Stimmrechtszuordnungen beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen
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Stimmrechtszuordnungen beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen
Ein deutsch-französischer Rechtsvergleich
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 171
(2021)
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Jennifer Trinks studierte Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université Panthéon-Assas (Paris II). Im Jahr 2011 legte sie die Erste Juristische Prüfung in München ab und erlangte die Maîtrise en droit (Paris II). Nach ihrem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg absolvierte sie 2013 die Zweite Staatsprüfung. 2017 schloss sie das einjährige Masterstudium an der Yale Law School mit dem Master of Laws (LL.M.) ab. Sie wurde 2020 von der Bucerius Law School promoviert. Jennifer Trinks ist wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.Abstract
Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen hat sich als Gestaltungsinstrument der Nachfolgeplanung bewährt. Schwierigkeiten bereitet allerdings die Frage, wem in diesen Fällen das Stimmrecht zusteht, Nießbraucher oder Gesellschafter. An der Schnittstelle von Sachen- und Gesellschaftsrecht gerät diese Frage zum Prüfstein der Integrationsfähigkeit beider Rechtsgebiete und im Besonderen des gesellschaftsrechtlichen Abspaltungsverbots. Während das deutsche Schrifttum verschiedene Zuordnungsmodelle erwägt, hat der französische Gesetzgeber sich für eine Aufteilung des Stimmrechts nach Beschlussgegenständen entschieden. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die nießbrauchs- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben in rechtsvergleichender Perspektive. Dabei verdeutlicht die Kontrastierung mit dem französischen Recht, dass das deutsche Recht die Stimmrechtsausübung durch den Nießbraucher nicht nur trägt, sondern diese Zuordnung letztlich auch den Wertungen des Abspaltungsverbots entspricht.Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Helmut-Schippel-Preis 2020 der deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. und mit dem Ernst Rabel Preis 2020 der Gesellschaft für Rechtsvergleichung.»Voting Rights for Shares in Usufruct«Shares and partnership interests in usufruct are an essential building block of succession planning. However, questions remain as to whether a usufructuary is entitled to exercise voting rights. The author analyzes the issue from a comparative perspective. Against the backdrop of French law, German provisions on the »Nießbrauch« clearly point towards awarding voting rights to the usufructuary, a solution in line with the protective framework on voting rights represented by the »Abspaltungsverbot«.