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Europäische Rechtsprechung

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Wassermann, H. Europäische Rechtsprechung. Recht und Politik, 61(3), 297-301. https://doi.org/10.3790/rup.2025.417853
Wassermann, Hendrik "Europäische Rechtsprechung" Recht und Politik 61.3, 2025, 297-301. https://doi.org/10.3790/rup.2025.417853
Wassermann, Hendrik (2025): Europäische Rechtsprechung, in: Recht und Politik, vol. 61, iss. 3, 297-301, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2025.417853

Format

Europäische Rechtsprechung

Wassermann, Hendrik

Recht und Politik, Vol. 61(2025), Iss. 3 : pp. 297–301 | First published online: September 11, 2025

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Hendrik Wassermann, ,

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Section Title Page Action Price
Hendrik Wassermann: Europäische Rechtsprechung 297
Internationaler Schutz: Die Bestimmung eines Drittstaats als „sicherer Herkunftsstaat” muss Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Überprüfung sein können. 297
Asylrecht: Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf einen unvorhersehbaren Zustrom von Antragstellern auf internationalen Schutz berufen, um sich seiner Pflicht zur Deckung der Grundbedürfnisse von Asylbewerbern zu entziehen. 298
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu einer Haftung des betreffenden Mitgliedstaats führen. 298
Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung entlasten, weil eine EG-Typgenehmigung vorliegt. Zudem hindert das Unionsrecht weder daran, dass auf den Schadensersatzbetrag, der dem Erwerber geschuldet wird, ein Betrag angerechnet wird, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht, noch, dass diese Entschädigung auf einen Betrag begrenzt wird, der 15% des Kaufpreises entspricht, sofern diese Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellt. 300