v. 19. 05. 2022 – IX ZR 67/21 302
aa) Inhalt der Beschlüsse 302
bb) Bedeutung der Beschlüsse für die insolvenzrechtliche Rangfrage 303
c) Zwischenergebnis 304
3. Auslegung der §§ 38, 199 S. 2 InsO hinsichtlich der insolvenzrechtlichen Einordnung von deliktischen Ansprüchen wegen fehlerhafter Regelpublizität 305
a) Grammatikalische Auslegung der §§ 38, 199 S. 2 InsO – Die Verteilung des Liquidationsüberschusses nach § 199 S. 2 InsO als Ausgangspunkt 305
aa) Ausgangspunkt der Wortlautauslegung 305
bb) Kapitalmarktinformationshaftungsansprüche und Liquidationserlösansprüche 306
cc) Einwirkung auf die Mitgliedschaft durch fehlerhafte Kapitalmarktinformation? 307
dd) Zwischenergebnis zur grammatischen Auslegung 308
b) Systematische Auslegung – Die Verschränkungen von Kapitalerhaltungsrecht und Insolvenzrecht 309
aa) Verzahnung von Insolvenz- und Kapitalerhaltungsrecht 309
bb) Möglichkeit des Wiederauflebens der Kapitalerhaltungsvorschrifte 310
cc) Zwischenergebnis zur systematischen Auslegung 311
c) Historische Auslegung – Die Ambivalenz der Äußerungen des Gesetzgebers im Rahmen der Finanzmarktförderungsgesetze 311
aa) Gesetzgebungsmaterialien zu §§ 38, 199 InsO 311
bb) Gesetzgebungsmaterialien zum deutschen Kapitalmarktinformationshaftungsrecht 312
(1) Zweites Finanzmarktförderungsgesetz 312
(2) Drittes Finanzmarktförderungsgesetz 313
(3) Viertes Finanzmarktförderungsgesetz 314
(4) Zwischenergebnis 315
d) Teleologische Auslegung – Wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, Effektives Private Enforcement der Kapitalmarktpublizität und Reichweite des Residualrisikos 316
aa) Wirtschaftliche Zweckmäßigkeitserwägunge 316
(1) Verkleinerung der Quote bei Berücksichtigung der Aktionärsansprüche? 317
(2) Schnellere Insolvenz bei Berücksichtigung der Aktionärsansprüche? 317
(3) Sanierungsfeindlichkeit bei Berücksichtigung der Aktionärsansprüche? 318
bb) Private Enforcement der Kapitalmarktpublizität 319
cc) Vorgaben aus der unterschiedlichen Behandlung von Eigen- und Fremdkapital in der Insolvenz – Der Umfang des Residualrisikos 321
(1) Residualrisiko als entscheidender Maßstab 322
(2) Risiko fehlerhafter Kapitalmarktinformation als Residualrisiko? 322
dd) Zwischenergebnis der teleologischen Auslegung 324
e) Europarechtskonforme Auslegung – Die Auswirkung des Effektivitätsgrundsatzes auf die Auslegung insolvenzrechtlicher Rangvorschrifte 324
f) Ergebnis der Auslegung der §§ 38, 199 S. 2 InsO 326
4. Vorliegen eines „einfachen“ Nachrangs nach § 39 InsO 326
5. Zwischenergebnis 327
V. Ergebnis zur Funktionsfähigkeit des Abschlussprüferregresses 328
C. Verhältnis der Ansprüche bei gleichzeitiger Außen- und Innenhaftung des Abschlussprüfers 328
D. Kollektiver Rechtsschutz im Innenhaftungsmodell 330
E. Abschlussprüferregress im Vergleich zu den Haftungsvorschlägen de lege ferenda im Außenverhältnis 331
I. Die grundsätzliche Ausgestaltung einer spezialgesetzlichen Abschlussprüferdritthaftung nach den Vorschlägen aus der Literatu 331
II. Entsprechung der Emittenten- und Abschlussprüferhaftung 332
III. Vergleich der Haftungsvorschläge de lege ferenda mit dem Abschlussprüferregress de lege lata 334
1. Steigerung der Prüfungsqualität durch Präventionswirkung mittels Fahrlässigkeitshaftung 334
2. Ersatz des Kursdifferenzschadens zum Nachweis der Preiskausalität 335
3. Haftungsbegrenzung durch Haftungshöchstsumme 336
4. Einrichtung eines Verteilungsverfahrens 337
5. Zwischenergebnis: Grundsätzlich vergleichbare Präventionswirkung 338
IV. Abwägung der Vor- und Nachteile des Abschlussprüferregresses im Gegensatz zu einer Außenhaftung für (grobe) Fahrlässigkeit de lege ferenda 339
1. Geringerer legislatorischer Aufwand sowie Entbehrlichkeit eines eigenen Verteilungsverfahrens 339
2. Beachtung der sekundären Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers für fehlerhafte Kapitalmarktregelpublizität 341
3. Keine doppelte Prozessführung von Anlegern gegen Abschlussprüfer und Emittente 341
4. Kein Verteilungsproblem im Rahmen der Abschlussprüferhaftung 342
5. Anreizwirkung durch mit Prozessführung verbundener negativer Berichterstattung 343
6. Zwischenergebnis: Zweckmäßigkeit des Abschlussprüferregresses 344
V. Ergebnis zum Vergleich zwischen Innen- und Außenhaftungsmodell 344
F. Anpassungsbedarf der Innenhaftung nach § 323 HGB de lege ferenda 344
G. Ergebnis zur kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftung durch den Abschlussprüferregress in der Innenhaftung 346
Gesamtergebnis zur kapitalmarktrechtlichen Abschlussprüferhaftung de lege lata 348
Literaturverzeichnis 355
Stichwortverzeichnis 383