Europäische Rechtsprechung
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Europäische Rechtsprechung
Recht und Politik, Vol. 61(2025), Iss. 3 : pp. 297–301 | First published online: September 11, 2025
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Hendrik Wassermann, ,
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Section Title | Page | Action | Price |
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Hendrik Wassermann: Europäische Rechtsprechung | 297 | ||
Internationaler Schutz: Die Bestimmung eines Drittstaats als „sicherer Herkunftsstaat” muss Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Überprüfung sein können. | 297 | ||
Asylrecht: Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf einen unvorhersehbaren Zustrom von Antragstellern auf internationalen Schutz berufen, um sich seiner Pflicht zur Deckung der Grundbedürfnisse von Asylbewerbern zu entziehen. | 298 | ||
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu einer Haftung des betreffenden Mitgliedstaats führen. | 298 | ||
Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung entlasten, weil eine EG-Typgenehmigung vorliegt. Zudem hindert das Unionsrecht weder daran, dass auf den Schadensersatzbetrag, der dem Erwerber geschuldet wird, ein Betrag angerechnet wird, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht, noch, dass diese Entschädigung auf einen Betrag begrenzt wird, der 15% des Kaufpreises entspricht, sofern diese Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellt. | 300 |