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Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten

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Kiewel, C. (2025). Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten. Untersuchung de lege lata und de lege ferenda im Lichte des § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59628-7
Kiewel, Christian. Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten: Untersuchung de lege lata und de lege ferenda im Lichte des § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59628-7
Kiewel, C (2025): Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten: Untersuchung de lege lata und de lege ferenda im Lichte des § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59628-7

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Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten

Untersuchung de lege lata und de lege ferenda im Lichte des § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG

Kiewel, Christian

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 281

(2025)

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About The Author

Christian Kiewel studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der EBS Universität in Wiesbaden und Oestrich-Winkel sowie an der City St George's, University of London. Das Rechtsreferendariat absolvierte er in Frankfurt am Main und London. Seit 2024 ist er als Rechtsanwalt im Frankfurter Büro von Hengeler Mueller tätig. 2025 wurde er an der Universität Freiburg zum Dr. iur. promoviert. In seiner von Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), betreuten Dissertation befasste er sich mit der Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten.

Abstract

Als Reaktion auf den Bilanzfälschungsskandal bei der Wirecard AG hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 erstmals ein Auskunftsrecht des Aufsichtsrats gegenüber Mitarbeitern im Aktiengesetz verankert. Die Regelung greift jedoch zu kurz: Sie gilt nur für bestimmte Aktiengesellschaften, Aufsichtsratsmitglieder und Mitarbeitergruppen.

Die Arbeit untersucht, inwieweit der Aufsichtsrat unabhängig vom Vorstand mit Mitarbeitern in Kontakt treten darf - und ob eine gesetzliche Ausweitung geboten ist. Unter Rückgriff auf die Rechtsfigur der Annexkompetenz und unter Berücksichtigung rechtsökonomischer Gesichtspunkte zeigt die Analyse: Das Aktienrecht eröffnet dem Aufsichtsrat schon heute weitergehende Befugnisse als bislang angenommen. Ein allgemeines Direktinformationsrecht lässt sich dogmatisch herleiten - und sollte ausdrücklich normiert werden. Ergänzend wird eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats in Hinweisgebersysteme empfohlen, um Whistleblower-Hinweise gezielt nutzen zu können.
»The Supervisory Board's Authority to Contact Employees Independently of the Management Board - An Analysis de lege lata and de lege ferenda in Light of Section 107 (4) Sentence 4 of the German Stock Corporation Act (AktG)«: The thesis explores whether the supervisory board may engage with employees independently of the management board - and whether a statutory extension is necessary. Drawing on the legal concept of ancillary powers and taking into account economic considerations, the analysis reveals that stock corporation law already provides more extensive powers than commonly assumed. A general right to direct information can be derived dogmatically and should be explicitly codified.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Cover U1
Titel 3
Impressum 4
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einführung 25
§ 1 Anlass und Ziele der Untersuchung 26
§ 2 Gang der Untersuchung 28
Kapitel 1 Die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Untersuchung 29
§ 3 Die Rolle des Aufsichtsrats im Kompetenzgefüge der Aktiengesellschaft 29
A. Der Aufsichtsrat als zentrales Instrument zur Auflösung des Prinzipal-Agent-Konflikts zwischen Aktionären und Vorstand 30
I. Der Einsatz eines externen, professionellen Managements zum Zwecke der Nutzenmaximierung der Aktionäre 31
II. Der Prinzipal-Agent-Konflikt als Resultat der Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt 32
III. Die Funktion des Aufsichtsrats als Korrektiv der Aktionäre gegen opportunistisches Verhalten des Vorstands 34
1. Der Aufsichtsrat als Teil der internen Corporate Governance 35
2. Vor- und Nachteile eines institutionalisierten Überwachungsorgans 36
B. Die Stellung des Aufsichtsrats im dualistischen Leitungssystem des deutschen Aktienrechts 37
I. Die Trennung von Leitung und Kontrolle als Grundprinzip der aktienrechtlichen Corporate Governance-Struktur 38
1. Die Vor- und Nachteile der Funktionstrennung 39
2. Die Grenzen der Funktionstrennung 39
II. Der Wandel des Aufsichtsrats vom reaktiven Aufseher zum proaktiv mitgestaltenden Berater des Vorstands 41
C. Die Überwachung des Vorstands als Kernaufgabe des Aufsichtsrats 44
I. Gegenstand der Überwachungspflicht 45
1. Sachlicher Umfang der Überwachungspflicht 45
2. Personeller Umfang der Überwachungspflicht 46
a) Mitarbeiter auch Gegenstand der Überwachungsaufgabe? 47
b) Meinungsstand in der Literatur 47
aa) Aufsichtsrat hat Kompetenz zur Überwachung von Mitarbeitern 48
bb) Aufsichtsrat hat keine Kompetenz zur Überwachung von Mitarbeitern 48
cc) Aufsichtsrat hat Recht, aber keine Pflicht zur unmittelbaren Überwachung von Mitarbeitern 49
c) Eigene Stellungnahme 50
II. Ziel und Maßstab der Überwachung sowie Anforderungen an ihre Wahrnehmung 51
III. Überwachungsformen und -instrumente 52
1. Reine Kontrolltätigkeit und -instrumente 53
2. Kontrolle durch Mitwirkung an der Geschäftsführung und durch Einwirkung auf den Vorstand 53
a) Präventive Einwirkungsinstrumente 54
aa) Beratung 54
bb) Zustimmungsvorbehalte 55
cc) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand 57
b) Repressive Einwirkungsinstrumente 57
§ 4 Die Rolle der Information für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats 58
A. Die ausreichende Information des Aufsichtsrats als notwendige Voraussetzung für die Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe 58
B. Das Bedürfnis des Aufsichtsrats nach externer Informationszufuhr und sein natürlicher Informationsrückstand gegenüber dem Vorstand 60
C. Die Bedeutung der Information für die Haftung des Aufsichtsrats 62
Kapitel 2 Das aktienrechtliche Informationssystem 63
§ 5 Die Information des Aufsichtsrats als primäre Bringschuld des Vorstands und subsidiäre Holschuld des Aufsichtsrats 63
A. Die Information des Aufsichtsrats als primäre Bringschuld des Vorstands 64
I. Die Berichtspflicht des Vorstands nach § 90 Abs. 1 AktG 65
II. Ungeschriebene Informationspflichten des Vorstands und die Vorlagepflicht nach § 170 AktG und § 314 AktG 67
B. Die Information des Aufsichtsrats als sekundäre Holschuld des Aufsichtsrats 68
I. Die nachrangige Selbstinformationspflicht des Aufsichtsrats 69
II. Die näheren Anforderungen an das Informationsniveau und die Informationsbemühungen des Aufsichtsrats 70
1. Angemessene Informationsgrundlage als allgemeine Anforderung an das zu gewährleistende Informationsniveau 70
2. Situative Anpassung der Informationsanforderungen 71
3. Grenzen der Informationsrechte des Aufsichtsrats 73
III. Die Verteilung der Informationsverantwortung innerhalb des Aufsichtsrats 75
C. Zwischenergebnis 76
§ 6 Vor- und Nachteile des Informationsbezugs vom Vorstand 77
A. Gründe für die Wahl des Vorstands als primäre Informationsquelle des Aufsichtsrats 77
B. Risiken des vorstandsabhängigen Informationsbezugs 78
I. Unzureichende Informationsweitergabe des Vorstands aufgrund von Interessenkonflikten 78
II. Verzögerte Informationsweitergabe des Vorstands aufgrund von Vertraulichkeitsbedenken gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat 80
III. Funktionsunfähigkeit und Haftungsrisiko des Aufsichtsrats 81
C. Wirksame Mittel zur Disziplinierung des Berichtsverhaltens? 81
I. Instrumente, die den Erhalt des gewünschten Vorstandsberichts in der Gegenwart sichern sollen 82
1. Geltendmachung der Informationsrechte 82
2. Gerichtliche Durchsetzung der Berichterstattungspflicht 83
3. Zwangsgelderwirkung 84
II. Instrumente, die den Erhalt des gewünschten Vorstandsberichts in der Zukunft sichern sollen 85
1. Inanspruchnahme auf Schadenersatz 85
2. Vorzeitige Abberufung aus dem Vorstand 86
3. Strafanzeige 88
D. Zwischenergebnis 89
§ 7 Die Information des Aufsichtsrats aus vorstandsunabhängigen Quellen 91
A. Das Bedürfnis des Aufsichtsrats nach vorstandsunabhängigen Informationen 91
I. Sicherung der Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats und der Eigenverantwortlichkeit seiner Aufgabenwahrnehmung 92
II. Geheimhaltungsinteresse des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand 93
III. Kompensation mangelnder fachlicher und zeitlicher Ressourcen des Aufsichtsrats 94
B. Das Verhältnis zwischen vorstandsabhängigen und -unabhängigen Informationsrechten des Aufsichtsrats 97
I. Lehre vom besonderen Anlass 98
II. Lehre von der Wahlfreiheit 99
C. Die vorstandsunabhängigen Informationsquellen und -rechte des Aufsichtsrats im Einzelnen 100
I. Vermögensgegenstände und Unterlagen der Gesellschaft 100
II. Sachverständige und Auskunftspersonen 102
1. Sachverständige 104
a) Externe Berater 104
b) Abschlussprüfer 105
2. Auskunftspersonen 108
D. Zwischenergebnis 110
Kapitel 3 Die Information des Aufsichtsrats durch Mitarbeiter – de lege lata 112
§ 8 Der Nutzen der Mitarbeiter als Informationsquelle des Aufsichtsrats 112
A. Berichterstattung über die tatsächlichen Gegebenheiten im Unternehmen aus erster Hand 113
B. Teilhabe an dem unternehmensspezifischen Fachwissen und der Erfahrung der Mitarbeiter 114
C. Einblick in die soft facts des Unternehmens 114
§ 9 Die verschiedenen Konstellationen des Informationsbezugs von Mitarbeitern (zugleich Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands) 115
A. Die Information durch die unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder in mitbestimmten Aufsichtsräten 115
B. Die Information durch die innerbetrieblichen Interessenvertretungsorgane der Arbeitnehmer? 116
C. Die Information durch Mitarbeiter des Aufsichtsrats 118
D. Die Information durch die Mitarbeiter des Unternehmens 120
§ 10 Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten 120
A. Die Problemlage 121
I. Die Sicht des Vorstands 121
1. Eingriff in die Leitungsautonomie des Vorstands? 121
2. Autoritätsverlust des Vorstands bei den Mitarbeitern und Beeinträchtigung seiner Funktionsfähigkeit? 122
3. Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Vorstand und Aufsichtsrat? 123
II. Die Sicht der Mitarbeiter 124
III. Die Sicht des Aufsichtsrats 124
1. Zweifel an praktischem Nutzen 125
2. Erhöhtes Haftungsrisiko? 125
B. Die Information auf Initiative des Aufsichtsrats 126
I. Die Befugnis des Aufsichtsrats zur Direktbefragung von Mitarbeitern aufgrund besonderer Regelungen 126
1. Branchenspezifische Sonderregelungen 127
a) Aufsichtsräte von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten 127
aa) Direktauskunftsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber dem Leiter der Internen Revision nach den MaRisk 127
bb) Direktauskunftsrecht der Vorsitzenden des Risiko-, Prüfungs- und Vergütungskontrollausschusses nach § 25d KWG 128
cc) Direktauskunftsrecht des Nominierungsausschusses nach § 25d Abs. 11 Satz 4 KWG 130
b) Direktauskunftsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden eines bedeutenden Versicherungsunternehmens gegenüber dem Vergütungsausschuss nach § 4 Abs. 7 Satz 3 VersVergV 131
c) Direktauskunftsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens gegenüber dem Compliance-Beauftragten nach den MaComp 132
2. Ausschussspezifische Sonderregelung in § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG 133
a) Entstehungsgeschichte der Norm und Einordnung in den Gesamtkontext 133
b) Inhaber des Auskunftsrechts 135
aa) Beschränkung auf Unternehmen von öffentlichem Interesse? 135
bb) Mitglieder eines dreiköpfigen Aufsichtsrats? 136
c) Schuldner des Auskunftsrechts 137
aa) Leiter des Risikomanagements, der Internen Revision sowie der Abteilungen, die für den Rechnungslegungsprozess und das interne Kontrollsystem zuständig sind 138
bb) Chief Compliance Officer? 139
(1) Ablehnende Auffassung 140
(2) Befürwortende Auffassung 141
d) Modalitäten der Auskunftseinholung 142
e) Inhalt des Auskunftsrechts 143
f) Pflicht zur Unterrichtung über die Auskunftseinholung 144
aa) Mitteilungspflicht gegenüber den Ausschussmitgliedern 144
bb) Informationspflicht gegenüber den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern 145
cc) Unterrichtungspflicht gegenüber dem Vorstand 145
3. Zwischenergebnis 147
II. Die Befugnis des Aufsichtsrats zur Direktbefragung von Mitarbeitern aufgrund allgemeiner Regelungen 148
1. Der aktuelle Meinungsstand 148
a) Direktkontakte pauschal als unzulässig einstufend 149
b) Zulässigkeit von Direktkontakten nur in Ausnahmefällen 149
c) Für eine generelle, anlassunabhängige Zulässigkeit von Direktkontakten 150
2. Eigene Stellungnahme 152
a) Dogmatische Herleitung eines anlassunabhängigen Direktbefragungsrechts des Aufsichtsrats als Annex zu seinen ausdrücklich geregelten Kompetenzen 153
aa) Rechtstheoretische Grundlagen der Rechtsfigur der Annexkompetenz 153
(1) Ursprung und Grundgedanke 153
(2) Dogmatische und methodische Einordnung 154
(3) Anwendung im Gesellschafts- und Aufsichtsratsrecht 155
(a) Rechtliche Fallstricke im Hinblick auf die Anwendung im Aktienrecht 156
(b) Diskutierte Anwendungsgebiete im Aufsichtsratsrecht 157
(aa) Die Befugnis des Aufsichtsrats zur Vertretung der Aktiengesellschaft im Rahmen von Hilfsgeschäften 157
(bb) Die Kompetenz des Aufsichtsrats zur Kommunikation mit Aktionären bzw. Investoren 158
(cc) Eigenes Budgetrecht des Aufsichtsrats 159
(dd) Zwischenergebnis 160
(c) Die Anerkennung der Rechtsfigur der Annexkompetenz im Aufsichtsratsrecht durch BGH, Urteil vom 20. März 2018 – II ZR 359/16 – 161
bb) Bestehen einer Annexkompetenz des Aufsichtsrats zur vorstandsunabhängigen Befragung von Mitarbeitern der Gesellschaft? 162
(1) Gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die Herleitung der Annexkompetenz 162
(a) Überwachungs- und Personalkompetenz 163
(b) Vereinbarkeit des Direktinformationsrechts mit den bestehenden Informationsrechten 164
(aa) Die Informationsrechte des Aufsichtsrats gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 AktG und § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG 164
(bb) Das Direktauskunftsrecht der Mitglieder des Prüfungsausschusses gemäß § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG 166
(cc) Zwischenergebnis 168
(2) Voraussetzungen für die Anerkennung der Annexkompetenz 168
(a) Annexkompetenz muss zur Wahrnehmung der Hauptkompetenz zwingend erforderlich sein 168
(b) Ziel der Hauptkompetenz muss bei Ablehnung der Annexkompetenz typischerweise abstrakt gefährdet sein 169
(c) Stellungnahme 169
(d) Sinn und Zweck der §§ 109 Abs. 1 Satz 2, 111 Abs. 2 Satz 1 AktG 170
(e) Bei Ablehnung der Annexkompetenz typischerweise abstrakte Gefährdung der Erreichung des Normzwecks der §§ 109 Abs. 1 Satz 2, 111 Abs. 2 Satz 1 AktG 171
(f) Zwischenergebnis 172
(3) Vereinbarkeit der Annexkompetenz mit der aktienrechtlichen Kompetenzordnung 173
(a) Verstoß gegen das aktienrechtliche Informationssystem? 173
(b) Verstoß gegen das in § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG geregelte Geschäftsführungsverbot? 174
(c) Zwischenergebnis 177
(4) Umsetzbarkeit der Annexkompetenz aus Sicht des Aufsichtsrats 177
(5) Auswirkungen der Annexkompetenz auf das Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder 178
(6) Zumutbarkeit des Direktkonsultationsrechts für die kontaktierten Mitarbeiter 180
(7) Zumutbarkeit des Direktkonsultationsrechts für den Vorstand 181
cc) Zwischenergebnis 182
b) Reichweite des Auskunftsrechts 183
aa) Inhaber des Auskunftsrechts 183
bb) Schuldner des Auskunftsrechts 185
cc) Ausübungsmodalitäten 187
C. Die Information des Aufsichtsrats auf Initiative der Mitarbeiter 187
I. Üblicher Meldeweg bei Compliance-Vorfällen 188
II. Pflicht der Mitarbeiter zur unmittelbaren Berichterstattung an den Aufsichtsrat? 188
1. Berichtspflicht der Internen Revision gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden nach den MaRisk 189
2. Berichtspflicht der Leiter der internen Kontrollsysteme gegenüber den Mitgliedern des Prüfungsausschusses nach § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG? 189
a) Meinungsstand in der Literatur 189
b) Eigene Stellungnahme 190
3. Berichtspflicht des Leiters der Internen Revision und der Rechtsabteilung sowie der Mitarbeiter der Compliance-Abteilung 191
III. Recht der Mitarbeiter zur direkten Berichterstattung an den Aufsichtsrat und Recht des Aufsichtsrats zur Entgegennahme solcher Berichte? 192
IV. Recht des Aufsichtsrats zur Einrichtung eines eigenen Hinweisgebersystems? 193
V. Unmittelbares Zugriffsrecht auf die interne Meldestelle? 195
D. Zwischenergebnis 197
Kapitel 4 Die Information des Aufsichtsrats durch Mitarbeiter – de lege ferenda 200
§ 11 Einführung eines Direktbefragungsrechts des Aufsichtsrats gegenüber Mitarbeitern 200
A. Notwendigkeit einer ausdrücklichen Regelung 200
B. Verbindlichkeitsgrad des Direktauskunftsrechts 202
C. Konkreter Regelungsvorschlag 203
I. Inhaber des Auskunftsrechts 203
1. Unternehmensspezifischer Geltungsbereich 203
2. Persönlicher Geltungsbereich 204
II. Auskunftspflichtige 205
III. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Auskunftsrechts 206
IV. Beteiligung des Vorstands an der Auskunftseinholung 208
1. Vor der Auskunftseinholung 208
2. Während der Auskunftseinholung 209
3. Nach der Auskunftseinholung 210
D. Zwischenergebnis, Regelungsstandort und Formulierungsvorschlag 211
§ 12 Einführung einer Berichtspflicht der Mitarbeiter gegenüber dem Aufsichtsrat 212
A. Notwendigkeit einer ausdrücklichen Regelung 213
B. Konkreter Regelungsvorschlag 213
C. Regelungsstandort und Formulierungsvorschlag 214
§ 13 Notwendigkeit sonstiger Gesetzesänderungen 215
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse 219
Literaturverzeichnis 225
Stellungnahmen zum RefE FISG vom 26. 10. 2020 253
Stellungnahmen zum RegE FISG vom 16. 12. 2020 254
Stellungnahmen zum ersten Entwurf einer Neufassung der MaRisk vom 16. 02. 2009 255
Materialverzeichnis 256
Sachwortverzeichnis 259