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Die Haftung für schädigende Einflussnahme aus §§ 311, 317 AktG als allgemeines verbandsrechtliches Prinzip

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Schwacha, T. (2025). Die Haftung für schädigende Einflussnahme aus §§ 311, 317 AktG als allgemeines verbandsrechtliches Prinzip. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59286-9
Schwacha, Timon. Die Haftung für schädigende Einflussnahme aus §§ 311, 317 AktG als allgemeines verbandsrechtliches Prinzip. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59286-9
Schwacha, T (2025): Die Haftung für schädigende Einflussnahme aus §§ 311, 317 AktG als allgemeines verbandsrechtliches Prinzip, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59286-9

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Die Haftung für schädigende Einflussnahme aus §§ 311, 317 AktG als allgemeines verbandsrechtliches Prinzip

Schwacha, Timon

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 257

(2025)

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About The Author

Timon Schwacha studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit dem Schwerpunkt Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht. Im Anschluss an die im Jahr 2022 abgelegte Erste Juristische Prüfung verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Holger Altmeppen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Passau), an dessen Lehrstuhl er gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit April 2024 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München.

Abstract

Mit dem Aktiengesetz 1965 hat der Gesetzgeber die §§ 311 ff. AktG neu geschaffen. Der Regelungsgehalt der Normen §§ 311, 317 AktG, die ein konzernrechtliches Schädigungsverbot beinhalten, ist seit jeher umstritten. Die Arbeit zeigt, dass in den §§ 311, 317 AktG ein allgemeines Prinzip, nämlich eine culpa-Haftung, verankert ist, welches auf andere Konzernverhältnisse als den faktischen Aktienkonzern übertragbar ist. Die Arbeit befasst sich zunächst mit der dogmatischen Einordnung der Haftung für schädigende Einflussnahme bei faktischen Beherrschungssituationen. Auf dieser Grundlage wird sodann untersucht, ob das Haftungskonzept der §§ 311, 317 AktG auf andere Konzernverhältnisse, insbesondere den GmbH-Konzern und den Personengesellschaftskonzern, übertragen werden kann. Schließlich setzt sich die Arbeit kritisch mit der bisher außerhalb des Aktienrechts zur Lösung derartiger Konzernkonflikte vorgeschlagenen Treuepflichtlösung auseinander.»Liability for the Harmful Exercise of Influence Pursuant to Sections 311 and 317 of the German Stock Corporation Act (AktG) as a General Principle of the Law of Associations«: This thesis considers the question of whether a universally applicable principle can be derived from sections 311 and 317 of the German Stock Corporation Act (AktG) that can be transferred to group relationships other than the de facto stock corporation. The undertaken doctrinal categorisation of liability for the exercise of harmful influence, thereby raises the question of whether the liability concept set out in sections 311 and 317 AktG can be applied, in particular, to the GmbH group and the partnership group.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Teil I: Einführung 19
§ 1 Einleitung 19
§ 2 Gang der Untersuchung 19
Teil II: Historischer Überblick über die Regelungen zum faktischen Aktienkonzern 21
§ 1 Anfänge der Konzernierung 21
§ 2 Erste Überlegungen zu einem Schädigungsverbot 22
§ 3 Aktiengesetz 1937 23
§ 4 Aktiengesetz 1965 25
A. Referentenentwurf 1958 25
B. Regierungsentwurf 1960 26
C. Aktiengesetz 1965 27
Teil III: Grundlegungen 29
§ 1 Konzerngefahr: Zum faktischen Einfluss auf die Geschäftsleitung 29
§ 2 Grundstruktur der Verschuldenshaftung 31
A. Römischrechtlicher Ursprung 31
B. Historische Grundlagen der Haftung für sorgfaltswidrige Fremdgeschäftsführung bei angemaßter Eigengeschäftsführung 34
C. Das Verschuldensprinzip im geltenden Recht 35
D. Grundstruktur einer Verschuldenshaftung am Beispiel des § 823 Abs. 1 BGB 35
E. Grundstruktur der Verschuldenshaftung bei angemaßter Eigengeschäftsführung 37
Teil IV: Dogmatische Einordnung der Haftung nach §§ 311, 317 AktG 38
§ 1 Schutzzweck der §§ 311, 317 AktG 38
A. Außenseiterschutz, keine Privilegierungsfunktion 38
B. Keine Normierung von Leitungsmacht 39
C. Ausfluss der Treuepflicht 40
D. Ergebnis zum Grundgedanken der §§ 311ff. AktG 41
§ 2 Die Haftung aus §§ 311, 317 AktG als Culpa-Haftung für pflichtwidrige Geschäftsführung 42
A. Pflichtverletzung 43
I. Rechtsgrund der Haftung für schädigende Einflussnahme 43
1. Zusammenhang zwischen § 311 AktG und § 317 AktG 43
a) Grammatikalische Überlegungen 43
b) Systematische Überlegungen 44
2. Pflichtwidrige Geschäftsführung als Haftungsgrund 45
II. Zu den Vorstandspflichten im faktischen Konzern 46
1. Verhältnis der §§ 311ff. AktG zu den §§ 76, 93 AktG 46
a) Vorstandspflichten in der unabhängigen Gesellschaft 46
b) Keine Überlagerung der allgemeinen Sorgfaltspflicht durch die §§ 311ff. AktG 47
c) Insbesondere: Keine Beschränkung durch § 318 AktG 48
2. Keine einseitige Festlegung des Nachteilsausgleichs durch das herrschende Unternehmen 50
a) Pflichtenprogramm des Tochtervorstands 51
b) Vereinbarung des Nachteilsausgleichs 51
c) Vereinbarung des zeitlich gestreckten Nachteilsausgleichs 53
d) Rechtsnatur des Nachteilsausgleichs 54
3. Konzerninteresse als Voraussetzung? 55
a) Meinungsstand 55
b) Stellungnahme 56
4. Bedeutung des Abhängigkeitsberichts 57
a) Inhalt der Berichtspflicht 57
b) Prüfung des Abhängigkeitsberichts 57
c) Abhängigkeitsbericht als Schutzinstrument des faktischen Konzernrechts 58
III. Zwischenergebnis 59
B. Haftungsbegründende Kausalität 59
I. Meinungsstand 59
II. Stellungnahme 61
1. Veranlassung als Ausprägung der haftungsbegründenden Kausalität 61
2. Vermutung der Veranlassung 63
3. Kein Veranlassungsbewusstsein 64
C. Rechtswidrigkeit 65
D. Verschulden 67
I. Historische Begründung des Verschuldenserfordernisses 67
II. § 317 Abs. 2 AktG als Exkulpationsregel 68
III. Kein Negativtatbestandsmerkmal 70
IV. Keine materielle Beweislastregel 71
V. Verschuldensmaßstab 72
E. Haftungsausfüllender Tatbestand 72
I. Historisch bedingte Missverständlichkeit 72
II. Begriff des Nachteils 73
1. Meinungsstand 73
2. Stellungnahme 75
a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Nachteils 75
b) Kein Zusammenhang zwischen Nachteil und § 317 Abs. 2 AktG 76
c) Notwendigkeit der Isolierbarkeit einzelner Nachteile 77
3. Ergebnis 78
III. Nachteilsausgleich 78
1. Rechtsnatur des Nachteilsausgleichs 78
a) Meinungsstand 78
b) Stellungnahme 79
aa) Historischer Ursprung: Compensatio lucri cum damno 79
bb) Nachteilsausgleich als Voraussetzung für Haftungsfreiheit 80
cc) Keine Ersetzungsbefugnis 81
2. Zeitlich gestreckter Nachteilsausgleich 82
a) Historisch bedingte Fehlinterpretation 82
b) Zeitlich gestreckter Nachteilsausgleich als strenge Ausnahmeregelung 83
c) Keine Privilegierungsfunktion 84
d) Selbstverständlichkeit des § 311 Abs. 3 AktG 84
3. Höhe des Ausgleichs 85
a) Grundsatz 85
b) Keine Bemessung nach der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters 86
c) Festlegung des Nachteilsausgleichs 86
d) Parallele zur verdeckten Gewinnausschüttung 87
e) Beurteilung der Angemessenheit 88
IV. Schaden 88
F. Haftung des Geschäftsleiters des herrschenden Unternehmens 89
G. Ergebnis zur dogmatischen Einordnung der §§ 311, 317 AktG 90
§ 3 Haftung aus §§ 311, 317 AktG als Schadensersatzhaftung für angemaßte Eigengeschäftsführung? 91
§ 4 Keine allgemeine Gefährdungshaftung, keine Garantiehaftung 93
§ 5 Besonderheiten im mehrstufigen Konzern 95
A. Mehrstufige faktische Konzernierung 95
B. Beherrschungsvertrag zwischen Tochter und Enkelin 96
C. Beherrschungsvertrag zwischen Mutter und Enkelin 97
D. Beherrschungsvertrag zwischen Mutter und Tochter 97
Teil V: Verhältnis der §§ 311, 317 AktG zu den allgemeinen Vorschriften 99
§ 1 Verhältnis zu § 117 AktG 99
A. Unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen 100
B. Systematische Erwägungen 101
C. Historische Verbundenheit 101
D. Schutzzweckbetrachtung 102
E. Ergebnis zum Verhältnis von § 117 AktG und §§ 311, 317 AktG 102
§ 2 Verhältnis zu §§ 57, 62 AktG 103
A. Zielrichtung des Verbots der verdeckten Gewinnausschüttung 103
B. Unterschiede zwischen §§ 57, 62 AktG und §§ 311, 317 AktG 105
C. Zeitlich gestreckter Nachteilsausgleich und Verbot der Einlagenrückgewähr 105
D. Ergebnis zum Verhältnis von §§ 57ff. AktG und §§ 311, 317 AktG 106
§ 3 Verhältnis zu § 243 Abs. 2 AktG 106
A. Meinungsstand 107
B. Stellungnahme 107
§ 4 Ergebnis zum Verhältnis der §§ 311, 317 AktG zu den allgemeinen Vorschriften 108
Teil VI: Zur Übertragung der §§ 311, 317 AktG auf andere Unternehmensverbindungen 109
§ 1 Verbot schädigender Einflussnahme als allgemeines Prinzip für die Abhängigkeit 109
§ 2 GmbH-Konzern 110
A. Historischer Überblick über das GmbH-Konzernrecht 111
I. Reformbestrebungen der 70er Jahre 111
II. Qualifiziert faktischer Konzern 112
1. Entwicklung des Meinungsstandes 113
2. Meinungsstand heute 117
3. Stellungnahme 117
a) Keine Ungeeignetheit der §§ 311ff. AktG bei erhöhter Leitungsdichte 118
aa) Der qualifiziert faktische Konzern als bloßes Beweisproblem 118
bb) Ungeeignetheit der §§ 302ff. AktG zur Lösung des Beweisproblems 120
cc) Ergebnis zur Ungeeignetheit der §§ 311, 317 AktG 121
b) Unverhältnismäßigkeit einer Garantiehaftung des herrschenden Unternehmens 121
c) Untauglichkeit im Fall der Einmann-GmbH 123
d) Personelle Verflechtung zwischen herrschendem Unternehmen und abhängiger Gesellschaft 123
e) Besondere Umgehungsfälle 125
4. Erkenntnisse aus dem qualifiziert faktischen Konzern für die vorliegende Problematik 125
B. Unterschiede zwischen abhängiger Aktiengesellschaft und abhängiger GmbH 126
I. Unterschiede in der Organverfassung 126
1. Beherrschungsmöglichkeit des Mehrheitsgesellschafters 126
2. Stimmverbot in der Gesellschafterversammlung 127
3. Besondere Konzerngefahr in der GmbH 128
II. Unterschiede in der Vermögensbindung 129
III. Unterschiede im Minderheitenschutz 130
IV. Rechtstatsächliche Unterschiede 131
V. Rückschlüsse aus den Unterschieden zwischen GmbH und AG 132
C. Kein hinreichender Schutz über die Konzerneingangskontrolle 132
D. Übertragung der Haftung für schädigende Einflussnahme 133
I. Meinungsstand 134
II. Stellungnahme 136
1. Regelungslücke 136
a) Kein hinreichender Schutz über die Treuepflicht 137
aa) Minderheitenschutz 138
bb) Gläubigerschutz 140
b) Kein hinreichender Schutz über die Kapitalbindungsregeln 142
aa) Haftung des Konzerngeschäftsleiters 142
bb) Minderheitenschutz 145
c) Kein hinreichender Schutz über § 826 BGB 145
d) Keine Haftung nach § 43 GmbHG analog 146
e) Ergebnis zur Regelungslücke 147
2. Vergleichbarkeit der Interessenlage 148
a) Selbstverständlichkeit des Schädigungsverbots auch in der GmbH 148
b) Keine Problematik aufgrund fehlenden Abhängigkeitsberichts 149
c) Kein Widerspruch zwischen Nachteilsausgleich und GmbH-Konzern 151
d) Zeitlich gestreckter Nachteilsausgleich 152
e) Keine Wirkungslosigkeit der §§ 311, 317 AktG 153
f) Annäherung des Treuepflichtkonzepts an die Grundsätze der §§ 311, 317 AktG 154
III. Ergebnis zur analogen Anwendung der §§ 311, 317 AktG in der GmbH 155
§ 3 Personengesellschaften 157
A. Unterschiede zwischen abhängiger Aktiengesellschaft und abhängiger Personengesellschaft 157
I. Unterschiede in der Organverfassung 158
1. Einstimmigkeitsprinzip 158
2. Prinzip der Selbstorganschaft 158
II. Unterschiede im Minderheitenschutz 159
B. Kein hinreichender Schutz über die Konzerneingangskontrolle 159
I. Möglichkeiten zur Begründung der Abhängigkeit 160
II. Minderheitenschutz durch das Wettbewerbsverbot 161
III. Rechtsfolgen der Konzernierung 163
1. Ansatz der herrschenden Meinung 163
2. Stellungnahme 164
IV. Ergebnis zum Minderheitenschutz durch die Konzerneingangskontrolle 166
C. Übertragung der Haftung für schädigende Einflussnahme 166
I. Meinungsstand 166
II. Stellungnahme 167
1. Regelungslücke im Gläubigerschutz 168
a) Kommanditisten als herrschendes Unternehmen 168
b) Kapitalgesellschaft & Co. 169
c) Ergebnis zu den Regelungslücken im Gläubigerschutz 169
2. Regelungslücke im Schutz der Minderheitsgesellschafter 170
a) Kein hinreichender Schutz über Möglichkeit zur Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis 171
b) Kein hinreichender Schutz über die Einsichts- und Auskunftsrechte 172
c) Kein hinreichender Schutz über Stimmverbote 172
d) Kein hinreichender Schutz über die Treuepflicht und die actio pro socio 173
e) Ergebnis zur Regelungslücke 175
3. Vergleichbare Interessenlage 175
a) Kein Problem aufgrund des fehlenden Abhängigkeitsberichts 175
b) „Problematik“ des Nachteilsausgleichs 176
c) Zeitlich gestreckter Nachteilsausgleich 177
d) Annäherung des Treuepflichtkonzepts an die §§ 311, 317 AktG 177
III. Ergebnis zur Übertragung der §§ 311, 317 AktG auf die Personengesellschaft 180
§ 4 Genossenschaften 181
§ 5 Vereine 182
§ 6 Stiftungen 183
Teil VII: Zusammenfassung 185
Literaturverzeichnis 189
Sachregister 214