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Wassermann, H. Europäische Rechtsprechung. Recht und Politik, 60(2), 273-277. https://doi.org/10.3790/rup.2024.355811
Wassermann, Hendrik "Europäische Rechtsprechung" Recht und Politik 60.2, 2024, 273-277. https://doi.org/10.3790/rup.2024.355811
Wassermann, Hendrik (2024): Europäische Rechtsprechung, in: Recht und Politik, vol. 60, iss. 2, 273-277, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2024.355811

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Europäische Rechtsprechung

Wassermann, Hendrik

Recht und Politik, Vol. 60 (2024), Iss. 2 : pp. 273–277

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Hendrik Wassermann, Berlin

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Hendrik Wassermann: Europäische Rechtsprechung 273
Das Unionsrecht steht grundsätzlich dem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall der Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit nicht entgegen. 273
Wenn dieser Verlust allerdings auch den Verlust der Unionsbürgerschaft mit sich bringt, muss eine Einzelfallprüfung der Folgen dieses Verlusts für die betreffende Person durchgeführt werden können. 273
Unionsbürgerschaft: Gegen den auf Verschlusssachen gestützten Entzug des Aufenthaltstitels eines Drittstaatsangehörigen, der ein Kind erzieht, das die Unionsbürgerschaft besitzt, muss ein wirksamer Rechtsbehelf eingelegt werden können. 274
Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. 275
Allerdings ist die Verordnung, die diese Aufnahme vorsieht, auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden. Daher erklärt der Gerichtshof sie für ungültig. Ihre Wirkungen werden jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2026 aufrechterhalten, damit der europäische Gesetzgeber eine auf die richtige Rechtsgrundlage gestützte neue Verordnung erlassen kann. 275
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: Der Europäische Gerichtshof stellt die Regeln auf der Grundlage der DSGVO klar. 276