Mehr Smend für die Staatsorganisation – Zur jüngsten Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung in Sachen Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
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Mehr Smend für die Staatsorganisation – Zur jüngsten Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung in Sachen Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 3 : pp. 419–422
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Mathias Honer, Hamburg
- Honer, Mathias, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Armin Hatje für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Hamburg.
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Frieder Günther zeigte in seiner Studie „Denken vom Staat her“, dass sich die Deutsche Staatsrechtswissenschaft im Grunde auf zwei Linien zurückverfolgen lässt: Dezision oder Integration – Schmitt oder Smend; neben Heller und Kelsen die Protagonisten des sogenannten Weimarer Richtungsstreits. Für das Bundesverfassungsgericht gilt das – vereinfacht betrachtet – gleichermaßen: Während der Erste Senat die auf Smend zurückgehende Idee einer objektivenWerteordnung seiner Grundrechtstheorie zugrunde legt, begreift der Zweite Senat im Anschluss an Schmitt die souveräne Staatlichkeit als Voraussetzung der Verfassung. Dies liegt nahe: Wird mit dem Zweiten Senat die hohe Staatlichkeit in derWelt und gegenüber der Europäischen Integration verteidigt, bietet der Rückgriff auf Schmitt’sche Figuren überzeugende Argumentationsmuster. Demgegenüber eignet sich Smends Integrationslehre, um die Ausdehnung des grundrechtlichen Wirkungsbereichs auf die komplette Rechtsordnung zu begründen. Dabei lohnt eine stärkere Rezeption Smends auch für die Staatsorganisation. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern macht diesen Bedarf sichtbar.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
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BLOG DES QUARTALS / AUS DEM JUWISSBLOG | 419 | ||
Mathias Honer: Mehr Smend für die Staatsorganisation – Zur jüngsten Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung in Sachen Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern | 419 | ||
I. Das BVerfG zu Äußerungsgrenzen: Parteipolitisches Neutralitätsgebot | 419 | ||
II. Die Politik im Staat | 420 | ||
III. Die Wettbewerbslogik als Grenze | 420 | ||
IV. Horst Seehofer und die AfD | 421 | ||
V. Die gebotene Offenheit des Ausgangs des politischen Wettbewerbs | 422 |