Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten

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Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten
Untersuchung de lege lata und de lege ferenda im Lichte des § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 281
(2025)
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About The Author
Christian Kiewel studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der EBS Universität in Wiesbaden und Oestrich-Winkel sowie an der City St George's, University of London. Das Rechtsreferendariat absolvierte er in Frankfurt am Main und London. Seit 2024 ist er als Rechtsanwalt im Frankfurter Büro von Hengeler Mueller tätig. 2025 wurde er an der Universität Freiburg zum Dr. iur. promoviert. In seiner von Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), betreuten Dissertation befasste er sich mit der Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten.Abstract
Als Reaktion auf den Bilanzfälschungsskandal bei der Wirecard AG hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 erstmals ein Auskunftsrecht des Aufsichtsrats gegenüber Mitarbeitern im Aktiengesetz verankert. Die Regelung greift jedoch zu kurz: Sie gilt nur für bestimmte Aktiengesellschaften, Aufsichtsratsmitglieder und Mitarbeitergruppen.Die Arbeit untersucht, inwieweit der Aufsichtsrat unabhängig vom Vorstand mit Mitarbeitern in Kontakt treten darf - und ob eine gesetzliche Ausweitung geboten ist. Unter Rückgriff auf die Rechtsfigur der Annexkompetenz und unter Berücksichtigung rechtsökonomischer Gesichtspunkte zeigt die Analyse: Das Aktienrecht eröffnet dem Aufsichtsrat schon heute weitergehende Befugnisse als bislang angenommen. Ein allgemeines Direktinformationsrecht lässt sich dogmatisch herleiten - und sollte ausdrücklich normiert werden. Ergänzend wird eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats in Hinweisgebersysteme empfohlen, um Whistleblower-Hinweise gezielt nutzen zu können.»The Supervisory Board's Authority to Contact Employees Independently of the Management Board - An Analysis de lege lata and de lege ferenda in Light of Section 107 (4) Sentence 4 of the German Stock Corporation Act (AktG)«: The thesis explores whether the supervisory board may engage with employees independently of the management board - and whether a statutory extension is necessary. Drawing on the legal concept of ancillary powers and taking into account economic considerations, the analysis reveals that stock corporation law already provides more extensive powers than commonly assumed. A general right to direct information can be derived dogmatically and should be explicitly codified.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Cover | U1 | ||
Titel | 3 | ||
Impressum | 4 | ||
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 18 | ||
Einführung | 25 | ||
§ 1 Anlass und Ziele der Untersuchung | 26 | ||
§ 2 Gang der Untersuchung | 28 | ||
Kapitel 1 Die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Untersuchung | 29 | ||
§ 3 Die Rolle des Aufsichtsrats im Kompetenzgefüge der Aktiengesellschaft | 29 | ||
A. Der Aufsichtsrat als zentrales Instrument zur Auflösung des Prinzipal-Agent-Konflikts zwischen Aktionären und Vorstand | 30 | ||
I. Der Einsatz eines externen, professionellen Managements zum Zwecke der Nutzenmaximierung der Aktionäre | 31 | ||
II. Der Prinzipal-Agent-Konflikt als Resultat der Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt | 32 | ||
III. Die Funktion des Aufsichtsrats als Korrektiv der Aktionäre gegen opportunistisches Verhalten des Vorstands | 34 | ||
1. Der Aufsichtsrat als Teil der internen Corporate Governance | 35 | ||
2. Vor- und Nachteile eines institutionalisierten Überwachungsorgans | 36 | ||
B. Die Stellung des Aufsichtsrats im dualistischen Leitungssystem des deutschen Aktienrechts | 37 | ||
I. Die Trennung von Leitung und Kontrolle als Grundprinzip der aktienrechtlichen Corporate Governance-Struktur | 38 | ||
1. Die Vor- und Nachteile der Funktionstrennung | 39 | ||
2. Die Grenzen der Funktionstrennung | 39 | ||
II. Der Wandel des Aufsichtsrats vom reaktiven Aufseher zum proaktiv mitgestaltenden Berater des Vorstands | 41 | ||
C. Die Überwachung des Vorstands als Kernaufgabe des Aufsichtsrats | 44 | ||
I. Gegenstand der Überwachungspflicht | 45 | ||
1. Sachlicher Umfang der Überwachungspflicht | 45 | ||
2. Personeller Umfang der Überwachungspflicht | 46 | ||
a) Mitarbeiter auch Gegenstand der Überwachungsaufgabe? | 47 | ||
b) Meinungsstand in der Literatur | 47 | ||
aa) Aufsichtsrat hat Kompetenz zur Überwachung von Mitarbeitern | 48 | ||
bb) Aufsichtsrat hat keine Kompetenz zur Überwachung von Mitarbeitern | 48 | ||
cc) Aufsichtsrat hat Recht, aber keine Pflicht zur unmittelbaren Überwachung von Mitarbeitern | 49 | ||
c) Eigene Stellungnahme | 50 | ||
II. Ziel und Maßstab der Überwachung sowie Anforderungen an ihre Wahrnehmung | 51 | ||
III. Überwachungsformen und -instrumente | 52 | ||
1. Reine Kontrolltätigkeit und -instrumente | 53 | ||
2. Kontrolle durch Mitwirkung an der Geschäftsführung und durch Einwirkung auf den Vorstand | 53 | ||
a) Präventive Einwirkungsinstrumente | 54 | ||
aa) Beratung | 54 | ||
bb) Zustimmungsvorbehalte | 55 | ||
cc) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand | 57 | ||
b) Repressive Einwirkungsinstrumente | 57 | ||
§ 4 Die Rolle der Information für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats | 58 | ||
A. Die ausreichende Information des Aufsichtsrats als notwendige Voraussetzung für die Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe | 58 | ||
B. Das Bedürfnis des Aufsichtsrats nach externer Informationszufuhr und sein natürlicher Informationsrückstand gegenüber dem Vorstand | 60 | ||
C. Die Bedeutung der Information für die Haftung des Aufsichtsrats | 62 | ||
Kapitel 2 Das aktienrechtliche Informationssystem | 63 | ||
§ 5 Die Information des Aufsichtsrats als primäre Bringschuld des Vorstands und subsidiäre Holschuld des Aufsichtsrats | 63 | ||
A. Die Information des Aufsichtsrats als primäre Bringschuld des Vorstands | 64 | ||
I. Die Berichtspflicht des Vorstands nach § 90 Abs. 1 AktG | 65 | ||
II. Ungeschriebene Informationspflichten des Vorstands und die Vorlagepflicht nach § 170 AktG und § 314 AktG | 67 | ||
B. Die Information des Aufsichtsrats als sekundäre Holschuld des Aufsichtsrats | 68 | ||
I. Die nachrangige Selbstinformationspflicht des Aufsichtsrats | 69 | ||
II. Die näheren Anforderungen an das Informationsniveau und die Informationsbemühungen des Aufsichtsrats | 70 | ||
1. Angemessene Informationsgrundlage als allgemeine Anforderung an das zu gewährleistende Informationsniveau | 70 | ||
2. Situative Anpassung der Informationsanforderungen | 71 | ||
3. Grenzen der Informationsrechte des Aufsichtsrats | 73 | ||
III. Die Verteilung der Informationsverantwortung innerhalb des Aufsichtsrats | 75 | ||
C. Zwischenergebnis | 76 | ||
§ 6 Vor- und Nachteile des Informationsbezugs vom Vorstand | 77 | ||
A. Gründe für die Wahl des Vorstands als primäre Informationsquelle des Aufsichtsrats | 77 | ||
B. Risiken des vorstandsabhängigen Informationsbezugs | 78 | ||
I. Unzureichende Informationsweitergabe des Vorstands aufgrund von Interessenkonflikten | 78 | ||
II. Verzögerte Informationsweitergabe des Vorstands aufgrund von Vertraulichkeitsbedenken gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat | 80 | ||
III. Funktionsunfähigkeit und Haftungsrisiko des Aufsichtsrats | 81 | ||
C. Wirksame Mittel zur Disziplinierung des Berichtsverhaltens? | 81 | ||
I. Instrumente, die den Erhalt des gewünschten Vorstandsberichts in der Gegenwart sichern sollen | 82 | ||
1. Geltendmachung der Informationsrechte | 82 | ||
2. Gerichtliche Durchsetzung der Berichterstattungspflicht | 83 | ||
3. Zwangsgelderwirkung | 84 | ||
II. Instrumente, die den Erhalt des gewünschten Vorstandsberichts in der Zukunft sichern sollen | 85 | ||
1. Inanspruchnahme auf Schadenersatz | 85 | ||
2. Vorzeitige Abberufung aus dem Vorstand | 86 | ||
3. Strafanzeige | 88 | ||
D. Zwischenergebnis | 89 | ||
§ 7 Die Information des Aufsichtsrats aus vorstandsunabhängigen Quellen | 91 | ||
A. Das Bedürfnis des Aufsichtsrats nach vorstandsunabhängigen Informationen | 91 | ||
I. Sicherung der Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats und der Eigenverantwortlichkeit seiner Aufgabenwahrnehmung | 92 | ||
II. Geheimhaltungsinteresse des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand | 93 | ||
III. Kompensation mangelnder fachlicher und zeitlicher Ressourcen des Aufsichtsrats | 94 | ||
B. Das Verhältnis zwischen vorstandsabhängigen und -unabhängigen Informationsrechten des Aufsichtsrats | 97 | ||
I. Lehre vom besonderen Anlass | 98 | ||
II. Lehre von der Wahlfreiheit | 99 | ||
C. Die vorstandsunabhängigen Informationsquellen und -rechte des Aufsichtsrats im Einzelnen | 100 | ||
I. Vermögensgegenstände und Unterlagen der Gesellschaft | 100 | ||
II. Sachverständige und Auskunftspersonen | 102 | ||
1. Sachverständige | 104 | ||
a) Externe Berater | 104 | ||
b) Abschlussprüfer | 105 | ||
2. Auskunftspersonen | 108 | ||
D. Zwischenergebnis | 110 | ||
Kapitel 3 Die Information des Aufsichtsrats durch Mitarbeiter – de lege lata | 112 | ||
§ 8 Der Nutzen der Mitarbeiter als Informationsquelle des Aufsichtsrats | 112 | ||
A. Berichterstattung über die tatsächlichen Gegebenheiten im Unternehmen aus erster Hand | 113 | ||
B. Teilhabe an dem unternehmensspezifischen Fachwissen und der Erfahrung der Mitarbeiter | 114 | ||
C. Einblick in die soft facts des Unternehmens | 114 | ||
§ 9 Die verschiedenen Konstellationen des Informationsbezugs von Mitarbeitern (zugleich Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands) | 115 | ||
A. Die Information durch die unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder in mitbestimmten Aufsichtsräten | 115 | ||
B. Die Information durch die innerbetrieblichen Interessenvertretungsorgane der Arbeitnehmer? | 116 | ||
C. Die Information durch Mitarbeiter des Aufsichtsrats | 118 | ||
D. Die Information durch die Mitarbeiter des Unternehmens | 120 | ||
§ 10 Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten | 120 | ||
A. Die Problemlage | 121 | ||
I. Die Sicht des Vorstands | 121 | ||
1. Eingriff in die Leitungsautonomie des Vorstands? | 121 | ||
2. Autoritätsverlust des Vorstands bei den Mitarbeitern und Beeinträchtigung seiner Funktionsfähigkeit? | 122 | ||
3. Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Vorstand und Aufsichtsrat? | 123 | ||
II. Die Sicht der Mitarbeiter | 124 | ||
III. Die Sicht des Aufsichtsrats | 124 | ||
1. Zweifel an praktischem Nutzen | 125 | ||
2. Erhöhtes Haftungsrisiko? | 125 | ||
B. Die Information auf Initiative des Aufsichtsrats | 126 | ||
I. Die Befugnis des Aufsichtsrats zur Direktbefragung von Mitarbeitern aufgrund besonderer Regelungen | 126 | ||
1. Branchenspezifische Sonderregelungen | 127 | ||
a) Aufsichtsräte von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten | 127 | ||
aa) Direktauskunftsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber dem Leiter der Internen Revision nach den MaRisk | 127 | ||
bb) Direktauskunftsrecht der Vorsitzenden des Risiko-, Prüfungs- und Vergütungskontrollausschusses nach § 25d KWG | 128 | ||
cc) Direktauskunftsrecht des Nominierungsausschusses nach § 25d Abs. 11 Satz 4 KWG | 130 | ||
b) Direktauskunftsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden eines bedeutenden Versicherungsunternehmens gegenüber dem Vergütungsausschuss nach § 4 Abs. 7 Satz 3 VersVergV | 131 | ||
c) Direktauskunftsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens gegenüber dem Compliance-Beauftragten nach den MaComp | 132 | ||
2. Ausschussspezifische Sonderregelung in § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG | 133 | ||
a) Entstehungsgeschichte der Norm und Einordnung in den Gesamtkontext | 133 | ||
b) Inhaber des Auskunftsrechts | 135 | ||
aa) Beschränkung auf Unternehmen von öffentlichem Interesse? | 135 | ||
bb) Mitglieder eines dreiköpfigen Aufsichtsrats? | 136 | ||
c) Schuldner des Auskunftsrechts | 137 | ||
aa) Leiter des Risikomanagements, der Internen Revision sowie der Abteilungen, die für den Rechnungslegungsprozess und das interne Kontrollsystem zuständig sind | 138 | ||
bb) Chief Compliance Officer? | 139 | ||
(1) Ablehnende Auffassung | 140 | ||
(2) Befürwortende Auffassung | 141 | ||
d) Modalitäten der Auskunftseinholung | 142 | ||
e) Inhalt des Auskunftsrechts | 143 | ||
f) Pflicht zur Unterrichtung über die Auskunftseinholung | 144 | ||
aa) Mitteilungspflicht gegenüber den Ausschussmitgliedern | 144 | ||
bb) Informationspflicht gegenüber den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern | 145 | ||
cc) Unterrichtungspflicht gegenüber dem Vorstand | 145 | ||
3. Zwischenergebnis | 147 | ||
II. Die Befugnis des Aufsichtsrats zur Direktbefragung von Mitarbeitern aufgrund allgemeiner Regelungen | 148 | ||
1. Der aktuelle Meinungsstand | 148 | ||
a) Direktkontakte pauschal als unzulässig einstufend | 149 | ||
b) Zulässigkeit von Direktkontakten nur in Ausnahmefällen | 149 | ||
c) Für eine generelle, anlassunabhängige Zulässigkeit von Direktkontakten | 150 | ||
2. Eigene Stellungnahme | 152 | ||
a) Dogmatische Herleitung eines anlassunabhängigen Direktbefragungsrechts des Aufsichtsrats als Annex zu seinen ausdrücklich geregelten Kompetenzen | 153 | ||
aa) Rechtstheoretische Grundlagen der Rechtsfigur der Annexkompetenz | 153 | ||
(1) Ursprung und Grundgedanke | 153 | ||
(2) Dogmatische und methodische Einordnung | 154 | ||
(3) Anwendung im Gesellschafts- und Aufsichtsratsrecht | 155 | ||
(a) Rechtliche Fallstricke im Hinblick auf die Anwendung im Aktienrecht | 156 | ||
(b) Diskutierte Anwendungsgebiete im Aufsichtsratsrecht | 157 | ||
(aa) Die Befugnis des Aufsichtsrats zur Vertretung der Aktiengesellschaft im Rahmen von Hilfsgeschäften | 157 | ||
(bb) Die Kompetenz des Aufsichtsrats zur Kommunikation mit Aktionären bzw. Investoren | 158 | ||
(cc) Eigenes Budgetrecht des Aufsichtsrats | 159 | ||
(dd) Zwischenergebnis | 160 | ||
(c) Die Anerkennung der Rechtsfigur der Annexkompetenz im Aufsichtsratsrecht durch BGH, Urteil vom 20. März 2018 – II ZR 359/16 – | 161 | ||
bb) Bestehen einer Annexkompetenz des Aufsichtsrats zur vorstandsunabhängigen Befragung von Mitarbeitern der Gesellschaft? | 162 | ||
(1) Gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die Herleitung der Annexkompetenz | 162 | ||
(a) Überwachungs- und Personalkompetenz | 163 | ||
(b) Vereinbarkeit des Direktinformationsrechts mit den bestehenden Informationsrechten | 164 | ||
(aa) Die Informationsrechte des Aufsichtsrats gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 AktG und § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG | 164 | ||
(bb) Das Direktauskunftsrecht der Mitglieder des Prüfungsausschusses gemäß § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG | 166 | ||
(cc) Zwischenergebnis | 168 | ||
(2) Voraussetzungen für die Anerkennung der Annexkompetenz | 168 | ||
(a) Annexkompetenz muss zur Wahrnehmung der Hauptkompetenz zwingend erforderlich sein | 168 | ||
(b) Ziel der Hauptkompetenz muss bei Ablehnung der Annexkompetenz typischerweise abstrakt gefährdet sein | 169 | ||
(c) Stellungnahme | 169 | ||
(d) Sinn und Zweck der §§ 109 Abs. 1 Satz 2, 111 Abs. 2 Satz 1 AktG | 170 | ||
(e) Bei Ablehnung der Annexkompetenz typischerweise abstrakte Gefährdung der Erreichung des Normzwecks der §§ 109 Abs. 1 Satz 2, 111 Abs. 2 Satz 1 AktG | 171 | ||
(f) Zwischenergebnis | 172 | ||
(3) Vereinbarkeit der Annexkompetenz mit der aktienrechtlichen Kompetenzordnung | 173 | ||
(a) Verstoß gegen das aktienrechtliche Informationssystem? | 173 | ||
(b) Verstoß gegen das in § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG geregelte Geschäftsführungsverbot? | 174 | ||
(c) Zwischenergebnis | 177 | ||
(4) Umsetzbarkeit der Annexkompetenz aus Sicht des Aufsichtsrats | 177 | ||
(5) Auswirkungen der Annexkompetenz auf das Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder | 178 | ||
(6) Zumutbarkeit des Direktkonsultationsrechts für die kontaktierten Mitarbeiter | 180 | ||
(7) Zumutbarkeit des Direktkonsultationsrechts für den Vorstand | 181 | ||
cc) Zwischenergebnis | 182 | ||
b) Reichweite des Auskunftsrechts | 183 | ||
aa) Inhaber des Auskunftsrechts | 183 | ||
bb) Schuldner des Auskunftsrechts | 185 | ||
cc) Ausübungsmodalitäten | 187 | ||
C. Die Information des Aufsichtsrats auf Initiative der Mitarbeiter | 187 | ||
I. Üblicher Meldeweg bei Compliance-Vorfällen | 188 | ||
II. Pflicht der Mitarbeiter zur unmittelbaren Berichterstattung an den Aufsichtsrat? | 188 | ||
1. Berichtspflicht der Internen Revision gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden nach den MaRisk | 189 | ||
2. Berichtspflicht der Leiter der internen Kontrollsysteme gegenüber den Mitgliedern des Prüfungsausschusses nach § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG? | 189 | ||
a) Meinungsstand in der Literatur | 189 | ||
b) Eigene Stellungnahme | 190 | ||
3. Berichtspflicht des Leiters der Internen Revision und der Rechtsabteilung sowie der Mitarbeiter der Compliance-Abteilung | 191 | ||
III. Recht der Mitarbeiter zur direkten Berichterstattung an den Aufsichtsrat und Recht des Aufsichtsrats zur Entgegennahme solcher Berichte? | 192 | ||
IV. Recht des Aufsichtsrats zur Einrichtung eines eigenen Hinweisgebersystems? | 193 | ||
V. Unmittelbares Zugriffsrecht auf die interne Meldestelle? | 195 | ||
D. Zwischenergebnis | 197 | ||
Kapitel 4 Die Information des Aufsichtsrats durch Mitarbeiter – de lege ferenda | 200 | ||
§ 11 Einführung eines Direktbefragungsrechts des Aufsichtsrats gegenüber Mitarbeitern | 200 | ||
A. Notwendigkeit einer ausdrücklichen Regelung | 200 | ||
B. Verbindlichkeitsgrad des Direktauskunftsrechts | 202 | ||
C. Konkreter Regelungsvorschlag | 203 | ||
I. Inhaber des Auskunftsrechts | 203 | ||
1. Unternehmensspezifischer Geltungsbereich | 203 | ||
2. Persönlicher Geltungsbereich | 204 | ||
II. Auskunftspflichtige | 205 | ||
III. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Auskunftsrechts | 206 | ||
IV. Beteiligung des Vorstands an der Auskunftseinholung | 208 | ||
1. Vor der Auskunftseinholung | 208 | ||
2. Während der Auskunftseinholung | 209 | ||
3. Nach der Auskunftseinholung | 210 | ||
D. Zwischenergebnis, Regelungsstandort und Formulierungsvorschlag | 211 | ||
§ 12 Einführung einer Berichtspflicht der Mitarbeiter gegenüber dem Aufsichtsrat | 212 | ||
A. Notwendigkeit einer ausdrücklichen Regelung | 213 | ||
B. Konkreter Regelungsvorschlag | 213 | ||
C. Regelungsstandort und Formulierungsvorschlag | 214 | ||
§ 13 Notwendigkeit sonstiger Gesetzesänderungen | 215 | ||
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse | 219 | ||
Literaturverzeichnis | 225 | ||
Stellungnahmen zum RefE FISG vom 26. 10. 2020 | 253 | ||
Stellungnahmen zum RegE FISG vom 16. 12. 2020 | 254 | ||
Stellungnahmen zum ersten Entwurf einer Neufassung der MaRisk vom 16. 02. 2009 | 255 | ||
Materialverzeichnis | 256 | ||
Sachwortverzeichnis | 259 |