Bundesverfassungsgericht und (Meinungs–)Freiheit – zur denkwürdigen Rede von Präsident Harbarth im Überseeclub Hamburg
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Bundesverfassungsgericht und (Meinungs–)Freiheit – zur denkwürdigen Rede von Präsident Harbarth im Überseeclub Hamburg
Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 2 : pp. 180–197
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Markus Porsche-Ludwig, Hualien, Taiwan
- Porsche-Ludwig, Markus, Prof. Dr. rer. soc., habilitierte sich an der Universität Kassel und ist Professor an der National Dong-Hwa Universität in der Republik China (Taiwan).
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Abstract
Vor dem Hintergrund der Aktualität einer zeitgeistgerechten Neuinterpretation des Schlüsselbegriffs „Freiheit“ wird der Frage nachgegangen, wie deren Wert in der Rechtsprechung des BVerfG gesehen wird. Stephan Harbarth äuβerte sich dazu in einer richtungsweisenden Rede am 14. September 2022 im Übersee-Club in Hamburg. Diese aktuellen Einsichten des Präsidenten des BVerfG werden dem Beschluss vom 28. November 2011 gegenübergestellt, wo das Gericht den weiten Schutz der Meinungsfreiheit betont.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Markus Porsche-Ludwig, Hualien: Bundesverfassungsgericht und (Meinungs-)Freiheit – zur denkwürdigen Rede von Präsident Harbarth im Überseeclub Hamburg | 180 | ||
I. Redeinhalt | 181 | ||
II. Beschluss des BVerfG vom 28. November 2011 | 183 | ||
III. Gegenüberstellung der aktuellen Einsichten Harbarths mit dem Beschluss des BVerfG vom 28. November 2011 | 184 | ||
1. „Der Niedergang des Ansehens demokratischer Institutionen wird durch alternative Medien begünstigt” | 184 | ||
2. „Gewisse Grundidentifikation der Bevölkerung mit unserem staatlich verfassten Gemeinwesen wird vorausgesetzt” | 187 | ||
3. „Gesellschaftliche Identität: Das Grundgesetz als stabiler Ordnungsrahmen” | 188 | ||
4. „Dilemma: Der ‚freiheitlich-säkulare‘ Staat kann seine Voraussetzungen nicht nur nicht garantieren, sondern der Gebrauch der Freiheitsrechte ist sogar dazu geeignet, die Verfassungsordnung aktiv zu delegitimieren” | 190 | ||
5. „Auch die vom Staat nicht zu garantierenden Voraussetzungen dürfe und soll der Staat auf vielfältige Weise ,stützen und schützen‘” | 192 | ||
IV. Wie sind die Äuβerungen Harbarths einzuordnen? | 194 | ||
V. Fazit | 195 |