Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand
JOURNAL ARTICLE
Cite JOURNAL ARTICLE
Style
Format
Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand
Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 2 : pp. 198–213
Additional Information
Article Details
Pricing
Author Details
Martin H. W. Möllers, Heringsdorf i.H.
- Möllers, Martin H. W., Prof. Dr. phil., Dipl. Soz. Wiss., Studienassessor, Politikwissenschaftler und Jurist, Historiker und Geograf.
- Search in Google Scholar
Abstract
Der Entwurf zur Novellierung des 30 Jahre alten Bundespolizeigesetzes (BPolG) soll sich an den Kernkompetenzen und Bedarfen der Bundespolizei orientieren, indem er sich an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen anpasst. Der Aufsatz untersucht die formalen und materiellen Änderungen des BPolG-Entwurfs, insbesondere die erhebliche Ausweitung der bundespolizeilichen Befugnisse, die von verschiedenen Seiten Kritik erfahren hat, und prüft diese auf ihre Verfassungsgemäßheit.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
AUFSÄTZE | 198 | ||
Martin H. W. Möllers: Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand | 198 | ||
I. Einleitung | 198 | ||
II. Formale Änderungen des BPolG-E gegenüber dem aktuellen BPolG | 199 | ||
III. Kritikwürdige materielle Änderungen des BPolG-E gegenüber dem aktuellen BPolG | 201 | ||
1. Kritikpunkte zu materiellen Änderungen in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf | 202 | ||
2. Erweiterung der räumlichen Zuständigkeit der Bundespolizei | 203 | ||
3. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen | 204 | ||
4. Befugnisse zu Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr | 206 | ||
5. Fehlende Transparenz beim Einsatz mobiler Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte | 207 | ||
6. Die Erhebung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen und ihre pauschale Übermittlung an die Bundespolizei | 208 | ||
IV. Begrüßenswerte materielle Änderungen des BPolG-E gegenüber dem aktuellen BpolG | 208 | ||
1. Die besonderen Schutzbedarfe von trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowie nichtbinären Personen | 209 | ||
2. Einfache Sicherheitsüberprüfungen als Regel | 209 | ||
3. Verzicht auf die Kategorie einer „drohenden Gefahr” bei der Ausdifferenzierung des Gefahrenbegriffs | 210 | ||
4. Einführung einer Legitimations- und Kennzeichnungspflicht | 210 | ||
V. Zusammenfassende Bewertung der erweiterten Befugnisse | 212 | ||
Bund: Neues Disziplinarrecht seit 1. April 2024 in Kraft | 213 |