Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht
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Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht
Das Wesen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation
Rechtstheorie, Vol. 50 (2019), Iss. 2 : pp. 241–248
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Karl Eckhart Heinz, Bonn
Cited By
-
Königtum in der Republik
11. Libertät in Europa
2024
https://doi.org/10.14220/9783737016926.173 [Citations: 0]
Abstract
Im Jahre 1933 veröffentlichte Heinrich Mitteis ein umfangreichesWerk unter dem Titel „Lehnrecht und Staatsgewalt“, in dem er der unterschiedlichen Entwicklung des Lehnswesens zur Staatlichkeit in England, Frankreich und Deutschland nachging und die These vertrat, dass in Deutschland die „dinglichen Elemente“ des Lehens – nach Mitteis im weitesten Sinn die „Regalien“, die Gegenstand des Lehens waren – ein Übergewicht über das „persönliche Element“ – die Treuebindung zwischen Lehnsgeber und Lehnsnehmer – erhielt und den Einfluss des Königtums schwächte; dies lasse sich am „Leihezwang“ erkennen, der für deutsche Reichslehen ausnahmslos galt, während in England und Frankreich ein solches Rechtsdenken schon früh abgelehnt wurde, wie auch in den deutschen Ländern ein Leihezwang grundsätzlich nicht bestanden habe. Mitteis interpretierte das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Lehnsnehmer mit Kategorien des Privatrechts, indem er die Übertragung des Lehens als einen Akt verstand, der mit der schuldrechtlichen Pflicht zur Leistung von Diensten verknüpft gewesen sei und damit eine vertragliche Grundlage gehabt habe – eine Sichtweise, die nicht unwidersprochen blieb.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Landrecht und Lehnrecht aus verfassungstheoretischer Sicht | 241 | ||
Das Wesen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation | 241 | ||
I. Die Stellung des fränkischen Königs als Römischer Kaiser | 243 | ||
II. Das Lehnswesen als Verwaltungsform | 244 | ||
III. Der Aufbau des Landes | 245 | ||
IV. Definition des Landes durch das Lehnsrecht | 246 | ||
V. Verfassungsentwicklung in den deutschen Ländern | 247 |