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Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand

Cite JOURNAL ARTICLE

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Möllers, M. Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand. Recht und Politik, 60(2), 198-213. https://doi.org/10.3790/rup.2024.355805
Möllers, Martin H. W. "Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand" Recht und Politik 60.2, 2024, 198-213. https://doi.org/10.3790/rup.2024.355805
Möllers, Martin H. W. (2024): Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand, in: Recht und Politik, vol. 60, iss. 2, 198-213, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2024.355805

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Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand

Möllers, Martin H. W.

Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 2 : pp. 198–213

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Martin H. W. Möllers, Heringsdorf i.H.

  • Möllers, Martin H. W., Prof. Dr. phil., Dipl. Soz. Wiss., Studienassessor, Politikwissenschaftler und Jurist, Historiker und Geograf.
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Abstract

Der Entwurf zur Novellierung des 30 Jahre alten Bundespolizeigesetzes (BPolG) soll sich an den Kernkompetenzen und Bedarfen der Bundespolizei orientieren, indem er sich an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen anpasst. Der Aufsatz untersucht die formalen und materiellen Änderungen des BPolG-Entwurfs, insbesondere die erhebliche Ausweitung der bundespolizeilichen Befugnisse, die von verschiedenen Seiten Kritik erfahren hat, und prüft diese auf ihre Verfassungsgemäßheit.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
AUFSÄTZE 198
Martin H. W. Möllers: Das neue Bundespolizeigesetz auf dem menschenrechtlichen Prüfstand 198
I. Einleitung 198
II. Formale Änderungen des BPolG-E gegenüber dem aktuellen BPolG 199
III. Kritikwürdige materielle Änderungen des BPolG-E gegenüber dem aktuellen BPolG 201
1. Kritikpunkte zu materiellen Änderungen in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf 202
2. Erweiterung der räumlichen Zuständigkeit der Bundespolizei 203
3. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen 204
4. Befugnisse zu Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr 206
5. Fehlende Transparenz beim Einsatz mobiler Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte 207
6. Die Erhebung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen und ihre pauschale Übermittlung an die Bundespolizei 208
IV. Begrüßenswerte materielle Änderungen des BPolG-E gegenüber dem aktuellen BpolG 208
1. Die besonderen Schutzbedarfe von trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowie nichtbinären Personen 209
2. Einfache Sicherheitsüberprüfungen als Regel 209
3. Verzicht auf die Kategorie einer „drohenden Gefahr” bei der Ausdifferenzierung des Gefahrenbegriffs 210
4. Einführung einer Legitimations- und Kennzeichnungspflicht 210
V. Zusammenfassende Bewertung der erweiterten Befugnisse 212
Bund: Neues Disziplinarrecht seit 1. April 2024 in Kraft 213