Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht
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Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht
Zuständigkeit und anwendbares Recht
Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 228
(2021)
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Hannes Meyle studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Université de Genève, Schweiz. Er absolvierte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München und legte 2015 das 2. Staatsexamen ab. Von 2015 bis 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europäisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Université de Genève tätig. 2020 wurde er an der Université de Genève promoviert. Er ist derzeit bei einer Wirtschaftskanzlei in Zürich tätigAbstract
Unerlaubte Handlungen, die zum Eintritt reiner Vermögensschäden führen, stellen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten eine besondere Herausforderung dar. So setzt der besondere deliktische Gerichtsstand voraus, dass das schädigende Ereignis lokalisiert werden kann. Jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen jedoch, dass diese Tatortbestimmung bei Vermögensdelikten zunehmend problematisch ist. Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts. Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel überhaupt geeignet ist, um Vermögensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermögensdelikten regelmäßig versagt und weder im Zuständigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewährleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschränkung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthält die Arbeit konkrete Reformvorschläge für die Brüssel I-VO und die Rom II-VO.»Pure Economic Loss in European Private International Law. Jurisdiction and Applicable Law«In private international law, localisation of cross-border torts that result in pure economic loss is unpredictable. Both jurisdiction and applicable law are dominated by case-by-case decisions. The problem already existed at the time of the German Reichsgericht and it has not been solved by the ECJ yet. The thesis shows why the place of damage is an unsuitable connecting factor for pure economic loss cases and develops reform proposals.