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„Klimaneutralität bis 2045“ – ein Ziel mit Verfassungsrang?

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Ladeur, K. „Klimaneutralität bis 2045“ – ein Ziel mit Verfassungsrang?. . Anmerkungen zum neuen Art. 143 h des Grundgesetzes. Recht und Politik, 99999(), 1-19. https://doi.org/10.3790/rup.2025.406272
Ladeur, Karl-Heinz "„Klimaneutralität bis 2045“ – ein Ziel mit Verfassungsrang?. Anmerkungen zum neuen Art. 143 h des Grundgesetzes. " Recht und Politik 99999., 2025, 1-19. https://doi.org/10.3790/rup.2025.406272
Ladeur, Karl-Heinz (2025): „Klimaneutralität bis 2045“ – ein Ziel mit Verfassungsrang?, in: Recht und Politik, vol. 99999, iss. , 1-19, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2025.406272

Format

„Klimaneutralität bis 2045“ – ein Ziel mit Verfassungsrang?

Anmerkungen zum neuen Art. 143 h des Grundgesetzes

Ladeur, Karl-Heinz

Recht und Politik, Online First : pp. 1–19

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Author Details

Karl-Heinz Ladeur, em. Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg, Deutschland

Abstract

Die überstürzte Einfügung eines neuen Art. 143 h in das GG zur Ermöglichung einer weitreichenden Verschuldung des Bundes wirft eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf. Die wichtigste betrifft die Bindungswirkung der verfassungsrechtlichen Setzung des Ziels „Klimaneutralität bis 2045“ für Investitionen in den Klimaschutz. Diese Frage ist um so wichtiger, als das Ziel höchstwahrscheinlich verfehlt werden wird. Dies könnte die Forderung nach einem grundrechtlichen Notstandsregime legitimieren, sobald sich eine solche Entwicklung konkret abzeichnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Karl-Heinz Ladeur: „Klimaneutralität bis 2045” – ein Ziel mit Verfassungsrang? 1
I. Was sind „zusätzliche” Investitionen? 1
1. … im Hinblick auf Investitionen in die Infrastruktur und in „Klimaschutz” 1
2. Was sind „Zuführungen … in den Klima- und Transformationsfonds”? 2
3. 100 Mrd. Euro zusätzlich im Klima und Transformationsfonds – Erfolg der „grünen” Verhandlungsstrategie? 3
4. Zwischenfazit der bisherigen Überlegungen 4
II. Zur Bedeutung der Frist zur Erreichung der „Klimaneutralität” im Jahre 2045 – ein neues konkretisiertes „Staatsziel”? 5
1. Deutschland als Vorreiter des Klimaschutzes in der Welt? 5
2. Drei Paradigmen der Gestaltung des „Klimaverwaltungsrechts” 6
III. Die Notwendigkeit der Beachtung des Systemcharakters der „Energiewende” 8
1. Netzwerkprojekte und ihre Governance 8
2. Der steuernde Staat und seine systemischen Grenzen 10
3. Die gegenwärtige Bedeutung des „Klimaschutzes” jenseits des Klimaschutzgesetzes 11
IV. Droht ein System der Grundrechtsbewirtschaftung auf dem Weg zur „Klimaneutralität”? 12
1. Die rechtliche Konstruktion eines Notstandssystems für die Bewirtschaftung von fiktiven CO2- Budgets 12
2. Zur Notwendigkeit einer grundrechtsfreundlichen Netzwerkplanung 14
3. Die Grenzen der Vermarktung von „Verschmutzungsrechten” 16
4. Die zutage getretenen Schwächen der gegenwärtigen „zielorientierten” Klimaschutzpolitik 17
5. „Klimaneutralität bis 2045” im Grundgesetz – als ideologische Rechtfertigung 18