Menu Expand

Der »shift of duties« bei wahrscheinlicher Insolvenz

Cite BOOK

Style

Termath, F. (2025). Der »shift of duties« bei wahrscheinlicher Insolvenz. Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in GmbH und Aktiengesellschaft nach Inkrafttreten des StaRUG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59322-4
Termath, Famke. Der »shift of duties« bei wahrscheinlicher Insolvenz: Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in GmbH und Aktiengesellschaft nach Inkrafttreten des StaRUG. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59322-4
Termath, F (2025): Der »shift of duties« bei wahrscheinlicher Insolvenz: Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in GmbH und Aktiengesellschaft nach Inkrafttreten des StaRUG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59322-4

Format

Der »shift of duties« bei wahrscheinlicher Insolvenz

Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in GmbH und Aktiengesellschaft nach Inkrafttreten des StaRUG

Termath, Famke

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 255

(2025)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Famke Termath studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Wien. Ihre Erste Juristische Prüfung legte sie im Jahr 2020 vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Von 2020 bis 2023 arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Thole). Seit Juni 2023 absolviert sie ihr Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Köln.

Abstract

Die Arbeit untersucht das Pflichtenprogramm der Geschäftsleiter von GmbH und Aktiengesellschaft nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Im Fokus steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Geschäftsleiter bei wahrscheinlicher Insolvenz der Gesellschaft ihre Geschäftsführung statt am Gesellschafter- am Gläubigerinteresse auszurichten haben (›shift of duties‹). Hierbei wird auch das Zusammenspiel von Geschäftsleiterpflichten und Befugnissen der Anteilseigner untersucht. Ausgehend von der Rechtslage bei Anzeige eines Restrukturierungsverfahrens kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass vor Inanspruchnahme der Instrumente des StaRUG oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein ›shift of duties‹ nicht stattfindet. Die Untersuchung zeigt gleichsam auf, dass Lücken für den Gläubigerschutz im vorinsolvenzlichen Stadium bestehen. Anstelle eines ›shift of duties‹ präsentiert die Arbeit einen alternativen Weg, um diese zu schließen.»The Shift of Duties in the Event of Likely Insolvency. The Focus of Directors' Duties in GmbH and Aktiengesellschaft following the Enactment of the StaRUG«: This paper examines the duties of directors of corporations (GmbH and Aktiengesellschaft) following the enactment of the German Act on the Stabilization and Restructuring Framework for Companies (StaRUG). The focus lies on the question of whether and to what extent the directors are obliged to act in the interests of creditors instead of shareholders if the company is likely to become insolvent (shift of duties).

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 30
Einleitung 33
§ 1 Anlass, Gegenstand und Ziel der Untersuchung 33
A. Anlass der Untersuchung 33
B. Gegenstand und Ziel der Untersuchung 35
C. Gang der Darstellung 38
§ 2 Eingrenzung des Forschungsgegenstandes 39
Kapitel 1: Grundsätzliche Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten und Hintergründe einer möglichen Verschiebung in Insolvenznähe 40
§ 1 Die Ausrichtung auf das Unternehmensinteresse 40
A. Die Pflichten der Geschäftsleiter 40
I. Die Pflichtbindung der Geschäftsleiter von GmbH und AG 40
1. Bindung an das Unternehmenswohl 40
2. Inhalt des Unternehmenswohls 42
a) Aktiengesellschaft 43
aa) Stakeholder Value und Shareholder Value Ansatz 43
bb) Argumente für den jeweiligen Ansatz 44
b) GmbH 46
c) Fazit zur Ausrichtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht 48
II. Die Haftung der Geschäftsleiter in GmbH und AG 48
B. Die Kompetenzen der Anteilseigner 49
I. Befugnisse der Gesellschafterversammlung der GmbH 49
1. Beschlusszuständigkeiten der Gesellschafterversammlung der GmbH 50
2. Einschränkung der Geschäftsführungsbefugnis durch Weisung 52
II. Befugnisse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats in der AG 54
1. Beschlusszuständigkeiten der Hauptversammlung 54
2. Rolle des Aufsichtsrates 56
C. Fazit zu der Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten im laufenden Geschäftsbetrieb 57
§ 2 Hintergründe für den Pflichtenumschwung im vorinsolvenzlichen Stadium 57
A. Das besondere Gläubigerschutzbedürfnis in Insolvenznähe 57
I. Die grundsätzliche Interessenparallelität zwischen Gesellschaftern und Gläubigern 57
II. Das Auseinanderdriften von Gesellschafter- und Gläubigerinteressen in Insolvenznähe 58
III. Die Rolle der Geschäftsleiter 60
IV. Das daraus resultierende Schutzbedürfnis der Gläubiger 61
B. Der shift of duties als mögliche Lösung 63
I. Definition des shift of duties 63
1. Bedeutung und Bewerkstelligung 63
a) Bewerkstelligung im englischen Recht 63
b) Bewerkstelligung im deutschen Recht 64
c) Fazit 66
2. Zielrichtung der Verschiebung 66
3. Gewichtung der Gläubigerinteressen 66
a) Gewichtung im englischen Recht 67
b) Gewichtung im deutschen Recht 68
c) Fazit 68
4. Konsequenzen für die Befugnisse der Anteilseigner 68
II. Fazit und Schlussfolgerung für die nachfolgende Untersuchung 69
Kapitel 2: Die Pflichtenausrichtung im Insolvenz‍(-eröffnungs)‌verfahren 71
§ 1 Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten im eröffneten Insolvenzverfahren 71
A. Regelverfahren 72
B. Insolvenzplanverfahren 74
C. Eigenverwaltung 77
I. Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten 77
II. Einflussnahme durch die Gesellschaftsorgane 78
1. Anwendungsbereich des § 276a Abs. 1 S. 1 InsO 78
a) Ausnahme des Schuldnerbereichs 78
b) Erstreckung auf jegliche Einflussnahme durch die Gesellschaftsorgane 79
2. Auswirkungen im Insolvenzplanverfahren 80
3. Schuldnerbereich 81
D. Zusammenfassung 81
§ 2 Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten im Insolvenzeröffnungsverfahren 81
A. Regelverfahren 82
B. Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren 83
§ 3 Fazit 85
Kapitel 3: Die Pflichtenausrichtung ab Rechtshängigkeit eines Restrukturierungsvorhabens nach dem StaRUG 86
§ 1 Das StaRUG als Sanierungsoption 86
A. Hintergrund der Schaffung einer zusätzlichen Sanierungsoption 86
I. Auftrag der EU-Richtlinie 2019/1023 86
II. Umsetzung in Form des StaRUG 88
1. Das StaRUG als Alternative zu außergerichtlicher Sanierung und Insolvenzverfahren 88
2. Grundkonzeption des StaRUG 89
3. Mögliche Eingriffe mittels Restrukturierungsplans 91
a) Eingriffe in die Rechte der Gläubiger 91
b) Eingriffe in Anteils- und Mitgliedschaftsrechte 91
4. Rechtfertigung der Eingriffe mittels Restrukturierungsplans 92
a) Rechtfertigung qua Mehrheitsentscheidung 92
b) Rechtfertigung durch das Schlechterstellungsverbot 92
aa) Bedeutung des Schlechterstellungsverbots 93
bb) Inhalt der Vergleichsrechnung 94
cc) Die Bedeutung des Schlechterstellungsverbots für die Gruppe der Anteilseigner 95
c) Geltung der absoluten Priorität 97
d) Besonderheiten bei Zwei-Gruppen-Plänen 99
5. Dem StaRUG zu entnehmende Grundwertungen 99
III. Fazit zum StaRUG 101
B. Konsequenzen für die nachfolgende Untersuchung der Geschäftsleiterpflichten 101
§ 2 Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten bei rechtshängiger Restrukturierungssache 102
A. Unklarheiten in Hinblick auf die Pflicht zur Gläubigerinteressenwahrung 103
B. Einfluss der Pflicht zur Gläubigerinteressenwahrung auf den Bezugspunkt der allgemeinen Sorgfaltspflichten 105
I. Die restrukturierungsrechtliche Gläubigerinteressenwahrungspflicht als Legalitätspflicht 105
II. Der Anwendungsbereich der Gläubigerinteressenwahrungspflicht 107
1. Meinungsstand 108
2. Stellungnahme 108
3. Konsequenzen aus einem restrukturierungsspezifischen Verständnis 110
III. Rückschlüsse auf das Verhältnis zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten 111
C. Bedeutung der Pflicht zur Gläubigerinteressenwahrung während des Betriebs der Restrukturierungssache 113
I. Begriff der Gesamtheit der Gläubigerinteressen 113
1. Adressierte Gläubigergesamtheit 113
2. Gegenstand des Gesamtgläubigerinteresses 115
II. Stellenwert der Gläubigerinteressen 116
1. Auslegung des tatbestandlichen „Wahrens“ 116
a) Wortlaut 116
b) Entstehungsgeschichte 116
c) Telos 119
2. Zwischenergebnis 119
III. Daraus resultierender Pflichtgehalt 120
D. Haftung für die Verletzung der Gläubigerinteressenwahrungspflicht 122
I. Innenhaftung gem. § 43 Abs. 1 S. 2 StaRUG 122
1. Schaden bei Verletzung der Gesamtheit der Gläubigerinteressen 122
2. Beweislast 124
3. Geltendmachung des Anspruchs 126
4. Verhältnis zur Haftung nach den allgemeinen verbandsrechtlichen Haftungstatbeständen 126
II. Außenhaftung des Restrukturierungsgeschäftsleiters? 127
1. §§ 42, 43 StaRUG als Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB? 128
a) Allgemeine restrukturierungsrechtliche Sorgfaltspflicht aus § 43 Abs. 1 S. 1 StaRUG 128
b) Anzeigepflicht nach § 42 StaRUG 129
2. Außenhaftung analog §§ 60, 61 InsO? 130
III. Ausweg über einen Direktanspruch der Gläubiger gegen den Schuldner? 131
IV. Zwischenergebnis 131
E. Geschäftsleiterermessen bei Betrieb der Restrukturierungssache 132
I. Meinungsstand zur Anwendung der Business Judgement Rule und Konsequenz der unterschiedlichen Auffassungen 133
1. Meinungsstand 133
2. Konsequenzen der unterschiedlichen Auffassungen 134
II. Stellungnahme 136
1. Voraussetzungen für die Gewährung eines safe harbours i.S.d. Business Judgement Rule 136
a) Direkte Anwendung der in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG kodifizierten Grundsätze 136
aa) Anwendbarkeit bei der Wahrnehmung von Legalitätspflichten 136
bb) Anwendbarkeit bei der Wahrnehmung von das Unternehmenswohl konkretisierenden Pflichten 138
b) Analoge Anwendung von oder Anlehnung an § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 139
aa) Das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke 139
bb) Die Vergleichbarkeit der Interessenlage 140
(1) Die Business Judgement Rule als Spezifikum im Verhältnis zwischen Anteilseignern und Geschäftsleitern 140
(2) Die Übertragbarkeit auf das Verhältnis Gläubiger – Geschäftsleiter 141
(3) Vergleichbarkeit der Interessenlage aufgrund der Gefahr von Rückschaufehlern? 143
2. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit der Business Judgement Rule 144
III. Konkretisierung des gerichtlichen Kontrollmaßstabs 145
F. Zwischenergebnis zur Geschäftsleiterpflicht zur Wahrung der Gesamtheit der Gläubigerinteressen 146
§ 3 Die Befugnisse der Anteilseigner während einer rechtshängigen Restrukturierung 146
A. Kompetenzbeschneidungen ab rechtshängiger Restrukturierung 147
I. Beschlussfassung über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Restrukturierungsplan und torpedierende Beschlüsse 148
1. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, die im Restrukturierungsplan geregelt sind 148
2. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen außerhalb des Restrukturierungsplans 149
II. Kompetenz für anderweitige Beschlüsse während des Betriebs der Restrukturierungssache 150
1. Mögliche gesellschaftsrechtliche Zustimmungserfordernisse während des Betriebs der Restrukturierungssache 150
2. Überlagerung der gesellschaftsrechtlichen Entscheidungsbefugnisse durch das Restrukturierungsrecht? 151
a) Keine Anwendung von § 276a InsO 152
b) Keine Kompetenzbeschneidungen durch §§ 32, 43 StaRUG 153
c) Teilweise Beschneidungen durch die §§ 9, 17ff., 25ff., 60ff. StaRUG 154
aa) Befürworter einer umfassenden Verdrängungswirkung durch die Regelungen des StaRUG 155
bb) Stellungnahme 156
3. Verbleibende Kompetenzen während des Betriebs der Restrukturierungssache 158
III. Zwischenergebnis 159
B. Materiell-rechtliche Schranken für Beschlüsse und Weisungen 160
I. Keine Regelung durch das StaRUG selbst 160
II. Beachtlichkeit gesetzeswidriger Beschlüsse nach den Grundsätzen des Gesellschaftsrechts 161
1. Meinungsstand 161
2. Stellungnahme für die GmbH 163
a) Beachtlichkeit von Weisungen der Gesellschafterversammlung 163
aa) Schranke der Gesetzeskonformität 163
bb) Nichtigkeit einer gegen zwingend im Gläubigerinteresse gegebene Norm verstoßenden Weisung 165
cc) Konsequenz der Befolgung eines nichtigen Weisungsbeschlusses 166
b) Verzicht, Vergleich und sonstige Haftungsbeschränkungen 168
c) Ergebnis 169
3. Stellungnahme für die AG 169
III. Konsequenzen für die Bindung des Geschäftsleiters 169
1. Beachtliche Weisungen während des Betriebs der Restrukturierungssache 169
2. Haftung der Gesellschafter bei Ausführung rechtswidriger Beschlüsse? 171
a) Problematik der Fortbestehenden Weisungsbindung bei gleichzeitiger Unbeachtlichkeit gläubigerinteressenwidriger Beschlüsse 171
b) Vorschläge zur Auflösung des Geschäftsleiter-Dilemmas 172
IV. Fazit 174
C. Ergebnis zu den Befugnissen der Anteilseigner nach Eintritt des partiellen shift of duties 175
§ 4 Kritik 175
A. Lücken für den Gläubigerschutz 175
I. Kein Eingriff in das gesellschaftsrechtliche Kompetenzgefüge 175
II. Kein umfassender shift of duties 177
III. Kein Direktanspruch gegen die Geschäftsleiter 177
1. Schwachstellen der Innenhaftung 177
2. Begründung einer Außenhaftung? 179
a) Haftung des Geschäftsleiters in der Eigenverwaltung 179
b) Übertragung auf den Geschäftsleiter bei Betrieb einer Restrukturierungssache 180
c) Weitere Argumente gegen eine Außenhaftung des Geschäftsleiters 181
3. Vorschläge zur leichteren Durchsetzung des Innenhaftungsanspruchs 182
B. Haftungsgefahren für Restrukturierungsgeschäftsleiter 183
§ 5 Fazit 184
Kapitel 4: Die Pflichtenausrichtung ab wahrscheinlicher Insolvenz der Gesellschaft 186
§ 1 Pflichtenausrichtung in der Krise vor Erlass von Restrukturierungsrichtlinie und StaRUG-RegE 187
A. Meinungsstand in der Literatur 187
I. Ausrichtung der allgemeinen Geschäftsleiterpflichten 187
II. Beschneidung der Kompetenzen der Anteilseigner 190
B. Standpunkt der Rechtsprechung 190
I. Pflichtenausrichtung der Geschäftsleiter 190
II. Beschneidung der Kompetenzen der Anteilseigner 192
III. Zwischenfazit 193
C. Fazit 193
§ 2 Neuausrichtung aufgrund des StaRUG-RegE? 194
A. Der Hintergrund von §§ 2f. StaRUG-RegE und deren Streichung 194
I. Die Begründung zu §§ 2f. StaRUG-RegE 194
II. Ersatzlose Streichung und Begründung des Ausschusses 195
III. Auftrag für die Annahme eines shift of duties? 196
B. Fazit 197
§ 3 Neuausrichtung aufgrund der Restrukturierungsrichtlinie? 197
A. Vorgaben aus Art. 19 Restrukturierungsrichtlinie 197
I. Anwendungsbereich von Art. 19 RRL 197
1. Anwendungsbereich außerhalb des Restrukturierungsrahmens 198
2. Begriff der wahrscheinlichen Insolvenz 199
3. Zwischenergebnis 199
II. Gehalt von Art. 19 lit. a), b) und c) RRL 199
1. Art. 19 lit. a) RRL 199
2. Art. 19 lit. b) RRL 201
3. Art. 19 lit. c) RRL 201
III. Verbindlichkeit des Umsetzungsauftrags 203
B. Fazit zum Umsetzungsauftrag 204
§ 4 Umsetzungsdefizit des geltenden Rechts? 205
A. Meinungsstand hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinienvorgaben 205
B. Umsetzung der Richtlinienvorgaben im geltenden Recht 206
I. Gebührende Berücksichtigung der Gläubigerinteressen 207
II. Unterlassen vorsätzlicher oder grob fahrlässig bestandsgefährdender Verhaltensweisen 208
1. Explizite Pflicht- und Haftungstatbestände des geltenden Rechts 208
a) Kapitalaufbringung- und Kapitalerhaltung 208
b) Existenzvernichtungshaftung 211
aa) Haftungsgrundlage und Anwendungsbereich 212
bb) Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtfolge 212
cc) Geeignetheit zur Umsetzung von Art. 19 lit. c) RRL 215
c) Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Gläubigerschädigung 217
d) Haftung wegen materieller Unterkapitalisierung 218
e) Haftung für vorinsolvenzliche Pflichtverletzungen nach der InsO 219
f) Zwischenergebnis 219
2. Erfassung durch die allgemeinen Sorgfaltspflichten 219
a) Zulässigkeit des Eingehens von Risiken durch Vorstand und Geschäftsführung 220
b) Grenze der völligen Unverantwortlichkeit 220
c) Meinungsstand zur Überschreitung der Ermessensgrenzen 221
aa) Rechtsprechung 222
bb) Literatur 222
(1) Keine pauschale Sorgfaltspflichtwidrigkeit 222
(2) Keine Ausklammerung aus dem Bereich der Business Judgement Rule 223
(3) Abwägung der Chancen und Risiken des Projekts im Einzelfall 224
d) Zwischenergebnis 226
3. Fazit 226
III. Dispositionsfestigkeit der Geschäftsleiterpflichten 227
1. Gesetzliche Pflicht- und Haftungstatbestände im Gläubigerinteresse 227
2. Haftung für Verstöße gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht 228
a) Vorstandshaftung in der AG 228
b) Geschäftsführerhaftung in der GmbH 229
aa) Grundsätzliche Disponibilität 229
bb) Ausnahme für existenzgefährdende Weisungen? 230
IV. Zwischenergebnis 232
C. Die Pflicht aus § 1 StaRUG als Instrument mittelbaren Gläubigerschutzes 233
I. Die Sanierungspflichten des Geschäftsleiters 233
1. Hintergrund von § 1 StaRUG 233
2. Tatbestand 234
a) Begriff der bestandsgefährdenden Entwicklung 234
b) Pflicht zur Krisenfrüherkennung 235
c) Pflicht zum Krisenmanagement 237
d) Berichts- und Befassungshinwirkungspflicht 239
aa) Berichtspflicht 239
bb) Befassungshinwirkungspflicht 240
3. Ermessen bei Wahrnehmung der Krisenpflichten 241
a) Kein Ermessen hinsichtlich des Ob der Pflichtwahrnehmung 241
b) Ermessen hinsichtlich des Wie der Pflichtenwahrnehmung 242
aa) Streitstand zur Anwendung der Business Judgement Rule 242
bb) Stellungnahme 243
(1) Anwendbarkeit der Business Judgement Rule bei Wahrnehmung von Pflichtaufgaben 243
(2) Anwendbarkeit in Abhängigkeit von der Schutzrichtung der konkreten Pflichtaufgabe 244
(3) Konsequenz einer Nichtanwendbarkeit der Business Judgement Rule 247
cc) Zwischenergebnis 248
c) Überschreitung der Ermessensgrenzen 248
aa) Pflicht zur Einleitung bestimmter Sanierungsmaßnahmen 249
bb) Pflicht zum Unterlassen der Eingehung bestandsgefährdender Risiken? 250
cc) Fazit 251
4. Rechtsfolge 251
a) Innenhaftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG bzw. § 93 Abs. 2 S. 1 AktG 251
b) Außenhaftung über § 823 Abs. 2 BGB? 252
c) Verhältnis zu den restrukturierungsspezifischen Geschäftsleiterpflichten 253
d) Zwischenergebnis 254
5. Ergebnis zum Gläubigerschutz im Wege der Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementpflichten 254
II. Dispositionsfestigkeit der Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementpflichten 255
1. Meinungsstand 255
2. Stellungnahme 256
a) Rechtswidrigkeit einer der Pflicht aus § 1 StaRUG entgegenstehenden Weisung 256
b) Enthaftungswirkung eines der Pflicht aus § 1 StaRUG entgegenstehenden Beschlusses, Verzicht und Vergleich 257
aa) Verzicht und Vergleich 258
bb) Schluss auf die Enthaftungswirkung 259
cc) Zwischenergebnis 262
c) Indisponibilität in richtlinienkonformer Auslegung? 262
d) Übergang der Dispositionsbefugnis auf den Insolvenzverwalter 264
3. Ergebnis zur Dispositionsfestigkeit der Sanierungspflichten 265
III. Zwischenergebnis 265
D. Gegenläufige Kompetenzen der Anteilseigner in Bezug auf die Sanierung der Gesellschaft 265
I. Entscheidung über die Einleitung außergerichtlicher Sanierungsmaßnahmen 266
1. Aktiengesellschaft 266
2. GmbH 267
II. Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit 268
1. Bedeutung der Frage nach der Zustimmungspflichtigkeit 269
2. Meinungsstand zur Zustimmungspflichtigkeit 270
III. Entscheidung über die Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens 271
1. Meinungsstand zur Zustimmungspflichtigkeit der Anzeige 271
a) Rechtsprechung 271
b) Literatur 273
2. Keine zwingenden gesetzlichen Wertungen 274
a) Kein Rückschluss aus sanierungsrechtlichen Vorwirkungen 275
b) Keine zwingenden Wertungen aus der Restrukturierungsrichtlinie 276
3. Keine Rückschlüsse aus dem Wert der Gesellschaftsanteile 278
4. Stellungnahme zur Einordnung als Grundlagengeschäft 279
a) Fehlende Auflösungswirkung 280
b) Beschneidung der Verwaltungsbefugnis der Gesellschafter 281
c) Eingriff in die Rechtsposition der Anteilseigner 282
aa) Meinungsstand zur Relevanz späterer Eingriffe für die Zustimmungspflichtigkeit der Anzeige 282
bb) Stellungnahme 283
(1) Vergleichbarkeit der Eingriffsqualität 283
(2) Zeitpunkt des Eingriffs in die Gesellschafterstellung 284
d) Ergebnis zur Einordnung der Anzeige als Grundlagenentscheidung 286
5. Schlussfolgerungen hinsichtlich des Beschlusserfordernisses in AG und GmbH 286
a) AG 286
b) GmbH 287
aa) Qualifikation der Anzeige als außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahme 287
bb) Erforderliche Mehrheit 288
cc) Ausnahme der Notgeschäftsführungsbefugnis 289
6. Konsequenzen einer pflichtwidrigen Anzeige gem. § 31 StaRUG 289
a) AG 289
aa) Haftung für eine sorgfaltspflichtwidrige Anzeige 289
bb) Notwendige Beteiligung des Aufsichtsrats 290
b) GmbH 292
aa) Konsequenz des Verstoßes im Innenverhältnis 292
bb) Konsequenz des Verstoßes im Außenverhältnis 292
(1) Meinungsstand zur Wirksamkeit der Anzeige im Außenverhältnis 292
(2) Stellungnahme 293
(a) Übertragbarkeit der Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht auf die Anzeige 293
(b) Schluss von der Prüfpflicht und dem Amtsermittlungsgrundsatz auf die Bösgläubigkeit des Gerichts 295
(c) Schluss von einer Schutzschrift des Gesellschafters auf die Bösgläubigkeit des Gerichts 298
(d) Schluss von den gesellschaftsrechtlichen Zustimmungsquoren auf die Wirksamkeit der Anzeige 299
(3) Ergebnis 299
7. Ergebnis zum Erfordernis eines zustimmenden Beschlusses zur Anzeige gem. § 31 StaRUG 299
IV. Entscheidung über die Ausarbeitung und Abgabe eines Planangebots 300
1. AG 300
2. GmbH 300
V. Zwischenfazit zu den Kompetenzen der Anteilseigner in Bezug auf die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen 302
VI. Vereinbarkeit dieses Ergebnisses mit Art. 19 lit. a) RRL 302
E. Fazit zur Richtlinienkonformität des geltenden Rechts 304
§ 5 Rechtfertigung des vorinsolvenzlichen Pflichtenumschwungs mit der Residualberechtigung der Gläubiger? 304
A. Die Orientierung der Geschäftsleiterpflichten anhand der Inhaberschaft des Residualinteresses 306
I. Rechtsökonomischer Hintergrund 306
II. Verankerung in der Rechtsprechung der US-amerikanischen und englischen Gerichte 308
1. Der US-amerikanische shift of duties 308
2. Der englische shift of duties 309
III. Zwingende Schlüsse für das nationale Recht? 311
IV. Zwischenergebnis 312
B. Der Übergang der Residualberechtigung auf die Gläubiger 313
I. Der Zeitpunkt des Übergangs der Residualberechtigung auf die Gläubiger 313
1. Entwertung der Gesellschaftsanteile im Zeitpunkt der Überschuldung 313
2. Kein notwendiger Übergang der Residualberechtigung bei drohender Zahlungsunfähigkeit 314
a) Keine notwendige Anteilsentwertung bei drohender Zahlungsunfähigkeit 314
b) Realtypische Überschneidung von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung 315
c) Keine notwendige Überschneidung von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung 316
II. Zwischenergebnis 318
C. Zwischenergebnis zum Eintritt eines Pflichtenumschwungs aufgrund des Übergangs der Residualberechtigung auf die Gläubiger 318
D. Ergebnis zum Eintritt eines Pflichtenumschwungs de lege lata 318
§ 6 Perspektiven für den Gläubigerschutz im vorinsolvenzlichen Stadium 319
A. Das bestehende Bedürfnis für einen stärkeren Gläubigerschutz im vorinsolvenzlichen Stadium 319
I. Die stetige Verschiebung des Verlustrisikos auf die Gläubiger 319
II. Die fehlende Berücksichtigung durch das geltende Recht 321
1. Gambling for resurrection 321
2. Sanierungsverschleppung 322
III. Die Unzulänglichkeit vertraglicher Schutzinstrumente 323
IV. Zwischenergebnis 324
B. Normierung eines shift of duties im deutschen Kapitalgesellschaftsrecht 324
I. Erfordernis einer gesetzlichen Normierung 325
II. Mögliche Ausgestaltung eines Pflichtenumschwungs 326
1. Sliding scale vs. Tertium non datur 326
2. Der shift of duties als schleichender Pflichtenwandel 327
a) Vorzüge 327
b) Kritik 328
aa) Rechtsunsicherheit und damit verbundene rechtstatsächliche Wirkungen 328
bb) Entstehen eines Rechenschaftsvakuums 330
c) Zwischenergebnis 333
3. Der shift of duties als echter Pflichtenumschwung 333
a) Zeitpunkt des Pflichtenumschwungs 333
aa) Erfordernis der Anteilsentwertung? 333
bb) Sinnvoller Auslösezeitpunkt für die vorrangige Berücksichtigung von Gläubigerinteressen 337
b) Zwischenergebnis 339
III. Pflichteninhalt 339
1. Notwendige Unkonkretheit eines shift of duties 339
2. Kritik an der damit verbundenen Rechtsunsicherheit 340
a) Uneinigkeit in Bezug auf die Auslegung des Begriffs der Gläubigerinteressen und damit verbundene Reichweite der Pflicht 341
b) Konsequenzen dieser Auslegungsunsicherheit 342
IV. Zusammenfassung der Kritik an einem Pflichtenumschwung 343
C. Aufwertung des über den Bestandserhalt kanalisierten Gläubigerschutzes 343
I. Stärkung der Solvenzsicherungspflicht 344
1. Festschreibung der Ermessensgrenzen 344
2. Etablierung einer indisponiblen Sanierungsverschleppungshaftung 346
II. Erleichterung der faktischen Durchsetzungshürden 348
1. Hürden bei der Darlegungs- und Beweislast 348
2. Hürden beim Beschlusserfordernis 349
3. Etablierung einer Außenhaftung? 350
§ 7 Ergebnis zu den Perspektiven des Gläubigerschutzes im vorinsolvenzlichen Stadium 351
Kapitel 5: Zusammenfassung des Gläubigerschutzkonzepts und wesentliche Thesen 353
Literaturverzeichnis 357
Sachverzeichnis 383