Rechtsschutz der Aktionäre der Zielgesellschaft bei unterlassenem Pflichtangebot nach § 35 WpÜG

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Rechtsschutz der Aktionäre der Zielgesellschaft bei unterlassenem Pflichtangebot nach § 35 WpÜG
Unionsrechtliche Vorgaben zur Subjektivierung der Pflichtangebotsregelung
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 272
(2025)
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Maximilian Huchel studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Das Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht München mit Stationen in internationalen Großkanzleien. Im Anschluss an die zweite juristische Staatsprüfung arbeitete er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts von Prof. Dr. Alexander Hellgardt LL.M. (Harvard) an der Universität Regensburg. Seit 2023 ist er als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Corporate/M&A tätig.Abstract
Die Pflichtangebotsregelung in § 35 WpÜG soll Aktionären im Falle eines Kontrollerwerbs die Möglichkeit zur Desinvestition eröffnen. Allerdings stehen den Aktionären nach derzeit h. M. in der Konstellation eines unterlassenen Pflichtangebots weder öffentlich-rechtliche noch privatrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten offen. Diese gänzliche Versagung des Rechtsschutzes wird vorrangig damit begründet, dass die Normen des WpÜG nach klassischer Auslegung nicht individualschützend seien. Das WpÜG dient allerdings der Umsetzung der Übernahme-RL. Im Rahmen seiner Auslegung ist daher die Rechtsprechung des EuGH zu beachten, nach welcher zur Durchsetzung des Unionsrechts die Unionsbürger mobilisiert werden sollen, indem ihnen Rechtsschutzmöglichkeiten durch das nationale Recht eingeräumt werden müssen (funktionale Subjektivierung). Vor diesem Hintergrund kommt die Arbeit in Abweichung von der h. M. zu dem Ergebnis, dass eine Subjektivierung der Pflichtangebotsregel unionsrechtlich geboten ist.»Legal Protection for Shareholders of the Target Company in the Absence of a Mandatory Takeover Offer under Section 35 German Securities Acquisition and Takeover Act (WpÜG)«: According to prevailing opinion, shareholders have no remedies in the case of failure to make a mandatory takeover offer under sec. 35 of the German Securities Acquisition and Takeover Act (WpÜG), as the WpÜG is not considered to serve the purpose of individual protection. However, the WpÜG implements the EU Takeover Directive and must be interpreted in light of ECJ case law, which aims to empower EU citizens to enforce their rights (functional subjectivisation). The conclusion of this treatise, therefore, deviates from the prevailing opinion, asserting that the subjectivisation of the mandatory takeover offer regulation is required under EU law.