Sexistische Werbung im 21. Jahrhundert – nach wie vor nur eine Frage des Geschmacks?
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Sexistische Werbung im 21. Jahrhundert – nach wie vor nur eine Frage des Geschmacks?
Recht und Politik, Vol. 54 (2018), Iss. 3 : pp. 296–306
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Engelsing, Susanne, Prof. Dr. jur., Studiengang Wirtschaftsrecht an der HTWG Hochschule Konstanz.
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Sexistischer Werbung, die gegen die Menschenwürde verstößt, kann über die Auffangnorm des § 3 Abs. 1 UWG bekämpft werden. Dennoch zeigt sich die Rechtsprechung zurückhaltend und stattdessen übernimmt der Deutsche Werberat die Deutungshoheit. Die höchstrichterliche Rechtsprechung konnte sich insoweit bislang nicht fortbilden. Gerade in Zeiten des Wertewandels ist eine aktualisierte höchstrichterliche Rechtsprechung aber nicht zuletzt auch für den Rechtsfrieden unerlässlich.