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Der Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug – Fluch oder Segen?

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Köhne, M. Der Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug – Fluch oder Segen?. Recht und Politik, 54(3), 307-312. https://doi.org/10.3790/rup.54.3.307
Köhne, Michael "Der Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug – Fluch oder Segen?" Recht und Politik 54.3, , 307-312. https://doi.org/10.3790/rup.54.3.307
Köhne, Michael: Der Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug – Fluch oder Segen?, in: Recht und Politik, vol. 54, iss. 3, 307-312, [online] https://doi.org/10.3790/rup.54.3.307

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Der Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug – Fluch oder Segen?

Köhne, Michael

Recht und Politik, Vol. 54 (2018), Iss. 3 : pp. 307–312

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Köhne, Michael, Assessor, frei schaffender juristischer Autor.

Abstract

Nur knapp zehn Jahre nachdem die Gesetzgebungszuständigkeit für das Strafvollzugsrecht aus dem Katalog der konkurrierenden Zuständigkeit gestrichen wurde – wodurch der Bund seine Zuständigkeit verlor - wurde die Gesetzgebungstätigkeit der Bundesländer durch die Regelungen von Berlin und Schleswig-Holstein im Herbst 2016 abgeschlossen. Michael Köhne analysiert die neuen Regelungen und stellt fest: Vieles ist in den Gesetzen (und in der Praxis) gleich geblieben, wesentlichen Verschlechterungen stehen zu wenige Verbesserungen gegenüber.