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Das Recht auf effektive Selbstverteidigung

Cite JOURNAL ARTICLE

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Günzel, A. Das Recht auf effektive Selbstverteidigung. . Für eine Neujustierung am Beispiel der israelischen Operation Rising Lion. Recht und Politik, 99999(), 1-25. https://doi.org/10.3790/rup.2025.415656
Günzel, Angelika "Das Recht auf effektive Selbstverteidigung. Für eine Neujustierung am Beispiel der israelischen Operation Rising Lion. " Recht und Politik 99999., 2025, 1-25. https://doi.org/10.3790/rup.2025.415656
Günzel, Angelika (2025): Das Recht auf effektive Selbstverteidigung, in: Recht und Politik, vol. 99999, iss. , 1-25, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2025.415656

Format

Das Recht auf effektive Selbstverteidigung

Für eine Neujustierung am Beispiel der israelischen Operation Rising Lion

Günzel, Angelika

Recht und Politik, Online First : pp. 1–25 | First published online: July 31, 2025

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Angelika Günzel, Erste Direktorin beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln, Deutschland

Abstract

Bereits am ersten Tag der israelischen Operation Rising Lion schien sich die Mehrheit der deutschen Völkerrechtler einig zu sein: Es lag ein von der gesamten Vorgeschichte isoliert zu betrachtender, eindeutiger Fall völkerrechtswidriger präventiver Selbstverteidigung vor. Im vorliegenden Aufsatz soll untersucht werden, inwiefern die Operation Rising Lion nicht doch Teil eines fortdauernden bewaffneten internationalen Konflikts zwischen Israel, dem Iran und seinen Stellvertretern ist, und sich als Ausübung eines reaktiven Selbstverteidigungsrechts völkerrechtlich rechtfertigen lässt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Angelika Günzel: Das Recht auf effektive Selbstverteidigung 1
I. Einleitung 1
1. Der Sachverhalt 1
2. Bestimmung der Bedrohungslage 2
3. Der rechtliche Rahmen der Operation Rising Lion 3
II. Reaktives Selbstverteidigungsrecht Israels gegen einen fortdauernden Angriff Irans 3
1. Der iranische Raketenangriff auf Israel am 1. Oktober 2024 4
a) Völkerrechtswidriger bewaffneter Angriff Irans am 1. Oktober 2024 4
b) Bestimmung der Beendigung eines Angriffs bzw. Konflikts 5
c) Keine Beendigung des iranischen Angriffs vom 1. Oktober 2024 6
2. Nachfolgende indirekte Gewaltanwendung Irans mittels nicht-staatlicher Akteure 7
a) Zurechnungskriterien 8
b) Das Verhältnis zwischen Iran und Hisbollah 10
c) Ergebnis: Zurechnung und fortdauernder internationaler Konflikt 11
3. Zwischenergebnis 12
a) Fortdauernder bewaffneter internationaler Konflikt 12
b) Anwendung des ius ad bellum 13
III. Erforderlichkeit der Operation Rising Lion 14
1. Gesamtbetrachtung 14
2. Erforderlichkeit 15
a) Vernünftigerweise vorhersehbarer weiterer Angriff 15
b) Abwehrmöglichkeiten bezüglich der Angriffe mit ballistischen Raketen 15
c) Abwehrmöglichkeiten bezüglich der atomaren Bedrohung 16
IV. Verhältnismäßigkeit der Operation Rising Lion 17
1. Maßstab 17
a) Das Kriterium der Unmittelbarkeit 17
b) Notwendige Modifikationen 17
2. Zum Stand der atomaren Bedrohung am 12. Juni 2025 18
a) Entwicklungsstand 18
b) Ernsthaftigkeit der Lage nach Feststellungen der IAEA 19
c) Zur Verlässlichkeit der Quellen 20
d) Bewertung 21
3. Konkretisierung der Aggressionsabsicht 21
4. Last Window of Opportunity/Zumutbarkeit des Abwartens 22
a) Ausmaß und Unmittelbarkeit der Bedrohung 22
b) Folgen eines Abwartens 23
c) Verlässlicher Schutz Israels durch das Völkerrecht; die Staatenpraxis 24
V. Ergebnis 24