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Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht

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Heinz, K. Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht. . Das Wesen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Rechtstheorie, 50(2), 241-248. https://doi.org/10.3790/rth.50.2.241
Heinz, Karl Eckhart "Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht. Das Wesen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. " Rechtstheorie 50.2, , 241-248. https://doi.org/10.3790/rth.50.2.241
Heinz, Karl Eckhart: Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht, in: Rechtstheorie, vol. 50, iss. 2, 241-248, [online] https://doi.org/10.3790/rth.50.2.241

Format

Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht

Das Wesen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation

Heinz, Karl Eckhart

Rechtstheorie, Vol. 50 (2019), Iss. 2 : pp. 241–248

1 Citations (CrossRef)

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Karl Eckhart Heinz, Bonn

Cited By

  1. Königtum in der Republik

    11. Libertät in Europa

    2024

    https://doi.org/10.14220/9783737016926.173 [Citations: 0]

Abstract

Im Jahre 1933 veröffentlichte Heinrich Mitteis ein umfangreichesWerk unter dem Titel „Lehnrecht und Staatsgewalt“, in dem er der unterschiedlichen Entwicklung des Lehnswesens zur Staatlichkeit in England, Frankreich und Deutschland nachging und die These vertrat, dass in Deutschland die „dinglichen Elemente“ des Lehens – nach Mitteis im weitesten Sinn die „Regalien“, die Gegenstand des Lehens waren – ein Übergewicht über das „persönliche Element“ – die Treuebindung zwischen Lehnsgeber und Lehnsnehmer – erhielt und den Einfluss des Königtums schwächte; dies lasse sich am „Leihezwang“ erkennen, der für deutsche Reichslehen ausnahmslos galt, während in England und Frankreich ein solches Rechtsdenken schon früh abgelehnt wurde, wie auch in den deutschen Ländern ein Leihezwang grundsätzlich nicht bestanden habe. Mitteis interpretierte das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Lehnsnehmer mit Kategorien des Privatrechts, indem er die Übertragung des Lehens als einen Akt verstand, der mit der schuldrechtlichen Pflicht zur Leistung von Diensten verknüpft gewesen sei und damit eine vertragliche Grundlage gehabt habe – eine Sichtweise, die nicht unwidersprochen blieb.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht 241
Das Wesen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 241
I. Die Stellung des fränkischen Königs als Römischer Kaiser 243
II. Das Lehnswesen als Verwaltungsform 244
III. Der Aufbau des Landes 245
IV. Definition des Landes durch das Lehnsrecht 246
V. Verfassungsentwicklung in den deutschen Ländern 247